E-Scooter rollen heran

  • Du hast doch selber zugegeben, dass du damit Wege gefahren bist, die du sonst läufst. Damit ist das eine zusätzliche Belastung.

    MIt "A nach B" kannst du ja wirklich alles rechtfertigen. Sogar Flugtaxis und Hubschrauber.

    Das geht jetzt auch nicht vom rechtlichen Aspekt der Genehmigung aus, sondern vom moralischen. Da werden mehrere Tausend E-Scooter als Leihgeräte in die Städte geworfen, die eine Lebenszeit von weniger als einem Jahr haben, und danach Sondermüll sind. Nur, damit Leute nicht mit dem Bus fahren oder zu Fuß gehen müssen.

  • Der Nutzen liegt darin, Personen von A nach B zu transportieren. Die Einschränkung solcher Angebote ist die begründungsbedürftige Ausnahme, nicht deren Erlaubnis.

    Eine Vorschrift derzufolge Elektrotretroller mit Blinklicht ausgestattet sein müssen, wäre ja keine Einschränkung des Betriebes von E-Rollern. Beim Fahrradfahren ist es i.d.R. möglich per Handzeichen die Fahrtrichtungsänderung anzuzeigen. Bei Elektrotretrollern ist das anscheinend nicht möglich. Warum sollte Tretroller-Nutzern also nicht die Möglichkeit eröffnet werden, eine Fahrtrichtungsänderung anzuzeigen. Und da es anders anscheinend nicht geht ist es möglicherweise notwendig Elektrotretroller mit Blinklicht auszustatten.

    Das mit dem Helm halte ich allerdings für Quatsch. Man könnte so eine Helmtragepflicht auch gar nicht vernünftig herleiten, da es Beispiele für andere motorgetrieben Zweiräder gibt, die ebenfalls ohne Helm gefahren werden dürfen. Siehe z. B. hier:

    § 2 aus: Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (Leichtmofa-Ausnahmeverordnung):

    "Abweichend von § 21a Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung brauchen die Führer der Leichtmofas während der Fahrt keinen Schutzhelm zu tragen."

    http://www.gesetze-im-internet.de/stvrausnv/BJNR039400993.html

    Das wohl bekannteste Beispiel für ein Leichtmofa (eine Saxonette) wurde an anderer Stelle hier im Forum schon einmal mit Foto vorgestellt:

    Was ist euch heute komisches auf dem Rad passiert?

    Die bereits weiter oben zitierte Ausnahmeverordnung legt eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h für Leichtmofas fest. Das ist so schnell wie ein Elektrotretroller fahren darf.

  • Da werden mehrere Tausend E-Scooter als Leihgeräte in die Städte geworfen, die eine Lebenszeit von weniger als einem Jahr haben, und danach Sondermüll sind. Nur, damit Leute nicht mit dem Bus fahren oder zu Fuß gehen müssen.

    Genau! Sollen sich die Leute lieber für die Tage, wo weder Bus noch Fuß in Frage kommt doch gefälligst ein Auto vorhalten. Oder Taxi fahren. *brummbrumm*

  • Kein Bock? Zu weite Strecke für zu Fuß? Keine Abstellmöglichkeiten für Rad? Zeitdruck? Schmerzen am Popo? Bahn nachts gerade verpasst? Monatskarte daheim vergessen? Muskelkater? Ich kann mir noch 100 weitere Gründe ausdenken...

    Ich verstehe diesen Hate von allen Gruppen überhaupt nicht. Die Mehrheit der Menschen benutzt im Moment ~1,5t Stahl und Blech um sich von A nach B zu bewegen. Dann kommt einer und sagt: Hier, diese 20 Kilo bringen dich fast genauso komfortabel zum Ziel. Musst dich auch um nichts kümmern. Du bist genau so schnell wie ein Rad, nimmst sogar weniger Platz weg, dafür kostet es etwas mehr. Und die Leute laufen Sturm. Weil wegen Umwelt. Und Platz. Und die rasen so. Und die sind so langsam. Und da fahren Betrunkene mit!11einself.

    Mir wurde die Vorfreude auf so ein Ding schon komplett genommen. Es wäre die perfekte Ergänzung zu meinen Rädern und meiner (mMn) ökologischen Mobilität gewesen. Aber so wie die Stimmung da draussen ist, muss man wohl Angst haben von irgendjemand einfach runtergeschubbst zu werden, weil wegen Umwelt. Und Platz. Und die rasen so. Und die sind so langsam. Und da fahren Betrunkene mit!11einself.

  • "Bahn nachts gerade verpasst?"

    Nachts sind die Dinger doch eh alle beim Aufladen in irgendwelchen Privatwohnungen...

    Ich kann übrigens seit Einführung dieser Dinger mal absolut gar nichts davon merken, dass der PKW Verkehr in irgendeiner Weise zurückgegangen ist. Und das trotz perfektem Wetter für diese Gefährte. Der EScooter ersetzt keine PKW, das wird einfach nur behauptet.

    Wär Scheuer schlau gewesen, hätte er die Erlaubnis in den November gelegt, dann wäre der Spuk E-Scooter nach zwei Wochen kein Thema mehr gewesen.

  • Es gibt ja auch überhaupt noch keine Vernünftigen zu kaufen! Wie sollte man es also jetzt schon sehen?

    Ich kann dir aber versichern, dass hier im Büro in FFM die Taxifahrten (meistens 2-3km in ein anderes Gebäude) deutlich(!) zurückgegangen sind.

  • Ich verstehe diesen Hate von allen Gruppen überhaupt nicht. Die Mehrheit der Menschen benutzt im Moment ~1,5t Stahl und Blech um sich von A nach B zu bewegen. Dann kommt einer und sagt: Hier, diese 20 Kilo bringen dich fast genauso komfortabel zum Ziel. Musst dich auch um nichts kümmern. Du bist genau so schnell wie ein Rad, nimmst sogar weniger Platz weg, dafür kostet es etwas mehr. Und die Leute laufen Sturm. Weil wegen Umwelt. Und Platz. Und die rasen so. Und die sind so langsam. Und da fahren Betrunkene mit!11einself.

    Diese Erscheinung, die du "Hate" gegenüber Elektrotretrollern nennst, kann ich ebenfalls überhaupt nicht nachvollziehen. Und es ist gut, dass du das ansprichst, denn diejenigen, die diesen "Hate" verbreiten, die tun es meines Erachtens besonders aus einem Grund: Sie sehen darin eine Konkurrenz zum Verkehrssystem Auto und entfachen jetzt einen "Scheinangriff", um sich selbst und das eigene Mobilitätsverhalten, die Autofahrerei, zu schützen.


    Eine ganz ähnliche Erscheinung ist gerade mal wieder in Hannover zu beobachten: "Darum müssen Radverleiher keine Standgebühren zahlen - Die Zahl der Leihfahrräder und Elektrotretroller auf Hannovers Straßen, Geh- und Radwegen steigt. Gebühren für das Abstellen der Fahrzeuge im öffentlichen Raum müssen die Anbieter nicht zahlen." https://www.haz.de/Hannover/Aus-d…ebuehren-zahlen

    In dem Artikel (leider noch nicht zum kostenlos lesen freigegeben) wird darauf hingewiesen, dass von bestimmten Leuten massiv Stimmung dagegen gemacht wird, dass Leifahrräder und Leihelektrotretroller im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden dürfen.

    Moment mal! Autos dürfen auch im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden, auch Leihautos. Wer initiiert da plötzlich die Aufregung wegen abgestellter Leihfahrräder und Leihelektrotretroller? Es sind dieselben Leute, die's okay finden, ihr Auto kostenlos auf öffentlichen Flächen abstellen zu dürfen.

    Trotzdem möchte ich noch mal differenzieren:

    Leihfahrräder sind mir lieber als Leihelektrotretroller.

    Beim Fahrrad spürt der Fahrer hohe Geschwindigkeit bedeutet hohe Anstrengung. Das ist ähnlich wie beim zu Fuß gehen.

    Beim Elektrotretroller tippt der Fahrer mit wenig Kraft auf's "Gashebelchen" und ab geht's. Das ist sehr ähnlich wie beim Autofahren. Überhaupt ist der Begriff "Elektrotretroller" irreführend. Denn bei einem Tretroller musst du mit einem Fuß treten, um voranzukommen, beim Elektrotretroller entfällt das Treten. Der Begriff "Elektroroller" ist analog zum benzingetriebenen Motorroller jedoch bereits vergeben.

    Den echten "Hate" (Hass) sollte man sich jedoch für Autos aufsparen, es gibt viele gute Gründe, Autos zu hassen!

  • In dem Artikel heißt es:

    "Im Bezirk Mitte ist das Abstellen auch in allen öffentlichen Grünflächen nicht mehr gestattet. (...) Bürger hätten sich über die Roller beschwert."

    Nicht nur ich, sondern auch schon viele andere Bürger haben sich schon häufig darüber beschwert, dass Autos auf Grünflächen geparkt werden. Leider gewinnt man den Eindruck, dass das in Hannover stillschweigend von der Stadtverwaltung geduldet wird.

    Sollte jetzt tatsächlich massiv gegen Elektrotretroller vorgegangen werden, die auf Grünflächen geparkt werden, dann wäre das ja ein Vorbild dafür, entsprechend gegen Auto-Falschparker auf Grünflächen vorzugehen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Ullie (15. August 2019 um 17:50) aus folgendem Grund: Fehler beim Verlinken

  • "Darum müssen Radverleiher keine Standgebühren zahlen - Die Zahl der Leihfahrräder und Elektrotretroller auf Hannovers Straßen, Geh- und Radwegen steigt. Gebühren für das Abstellen der Fahrzeuge im öffentlichen Raum müssen die Anbieter nicht zahlen." https://www.haz.de/Hannover/Aus-d…ebuehren-zahlen

    Muss meinen eigenen Artikel zitieren, weil mir grad was aufgefallen ist: In dem Artikel steht doch tatsächlich, "Die Zahl der Leihfahrräder und Elektrotretroller auf Hannovers Straßen, Geh- und Radwegen steigt." Vermutlich ist mit Straßen die Fahrbahn gemeint, die nach Anschauung vieler Verkehrsteilnehmer den Autos vorbehalten werden soll. Tatsächlich konnte ich dort noch keinen signifikanten Anstieg von Tretrollerfahrer*innen feststellen. Und auch wenn es ums Abstellen geht - die Leihfahrräder und Tretroller parken vor allem auf den Gehwegen - sind Autofahrer*innen gar nicht betroffen.

    Dabei fände ich es gut, wenn die Tretroller massenweise auf Autoparkflächen am Fahrbahnrand rumständen und so Autos diese Parkflächen streitig machen würden.

    Das erhärtet meine These, Autofahrer, die auf Elektrotretrollerfahrer schimpfen haben dafür eigentlich weniger Grund als zum Beispiel Fußgänger oder Fahradfahrer. Und sie schimpfen deshalb, weil sie ihr Autofahrer-Dasein in Frage gestellt sehen, obwohl gerade der Elektrotretroller das gar nicht hergibt.

    Tatsächlich entwickelt und verkauft BMW Elektrotretroller für den Kofferraum:

    "VW bringt 2016 E-Roller für den Kofferraum auf den Markt" https://www.ingenieur.de/technik/fachbe…fferraum-markt/

  • Ich denke hier sind mittlerweile mehr Zeilen über E-Scooter geschrieben worden als Menschen Kilometer mit den Dingern zurückgelegt haben. :)

    Einen positiven Nutzen sehe ich auch darin, dass ein größeres Bedürfnis für eine bessere Radverkehrsinfrastruktur gegeben ist.

  • Ich denke hier sind mittlerweile mehr Zeilen über E-Scooter geschrieben worden als Menschen Kilometer mit den Dingern zurückgelegt haben. :)

    Einen positiven Nutzen sehe ich auch darin, dass ein größeres Bedürfnis für eine bessere Radverkehrsinfrastruktur gegeben ist.

    Wie diese bessere Radverkehrsinfrstruktur aussehen soll, ist freilich umstritten.

    Hochbordradwege, Radfahrstreifen auf der Fahrbahn, Schutzstreifen ... Oder besser keine explizite Radfahrinfrastruktur?

    So rabiat wie sich in der Vergangenheit immer wieder die Autolobby durchgesetzt hat, läuft das mit den Elektro-Tretrollern auf schmalere Fußwege hinaus. Dass sich die Tretrollerfahrer jetzt unerschrocken in den Autoverkehr stürzen und den Autos die Fahrbahnen streitig machen kann ich bisweilen noch nicht erkennen.

    Ganz zu Anfang war ja sogar im Gespräch, den Elektrotretroller-Verkehr auf Fußwegen zuzulassen.

    Vielleicht bringt es was, die Elektro-Leihtretroller und Leihfahrräder konsequent am Straßenrand zu parken, wo sonst Autos stehen. Das senkt die Abstellmöglichkeiten für den Autoverkehr und reduziert so auch den Autoverkehr insgesamt.

    Kommt (nach meiener Beobachtung) nicht so häufig vor wie es manchmal dargestellt wird, aber es kommt vor, dass E-Tretrollerfahrer*innen den Fußweg benutzen. Dort wird jedoch bisweilen auch Rad gefahren.

  • E-Scooter sollen, wenn es nach dem Willen des Bundesverkehrsminsters geht, auf Busspuren fahren dürfen, ebenso Autos, die mit mehr als zwei Personen besetzt sind. Da werden sich die Hersteller von Schaufensterfiguren wohl auf einen satten Absatz-Anstieg freuen dürfen:

    "Kurioser Betrug auf der Autobahn: Mann mit Schaufensterpuppe auf der Überholspur", siehe Yahoo-Nachrichten vom 26.4.19: https://de.nachrichten.yahoo.com/kurioses-video…xDQ0spYw3BQmgAY

    Was die Elektro-Tretroller angeht:

    Ich hatte angenommen, dass die Elektro-Tretroller verkehrsrechtlich ähnlich wie Fahrräder behandelt werden und die dürfen, wenn es entsprechend ausgeschildert ist, auch die Busspur benutzen.

    Hier ein Beispiel aus Berlin:

    Soll Scheuers Initiative nun bedeuten, dass Elektrotretroller, genau wie Fahrräder, die Busspur benutzen dürfen, wenn diese für Fahrräder freigegeben ist?

    Oder will Scheuer erreichen das Elektro-Tretroller grundsätzlich immer die Busspur benutzen dürfen, wenn irgendwo eine Busspur eingerichtet ist?

    Und soll es - im Falle Scheuers Inititive hat Erfolg - für Kommunen, die Möglichkeit geben, gegebenenfalls eine Busspur für die Benutzung durch Elektro-Tretroller zu sperren. (bzw. für die Benutzung durch mehrfach besetzte PKW?)

  • Soll Scheuers Initiative nun bedeuten, dass Elektrotretroller, genau wie Fahrräder, die Busspur benutzen dürfen, wenn diese für Fahrräder freigegeben ist?

    Oder will Scheuer erreichen das Elektro-Tretroller grundsätzlich immer die Busspur benutzen dürfen, wenn irgendwo eine Busspur eingerichtet ist?

    Und soll es - im Falle Scheuers Inititive hat Erfolg - für Kommunen, die Möglichkeit geben, gegebenenfalls eine Busspur für die Benutzung durch Elektro-Tretroller zu sperren. (bzw. für die Benutzung durch mehrfach besetzte PKW?)

    https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/…vo-novelle.html

    Daraus:

    Zitat

    Freigabe von Bussonderfahrstreifen

    Um den motorisierten Individualverkehr zu reduzieren, ermöglichen wir die Freigabe von Busspuren für Pkw oder Krafträdern mit Beiwagen, die mit mindestens 3 Personen besetzt sind. Dazu wird auch ein entsprechendes Sinnbild als Grundlage für ein Zusatzzeichen geschaffen, mit dem die Straßenverkehrsbehörden der Länder die Freigabe von Bussonderfahrstreifen künftig anordnen können:

    Sinnbild mehrfachbesetzte Personenkraftwagen:

    Außerdem sollen zukünftig auch Elektrokleinstfahrzeuge bei Bedarf durch die zuständigen Straßenverkehrsbehörden durch Zusatzzeichen auf Busspuren zugelassen werden können.

    Elektrisch betriebene Fahrzeuge können durch die zuständigen Straßenverkehrsbehörden bereits seit 2015 durch Zusatzzeichen auf Bussonderfahrstreifen zugelassen werden.

    Einfach die Originalquelle hernehmen statt nur das was die Medien draus machen. Ich hatte nur eine bearbeitete Quelle gesehen, die korrekterweise nicht einfach nur "soll freigegeben werden" schrieb, sondern von der Möglichkeit der Freigabe berichtete: die Tagesschau.

    Ja, ich bin Kampfradler! Nein, ich fahre nicht aggressiv!
    Denn ich kämpfe mit den Waffen des Wortes, des Papiers und des Toners, meine Verbündeten sind die Regeln und Normen der StVO und VwV-StVO.

    Radfahren ist nicht gefährlich, Radwege schon!

  • https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/…vo-novelle.html

    Daraus:

    Einfach die Originalquelle hernehmen statt nur das was die Medien draus machen. Ich hatte nur eine bearbeitete Quelle gesehen, die korrekterweise nicht einfach nur "soll freigegeben werden" schrieb, sondern von der Möglichkeit der Freigabe berichtete: die Tagesschau.

    So richtig klar ist mir die Sache allerdings immer noch nicht. Kommunen haben die Möglichkeit, Busspuren für Radfahrer frei zu geben. Ich hatte angenommen, dass das automatisch bedeutet, dass diese Busspuren, die für Radfahrer freigegeben sind, auch für Elektro-Tretroller freigegeben sind.

    Denn die Elektro-Tretroller-Fahrer*innen sollen ja auch die Radwege nutzen und nicht auf den Fußwegen fahren.

    Gibt es denn die Benutzungspflicht für Radwege wie bei Fahrrädern auch für Tretroller? Oder müssen die Elektro-Tretroller auch dann einen Radweg benutzen, wenn der nicht benutzungspflichtig für Radfahrer ist?

    Ist also ein Radweg, der nicht mit einem blauen runden Schild mit Fahrradsymbol gekennzeichnet ist, ein so genannter Angebotsradweg also, benutzungspflichtig für Elektro-Tretrollerfahrer?

    Andererseits: Wenn eine Busspur für Fahrradfahrer*innen freigegeben ist, dann bedeutet das ja nicht unbedingt, dass Radfahrer*innen verpflichtet sind, die Busspur zu benutzen. Oder doch? Oder nur dann, wenn kein erkennbarer Angebotsradweg vorhanden ist? Oder der Fußweg für Radfahrer freigegeben ist [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] ?

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (20. August 2019 um 22:17)

  • So richtig klar ist mir die Sache allerdings immer noch nicht.

    Vielleicht schafft eKFV § 10 Zulässige Verkehrsflächen Klarheit?

    Zitat

    (1) Innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Elektrokleinstfahrzeuge nur baulich angelegte Radwege, darunter auch gemeinsame Geh- und Radwege (Zeichen 240 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung) und die dem Radverkehr zugeteilte Verkehrsfläche getrennter Rad- und Gehwege (Zeichen 241 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung), sowie Radfahrstreifen (Zeichen 237 in Verbindung mit Zeichen 295 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung) und Fahrradstraßen (Zeichen 244.1 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung) befahren. Wenn solche nicht vorhanden sind, darf auf Fahrbahnen oder in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325.1 der Anlage 3 zur Straßenverkehrs-Ordnung) gefahren werden. Anlage 3 laufende Nummer 22 Nummer 2 der Straßenverkehrs-Ordnung findet keine Anwendung.
    (2) Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Elektrokleinstfahrzeuge nur baulich angelegte Radwege, darunter auch gemeinsame Geh- und Radwege (Zeichen 240 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung) und die dem Radverkehr zugeteilte Verkehrsfläche getrennter Rad- und Gehwege (Zeichen 241 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung), sowie Radfahrstreifen (Zeichen 237 in Verbindung mit Zeichen 295 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung), Fahrradstraßen (Zeichen 244.1 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung) und Seitenstreifen befahren. Wenn solche nicht vorhanden sind, darf auf Fahrbahnen gefahren werden.
    (3) Für das Befahren von anderen Verkehrsflächen können die Straßenverkehrsbehörden abweichend von Absatz 1 und 2 Ausnahmen für bestimmte Einzelfälle oder allgemein für bestimmte Antragsteller zulassen. Eine allgemeine Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen auf solchen Verkehrsflächen kann durch Anordnung des Zusatzzeichens

    j0756-1_0010.jpg„Elektrokleinstfahrzeuge frei“

    bekannt gegeben werden.

  • Vielleicht schafft eKFV § 10 Zulässige Verkehrsflächen Klarheit?

    In § 10 - Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) steht ja am Ende in Absatz 3: "

    Eine allgemeine Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen auf solchen Verkehrsflächen kann durch Anordnung des Zusatzzeichens

    j0756-1_0010.jpg„Elektrokleinstfahrzeuge frei“

    bekannt gegeben werden." https://www.buzer.de/10_eKFV.htm

    Das würde aber doch bedeuten, dass es heute schon möglich ist, dass die Verkehrsbehörde einer Kommune eine Busspur für Elektro-Tretroller freigeben darf. Dazu müsste nur das Schild mit dem Elektrotretroller und dem Wort frei unter das Schild 245 Bussonderfahrstreifen [Zeichen 245]gehängt werden. Warum sollte denn der Bundesverkehrsminister eine Gesetzesänderung anstreben, die es Kommunen ermöglicht, Elektro-Tretroller auf Busspuren zuzulasen, wenn das bereits heute schon möglich ist?