Ich möchte den Straßenverkehrsbehörden ausdrücklich nicht unterstellen, dass sie vorsätzlich mit ihren Beschilderungen Unfälle verursachen.
Tut keiner und können jene auch nicht. Sie können aber dem Kfz-Verkehr durch Z 205 oder eben Fallen wie abgesenkte Bordsteinchen einen Blanko-Scheck ausstellen, damit im Falle des Unfalles der Radfahrer die Arschkarte hat. Im Pfälzerwald wurde man bislang weitgehend davon verschont. An einer neuen AS an der B 10 hat man aber richtig tief in die Trickkiste gegriffen...
Und bei sowas unterstelle ich in der Tat Vorsatz!