Woche 9 vom 25. Februar bis 03. März 2019

  • tagesspiegel.de - Polizei greift immer härter gegen Raser durch

    Und selbst wenn das nicht gelingt, kann es den Tätern wehtun, wie der Fall jener fünf Porsches zeigt, deren wilde Fahrt durch Charlottenburg die Polizei nach einem Notruf von Passanten im August 2018 beendete. Da sich die Tatbeiträge der einzelnen Fahrer nicht sicher rekonstruieren ließen, wird man sich vor Gericht wohl auf 40 Tagessätze à 25 Euro einigen. Klingt billiger als es ist: Die Fahrer, junge Familienväter mit überschaubarem Einkommen, hatten die Autos direkt bei Porsche gemietet – und konnten sie erst Wochen später zurückgeben, weil die Polizei sie zur Beweissicherung einkassiert hatte. 10.000 Euro Entschädigung verlangte der Vermieter – pro Auto.

    Genau so geht das. Weiter so, Herr Winkelmann!:thumbup:

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • tagesspiegel.de - Polizei greift immer härter gegen Raser durch

    Genau so geht das. Weiter so, Herr Winkelmann!:thumbup:

    Leider kann ich dem nicht zustimmen. Auch wenn ich es sogar gut finde, dass die mal ordentlich eins auf den Deckel bekommen haben für ihr verantwortungsloses Handeln. Trotzdem sollten vor dem Gesetz alle Menschen gleich sein. Das die einen höhere Strafen für ein gleiches Vergehen bekommen als andere sie bekommen würden, indem sie indirekte Geldstrafen zahlen müssen, weil sie die PKW gemietet haben, dass ist keine Gleichbehandlung mehr.

    Es kann nicht sein, dass Gesetze keine Wirkung haben und die Exekutive dann hin geht und dann über solche Wege eigenen Lösungen findet, ein Strafmass auszudehnen. Der richtige Ansatz wäre es die Gesetze so anzupassen, dass alle vernünftig bestraft werden.

    Da finde ich persönlich übrigens Fahrverbote wichtiger als Geldstrafen. Für alle Anderen ist es wichtig vor Deppen am Steuer geschützt zu werden und da greifen eben nur Fahrverbote.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Es kann nicht sein, dass Gesetze keine Wirkung haben und die Exekutive dann hin geht und dann über solche Wege eigenen Lösungen findet, ein Strafmass auszudehnen. Der richtige Ansatz wäre es die Gesetze so anzupassen, dass alle vernünftig bestraft werden.

    Es sollte nicht Aufgabe der Strafverfolgung sein, auf individuelle Verträge zwischen Autovermieter und Beschuldigten zu achten.

    Es ist gang und gebe, dass Gegenstände nach Hausdurchsuchungen erst nach viel Zeit zurückgegeben werden.

    Hast du einen Grund anzunehmen, dass es hier zu einer bewussten Verzögerung kam, um diese Vertragsstrafe herbeizuführen?

    Die Idioten können ja gerne versuchen, die Strafverfolger in Regress zu nehmen oder versuchen, sich mit höherer Gewalt aus dem Vertrag rauszureden.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Da finde ich persönlich übrigens Fahrverbote wichtiger als Geldstrafen. Für alle Anderen ist es wichtig vor Deppen am Steuer geschützt zu werden und da greifen eben nur Fahrverbote.

    Ein Fahrverbot müsste dann aber bitte auch streng überwacht werden: Wer sich trotz Fahrverbot weiterhin ans Steuer setzt, dürfte eigentlich nie wieder seinen Führerschein zurückbekommen.

  • Das die einen höhere Strafen für ein gleiches Vergehen bekommen als andere sie bekommen würden

    Das ist keine höhere Strafe, sondern Schadenersatz für den Vermieter (der vermutlich erstmal zu hoch angesetzt ist).

    Im Ergebnis entsteht hier eine Art Ungleichbehandlung, weil bei der Beschlagnahmung eines Leihwagens ein wesentlich höherer Schaden entsteht als bei einem Privatwagen. Allerdings mangelt es mir auch an Ideen, wie das besser geregelt werden könnte.

  • Wenn jemand ohne Führerschein fährt, sollte das Fahrzeug einkassiert werden. Offensichtlich hat der Fahrzeughalter dann nicht unter Kontrolle, wer damit rumfährt.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Wenn jemand ohne Führerschein fährt, sollte das Fahrzeug einkassiert werden. Offensichtlich hat der Fahrzeughalter dann nicht unter Kontrolle, wer damit rumfährt.

    Es ist nicht in Ordnung, einen Dritten ohne Betrachtung der Schuld zu bestrafen. Grundsätzlich könnte man Strafen in dem Bereich verhängen (neu einführen?) - nachdem ein Richter beurteilt hat, wer in der Kette vom Besitzer bis zum Fahrer, welche Schuld trägt.

  • Es ist nicht in Ordnung, einen Dritten ohne Betrachtung der Schuld zu bestrafen. Grundsätzlich könnte man Strafen in dem Bereich verhängen (neu einführen?) - nachdem ein Richter beurteilt hat, wer in der Kette vom Besitzer bis zum Fahrer, welche Schuld trägt.

    Der Halter muss dann nachweisen, dass er die unbefugte Nutzung nicht zu verantworten hat. Das könnte man teilweise auch mit Technik lösen, dass ein Autoschlüssel nicht mehr ausreicht, sondern dass sich der Fahrer irgendwie gegenüber dem Auto ausweisen muss, vielleicht biometrisch.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Es ist nicht in Ordnung, einen Dritten ohne Betrachtung der Schuld zu bestrafen.

    In einem solchen Fall würde auch kein Dritter bestraft. Dem Halter stünde es doch frei sich am Fahrer schadlos zu halten. Ganz ähnlich, wie es die Firma Porsche bei den drei Fahrer weiter oben getan hat.

    Dort findet auch keine unzulässige Ungleichbehandlung im Vergleich zu Fällen, bei denen Fahrer und Eigentümer die gleiche Person sind, statt, da das ein objektiv anderes Szenario ist.

  • Die geplante Freigabe für Elektroroller auf Gehwegen verstößt gegen das Grundgesetz. Zu diesem Schluss kommt der Berliner Wirtschafts- und Umweltrechtler Prof. Dr. Stefan Klinski in einem Rechtlichen Kurzgutachten. Insbesondere die von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) angekündigte Ausnahmeverordnung für E-Fahrzeuge ohne Lenk- und Haltestange auf Gehwegen "erweist sich als rechtlich nicht haltbar", so Klinski, der seit 2004 an der Berliner Hochschule für Wissenschaft und Recht (HWR) mit Schwerpunkt Verfassungs-, Verkehrs- und Umweltrecht lehrt. Darüber hinaus erstellt er wissenschaftliche Rechtsgutachten, etwa für das Umweltbundesamt.

  • … dazu passend:

    Der Fahrrad- und Tretrollerverleiher Lime hat ein Firmware-Update für seine Tretroller veröffentlicht, um zu verhindern, dass die Fahrzeuge weiter unvermittelt bremsen. Dies führte in der Vergangenheit zu Unfällen und zwang Lime dazu, seine Mietfahrzeugflotte in der Schweiz stillzulegen. Das Update soll in wenigen Tagen auf allen Tretrollern verfügbar sein.

  • Ohoh, der Professor sticht da aber in ein Wespennest. Immehin ist die StVO eine Verordnung, die denselben Anforderungen unterliegt. Zumindest theoretisch.

    Wenn der Schutz der Zufußgehenden so überragend ist, eröffnet das ganz neue Möglichkeiten:

    [Zeichen 240] :whistling:

  • Das ist keine höhere Strafe, sondern Schadenersatz für den Vermieter (der vermutlich erstmal zu hoch angesetzt ist).

    Im Ergebnis entsteht hier eine Art Ungleichbehandlung, weil bei der Beschlagnahmung eines Leihwagens ein wesentlich höherer Schaden entsteht als bei einem Privatwagen. Allerdings mangelt es mir auch an Ideen, wie das besser geregelt werden könnte.

    Es steht dem Mieter des Fahrzeugs ja frei nachzuweisen, dass der Schaden geringer ist. Wenn das mit einem Privatwagen gemacht wird, muss der Nutzungsausfall ja auch irgendwie kompensiert werden (ÖPVN, anderes Fahrzeug). Der Umstand, dass es sich beim Privatwagen vielleicht um einen Berlingo oder Polo handelt, und nicht um einen 100k teuren Porsche und der entstehende Schaden deshalb höher ist, kann ja nicht das Problem des Verleihers oder des Rechtsstaats sein.

    Die Lenkungswirkung die davon ausgeht, finde ich in Ordnung.

  • Eine Lenkungswirkung begrüße ich auch. Trotzdem sehe ich ziemlich ungleiche Strafen (für die der Rechtsstaat nichts kann).

    Der Fahrer des selbst gekauften Porsche, der so einen Verstoß praktisch täglich ohne großen Aufwand begehen kann, bekommt 40 Tagessätze und muss halt eine Woche auf sein Auto verzichten.

    Der Fahrer des Leihporsche bekommt auch 40 Tagessätze und zahlt zusätzlich 10k €.

    Beides sind Idioten. Aber der zweite Idiot zahlt (in Tagessätzen gerechnet) wesentlich mehr für das Vergehen.

    Im Ergebnis ist das eine sehr ungleiche Strafe für das gleiche Vergehen. Alles logisch und korrekt berechnet, aber aus meiner Sicht mit einem unbefriedigenden Ergebnis. Aber wie gesagt: eine bessere Lösung fällt mir auch nicht ein.

  • Ich möchte wetten, dass der Porschebesitzer eigenverantwortlich mit seinem Fahrzeug umgehen kann, der Porschemieter aber in seinem Mietvertrag etliche Klauseln unterschrieben hat, die dessen Einsatzmöglichkeiten einengen. So wird wahrscheinlich eine Klausel drin sein, die es verbietet, an offiziellen oder inoffiziellen Rennen oder rennähnlichen Veranstaltungen mitzumachen. Und es wird drin sein, dass sich stets an die StVO des jeweiligen Landes zu halten ist.

    Wer dagegen verstößt, löst eine Vertragsstrafe aus und ist im Falle der Beschädigung oder Beschlagnahme der Fahrzeuge ersatzpflichtig. Das ist rein das Innenverhältnis zwischen Mieter und Vermieter und hat mit dem Strafrecht rein gar nichts zu tun. Wer solche Klauseln nicht einhalten will, darf sie nicht unterschreiben. Wenn er dann kein Fahrzeug mieten kann, ist das eben so. Unterschreibt er und verstößt dagegen, muss er halt die Folgen tragen. Wie immer, wenn man Verträge abschließt und dann dagegen verstößt.

    Ersatzweise kann man Geld sparen und sich nen Porsche kaufen. Dann kann man auch damit Blödsinn machen und braucht neben den strafrechtlichen Konsequenzen nicht noch Dritte für das Fahrzeug zu entschädigen.

    Billiger und sicherer wäre ne Playstation.

    bye
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