Rechts überholen ist nur erlaubt, wenn ein eigener Fahrstreifen dafür zur Verfügung steht oder die Kfz links neben dem Radfahrer stehen. Beides ist hier nicht der Fall. Es war also illegales Überholen.
Nein und Nein und folglich ein drittes Nein.
Es ist nirgends festgelegt, dass man zum Überholen einen eigenen Fahrstreifen braucht.
Die Sonderregel für Radfahrer erfordert wartende Fahrzeuge. Dass darunter zwingend stehend zu verstehen ist, sehe ich nicht.
Es ist eine Richtungsfahrbahn mit 2 Fahrstreifen. Dann darf man Rechts schneller als Links fahren.