Tolle Radwege in Niedersachsen

  • Was haben wir denn hier in einer [Zeichen 274.1] ?

    Und dann noch mit unzulässigen Verkehrsmitteln genutzt... :)

    So stellt man sich 100% Spaß in Amelinghausen vor.

    Zitat

    Benutzungspflichtige baulich angelegte Radwege dürfen nur angeordnet werden, wenn ausreichende Flächen für den Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen.

    VwV-StVO zu §2, Rn 9 neu interpretiert in Ebstorf

    Hinweis auf unzulässiges Geisterradeln

    Und im Hintergrund nochmal [Zeichen 240] und [Zeichen 274.1]

    "Lustiger" Streich eines Vatertagsausfluges?

    Der Versuch, die Navigarion auf der Rückfahrt mit einem einfachen "Goto Heimatort" dem Garmin Edge zu überlassen, führte mich über den Wilseder Berg, das Epizentrum der Lüneburger Heide. Schöne Landschaft zum Wandern, aber zum Radfahren ist der weiche Sand dann doch eher so mittel geeignet.

    Wer es dann noch für eine gute Idee hält, über die Wege diese Tore zu bauen...

    Einmal editiert, zuletzt von Yeti (27. Mai 2022 um 14:51)

  • "Benutzungspflichtige baulich angelegte Radwege dürfen nur angeordnet werden, wenn ausreichende Flächen für den Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen."

    Der Satz ist ja auch völlig unsinnig. Ein Radweg ist ein Radweg, was hat der mit Fußgängerverkehr zu tun? Darf ein Gehweg nur angeordnet werden, wenn ausreichend Platz für Fahrräder ist?

  • ich finde den Satz sehr wichtig.

    und ja, der Fußverkehr hat nach dem Satz in gewisser Weise in der Planung Vorrang vor dem Radverkehr. richtigerweise. Denn letzter kann - Regelfall - auf der Fahrbahn fahren.

  • Beitrag von krapotke (27. Mai 2022 um 19:00)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (5. Januar 2023 um 09:57).
  • Daran erhängen wir Schafdiebe und Leute die achtlos oder frevelhaft die Gefahr eines Wald- und Flurbrands verwirken.

    Und Radfahrer mit einer Körpergröße > 1,95m. Ich habe da mit meinen 1,83m noch drunter durch gepasst, ohne den Kopf einzuziehen, aber viel Platz war da nicht mehr. Nun ist das sicherlich kein "Radweg", den man im Dunkeln fahren sollte, weil man da ohnehin in irgendeinem Sandloch stecken bleibt, aber wenigstens einen weißen Streifen hätte man diesem Galgen doch spendieren können.

  • Dedesdorf in meinem Lieblings-Landkreis CUX. Google Maps

    Los geht's in einer [Zeichen 274.1]

    Dann weiter an der "Hauptstraße". Weil es da so gefährlich ist, auch gleich mit angeordnetem Gegenverkehr.

    Und der Platz für Fußgänger?

    Wenig später geht die "Radweg"-Ruine in einen freigegebenen Gehweg über, der selbst zum Zufußgehen ungeeignet ist. Wie sollen sich dort Radfahrer und Fußgänger begegnen? Oder wie soll man darauf einen Kinderwagen schieben oder sich mit einem Rollator fortbewegen?

    Ganz so gefährlich kann es dann aber doch wieder nicht sein, denn am Ortsausgang endet das Gebilde und alle fahren ohne Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Fahrbahn (zHg 100km/).

    Ich glaube, ich muss mal wieder meinem Freund beim Straßenverkehrsamt CUX schreiben...

  • Zitat

    Sehr geehrter Herr Yeti,

    Herr S vom Landkreis Cuxhaven hat mir heute Ihre E-Mail zuständigkeitshalber weitergeleitet. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit vorab. Ich werde mir den Sachverhalt schnellstmöglich ansehen, ich bitte aber um Ihr Verständnis, dass dies nicht innerhalb einer Woche geschehen kann. Aufgrund von Krankheit, Urlaubsvertretungen und der Ukraine Kriese ist das Ordnungsamt derzeit erheblich unterbesetzt. Ich melde mich bei Ihnen sobald ich bei der Prüfung des Sachverhaltes zu einem Ergebnis gekommen bin.

    Mit freundlichen Grüßen

    Im Auftrag