Schutzstreifen in Bargteheide geplant...

  • Manchmal wird man direkt auf Großbritannien neidisch (auch mit dem Rad erlaubt):

    Le Filtrage (Youtube).

    Was da gezeigt wird ist weder mit dem Moped noch mit dem Rad erlaubt, auch in Groß-Britannien nicht und es kann auch nicht empfohlen werden. Aber selbst wenn ich mich da in meiner Einschätzung täuschen sollte: Mir ist es allemal lieber auf einem ausreichend breiten Radfahrstreifen an einer Autoschlange vorbeizufahren, als den gefährlichen Unfug zu praktizieren, der in dem Film gezeigt wird.

  • Als Zweiradfahrer, sowohl per Pedal wie auch Handdrehgriff kann ich beipflichten, es ist nicht erlaubt, auch nicht in England.

    Aber da man mit dem Mofa ja nicht auf Radstreifen fahren kann, ist das die Möglichkeit in der Stadt vorwärts zu kommen, deswegen fährt man ja Zweirad.

  • Manchmal wird man direkt auf Großbritannien neidisch (auch mit dem Rad erlaubt):

    Le Filtrage (Youtube).

    Der Film ist doch hoffentlich Satire, oder? Kamikaze-Fahrerei (warum nicht gleich mit dem Wingsuit durch die Streben des Eiffelturms fliegen?) und pseudo-psychologische Rechtfertigung unter Berufung auf einen Vater, der mit Nachnamen Rindvieh heißt ...

  • Wie lässt sich dass jetzt zusammenbringen? Ich darf nicht zwischen den Schlangen durchfahren, trotz Streifen, oder dann doch wieder? :/

    Nochmal gesucht, nochmal was gefunden!

    Die Frage von David Scott war:

    Darf ein Radfahrstreifen, der für das Geradeausfahren markiert ist, von Radfahrern benutzt werden, wenn rechts daneben eine Wartespur für rechtsabbiegende KFZ markiert ist? Dagegen spricht §5 StVO, Abs 8:

    "Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen."

    Man könnte im Umkehrschluss daraus ableiten, dass die einzige Möglichkeit zum Überholen (bzw. zum Vorbeifahren) an einer wartenden Autoschlange darin besteht, dass man rechts daran vorbeifährt und zwar zwischen Autoschlange und Bürgersteigkante.

    Aber ist das wirklich so?

    Pirminator sieht das jedenfalls anders:

    Wenn Autos vor einer roten Ampel halten (also verkehrsbedingt warten), darf ich (insb. wenn ich links abbiegen will), auch links überholen.

    David sah das Problem, dass man einen Radfahrstreifen, der als "Weiche" angelegt ist und das Geradeausfahren oder das Linksabbiegen erleichtern soll, eigentlich gar nicht befahren darf, wenn man §5 StVO, Abs 8 so auslegt, dass eine wartende Autoschlange nur rechts überholt werden darf, also zwischen der Autoschlange und dem Bordstein.

    Wenn Pirminator richtig liegt, und eine Autoschlange auch links überholt werden darf, dann muss das selbstverständlich auch auf einem Radfahrstreifen möglich sein, der zwischen zwei Autospuren liegt.

    Hier noch mal das Beispiel aus Hannover:

    Eine andere Erklärung sähe so aus: In §9 StVO, Abs 2 steht der Satz: "Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich folgen." Jetzt ist das hier zwar keine Radverkehrsführung für das Abbiegen, sondern eine für das Geradeausfahren, aber die müsste dann eigentlich mitgemeint sein, so dass es also möglich ist, diese ordnungsgerecht zu befahren.

    Leider ist ja die StVO an vielen Stellen so gestrickt, dass sie Autofahrer bevorteilt gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern. Manche Kritiker gehen in ihrer Kritik so weit, dass sie die StVO eine Straßenverkehr-Unrechts-Ordnung nennen. Das heißt, wenn es uns hier gelingen sollte, den Sinn der entsprechenden Paragraphen zu entschlüsseln, dann heißt das noch nicht automatisch, dass wir damit die Beste aller Regelungen gefunden hätten.

  • Ich muss wohl bei einigen Punkten Klarheiten beseitigen:

    1. Eine Ampelschlage - Warten - wird überholt. Insoweit ist meine vorherige Aussage - Fließender Verkehr wird überholt, an ruhendem Verkehr wird vorbei gefahren. Die Ampelschlange wird überholt. - eigentlich überflüssig.
    2. Es ist nirgends festgelegt, dass nur stehend gewartet werden kann. Mir ist auch kein Urteil in dieser Richtung bekannt. Die mir bekannten behandeln immer die Abgrenzung zum ruhendem Verkehr, was selbst für Juristen fahrend als gegeben gelten sollte.
    3. Verkehrszeichen gehen den allgemeinen Regeln vor. Bei markiertem Radfirlefanz ist also von einem Fahrstreifen auszugehen. Damit winkt § 7.
    4. Es ist auch nirgends ein eigener Fahrstreifen zum Überholen gefordert im Gegensatz zu Sicherheitsabständen. Man kann sich darüber streiten, ob die beim Durchschlängeln vorhanden sind. Aber grundsätzlich verboten ist Durchschlängeln nicht.
    5. Sind die Voraussetzungen des § 5 (8) erfüllt, dürfen Autofahrer rechts überholen. Er stellt damit im Grunde keine Sonderregeln für Radfahrer oder nur eine minimale dar.
    6. § 5 (8) wurde vor ein paar Jahren von "rechter Fahrbahnrand" in "rechter Fahrstreifen" umgedichtet. Das eröffnet die Möglichkeit, dass er nicht mehr nur rechts der Rechtsabbieger gilt, sondern pro Fahrrichtung.
  • Können wir das Thema irgendwie auslagern? Ich möchte gerne weiter über die Schutzstreifen in Bargteheide diskutieren und wir sind da gerade sehr weit weg.

    Ich habe manchmal das Gefühl dass sich einzelne Themen hier im Forum immer wieder wiederholen, nur unter anderen "Vorzeichen".

  • Können wir das Thema irgendwie auslagern? Ich möchte gerne weiter über die Schutzstreifen in Bargteheide diskutieren und wir sind da gerade sehr weit weg.

    Ich habe manchmal das Gefühl dass sich einzelne Themen hier im Forum immer wieder wiederholen, nur unter anderen "Vorzeichen".

    Ich mach mal als Themenvorschlag für eine solche Auslagerung:

    "Wie verhalten sich Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer an Kreuzungen?"

    Wer einen besseren Titel weiß, der kann ihn gerne vorschlagen. Du hast recht, Schlau Meier, die Schutzstreifen in Bargteheide sind zunehmend in den Hintergrund getreten. Aber die möglichen Kreuzungsgestaltungen mit Schutzstreifen sollten auch in Bargteheide eine Rolle spielen!

  • Ich bin heute die Getriebebau-Nord-Straße lang gefahren und fast vom Glauben abgefallen...

    Den Grünschnitt in der Kurve hatte ich schon erwartet, aber nicht das...

    Man hat den Schutzstreifen breiter gemacht!

    So richtig gut wäre es ja geworden, wenn sie die alten Schutzstreifen stehen gelassen hätten als Abgrenzungslinie zum Fahrbahnrand. Und wenn sie die Linie zur Fahrbahnmitte hin noch ein bisschen weiter zur Mitte hin markiert hätten.;)

    Hier ein Schutzstreifen aus Hannover mit Abgrenzungslinie zum Fahrbahnrand hin:

    Was ich an dem Bargteheider Schutzstreifen auf deinem Foto immer noch nicht so richtig verstanden habe: Warum ist nur auf einer Seite ein Schutzstreifen. Und warum auf dieser Seite und nicht auf der anderen Seite?

  • Was ich noch nicht verstanden habe: Warum überhaupt ein Schutzstreifen?

    Als StVO konformer Autofahrer muss man nun auf den Gegenverkehr drauf zu halten um kurz vor der Kollision nach rechts zu ziehen. Also im Prinzip Schlangenlinien fahren - weil die Straßen (in Bargteheide alle) einfach zu schmal für sowas sind.

    Macht natürlich keiner (außer Schlau Meier natürlich). Praxis: Rechter reifen auf Linie: Lärm für Anwohner = Beschwerden...

  • Ist das denn diese Straße hier? https://www.google.de/maps/@53.72123…!7i14000!8i7000

    Ist das denn noch der Carl-Benz-Weg?

    So weit ich das auf googlemaps messen kann, ist die Fahrbahn 7m breit. https://www.google.de/maps/@53.72107…m/data=!3m1!1e3

    Auf dem weiter oben schon gezeigten Kötnerholzweg ist die Fahrbahn 9m breit.

    Der verbleibende Rest sind jeweils ca. 5m.

    Das ist breit genug für Begegnungsverkehr (von PKW).

    Aber in Bargteheide fahren ja die Radfahrer auf der einen Seite ohne Schutzstreifen und auf der anderen Seite mit Schutzstreifen. Warum? Weil auf der dem Schutzstreifen gegenüberliegenden Seite ein Bürgersteig ist, der für das Radfahren freigegeben ist?

  • Hallo Ullie,

    das ist die Getriebebau-Nord-Straße vor der gleichnamigen Firma.

    Das Hochbord darf nicht befahren werden, ist aber recht breit und "gut befahrbar".

    Ich vermute, dass man kein Parkverbot dort wollte und daher die gezeigte Lösung.

  • Hallo Ullie,

    das ist die Getriebebau-Nord-Straße vor der gleichnamigen Firma.

    Das Hochbord darf nicht befahren werden, ist aber recht breit und "gut befahrbar".

    Ich vermute, dass man kein Parkverbot dort wollte und daher die gezeigte Lösung.

    Der Schutzstreifen wurde also dort angelegt, wo man kein Parkverbot wollte, weil man dort kein Parkverbot wollte?

  • Komplett überflüssige Farbverschwendung.

    Auch wenn du es für "komplett überflüssige Farbverschwendung hältst, so ist es doch interessant und beachtenswert, dass die Verkehrsbehörde auf die Kritik an zu schmalen "Schutzstreifen" offensichtlich reagiert hat.

    Es kann sich natürlich auch nur um einen Ausführungsfehler halten, denn die Streifenbreite, die jetzt dazugekommen ist entspricht in etwa der Gossenbreite + Bürgersteig-Kantstein. Vielleicht hat bei den zuerst markierten Streifen die beauftragte Firma ab Kantsteinkante Bürgersteig-seits gemessen?

    Ich frage mich auch, welche Überlegungen bei der Festlegung der Schutzstreifen-Breite ausschlaggebend sind. Im gezeigten Fall sieht es so aus, als sei es gerade eben noch möglich, an der geöffneten Autotür vorbei zu fahren. Zumindest wenn man ganz dicht an oder auf den Schutzstreifenmarkierungen fährt.

    Leider finde ich keine im Internet keine Angaben dazu, wie breit ein Fahrzeug ist, wenn es die Türen geöffnet hat im Vergleich zu geschlossenen Türen.

    Aber es gibt zum Beispiel diese Zeichnung mit Maßangaben von einem Mercedes, dessen Türen eine Länge von stattlichen 1320 mm haben.

    https://blog.mercedes-benz-passion.com/wp-cb4ef-conte…_9009099090.jpg

    Auch wenn sich die Türen nicht bis zu einem rechten Winkel öffnen lassen, dürften sie wohl mindestens bis zu einem Meter in die Fahrbahn hineinragen!

    Gibt es da eigentliche verbindlich festgelegte Maximalgrößen, wie weit maximal Autotüren in die Fahrbahn ragen dürfen?

    Es macht ja keinen Sinn Radfahrstreifen immer breiter anzulegen, wenn die Autotüren beim Aussteigen aus den immer größer werdenden Stadtpanzern immer weiter in die Fahrbahn ragen.

  • Thema am Rande: Man hatte noch Farbe übrig...

    Klar, da queren halt viele Leute die Fahrbahn auf dem Weg vom Gewerbegebiet zum Bahnhof. Warum dann nicht mal eine Furt malen und 1x im Jahr kommt der Schülerlotse vorbei?

    Zitat von VwV-StVO zu Paragraph 25 zu Abs. 3, III Satz 2

    Wo der Fußgängerquerverkehr dauernd oder zeitweise durch besondere Lichtzeichen geregelt ist, sind Fußgängerfurten zu markieren. Sonst ist diese Markierung, mit Ausnahme an Überwegen, die durch Schülerlotsen, Schulweghelfer oder sonstige Verkehrshelfer gesichert werden, unzulässig.