Tolle Radwege in Niedersachsen

  • Ich habe mir eine Erinnerung für x = 6 erstellt. Wegen Corona, Krig und Kriese und weil die Dame so schnell geantwortet hat und weil es danach ganz sicher keinen Grund mehr gibt, noch länger abzuwarten. Wegen so einem Quatsch gehe ich aber nicht vor Gericht.

  • Welche Maßnahmen außer der Klage (Widerspruch?) willst du denn sonst ergreifen? In Bayern hilft ausser klagen eigentlich kaum mehr was. Zumal ja nun ein Vierteljahrhundert Zeit war, den Murks mal abzuräumen.

    Außerdem müssen die rechtswidrigen Schilder weiterhin beachtet werden,, solange sie stehen und nicht ein Gericht sie kassiert hat.

  • Künftige Klagen werde ich auf die Stellen konzentrieren, die mich persönlich mehr betreffen, oder durch die man grundsätzlich etwas klären könnte. Durch Dedesdorf bin ich gerade zum zweiten Mal in meinem Leben gefahren. Diese Anordnung halte ich auch für dermaßen absurd, dass ich wegen Unbenutzbarkeit und offensichtlicher Rechtswidrigkeit keine Konsequenzen befürchten würde. Da müsste es schon sehr dumm laufen, denn was soll schon passieren, wenn ich dort auf der Fahrbahn fahre? Die Polizei wird es nicht kontrollieren, sondern es wäre nur bei einem Unfall relevant.

    Ich habe es auch immer noch nicht ganz aufgegeben, dass man im Dialog etwas erreichen kann. Herr S. vom Landkreis CUX hat ja diesmal umgehend geantwortet. Das war derjenige, der mich im letzten Jahr mit hanebüchenen Begründungen abwimmeln wollte und sich dann die Klage in Otterndorf eingefangen hat. Das sehe ich schonmal als Fortschritt.

    Mit dem Landkreis STD bin ich auch im Dialog. Man hat bereits pauschal die Aufhebung der RWBP an allen Gemeindestraßen im gesamten Landkreis angeordnet (und auch weitgehend umgesetzt) und mir versprochen, die Überprüfung an allen weiteren Straßen bis Ende 2023 abgeschlossen zu haben. Ich glaube, dass ich mehr erreiche, wenn ich das unterstütze, anstatt jetzt gegen einzelne Anordnungen zu klagen. Man kann auch nicht gegen Hunderte rechtswidrige Anordnungen einzeln vor dem VG klagen. So viel Zeit hat man nicht.

    Gleichzeitig muss ich natürlich deutlich machen, dass ich mich von der Behörde nicht veralbern lasse und dass es Konsequenzen haben wird, wenn sie mich wieder nur hinhalten wollen. Das kann im ersten Schritt auch eine Fachaufsichtsbeschwerde beim Ministerium in Hannover sein. Außerdem hat man mir gegenüber eingeräumt, dass das bisherige Festhalten an der RWBP ausschließlich aus sachfremden Gründen erfolgte und dass meine Hinweise auf rechtswidrige Beschilderungen inhaltlich alle begründet waren. Dieser vorsätzliche und systematische Rechtsbruch könnte ggf. auch dienstrechtliche oder gar strafrechtliche Konsequenzen für die Verantwortlichen haben. Da im letzten Jahr ein neuer Landrat gewählt wurde und im Juni das Straßenverkehrsamt einen neuen Leiter bekommen hat, ist jetzt die Gelegenheit, mit Altlasten aufzuräumen, ohne dass irgendwer sein Gesicht verliert. Diese Chance sollen sie bekommen.

  • Ganz so gefährlich kann es dann aber doch wieder nicht sein, denn am Ortsausgang endet das Gebilde und alle fahren ohne Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Fahrbahn (zHg 100km/).

    Tempo 60 auf Landstraßen als zulässige Höchstgschwindigkeit würde die Gefahr für den Fahrradverkehr reduzieren und den einen oder die andere Fahrradfahrer*in dazu bringen, die Landstraße zum Fahrradfahren zu benutzen.

    Und die im Bild sichtbare Omnibushaltestelle ist mit einem Bord auszustatten, der ein barrierefreies Ein- und Aussteigen erlaubt. Und die Haltestelle so umzugestalten, dass kein Fahrzeug an dem Bus vorbeifahren kann, wenn der Bus an der Haltestelle hält.

  • die im Bild sichtbare Omnibushaltestelle ist mit einem Bord auszustatten, der ein barrierefreies Ein- und Aussteigen erlaubt.

    ...damit man dann auf einer barrierefreien Insel steht, zu der man nicht hin und nicht von ihr wegkommt, weil in diesem Kaff aber auch wirklich gar nichts barrierefrei ist.

    Ob man dort Tempo 60 anordnet, wird niemanden interessieren.

  • Auszug aus der Verkehrsmengenkarte Niedersachsen aus dem Jahr 2015

    Annahme: Spitzenstunde = 10% der DTV

    Ich habe x gerade auf 4 reduziert und angekündigt, Ende August noch einmal nachzufragen.

  • ... wobei der Radweg so aussieht, als wäre er deutlich älter als 20 Jahre und somit zu historischen Zeiten entstanden, als die Fähre noch existierte und leichte Spitzen auf diese Straße brachte ... Aber daran erinnern sich nur die Älteren unter uns ... :rolleyes:

  • ... wobei der Radweg so aussieht, als wäre er deutlich älter als 20 Jahre und somit zu historischen Zeiten entstanden, als die Fähre noch existierte

    Nicht nur zu historischen Zeiten als die Fähre noch existierte, sondern auch noch die allgemeine Radwegebenutzungspflicht. Der Wesertunnel wurde 2004 in Betrieb genommen und seitdem dürfte die L121 auf dem Abschnitt für den überörtlichen Verkehr keine Rolle mehr spielen.

  • Ich bin im letzten September zum ersten Mal da langgefahren, da war der Tunnel schon längst in Betrieb. Aber die 12-Monats-Frist ist bei mir noch nicht um.

    Diese Frist würde ich auf keinen Fall verstreichen lassen. Ist Widerspruch möglich? Oder muss gleich geklagt werden?

  • Das Widerspruchsverfahren wurde in Nds. abgeschafft, also müsste man gleich Klage erheben. Nach Ablauf der Frist bleibt der Umweg über einen Antrag auf ermessensfehlerfreie Neuverbescheidung.

    Ich tue mich schwer damit, ein Gericht mit solchen Lappalien zu behelligen. Das sollte auch so möglich sein, die Schilder wegzubekommen. Außerdem hat mich das erst zum zweiten Mal betroffen, weil das auf kürzestem Wege 80km von mir zuhause entfernt ist. Da gäbe es im direkten Umkreis Wichtigeres für mich. Aber auch da stehe ich im Dialog und habe die Hoffnung nicht aufgegeben, auf diesem Wege (zunächst) mehr zu erreichen. Sicherlich wird auch der Punkt kommen, an dem die Behörde nicht mehr mitgeht und dafür spare ich mir mein Pulver lieber auf.

  • Der "Umweg" über den Antrag auf ermessensfehlerfreie Neuverbescheidung ist aber nicht mit einer Anfechtungsklage gleichzusetzen. Warum?

    1. Zumindest das VG München meint (siehe den Link zum Urteil von simon weiter oben), dass sich sachliche oder rechtliche Umstände geändert haben müssen, damit ein solcher Antrag überhaupt zulässig ist. Das ist ja hier nicht unbedingt (mehr) anzunehmen.
    2. Für eine solche Verpflichtungsklage gelten weitere (höhere) Anforderungen an die Zulässigkeit, u.a. eine nachhaltige(re) Betroffenheit. Im Gegensatz zur Anfechtungsklage, da genügt die äußerst geringe Wahrscheinlichkeit, irgendwann einmal von der Beschwer wieder betroffen zu sein. Das ist quasi immer der Fall.

    Die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens (was man in Bayern ja auch schon vor 15 Jahren durchgezogen hat) war eben nicht nur eine "Verwaltungsvereinfachung", sondern hat dazu geführt, dass man deutlich mehr Geld in die Hand nehmen muss, um die Verfristung aufzuhalten. Widerspruchsgebühr bei Ablehnung: 28,50 €, Gerichtskosten für eine Anfechtungsklage bei einem Regelstreitwert von 5.000 €: 483 €. Das war aus meiner Sicht von den Landesregierungen natürlich völlig beabsichtigt.

  • Das mag ja alles richtig sein....

    Hier nur die Stellen in der Zuständigkeit des Landkreises Stade, die mir eine Klage wert wären (rot), wenn es im Guten nicht klappt, weil ich tatsächlich davon regelmäßig betroffen bin. Die grünen Punkte zeigen die Stellen, an denen in den letzten beiden Jahren die Benutzungspflicht aufgehoben wurde. Dazu kommen noch die Straßen in der Zuständigkeit der Stadt Stade, wo in den letzten 4 Jahren einige Schilder verschwunden sind.

    Da ich davon ausgehe, dass nicht alles im Guten geklärt werden wird, muss ich mir mein Pulver einteilen. Bis dahin nehme ich die zuständige Dezernentin beim Wort, dass sie das Thema RWBP im gesamten Landkreis bis Ende 2023 geklärt haben will.

    Der Landkreis CUX hat daher bei mir eine geringere Priorität :)

  • ...damit man dann auf einer barrierefreien Insel steht, zu der man nicht hin und nicht von ihr wegkommt, weil in diesem Kaff aber auch wirklich gar nichts barrierefrei ist.

    Ob man dort Tempo 60 anordnet, wird niemanden interessieren.

    Die Fahrbahn ist doch barrierefrei. Und wer die mit Rolli, Rollator, Kinderwagen oder Einkaufstrolley benutzt, der freut sich über eine Haltestelle mit hohem Bord. Allerdings muss der Bord barrierefrei erreichbar sein!

    Und:

    In neuen Autos ist ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent vorgeschrieben. Den interessiert das schon, welche Höchstgeschwindigkeiten gelten. Und der kann auch Autofahrer*innen dazu bringen, sich für einigermaßen sichere Geschwindigkeiten zu interessieren.

    Und dann gibt es noch diesen Klassiker:

    Den habe ich an einer wenig stark befahrenen Ortseinfahrt in den Ort Neustadt im Remstal bei Stuttgart fotografiert. Der soll das dort angeordnete Tempo 30 überwachen.

  • Welche Maßnahmen außer der Klage (Widerspruch?) willst du denn sonst ergreifen? In Bayern hilft ausser klagen eigentlich kaum mehr was. Zumal ja nun ein Vierteljahrhundert Zeit war, den Murks mal abzuräumen.

    Ich habe gerade die Info erhalten, dass die Benutzungspflicht in Dedesdorf aufgehoben wird. Stattdessen soll die Gehweg-Ruine in beiden Richtungen mit [Zeichen 239] [Zusatzzeichen 1022-10] beschildert werden. Ich habe mich für die Info bedankt und geantwortet, dass ich die Entscheidung für ermessensfehlerhaft halte und angekündigt, dagegen eine Fachaufsichtsbeschwerde einzureichen. Klagen kann man gegen diesen Unsinn ja nur als Fußgänger und dass ich in Dedesdorf regelmäßig zu Fuß gehe, wird mir wohl kein Gericht glauben.

  • Bin heute durch Dedesdorf gekommen, deichnah aus Richtung Sandstedt, konnte keine Radwegschilder mehr finden ...

    Das wo der Radweg in den Schmalspurgehweg mit Radfreigabe übergeht, das hat man wohl einfach umgedreht, der Rest der Ortsdurchfahrt hat neue Gehweg, Schleichradler frei ...

    Bin todesmutig ein Stückchen auf der 100er Straße weitergeradelt, hab's, wie man sieht, natürlich überlebt ... ;)

  • [Zeichen 241-30] in einer 30-Zone sind der Verkehrsbehörde wohl peinlich genug, um dann nicht noch viel zu diskutieren 😃

    Die Entfernungen in der Ecke sind echt beeindruckend - 9 km zur Grundschule, 11 zum ersten Supermarkt und 13 zur weiterführenden Schule. Insofern sind da wohl Alltagsradler eher die Ausnahme.