München (und Umgebung)

  • So, würde hier noch mal kurz eine Schilderkonstellation diskutieren, ich lern ja hier immer dazu und hab letzten bissl was aufgeschnappt.

    Hier ist ja viel Wissen versammelt. Es geht um dieses:

    Seit einiger Zeit steht folgendes, es ist gerade noch innerorts, rechts kommt von innerorts ein Gehweg, der großzügig mit [Zeichen 240] beschildert ist. Sieht man nicht, aber hinter dem Gestrüb rechts vom VZ240 ist ein 2,5m Gehweg. Links gehts zur Ortsumgehung. Auf der Brucker Seite steht auch [Zeichen 240]. Theoretisch wäre also beim Beginn des Gehwegs auch linksseitig radln erlaubt, in Maisach steht an der ersten Kreuzung [Zeichen 240] [Zusatzzeichen 1012-31] , was den Verdacht erhärtet.

    Ich hab hier irgendwo gelesen, an einem Schildermast dürfen nur Schilder für eine Verkehrsart hängen. Insofern wäre das hier vielleicht gar nicht so falsch, wie ich das denke. Aber imho kann ich als Radlerwegen [Zeichen 250] an dieser Stelle den Radweg nicht erreichen. Das gleiche für Mofa-Fahrer. Außer wir würden gerne das Gelände des SC-Maisach besuchen.

    Nun weiß man natürlich nicht ganz genau, was die Gemeinde Maisach erreichen will, aber ich gehe davon aus, dass das [Zeichen 240] um 180° vedreht herum aufgehängt wurde und eigentlich die Radfahrer Richtung Maisach auf den Gehweg lotsen sollte.

    Variante 1: So denke ich, ist vielleicht etwas extrem, die Freigabe für das SC-Maisach Sportgelände hinfällig, weil ab dem VZ240 dürfen sie nicht mehr weiter fahren. Es wäre also nur 5m Einfahrt freigegeben.

    Varante 2: Würde man mit der Kombination erreichen wollen, das Radler und Mofafahrer, statt weiter auf der Umgehung zu fahren, ab hier diesen Geh/Radweg parallel zur Umgehung zu nutzen, müsste doch richtigerweise [Zeichen 260] statt [Zeichen 250] hängen.

    Variante 3: Die einfachste Variante wäre wohl, am ersten Masten das [Zeichen 240] mit der SC-Freigabe hängen würde. Dann könnten Radler, Mofafahrer und Besucher vom SC-Maisach durchfahren.

    Zu guter Letzt: Die Freigabe führt natürlich dazu, dass Autos auf der, zugegeben relativ breiten, ehemaligen Straße parken. Da dies aber ein Geh/Radweg ist, ist das wiederum nicht zulässig, oder?

    Könnte den die Gemeinde Parkplätze auf dem Radweg ausweisen? Mit Markierungen. Imho nicht. Wäre es eine Radstraße, wohl schon.

    Sieht dann z.B. so aus:

  • Was Du auf dem unteren Bild siehst, ist die Sicht in den Gehweg hinein, Richtung Ort. Das [Zeichen 240] hängt auf dem Stangerl mit dem Pfeilschild, man sähe die Rückseite. Rechts biegt es ab zur Einfahrt. die man oben sehen kann.

    Die Straße ist vorher 6m breit, das war die alte Ortsverbindungsstraße nach Bruck. Wurde aber nach dem Neubau der alten Ortsumgehung vor etwa 20 Jahren stillgelegt, um damals den Zivilfliegern die Zufahrt zu Ihrem Teil vom Militärflughafen zu sperren.

    Prinzipiell ist also genug Breite zum Parken, wenn man sich nicht so dämlich hinstellt wie der VW. Erlaubt ist es halt imho nicht, wird aber rege genutzt, weil sonst die Eisstockschützen 200m zu Fuß gehen müssten vom offiziellen Parkplatz. Also unzumutbar weit. Auch Kinder können nach dem Training nicht mehr laufen und müssen direkt von der Wiese ins Auto geholt werden.

  • So, heute habe ich die Situation vor Ort nochmal besichtigt. Und ich muss sagen: Ich bin wirklich erstaunt. Diese Variante hatten wir noch gar nicht: Diesmal ist das [Zeichen 240] um 180 Grad gedreht worden und hängt nun sogar gerade. Aber das ist auch wieder Quatsch, weil die gelbe Linie ja ganz klar zwischen Fuß- und Radverkehr trennt. Warum hat man sonst diese tollen Piktogramme, die noch immer unverändert auf dem Boden leuchten, dort mühevoll aufgesprüht?

      

    Ich werde dann wohl meine dritte Meldung im Melder abgeben. Irgendwie komme ich mir da schon irgendwie blöd vor...

    Man soll ja nicht nur meckern, wenn etwas nicht passt, sondern auch mal loben, wenn etwas gut funktioniert. So ist nun auch die fehlerhafte Beschilderung in der Trappentreustaße mittlerweile geheilt. Hier nun eine Momentaufnahe von vor ein paar Tagen, mit der der regelkonforme Radfahrer gut leben kann:

    Auf Höhe der Westendstraße beginnt die Baustelle und der Radweg wird verschwenkt. Der Gehweg verliert massiv an Breite. Es bleibt ein getrennter Geh- und Radweg:

    Mich wundert, dass man an der getrennten Führung festgehalten hat. Gerade auf den Kellerlichtschächten besteht für Fußgänger ja doch eine gewisse Stolpergefahr und die Roste sind teilweise auch schon etwas nach unten durchgebogen:

    Hier verschwenkt sich das ganze nochmals etwas weiter nach rechts, wobei die Trennung weiterhin beibehalten wird:

    Da vorne links stand damals noch das [Zeichen 240] für die illegale Gegenrichtung:

    Die Bodensymbole sind illegal aufgebracht worden. Das hat mir die Landeshauptstadt München schriftlich bestätigt. Es habe nie eine entsprechende Anordnung gegeben. Trotzdem wartet man lieber, bis die Farbe langsam verwittert ist:

    Hier steht nun wieder ein [Zeichen 241-30] , was inhaltlich nicht falsch ist, jedoch eigentlich auch überflüssig, weil sich die Aufteilung ja nicht ändert. Aber egal:

    Beschilderungen innerhalb von Baustellen ist immer und überall ein sehr schwieriges Thema. Bauarbeiter sollten lieber das tun, was die Berufsbezeichnung vorgibt, nämlich: BAUEN! Und das Schilder aufstellen sollte man wirklich dauerhaft in die Hände von Fachkräften geben. Aber das wird wohl ewig ein unerfüllter Wunsch bleiben. So kann jeder, der eine Schaufel halten kann, auch weiterhin Schilderlotto spielen. Und es ist und bleibt stets ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.

  • aber es hat geschulte Verantwortliche zu geben.

    Das ist Vorschrift.

    Nicht-Einhaltung kann geahndet werden, wenn denn mal der Wille bestünde.

    Ich kann mir aber durchaus vorstellen, dass gerade bei ausgeschriebenen Bauleistungen da bewusst weggeschaut wird, weil

    - willst den Bauträger nicht vergraulen fürs nächste Mal

    - willst den Bauträger nicht gegen dich aufbringen, weil der seine Mehrkosten dann eben über Nachtragsverhandlungen doppelt wieder reinholt

    - deine StVB irgendwelche Schwertransporte genehmigen muss und für Kontrollen (und Ahndung) eh keine Zeit hat

  • - Dürften selbst in Stoßzeiten weniger als 300 Fahrzeuge pro Richtung sein.

    - Und ist für LKW >7,5t gesperrt.

    - Geschwindigkeitsbegrenzung ist für einen Großteil der Strecke 40km/h.

    = Fahrbahn natürlich zu gefährlich für Radler. Denn der Straßenverlauf beinhaltet eine Kurve!!!

    Da ich leider keinen Hund habe, kann ich den Radweg trotzdem nicht nutzen.

  • Dort ist tatsächlich der Anfang und das Ende des Radwegs. Auf der anderen Seite hängt [Zeichen 240] [Zusatzzeichen 1012-31] , ohne Hundeverordnung.

    Aber Du bringst mich ins grübeln, ob da tatsächlich auch ein [Zeichen 205] hängt. Ich schau immer absichtlich weg, damit ich vom Radweg-Ende keine Ahnung haben kann.

  • Da ich leider keinen Hund habe, kann ich den Radweg trotzdem nicht nutzen.

    Hast du die Straßenverkehrsbehörde mal mit diesem Argument beschäftigt? Ersatzweise einmal nachfragen, wie es mit der Kenntnis der StVO, hier ganz besonders des § 45, aussieht. Aber das ist auch Landkreis FFB, oder? Na ja, dann ist das vermutlich vergebene Liebesmüh'...

  • So, jetzt habe ich mich doch dazu entschlossen, mit der Gemeinde Maisach anzubandeln, wegen obigen Radweg in Beitrag 182/187.

    Ein Grund: wir waren am Sonntag im Maisacher Biergarten. Auf dem Weg dorthin hat an besagter Stelle, während wir dort auf die Fahrbahn wechseln wollten, der Vereinsvorstand der Eisstockschützen den Weg mit seinem VW-Bus geentert. Nicht ohne uns durchs offene Fenster anzuraunzen, das er zu wenig Platz hat, wir hier nichts zu suchen haben, der Gehweg ein Radweg sei und die Kinder (10 & 14) auf der Straße sowieso nichts verloren hätten. Meine Antwort, dass der Radweg ab dem [Zeichen 240] eben ein [Zeichen 240]ist , und er mit dem KFZ da nicht weiter fahren darf, hat mir den zutreffenden Titel Gschaftelhuber eingebracht. Schließlich steht ja vorher auf dem Schild, er dürfe. Nachdem selbiger Fahrer aber selbst dazu neigt und mir schon öfters, begründet und unbegründet, den Radweg mittels Hupe und Engüberholen gezeigt hat, denk ich mir ich versuchs mal mit weiterem gschafteln.

    Also habe ich nun erst einmal ein Email wegen der "Einfahrt" in die "Alte Brucker Straße " geschrieben. Tatsächlich glaube ich, [Zeichen 240] ist ein versehen bzw. 180° verdreht aufgehängt und soll eigentlich die Radler auf den Gehweg locken zum linksseitigen Radln.

    Mein Mail an die Gemeinde:

    schauen wir mal, was daraus wird.

  • Ich antworte mal fiktiv:

    "Ein prominentes Parkverbotsschild kann leider nicht angebracht werden, das wäre eine unzulässige Doppelbeschilderung. Schliesslich ist Parken auf einem Geh/Radweg ohnehin unzulässig. Strafzettel können leider auch nicht verteilt werden, denn die zuständigen Mitarbeiter stehen ja selbst dort."

    Mal schauen, wie das verklausuliert wird. Irgendwas mit "Sicherheit", vermutlich. :)

  • In Emmering soll gestern ein Pedelec-Fahrer auf dem gemeinsamen Geh- und Zweirichtungsradweg von einem KFZ abgeräumt worden sein, welcher aus einem Grundstück herausgeschossen kam. Krankenhaus. Weiß jemand mehr?

  • In Emmering soll gestern ein Pedelec-Fahrer auf dem gemeinsamen Geh- und Zweirichtungsradweg von einem KFZ abgeräumt worden sein, welcher aus einem Grundstück herausgeschossen kam

    Das hab ich gefunden:

    Ein Skodafahrer (46) stieß am Sonntagabend in Emmering mit einer E-Bike-Fahrerin (56) zusammen, als er aus einem Grundstück kam. Die Frau befuhr den Radweg. Sie musste mit Prellungen und Schürfwunden in die Klinik.

  • In der Annahme, es ist nicht ganz unwahrscheinlich die FFB17, da gibts neben richtigen Kreuzungen auch etwa 80-100 meist weniger als mehr einsichtbare Grundstücks und Garagenhof-Ein- bzw. Ausfahrten auf ~3,5km Länge. Wobei die sich in Teilbereichen konzentrieren.

    Auf dem ersten Teil, bei dem noch ein Stück auf Brucker Flur liegt sinds etwa 40 auf einem Kilometer. Mutige können wohl so bis 20km/h fahren, aber eigentlich kommt alle 25m so etwas wie eine uneinsichtige RVL-Kreuzung.

    Die Radwegpflicht ist da übrigens selbstverständlich zur Sicherheit der Radler da. Schließlich sind ~100

    Kreuzungen viel sicherer als 10. Das weiß schließlich jedes Kind.