Neue Beförderungsbedingungen seit dem 1. August

  • Fakt ist aber auch: Dann bleibt zum Personen- UND Güterverkehr eben der PKW das Verkehrsmittel der Wahl ...

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • .

    ich würd mich das nicht trauen. Auf der einen Seite stell ich mir das schwerste baumarkt-rad vor - auf der anderen Seite ein Bullit, Babboe, Omnium. Letzteres mag noch in den Zug passen, das erste hat fast tandem-ausmaße

    Das Tandem dürfte dann aber ggf. mit, das Omnium, Muli, Packster 40, TernCargo, das teilbare Douze 40 usw. - allesamt kürzer und überwiegend ähnlich breit - dann nicht.

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Naja, und der verbauten Elektronik, sofern man es denn so nennen darf. Die Akkuzellen sind ja nicht das einzige, was in Flammen aufgehen kann.

    Eben. Die Qualität in der Herstellung, die Art der verbauten Zellen und das Batteriemanagement-System (kurz: BMS) sind ebenso wichtig bzw. m. W. das Entscheidende. Dass ein Akku höherer Kapazität im Fall der Fälle größere Auswirkungen hat, bleibt davon freilich unbenommen.

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Wieso darf man überhaupt Pedelecs in der Bahn mitnehmen? Das sind schließlich keine Fahrräder.

    Doch.

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Malte, als erfahrener Brompton-Pendler: Ich fahre morgen mit dem ICE nach Leipzig und nähme meines gern mit: Hattest du je Probleme diesbezüglich? Ich fürchte, die Antwort könnte "Ja" lauten ...

    Tja: Kommt drauf an. Steigst du am Startbahnhof des Zuges ein? Welches Rollmaterial? Hast du eine Sitzplatzreservierung? Bahn-Comfort? Welche Klasse?

    Im ICE 1 gibt es in jedem Großraumwagen in der zweiten Klase einen Einzelplatz mit der Nummer 71, der perfekt für Brommies ist. Mit einem Gurt kann man den Sattel an die Armlehne basteln und hat seine Ruhe.

    Platz 78 gegenüber geht auch, weil hinter dir die Rückwand ist — ist aber natürlich blöder, weil man eventuell einen Nachbarn hat, für dessen Zu- und Ausstieg das Fahrrad von deiner Armlehne abgebaut werden muss.

    Ins Gepäckregal passt das Rad nicht, tfnab hat seines wohl schon mal nach oben in die Gepäckablage gepackt. Das würde ich mich nicht trauen.

    Falls dein Zug relativ leer ist, was freitags eher unwahrscheinlich ist, hätte ich auch keine Bange, Brompti in den Fußraum zu stellen und einen zweiten Sitzplatz zu blockieren — es versteht sich von selbst, dass ich dann Platz mache, sobald es etwas voller wird.

    In der ersten Klasse ist sowieso genügend Platz überall, um noch ein Brommie dazwischen zu quetschen.

    Im ICE 2 gibt es keinen Platz 71, dafür aber eine kleine Stellfläche. Mit einem Gurt kann man das Brommie bestimmt durch die Rückenlehne hindurch an der Armlehne befestigen:

    Außerdem gibt es dort aneinanderliegende Rückenlehnen:

    Im ICE 4 ist das alles supereinfach: Es gibt riesige Gepäckregale, in die man sein Brompton reinstellen kann. Auch da nehme ich immer ein paar Gurte mit, um es sicher zu befestigen, und lege noch einen Helm oder eine Tasche daneben, damit niemand etwas kaputt machen kann.

    ICE-T bin ich auch schon mal gefahren, da ist in jedem Großraumwagen beim Einstiegsbereich noch Platz für ein Faltrad:

  • Doch.

    Doch nicht!

    Keine Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes sind [...] Für Fahrzeuge im Sinne der Sätze 1 und 2 sind die Vorschriften über Fahrräder anzuwenden.

    Pedelecs werden nicht ausschließlich durch Muskelkraft angetrieben und sind somit keine Fahrräder (Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr). Wäre es anders, müsste man sie nicht explizit aus von den Regeln für Kraftfahrzeuge ausnehmen und die für Fahrräder anwenden. Sie sind also nur juristisch Fahrräder ... im Geltungsbereich des Straßenverkehrsgesetzes. Das wiederum ...

  • Hane Das ist mir alles seit Jahren bekannt. Wer aber schreibt, Pedelecs seien keine Fahrräder, liegt falsch oder handelt zumindest ungenau, da sie, wie du oben schriebst, im juristischen Sinne eben welche sind.

    Zu dem Unsinn "E-Mofa", der hier immer wieder kolportiert wird, äußere ich mich hier angesichts meiner Blutdruckwerte lieber nicht erneut.

    Als Kompromiss wäre ich durchaus bereit, mein "doch" in ein "jein" umzuändern.

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

    2 Mal editiert, zuletzt von cubernaut (8. August 2019 um 14:27)

  • Lieber Malte: Vielen, vielen Dank! Angesichts deiner fast Reportage zu nennenden Antwort auf eine kurze Frage, bekomme ich ein schlechtes Gewissen.

    Ich fahre das 1. Mal in meinem Leben 1. Klasse und habe schon im April gebucht und reserviert.

    Was daraus noch so alles werden kann, kennst du ja besser als ich.

    Wenn ich es schaffe, schaue ich mir heute noch die Travel Bag 2 im "Brompton Store" in HH an.

    Nochmals vielen Dank!

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Ich wurde heute in der Bahn darauf hingewiesen, dass seit der Neuformulierung nur noch verpackte Falträder als Traglast zählen. Verpackte reguläre Fahrräder seien immer Fahrräder, egal wie klein verpackt, und damit in den meisten Fernverkehrszügen nicht mehr erlaubt (außer für den Fall, das Weihnachten und Ostern zusammenfallen und man für die gesamte Strecke eine Reservierung bekommen hat, dann muss man es auch aufhängen und dazu auspacken). Nachdem das gerade am Wechsel Deutschland-Schweiz war, hat man mich weiterfahren lassen. Werde ich wohl doch wieder mehr Auto fahren müssen :/

  • Ich wurde heute in der Bahn darauf hingewiesen, dass seit der Neuformulierung nur noch verpackte Falträder als Traglast zählen. Verpackte reguläre Fahrräder seien immer Fahrräder, egal wie klein verpackt, und damit in den meisten Fernverkehrszügen nicht mehr erlaubt

    Das kann ich aus den Beförderungsbedingungen nicht erkennen — auf welchen Punkt bezog sich dein Gesprächspartner denn dort? Von einer Tasche ist nur im Zusammenhang mit Elektrokleinstfahrzeugen die Rede.

  • Das kann ich aus den Beförderungsbedingungen nicht erkennen — auf welchen Punkt bezog sich dein Gesprächspartner denn dort? Von einer Tasche ist nur im Zusammenhang mit Elektrokleinstfahrzeugen die Rede.


    Auf den Umkehrschluss aus Punkt 8.2: “Falträder oder Falt-Pedelecs können im ausgeklappten Zustand als Fahrrad oder Pedelec oder im zusammengeklappten Zustand als Traglast oder – sofern die weiteren Voraussetzungen nach Nr. 7.1.1. erfüllt sind – als Handgepäck mitgenommen werden.“

    Sonst werden Fahrräder nicht als Traglast erwähnt, und daraus leiteten die das her (Azubi zum Zugbegleiter und zwei Ausbilder). Auf meiner Tasche steht leider “Stevens Bikes”, das war vor 10 Jahren die billigste. Bisher hatte ich auch nie Probleme.

  • Ich gehe davon aus, dass Du in Deiner Tasche kein (fahrbereites) Fahrrad transportierst, sondern Fahrradteile. Das sich die zu einem kompletten Fahrrad zusammenbauen lassen spielt keine Rolle. Ein Fahrrad ist es erst, wenn die Fahrbereitschaft hergestellt ist. So sehe ich das.

    Ein verpacktes, aber ohne Verpackung fahrbereites Fahrrad wäre tatsächlich als Fahrrad und nicht als Traglast zu bewerten.

    Sobald auch nur das Vorderrad(*) ausgebaut ist, transportierst Du kein Fahrrad mehr.

    (*) Es würde ja schon reichen, die Pedalen abzuschrauben und in eine andere Tasche zu packen - und schon kann keiner mehr mit dem Fahrrad fahren.

    Ja, ich bin Kampfradler! Nein, ich fahre nicht aggressiv!
    Denn ich kämpfe mit den Waffen des Wortes, des Papiers und des Toners, meine Verbündeten sind die Regeln und Normen der StVO und VwV-StVO.

    Radfahren ist nicht gefährlich, Radwege schon!

    Einmal editiert, zuletzt von Schaumburger (27. August 2019 um 14:19) aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Auf den Umkehrschluss aus Punkt 8.2: “Falträder oder Falt-Pedelecs können im ausgeklappten Zustand als Fahrrad oder Pedelec oder im zusammengeklappten Zustand als Traglast oder – sofern die weiteren Voraussetzungen nach Nr. 7.1.1. erfüllt sind – als Handgepäck mitgenommen werden.“

    Sonst werden Fahrräder nicht als Traglast erwähnt, und daraus leiteten die das her (Azubi zum Zugbegleiter und zwei Ausbilder). Auf meiner Tasche steht leider “Stevens Bikes”, das war vor 10 Jahren die billigste. Bisher hatte ich auch nie Probleme.

    Da steht »zusammengeklappt« und nicht »zusammengeklappt und verpackt«.

  • Ich gehe davon aus, dass Du in Deiner Tasche kein (fahrbereites) Fahrrad transportierst, sondern Fahrradteile. Das sich die zu einem kompletten Fahrrad zusammenbauen lassen spielt keine Rolle. Ein Fahrrad ist es erst, wenn die Fahrbereitschaft hergestellt ist. So sehe ich das.

    Ein verpacktes, aber ohne Verpackung fahrbereites Fahrrad wäre tatsächlich als Fahrrad und nicht als Traglast zu bewerten.

    Sobald auch nur das Vorderrad(*) ausgebaut ist, transportierst Du kein Fahrrad mehr.

    Mit Verlaub: Das ist eine lustige Idee, die in der Realität nicht funktioniert. Das Zugpersonal wird auch ein Fahrrad mit ausgebautem Vorderrad als Fahrrad erkennen, auch wenn man sich beispielsweise in der Hamburger Fahrradkurierszene Anekdoten erzählt, auf diese Weise die Sperrzeiten in S- und U-Bahnen ausgetrickst zu haben. Ein Fahrrad bleibt selbst dann noch ein Fahrrad, wenn es in einem Transportkoffer oder in einer Tüte transportiert oder gar in Einzelteile zerlegt wird.