Grundsanierung Reiherdamm / Straße südlich Alter Elbtunnel

  • Gestern entdeckt. Dass da irgendwas gebaut wird, hatte ich schon mitbekommen. Scheinbar soll nun auf gesamter Länge (bis an die Aufzüge ran?) das Kopfsteinpflaster rausgeschmissen werden und Radfahrstreifen angelegt werden.

    Bauzeiten: Reiherdamm bis Februar 2020, danach bis Ende 2020 die Hermann-Blohm-Straße.

    Das einzige informative was ich zu der Baumaßnahme finden konnte:

    (Ausschreibung)

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • das ding ist in der Tat schon seit ... 5 Jahren in Planung. Ich hatte damals mal beruflich mit HPA/LSBG zu tun und mich eher im smalltalk darüber beschwert, dass die Südseite Elbtunnel so kacke ist. Prompt kam: "sind wir dran. Wir wollen breite Radfahrstreifen dort realisieren"

    Es gab da - wenn ich das recht in Erinnerung habe - ein wenig hick-hack zwischen HPA und LSBG, wer da nun was von bezahlen soll. Aber wie gesagt, dass nur dunkle Erinnerung.

  • Momentan wird seit mehreren Monaten dort gebaut, der Kraftverkehr wird gegen den Uhrzeigersinn über die Inseln geleitet, der Radverkehr… darf sich seinen Weg irgendwie suchen. Wir fahren da ja beim Lunchride jeden Mittwoch lang und die Arbeitsstellen und die Führungen für nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer könnten wieder seitenlange Threads füllen.

    Will sagen: Dass selbst auf einer einigermaßen wichtigen Veloroute, die hier einen wesentlichen Teil des Radverkehrsaufkommens über die Norderelbe kanalisiert, nicht mal genügend Platz für eine stetige und sichere Radverkehrsführung bleibt, das wundert mich im Jahre 2020 der Fahrradstadt Hamburg doch sehr.

  • Ich bin ja seit knapp einem Jahr nicht mehr dort vorbeigekommen, die Umleitung während der Baumaßnahmen war ja eher abenteuerlich.

    Und in Zeiten wie diesen ist man ja froh über jegliche Konstanten im Leben, so dass es auch auf einer der wichtigeren Hamburger Velorouten mal wieder wie gewohnt zugeht:

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  • Ende Mai stand das Blauschild noch nicht. Aber die RWBP würde hier schon "Sinn" ergeben. Paar Meter weiter wird das Hochboard auf den neuen Radfahrstreifen ausgeleitet.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Da man dort auf Rad/Gehwegen geführt ankommt, ist es logisch, dass man dann auch noch dieser Kombination die paar Meter bis zum Radfahrstreifen folgt. Das alte weiße Schild ist ja wohl einfach nur ein Relikt aus alten Zeiten.

  • Das alte weiße Schild ist ja wohl einfach nur ein Relikt aus alten Zeiten.

    Dass das nicht beabsichtigt ist, das ist mir klar. Ich staune nur, dass sowas sowohl in Hamburg als auch in anderen Städten immer wieder passiert, und wüsste gerne, an welchen Punkten es denn hier scheitert. Lautete die Arbeitsanweisung nur, das [Zeichen 240] aufzustellen und die Leute haben sich gedacht, okay, wenn nichts vom Abbau des [Zusatzzeichen 1022-10], dann lassen wir das da? Dass die Beschilderung in einem unbrauchbaren Zustand zurückgelassen wird, scheint ja nicht weiter zu stören. Eine Abnahme scheint auch nicht zu erfolgen, die Polizei als Straßenverkehrsbehörde kriegt bei einer „Verkehrsschau“, höhö, auch nichts mit, bei Streifenfahrten wird wohl auch nicht auf solche Beschilderungen geachtet — und im Endeffekt wundert man sich, warum Radfahrer hier und an anderen Stellen fahren wie sie wollen.

  • würden Forenmitglieder beim Bauhof arbeiten: wir würden bei Verkehrszeichen auch nur das umsetzen, was auf dem Arbeitsplan steht.

    Nur: wir würden vermutlich ein Foto vom Ergebnis machen und das direkt an unsere beauftragende Stelle schicken mit dem Hinweis: "kommt da noch was?"

    Will sagen: wir hätten das Verständnis, eine dumme Beschilderung zu erkennen. Aber wir arbeiten auch nicht beim Bauhof für TVL-E6 und führen aus, was auf dem Arbeitsauftrag steht. :S

    Der Fehler ist vermutlich wie immer im System zu suchen:

    wer ordnet was an mit welchem Wissen zu welchem Zeitpunkt?

    Hamburg hat ein Baumkataster. Jeder dusselige (sorry...) Baum mit Artname, Stammdurchmesser und (geschätztem) Alter steht da drin. Aber ein Verkehrszeichenkataster hat Hamburg (meines Wissens nach) nicht.

    könnte mir daher vorstellen, dass der MA in der StVB gar nicht auf dem Schirm hatte, dass da ein "Radfahrer frei" steht...

  • könnte mir daher vorstellen, dass der MA in der StVB gar nicht auf dem Schirm hatte, dass da ein "Radfahrer frei" steht...

    Und es gibt offenbar keinen Rückkanal, mit dem die Leute vom Bauhof so etwas zurückmelden können? Ich bin mir sicher, dass die Straßenverkehrsbehörde noch andere Sorgen hat als problematische Ansammlungen von Verkehrszeichen, aber sowas passiert ja regelmäßig genug, um sich mal was zu überlegen.

  • Und es gibt offenbar keinen Rückkanal, mit dem die Leute vom Bauhof so etwas zurückmelden können?

    Stimmt, zumindest im Landkreis Fürstenfeldbruck gibt es definitiv keinen Rückkanal. Der Radverkehrsbeauftragte bestätigte mir telefonisch, dass er keine Rückmeldung darüber erhält, dass ein verloren gegangenes Baby- [Zeichen 205] ersetzt worden ist. Dass musste ich bestätigen. Aber er hat nach meinem Hinweis vorher schließlich den Auftrag für den Ersatz erteilt.

  • Und es gibt offenbar keinen Rückkanal, mit dem die Leute vom Bauhof so etwas zurückmelden können?

    Können und wollen sind verschiedene Dinge. Wozu die Mühe machen? Im besten Fall gibt's ein "Danke", im schlechtesten Fall gibt's Ärger "nerv uns nicht, arbeite einfach deine Aufträge ab.". Wenn die das nicht rückmelden, wird der Ärger nach oben delegiert und dann muss sich im Zweifel die Politik dafür verantworten.

    ein Verkehrszeichenkataster hat Hamburg (meines Wissens nach) nicht.

    Bei OpenStreetMap ist auch nicht wirklich viel drin: https://overpass-turbo.eu/s/12q5

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Da die Leute vom Bauhof meistens mit der VW-Pritsche unterwegs sind, interessiert die nicht die Bohne, was da an Schildern mit Bezug zu Rad rumsteht.

    Mal von der simplen Tatsache abgesehen, dass 98% der Verkehrsteilnehmer, ob Bauhofmitarbeiter oder nicht, sowieso denkt, was wir hier in der Blase in die StVO und VwV interpretieren, an den Haaren herbeigezogener Unfug ist. Vor allem zu dem Thema, wann darf das Rad auf die Fahrbahn.

    Oder das Vorfahrtsregeln auch für Radler gelten, wenn er denn mal Vorfahrt hätte.

  • Ich bin natürlich ebenfalls der Meinung, dass es einen "Rückkanal" geben kann.

    Von jedem Werbeplakat, das in einem der Glaskästen an Fahrgastunterständen oder in Bahnstationen getauscht wird, von jedem Großplakat, das an einen der riesigen Werbeträger gekleistert wird, macht der ausführende MA ein Foto als "Beweis" für "Aufgabe erledigt".

    rein technisch(!) ist ein Verkehrszeichenkataster kein Hexenwerk und es gibt auch unterschiedliche kleinstanbieter, die so frickellösungen anbieten.

    Auch die Archivierung einer Anordnung mit Raumbezug: technisch machbar.

    Selbst die Aufkleber auf den Rückseiten der VZ haben mittlerweile QR-Codes drauf, mit denen jedes VZ. dem Grunde nach zuzuordnen ist.

    herausfordernd an einem Rückkanal zur StVB ist vermutlich die Anzahl der Ebenen, die von Anordnung bis Ausführung beteiligt sind.

    Alle müssten idealerweise auf das selbe Programm zugreifen.

    Hach, das mit dem automatisierten Fahren wird nie was werden, wenn wir nicht mal unsere VZ. im Griff haben :D

  • Oh, das ging ja schnell.

    Nun stellt sich aber die bange Frage: Darf denn da hinten die Aufleitung auf den Radfahrstreifen genutzt werden, wenn doch hier vorne Zeichen 240 steht?

    Auf der anderen Seite der Stadt darf ja am Siemersplatz die Aufleitung auf die Fahrbahn nicht genutzt werden, weil dort Zeichen 237 die Nutzung des Radweges anmahnt und man darum den Radweg nicht verlassen dürfe.

  • Nun stellt sich aber die bange Frage: Darf denn da hinten die Aufleitung auf den Radfahrstreifen genutzt werden, wenn doch hier vorne Zeichen 240 steht?

    Eigentlich nicht, es sei denn, auf Höhe der Aufleitung steht ein .

  • ... oder ein [Zeichen 239]

    ... oder

    [Zeichen 240]

    [Zusatzzeichen 1012-31]

    ... oder ein [Zeichen 237] am beginn des Radfahrstreifens

    aber nach Hamburger lesart braucht es diese ganzen VZ. nicht, da jeder Seitenstreifen mit Sinnbild "Fahrrad" ein benutzungspflichtiger Radfahrstreifen ist. Auch ohne [Zeichen 237].

    Damit wäre über Bande gespielt klar, dass hier der ben.pflichtige Geh- und Radweg endet, der ben.pflichtige Radfahrstreifen beginnt. Alles ohne VZ. Sparsam.

  • Wie findet ihr denn die sanierte Strecke? Ich bin da jetzt tatsächlich schon zwei Mal langgefahren und musste feststellen, dass, tja, wie erwartet Lastkraftwagen auf oder halb auf dem Radfahrstreifen stehen. Ist das ein Dauerzustand oder hat sich das mittlerweile gebessert?

  • Ich bin recht zufrieden damit. Ich sehe da eher selten nen LKW parken, ich bin aber auch meistens zu Nebenzeiten unterwegs. Wenn, dann ist das aber auch kein großes Problem, viel Verkehr ist da nicht.

    Ansonsten könnten die noch das Pflaster direkt vor'm Tunnel entfernen.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.