Klage gegen Fahrradstraße in Hannover

  • Stadt akzeptiert Urteil zu Fahrradstraßen – jetzt fallen erste Parkplätze weg
    Fahrradstraßen müssen Vorteile für Radfahrer bietet: Gegen dieses Urteil legt die hannoversche Stadtverwaltung keine Berufung ein, sondern streicht die…
    www.haz.de

    "Stadt akzeptiert Urteil zu Fahrradstraßen – jetzt fallen erste Parkplätze weg

    Fahrradstraßen müssen Vorteile für Radfahrer bieten: Gegen dieses Urteil legt die hannoversche Stadtverwaltung keine Berufung ein, sondern streicht die Parkplätze auf der Kleefelder Straße. Bis zum Sommer will sie zudem alle etwa 20 weiteren Fahrradstraßen überprüfen. Die Grünen jubeln, die FDP spricht von Diktatur."

    Was in dem Artikel nicht berichtet wird: In der Kleefelder Straße gibt es auf der Häuserseite, auf der Seite, auf der auch Autos parken, einen ca. 1,20 m breiten, hell gepflasterten Streifen, der sich farblich deutlich absetzt von der Fahrbahn und mit einem Betonsteinstreifen auch optisch abgetrennt ist. Die noch vorhandenen "Parkmarkierungen" sind so angelegt, dass die Autos genau auf diesem Streifen parken, obwohl es sich dabei offensichtlich um eine dem Fußverkehr gewidmete Fläche handelt.

  • Das Bild der HAZ ist auch interessant. [Zeichen 260] und [Zeichen 244] am gleichen Mast. Offenbar glaubt die StVB hier, das [Zeichen 244] bei Autofahrern nicht ausreicht , ihnen klar zu machen, das es dort ein KFZ-Verbot gibt. Wie war das noch mit Regelkenntnis und dem Führerschein ?

  • Vielen Dank für den Hinweis, mkossmann.

    In meiner Fotosammlung habe ich das Foto entdeckt, das ich nach meiner Erinnerung an der selben Stelle wie das Zeitungsfoto, aber vermutlich zu einem früheren Zeitpunkt aufgenommen habe:

    Auf der streetview-Aufnahme von 2008 sieht man dagegen an derselben Stelle noch nichts von der Fahrradstraßenausschilderung. Damals war die Kleefelder Straße Teil einer Tempo-30-Zone.

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    Erst später als 2008 wurde die Kleefelderstraße Fahrradstraße.

    Nach meiner Erinnerung habe ich das Foto zu einem Zeitpunkt aufgenommen, als bereits das Gericht entschieden hatte, dass in der Fahrradstraße Kleefelder Straße etwas getan werden müsse, um die Fahrradstraße vor Auto-Durchgangsverkehr zu schützen. Da hatte dann die Verkehrsverwaltung per Baustellenbeschilderung erst mal dafür gesorgt, das von der Plathnerstraße aus kein KFZ-Verkehr mehr in die Kleefelderstraße reinfährt.

    Allerdings frage ich mich gerade, ob denn Zeichen Zeichen 260, Verbot für Kraft­fahrzeuge [Zeichen 260], das richtige Schild an dieser Stelle ist, oder ob da nicht vielmehr ein Zeichen 267 [Zeichen 267]+ [Zusatzzeichen 1022-10] , Verbot der Einfahrt+ Fahrräder frei, da hingehört?

    Da es eine Fahrradstraße ist und das Zeichen 244, Beginn einer Fahrradstraße [Zeichen 244], eigentlich ausreichend deutlich macht, dass hier keine KFZ reinfahren dürfen, sollte das Schild Fahrradstraße eigentlich ausreichen um die Einfahrt von KFZ zu unterbinden.

    Außerdem würde eine Kombination von [Zeichen 244] + [Zeichen 267] + [Zusatzzeichen 1022-10] auch sehr merkwürdig wirken.

    Andererseits dürften viele Autofahrer durch die Autos in der Kleefelderstraße verwirrt sein, die an einer anderen Stelle dort hinein fahren, an der es erlaubt ist. Da nehmen manche Autofahrer nicht wahr, dass der häufig verwendete Zusatz zur Fahrradstraße, nämlich [Zusatzzeichen 1020-30] oder gar KFZ-Verkehr frei, hier bewusst nicht verwendet wurde. Diese Autofahrer nehmen dann an, dass man dort doch mit dem Auto reinfahren darf, wie es ja auch bei sehr vielen anderen Fahrradstraßen der Fall ist. Und sie sehen ja die Autos in der Kleefelder Straße stehen.

    Das ist in Hannover eine sehr verbreitete Ausschilderung bei Fahrradstraßen (KFZ-Freigabe):

    Möglicherweise so verbreitet, dass die Verkehrsverwaltung in den Fällen, in denen es keine KFZ-Freigabe geben soll, es für notwendig erachtet mit [Zeichen 260] extra darauf hinzuweisen.

  • Allerdings frage ich mich gerade, ob denn Zeichen Zeichen 260, Verbot für Kraft­fahrzeuge [Zeichen 260], das richtige Schild an dieser Stelle ist, oder ob da nicht vielmehr ein Zeichen 267 [Zeichen 267]+ [Zusatzzeichen 1022-10] , Verbot der Einfahrt+ Fahrräder frei, da hingehört?

    Ist doch nicht ungewöhnlich, dass es eine zeitlich begrenzte Beschilderung gibt, wenn sich etwas ändert. Das passiert ja auch, wenn an Kreuzungen RvL gilt, wo vorher die Vorfahrt mit Schildern geregelt war. Dann steht zumindest bei uns oft ein [Zeichen 101] mit "Vorfahrt geändert" drunter.

    Bei einer [Zeichen 244] , die vorher auch für andere Verkehrsarten freigegeben war, merkt das sonst sicher Jahrelang keiner, dass das geändert ist.

    Ist ja auch nur provisorisch, wie man am Fuß erkennen kann.

    [Zeichen 267] wäre nur richtig, wenn von der anderen Seite für KFZ freigegeben ist. Sonst ist [Zeichen 260] das richtige.

  • wie schon oben geschrieben, scheint es ein Provisorium zu sein.

    In Bayern wäre es wohl immer nötig, echte Fahrradstraßen sind mir noch nicht begegnet. Glaube nicht dass KFZ-Lenker eine Ahnung haben, was das Schild wirklich bedeutet. Freund von mir wohnt in einer, hat auch nur rudimentär wissen darùber.

  • [Zeichen 267] wäre nur richtig, wenn von der anderen Seite für KFZ freigegeben ist. Sonst ist [Zeichen 260] das richtige.

    Genau das würde ich auch annehmen. Schau dir doch bitte noch mal das weiter oben von mir eingefügte Foto an:

    In der Kleefelder Straße, die an der Einfahrt in die Straße mit Zeichen 244[Zeichen 244] und mit Zeichen 260[Zeichen 260] ausgeschildert ist, stehen Autos am Fahrbahnrand. Und es gibt Grundstückszufahrten. Dort findet also Autoverkehr statt.

    Das heißt, an einer anderen Stelle muss es eine ordnungsgemäße Möglichkeit für Autos geben, in die Kleefelder Straße hinein zu fahren.

    Wir sind uns beide einig, eigentlich ist das Zeichen 267, Verbot der Einfahrt [Zeichen 267] angesagt.

    Und mkossmann hat auch Recht:

    Wenn da nicht auch [Zeichen 244] ohne zusätzliche Freigabe für KFZ wäre. Das ersetzt doch beide Varianten.

    Das eigentliche Problem besteht demnach darin, dass das Zeichen 244.1, Beginn einer Fahrradstraße [Zeichen 244] fast immer in der Variante mit diesem Zusatzschild versehen ist:

    Wenn das Zusatzschild dann mal fehlt, dann ist es anscheinend notwendig in Form einer im Grunde genommenen unnötigen Zusatzbeschilderung darauf aufmerksam zu machen, dass das Zeichen 244 [Zeichen 244]bedeutet, in eine Fahrradstraße dürfen keine Autos hineinfahren.

  • Was machen bei der Kombi 244.1 + 260 eigentlich

    a. die E-Kleingedönsfahrenden?

    b. die Reiter, Kutscher, Schafhirten, ...?

    a. dürfen bei 244.1, bei 260 nicht.

    b. dürfen bei 260, bei 244.1 nicht.

    Widersprüchliche Beschilderung?

    Der einzige Vorteil bei 244.1 mit "Kfz frei" ist ja, dass die Straße pferde- und schafköddelfrei bleibt ...

  • Mapillary hat Bilder aus 2017, 2019 und 2020 die die Beschilderungsvariante mit Zusatzschild KFZ frei zeigen.

    Was man bei den mapillary-Aufnahmen sehr deutlich sehen kann:
    Der hellgrau gepflasterte Streifen auf der Häuserseite, der quasi als Fußweg dienen soll, ist an vielen Stellen zugeparkt. Zum Beispiel hier:

    Mapillary cookie policy use

    oder hier:

    Mapillary cookie policy use

    oder hier:

    Mapillary cookie policy use

  • Kann der zeitliche Ablauf de Beschilderung so sein: Bis 2020 Beschilderungsvariante [Zeichen 244] mit Zusatzschild KFZ frei.

    Irgendwann 2021 dann die Variante mit [Zeichen 260] . Erst behelfsweise, wie im Bild von Ullie, dann "endgültig" wie im Bild der HAZ.

    Eventuell gleichzeitig mit dem Ausweisen der Straße als Einbahnstraße entgegen der Blickrichtung.

    Mueck: Deswegen meine ich: nur [Zeichen 244] ist die einzig richtige Variante.

  • Habe ich auch schon oft gesehen, dass 250 statt 267 angebracht wird. Ist halt beides was Weißes mit was Rotem außenrum.

    [Zeichen 205] was Weißes mit was Rotem außenrum. ;)

    Würde man am Eingang einer Fahrradstraße [Zeichen 244] das dazu aufstellen [Zeichen 267] , dann müsste man auch noch das da dazuhängen: [Zusatzzeichen 1022-10]

    [Zeichen 244]

    [Zeichen 267]

    [Zusatzzeichen 1022-10]

    Sähe dann auch ein bisschen merkwürdig aus.

  • Kann der zeitliche Ablauf de Beschilderung so sein: Bis 2020 Beschilderungsvariante [Zeichen 244] mit Zusatzschild KFZ frei.

    Irgendwann 2021 dann die Variante mit [Zeichen 260] . Erst behelfsweise, wie im Bild von Ullie, dann "endgültig" wie im Bild der HAZ.

    Eventuell gleichzeitig mit dem Ausweisen der Straße als Einbahnstraße entgegen der Blickrichtung.

    Mueck: Deswegen meine ich: nur [Zeichen 244] ist die einzig richtige Variante.

    Die einzig richtige Variante wäre hier, überhaupt keine Beschilderung aufzustellen. Und dann gibt es auch keine Probleme, Irrungen und Wirrungen.