Realer Irrsinn: Fahrradbügel auf dem Radweg

  • "Auf der Straße kann man doch nicht fahren!" Grundschüler mit dem Fahrrad? "OhGott Nein!" Diese Fahrradständer sind "lebensgefährlich!" Der Bezirksbürgermeister wird sie versetzen. (Wohin denn? Die sind doch schon auf dem Gehweg.). Und sie waren so teuer. 50 Bügel für 15.000 Euro!!! (macht 150 Euro pro Stellplatz. Was kostet wohl einer der KFZ-Parkplätze nebenan?)

    Also manchmal... :S

  • Es ist leider so, dass viele eine aufgehobene Radwegbenutzungspflicht für realen Irrsinn halten und es offenbar legitim finden, wenn sie von Autofahrern auf der "Straße" (aka "Fahrbahn") weggehupt werden.


  • Also manchmal... :S

    Wieder einer dieser seichten extra3-Beiträge im MarioBarth-Stil.
    Schon bei der ersten Kamera-Einstellung mit dem Backsteinbau auf der Straßenseite gegenüber war mir klar: Schule!
    Und ab da war das alles Makulatur. Jeden vorgebrachten Punkt im Beitrag hätte man sauber widerlegen und sich auf den Punkt zurückziehen können: "Aufleitung auf ehemligen Radweg wird zurückgebaut."

  • Es ist leider so, dass viele eine aufgehobene Radwegbenutzungspflicht für realen Irrsinn halten und es offenbar legitim finden, wenn sie von Autofahrern auf der "Straße" (aka "Fahrbahn") weggehupt werden.


    Wobei eine aufgehobene Benutzungspflicht natürlich noch kein Verbot der Nutzung bedeutet. Und das dort ohne jede Warnung der noch markierte Weg in die Radständer führt sollte so wirklich nicht sein. Der Mann der dazu sagt, bei Dunkelheit kann man da rein fahren hat ist richtig. Derartige Hindernisse, wo der meiste Teil "in der Luft schwebt" sind besonders bei Dunkelheit böse Fallen.

    So wie es die Verwaltung sagt mit "nicht aktiven Radweg" würde ich es aber viel mehr so interpretieren, dass die Wege unbenutzbar sind und damit die Fahrbahn benutzt werden muss. Wenn dies so ist, dass ist der Irrsinn hierbei aber die Art wie der Weg gesperrt wurde. Ohne jede Vorwarnung mit grauen dünnen Stangen als Hindernis.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Wenn die Fahrradständer auf dem ehemaligen Radweg-Teil eines [Zeichen 241-30] stehen, dann gibt es dort keinen nicht-benutzungspflichtigen Radweg mehr, sondern nur noch einen Gehweg, auf dem man mit dem Fahrrad nichts zu suchen hat.

    Dass das keine sonderlich kluge Installation ist, die zu Missverständnissen und vielleicht sogar zu Unfällen führt, streite ich gar nicht ab. Mir ging es mehr um die Art und Weise, wie die interviewten Personen es offensichtlich bereits als Irrsinn sehen, dort auf der Fahrbahn zu fahren, bzw. dass dort Kinder mit dem Fahrrad hin fahren könnten. Grundschulkinder dürften oder müssten ja überwiegend sogar auf dem Gehweg fahren.

    Was man als Zuschauer natürlich nicht erfährt, ist, ob es an der Stelle außer durch die Grundschule noch mehr Bedarf für Abstellanlagen gibt.

  • Wenn die Fahrradständer auf dem ehemaligen Radweg-Teil eines [Zeichen 241-30] stehen, dann gibt es dort keinen nicht-benutzungspflichtigen Radweg mehr, sondern nur noch einen Gehweg, auf dem man mit dem Fahrrad nichts zu suchen hat.


    Dann gäbe es für die Stadt aber auch die Pflicht den Radweg nicht mehr von der Fahrbahn auf zu leiten oder wenn Radfahrer von einem Radweg kommen an dessen Ende zur Fahrbahn hin zurück zu leiten. Was im Video zu sehen ist, ist aber, dass es einen Weg gibt, der wie ein getrennter Rad/Gehweg aussieht und welcher direkt in die Bügel führt. So etwas ist eine Falle und verstößt gegen die Richtlinien zur Gestaltung des Straßenraumes, dieser hat immer eindeutig zu sein. Und für Radfahrer die sich nicht sicher sind helfen einige PKW Lenker noch gerne mit, indem sie Radfahrer auf der Fahrbahn nötigen dort nicht zu fahren.

    Was in dem Beitrag echt fehlt, genau so etwas erzieht Radfahrer dazu auf Gehwegen zu fahren.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Wenn die Fahrradständer auf dem ehemaligen Radweg-Teil eines [Zeichen 241-30] stehen, dann gibt es dort keinen nicht-benutzungspflichtigen Radweg mehr, sondern nur noch einen Gehweg,

    Solange dort baulich zwei Verkehrsflächen bleiben, entfällt mit dem Entfernen eines [Zeichen 241-30] lediglich die Benutzungspflicht, nicht der Radweg.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Ja, ihr habt recht. Für den Radfahrer sieht das alles weiterhin nach einem Radweg aus und daher bleibt es auch einer, wenn auch ohne Benutzungspflicht. Darauf schlecht sichtbare Hindernisse zu stellen, ohne das weiter abzusichern, ist schon irrsinnig.

  • Es ist eigentlich ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.

    :S
    jopp. und Autofahrer, die auf Radwegen parken, gehören wegen fahrlässiger Tötung verknackt... :rolleyes:


    Schaut euch nochmal den Beitrag an und achtet bei Sekunde 8 darauf, wo die Dame mit dem Rad herkommt.
    Von der Fahrbahn. Da sind keine Bügel mitten auf dem Radweg, da sind Bügel hinter der Einmündung.

    Wer blind in die Fahrradbügel reinfährt, weil die "plötzlich" da stehen und "vorher nicht!", der fährt auch mit dem Auto mit 50km/h in 30er-Zonen, weil "letztes Mal war hier noch 50!".
    Und wenn das Kind auf der Fahrbahn umgenietet wird, ist natürlich nicht das missachtete Sichtfahrgebot schuld - nein, das Kind stand da einfach rum und dann fährt man quasi von selbst rein, kann gar nichts dafür.

  • :S jopp. und Autofahrer, die auf Radwegen parken, gehören wegen fahrlässiger Tötung verknackt... :rolleyes:


    Schaut euch nochmal den Beitrag an und achtet bei Sekunde 8 darauf, wo die Dame mit dem Rad herkommt.
    Von der Fahrbahn. Da sind keine Bügel mitten auf dem Radweg, da sind Bügel hinter der Einmündung.

    Wer blind in die Fahrradbügel reinfährt, weil die "plötzlich" da stehen und "vorher nicht!", der fährt auch mit dem Auto mit 50km/h in 30er-Zonen, weil "letztes Mal war hier noch 50!".
    Und wenn das Kind auf der Fahrbahn umgenietet wird, ist natürlich nicht das missachtete Sichtfahrgebot schuld - nein, das Kind stand da einfach rum und dann fährt man quasi von selbst rein, kann gar nichts dafür.


    Ein falsch geparktes auto, ein Kind, das sind alles Hindernisse, die man leicht sehen kann. Diese Stangen sind sehr schmal und der grösste Teil davon ist quasi über dem Boden schwebend. So etwas sieht man deutlich schlechter als Hindernisse die in voller Grösse auf Bodenhöhe anfangen.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Für den Radfahrer sieht das alles weiterhin nach einem Radweg aus und daher bleibt es auch einer, wenn auch ohne Benutzungspflicht.

    Wie sieht das eigtl aus, wenn der benutzungspflichtige Radweg durch einen benutzungspflichtigen Radstreifen auf der Fahrbahn ersetzt wird. Darf ich trotzdem noch den anderen Radweg nutzen, wenn er baulich nicht verändert wird?

  • Wie sieht das eigtl aus, wenn der benutzungspflichtige Radweg durch einen benutzungspflichtigen Radstreifen auf der Fahrbahn ersetzt wird. Darf ich trotzdem noch den anderen Radweg nutzen, wenn er baulich nicht verändert wird?


    Aus dem Bauch heraus: Da der Radstreifen - sofern korrekt ausgeschildert - benutzungspflichtig ist, ist meine Schlußfolgerung, daß der alte Hochbordradweg nicht mehr benutzt werden darf.

    ebayForumKopfverkl.jpg
    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Sehe ich auch so. Die Pflicht, einen bestimmten Straßenteil zu nutzen impliziert das Verbot, andere Straßenteile zu benutzen. Daher dürfen auch nicht zwei Straßenteile als benutzungspflichtig ausgewiesen werden wie z.B. Radwege auf beiden Straßenseiten auf dem folgenden Bild (das von Vogelkot überzogene Ding auf der rechten Seite ist Zeichen 240), weil man dadurch mindestens eines der beiden Gebote missachten müsste. Auch die Kombination von benutzungspflichtigen Radwegen auf der einen Seite mit einem freigegebenen Radweg auf der anderen Seite ist nicht zulässig.

    (abgesehen davon dürfte hier wegen Unterschreitung der Mindestbreiten sowieso keine Benutzungspflicht angeordnet werden, aber das ist ein anderes Thema ...)

  • Aus dem Bauch heraus: Da der Radstreifen - sofern korrekt ausgeschildert - benutzungspflichtig ist, ist meine Schlußfolgerung, daß der alte Hochbordradweg nicht mehr benutzt werden darf.

    Auch aus dem Bauch heraus:
    Warum kann sich das Blauschild nicht auf beides beziehen?

    Zitat von StVO Anlage 2

    1. Der Radverkehr darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den Radweg benutzen (Radwegbenutzungspflicht).

    Das Schild steht ja normalerweise auf dem Hochbord zwischen Radfahrstreifen und Radweg. Also aus der Position des Schildes lässt sich weder das eine noch das andere ableiten (es sei denn, der Radweg ist besonders weit von der Fahrbahn abgesetzt).
    Da es "den Radweg" hier nicht gibt, könnte man das in Ermangelung einer eindeutigen Regelung als "muss einen Radweg benutzen" verstehen.

  • Auch aus dem Bauch heraus:Warum kann sich das Blauschild nicht auf beides beziehen?

    Wir sind hier beim feuchtfröhlichen Spekulatius, ja? ^^ Na dann wäre meine Antwort, weil es bereits aus dem Zitat hervorgeht. Da steht: Radweg. Also Singular.

    Der Konsequenz, daß man der Anordnung wegen Widersprüchlichkeit nicht folgt, weil ja nur ein Radweg benutzungspflichtig sein kann, aus der Anordnung aber nicht hervorgeht, welcher, die anordnende Behörde also offensichtlichen Unfug angeordnet hat, der würde ich durchaus zu folgen geneigt sein und - wenn stressarm möglich - gelegentlich die Fahrbahn nutzen. Doch kein Amtsrichter Deutschlands wird einer solchen Argumentation beipflichten, da wette ich drauf.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Der Konsequenz, daß man der Anordnung wegen Widersprüchlichkeit nicht folgt, weil ja nur ein Radweg benutzungspflichtig sein kann, aus der Anordnung aber nicht hervorgeht, welcher, die anordnende Behörde also offensichtlichen Unfug angeordnet hat, der würde ich durchaus zu folgen geneigt sein und - wenn stressarm möglich - gelegentlich die Fahrbahn nutzen. Doch kein Amtsrichter Deutschlands wird einer solchen Argumentation beipflichten, da wette ich drauf.

    Einen Kölner Richter habe ich immerhin dazu gebracht zu sagen, dass eine Anordnung nichtig ist. Er führte weiter aus, dass der Radfahrer sich entscheiden kann, welche Anordnung er für nichtig hält. Aber sobald er das getan hat, ist die zweite Anordnung in Ordnung und er muss dieser folgen. In anderen Worten:
    Er kann sich aussuchen, welchen Radweg er benutzt, die Fahrbahn ist tabu! Also genau das, was die Stadt will...

  • Einen Kölner Richter habe ich immerhin dazu gebracht zu sagen, dass eine Anordnung nichtig ist. Er führte weiter aus, dass der Radfahrer sich entscheiden kann, welche Anordnung er für nichtig hält. Aber sobald er das getan hat, ist die zweite Anordnung in Ordnung und er muss dieser folgen.

    Schrödingers Radweg, quasi. :D
    Ist er auch darauf eingegangen, dass die Frage der Radwegbenutzung nur Sinn im Kontext einer von mehreren Verkehrsteilnehmern gleichzeitig benutzten Straße ergibt? Und dass die Interpretation der Schilder durch unterschiedliche Personen vorhersehbar zu unterschiedlichen Gültig- bzw. Nichtigkeiten und damit unterschiedlichem Verhalten führen muss? Und dass diese Unberechenbarkeit das Raum-Zeit-Kontinuum die Verkehrssicherheit schwer in Gefahr bringt?

    Angesichts der urbanen Legende, dass man angeblich ohne Schild gar keine Radwege finden kann, muss man im oben erwähnten Fall "unbeschilderter Hochbordradweg vs. beschilderter Radstreifen" allerdings erstaunt fragen: "Welcher Hochbordradweg??" :evil:

  • Wir sind hier beim feuchtfröhlichen Spekulatius, ja? ^^ Na dann wäre meine Antwort, weil es bereits aus dem Zitat hervorgeht. Da steht: Radweg. Also Singular.
    Der Konsequenz, daß man der Anordnung wegen Widersprüchlichkeit nicht folgt, weil ja nur ein Radweg benutzungspflichtig sein kann, aus der Anordnung aber nicht hervorgeht, welcher, die anordnende Behörde also offensichtlichen Unfug angeordnet hat, der würde ich durchaus zu folgen geneigt sein und - wenn stressarm möglich - gelegentlich die Fahrbahn nutzen. Doch kein Amtsrichter Deutschlands wird einer solchen Argumentation beipflichten, da wette ich drauf.

    Die Logik finde ich spannend. Wenn deine Frau dir sagt, bring Käse mit und im Supermarkt gibts mehr als einen, kaufst du Wurst? :P

    Ich würde das explizit in der StVO erwähnte Fahrbahnverbot zu dem Blauschild als stärker einschätzen, als die eigentlich nicht vorgesehene Wahlmöglichkeit. Dann gilt nach Ausschlussprinzip; Fahrbahn tabu, Gehweg tabu, Seitenstreifen und "anderer" Radweg okay.

  • Zitat

    Julius schrieb:Die Logik finde ich spannend. Wenn deine Frau dir sagt, bring Käse mit und im Supermarkt gibts mehr als einen, kaufst du Wurst? :P

    Offtopic: Wenn meine Frau sagt "Kaufe 6 Eier und wenn sie Brot haben, bring eins mit", dann kaufe ich selbstverständlich nur ein Ei, wenn sie auch Brot haben.