Das ist soweit ich weiß bereits heute vollkommen normal (GEMA u.ä.)
Art. 13 und ähnliches: Die nächste Internet-Bedrohung
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Das ist soweit ich weiß bereits heute vollkommen normal (GEMA u.ä.)
Das ist aber kein Grund, sowas dann noch europaweit zu zementieren. Viel mehr muss die "GEMA-Vermutung" mal durch den Gesetzgeber, zur Not auch europaweit, abgeschafft werden.
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Axel Voss hat er in einem Interview angeregt, Youtube und andere Plattformen mit nutzergenerierten Videos einfach zu verbieten.
Zumindest räumt er jetzt ein, dass Uploadfilter wohl für Youtube quasi verpflichtend sein werden.
https://www.golem.de/news/uploadfil…903-139992.html
Eine schöne Ironie (falls hier noch nicht erwähnt):
Ausgerechnet das Video von der Demo in Berlin wurde von Youtube geblockt. Denn im Hintergrund des journalistischen Videos war urheberrechtlich geschützte Techno-Musik zu hören.
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Dieser Mann ist geistig wirklich dem Mittelalter verhaftet. Das ist so derart finster, was der von sich gibt:
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Bildzeitung und
PremiereSky reichen doch. Da gibt es auch nie Urheberrechtsverletzungen! -
Mein neuer Personalausweis hat die Funktionalität drin, dass ich mich mit diesem identifiziere.
... Aber die API-Gegenseite kann man meines Wissens leider nicht einfach so implementieren, sondern muss das erstmal beantragen. Deshalb wird der nPa auch fast nirgends genutzt. Schade eigentlich, da Altersverifikation, einloggen mit Pseudonym etc. eigentlich ganz nett wäre.
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Der nächste Blödsinn: Uploadfilter gegen T-Rohre.
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Bildzeitung und
PremiereSky reichen doch.Sky verdient Geld damit, "Leuten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zu geben" (Zitat Axel Voss) und das sogar im Internet.
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... Aber die API-Gegenseite kann man meines Wissens leider nicht einfach so implementieren, sondern muss das erstmal beantragen. Deshalb wird der nPa auch fast nirgends genutzt. Schade eigentlich, da Altersverifikation, einloggen mit Pseudonym etc. eigentlich ganz nett wäre.
Das ist wohl so. Aber ich frage mich, ob man einen privatwirtschaftlichen Zwischen-Anbieter etablieren könnte. Der würde diese API implementieren mit allem was dazu gehört, und für Webseitenbetreibern einen einfachen und unkomplizierten Service anbieten. Gebühren irgendwas im Bereich von 1€/Neuer User, 10 User/Monat kostenlos.
Aber ob das rechtlich möglich ist... keine Ahnung.
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Um nochmal auf den geplanten T-Rohr Filter zurück zu kommen (noch einmal der Link zum Video von C. Solmecke https://youtu.be/w6J-68_xALU ). Hier wurde gerade das Forum vollgespamt mit Angeboten für gefälschte Dokumente und wir haben gleich ein Beispiel, das in diese Richtung geht. Ob dahinter tatsächlich ein kriminelles Angebot steht oder vielleicht auch nur ein Troll, der dieses Forum nicht mag, spielt dabei gar keine Rolle.
Malte als Betreiber kann unmöglich der Aufgabe nachkommen, ständig sicherzustellen, dass solche "Beiträge" innerhalb von 1 Stunde wieder verschwinden. Selbst wenn er noch 20 User mit Moderatorenrechten ausstatten würde, die solch einen Mist sofort löschen, wenn sie ihn bemerken, könnte man das nicht rund um die Uhr garantieren.
Unterschied zu Art. 13: Beim T-Rohr versteht man keinen Spaß und daher gibt es auch keine Ausnahme. Jeder, der die Möglichkeit bietet, Kommentare auf einer Website zu hinterlassen, soll dafür sorgen, dass so etwas nicht vorkommt. Leider muss ich euch auch aus leidvoller Erfahrung sagen, dass in der Vergangenheit wirklich JEDER Blödsinn durchgewunken wurde, wenn es angeblich der Sicherheit gegen T-Rohr dient.
Von den Befürwortern des Art. 13 wird ständig über Youtube und Facebook geredet und davon, dass diese Plattformen viel Geld verdienen, indem ihre User urheberrechtlich geschütztes Material hochladen und die Plattformen dann an der eingeblendeten Werbung verdienen. Es wird immer betont, dass die Urheber (!) von diesem Geld etwas abbekommen sollen.
In Wirklichkeit geht es aber um die Interessen zweier unterschiedlicher Verwertungsgesellschaften: Um die klassischen Verwertungsgesellschaften (Verlage, Gema, ...) und die neuen Verwertungsgesellschaften (Youtube, Facebook, ...). Die Urheber werden von dem Kuchen auch in Zukunft kaum etwas abbekommen, jedenfalls nicht mehr als vorher.
Und natürlich wird wieder das Kind mit dem Bade ausgeschüttet, bei Art. 11-13 genauso wie beim T-Rohr Filter. Niemand kann es ernsthaft gut finden, dass Internetplattformen dafür genutzt werden, Raubkopien zu verbreiten oder T-Rohr Aktivitäten zu planen. Das ist aber bereits alles verboten.
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Die Urheber werden von dem Kuchen auch in Zukunft kaum etwas abbekommen, jedenfalls nicht mehr als vorher.
Eben. Um die Urheber geht es doch überhaupt nicht - und ging es auch noch nie! Die großen Verwerter leben ja auch hauptsächlich davon, dass die Massen kostenlos Content hochladen und dafür in keinster Weise in irgendeiner Form "entlohnt" werden würden... Okay, die merken ja nicht einmal dass SIE selber das (kostenlose) Produkt sind, welches hier verkauft wird...
Die Masse betrachtet sich ja selber gar nicht als Urheber - ist es aber! Was wiederum den echten Urhebern (die wenigstens zum Teil davon leben wollen / müssen) den "Markt" vollkommen zerstört. Warum sollen Verwerter für irgendwas auch nur einen Cent bezahlen, wenn die Massen wie blöd kostenlosen Content hochladen und wie bei facebook z. B. damit quasi sämtliche Urheberrechte vollkommen aufgeben...!? Ich hab ein paar Jahre etwas anspruchsvoller fotografiert - und es auch deshalb irgendwann wieder aufgegeben.
Und dann kommen die mit einem Blödsinn wie Artikel 13, der letzten Endes alles nur noch um Welten schlimmer macht! Dem kleinen Durchschnitts-Urheber reicht das UrhG und KunstUrhG aus, um seine Ansprüche geltend zu machen. Der hat auch von dem ganzen EU-Urheberrechtsblödsinn nix, weil er wegen der Marktprinzipien von den Verwertern sowieso standardmäßig komplett enteignet wird...
Was wäre das doch mal schön, wenn die wahren Urheber wirklich mal in irgendeiner Weise ihre Rechte gegen die Verwerter durchsetzen könnten. Aber so ist das halt im Kapitalismus. Da sch...t der Teufel eben immer nur auf den größten Haufen!
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Warum sollen Verwerter für irgendwas auch nur einen Cent bezahlen, wenn die Massen wie blöd kostenlosen Content hochladen und wie bei facebook z. B. damit quasi sämtliche Urheberrechte vollkommen aufgeben...!?
Man kann sein Urheberrecht nicht aufgeben, sondern man kann allenfalls Nutzungsrechte vergeben. Wenn man ein exklusives Nutzungsrecht an eine Verwertungsgesellschaft vergibt, dann hat man in der Regel auch den Anspruch auf eine Vergütung vereinbart. Möchte man solche Werke nutzen und selbst veröffentlichen, muss man vom Inhaber der Nutzungsrechte eine Lizenz erwerben.
Wenn du Content hochlädst, für den du kein exklusives Nutzungsrecht an eine Verwertungsgesellschaft vergeben hast, bedeutet das aber noch lange nicht, dass sich daran jeder frei bedienen und ohne deine Zustimmung diesen Content weiterverbreiten darf. Jedenfalls, wenn dieser Content eine gewisse Schöpfungshöhe aufweist und daher als Werk im Sinne des Urheberrechts angesehen werden kann. Der Urheber alleine entscheidet, wie und wo sein Werk veröffentlicht wird, z.B. kann der Urheber sein Werk auch als gemeinfrei zur unbeschränkten Nutzung überlassen.
Und man kann natürlich auch keine Verwertungsgesellschaft dazu zwingen, Nutzungsrechte für die eigenen Werke zu erwerben und die Nutzung zu vergüten. Wenn du dich als Urheber dazu entscheidest, ein Werk öffentlich zugänglich zu machen, hast du keinen Anspruch auf Vergütung (wenn du z.B. Plakate mit deinen Bildern drucken lässt und sie an Laternenpfählen in der Pfalz aufhängst) . Wenn eine Zeitung deine Bilder kauft, um sie zu veröffentlichen, aber schon.
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Du verstehst offensichtlich nicht, worum es mir geht?
Man kann sein Urheberrecht nicht aufgeben, sondern man kann allenfalls Nutzungsrechte vergeben. Wenn man ein exklusives Nutzungsrecht an eine Verwertungsgesellschaft vergibt, dann hat man in der Regel auch den Anspruch auf eine Vergütung vereinbart.
Ich wüsste nicht, dass irgendeiner, der ein Foto bei fb postet, dafür eine Vergütung erhält? Dein "Urheberrecht" nützt dir in der Realität rein gar nichts mehr, wenn du sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte quasi völlig oder in erheblichem Umfang abtrittst (so, wie das die Masse ohne Bedenken macht). Und das ist heutzutage die Regel. Und wird von vielen Verwertern auch so erwartet. Wenn du da nur "Ähm" sagst, haste verschissen und die nehmen einen anderen; irgendeine Mitsprache können sich da vielleicht die Superstars leisten...! Eins der lokalen Käseblätter stellte bspw. beleidigt die "Zusammenarbeit" ein, weil ich für ein verwendetes Foto auch das vereinbarte (mickrige...) Honorar haben wollte!
Der Urheber alleine entscheidet, wie und wo sein Werk veröffentlicht wird, z.B. kann der Urheber sein Werk auch als gemeinfrei zur unbeschränkten Nutzung überlassen.
Du kannst ja mal versuchen, fb davon zu überzeugen, die quasi unbeschränkten Nutzungsrechte (inkl. Unterlizenzierung), die du gewährt hast, mittels deines Urheberrecht wieder "rückgängig" zu machen.
Und man kann natürlich auch keine Verwertungsgesellschaft dazu zwingen, Nutzungsrechte für die eigenen Werke zu erwerben und die Nutzung zu vergüten.
Was soll das denn heißen? Eine Verwertungsgesellschaft hat im Grunde keine "eigenen Werke", sie nutzt nur die Werke anderer, um damit ordentlich Kohle zu verdienen. Du weißt schon, wie viel % des Preises eines verkauften Buches oder Tonträgers letzten Endes beim Künstler / Autoren ankommen?
Wenn du dich als Urheber dazu entscheidest, ein Werk öffentlich zugänglich zu machen, hast du keinen Anspruch auf Vergütung (wenn du z.B. Plakate mit deinen Bildern drucken lässt und sie an Laternenpfählen in der Pfalz aufhängst) .
Darum geht es doch gar nicht...? Ein Hochladen zu fb, fotocommunity, instagram, twitter, youtube und Co. ist streng genommen keine "öffentliche Zugänglichmachung", sondern erst einmal das Übertragen von umfangreichen Nutzungsrechten von Inhalten an einen Verwerter - der schon allein nur aufgrund der Masse an Content Geld verdient. Kannst dir ja mal die entsprechenden Klauseln (grade von fb) durchlesen...!
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Wenn man ein exklusives Nutzungsrecht an eine Verwertungsgesellschaft vergibt, dann hat man in der Regel auch den Anspruch auf eine Vergütung vereinbart.
Die Zahlen sind schon etwas älter, aber vermutlich in der Größenordnung auch heute so.
https://www.delamar.de/musikbusiness/…verdienen-1926/
An einem Musik-Album das man im Ladengeschäft für 15,90€ (inkl. USt.) kaufen kann, verdient der Künstler 1,58€, knappe 10%.
Der Rest versickert auf dem Weg dorthin.
Das ist keine Vergütung, sondern eine Frechheit. Gerade bei Downloads entstehen quasi keine Vertriebskosten. Vom Netto-Verkaufspreis sollte der Künstler so 90% kriegen, der Vertrieb 10%. Und obendrauf natürlich USt.
Dann könnte man ein Album für 5€ anbieten. Mehr Verkäufe, ein Vielfaches der Einnahmen für die Künstler.
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Ein Hochladen zu fb, fotocommunity, instagram, twitter, youtube und Co. ist streng genommen keine "öffentliche Zugänglichmachung", sondern erst einmal das Übertragen von umfangreichen Nutzungsrechten von Inhalten an einen Verwerter
Wenn ich ein Bild bei Facebook & Co hochlade, dann veröffentliche ich es. Damit erlaube ich auch niemandem automatisch, das Foto woanders zu veröffentlichen. Dass Bilder, die ich bei Facebook poste, bei Facebook geteilt und verbreitet werden, muss mir vorher klar sein, erst recht, wenn ich das Bild nicht nur mit meinen "Freunden" teile, sondern für alle Nutzer öffentlich mache. Wenn ich das nicht will, sollte ich es bleiben lassen. Das Teilen von Inhalten bei Facebook ist auch nur ein Verlinken. Andere Nutzer verlinken dann meine eigene Veröffentlichung. Wenn ich nicht will, dass Facebook daran verdient, dass meine Inhalte veröffentlicht werden, darf ich dort nichts hochladen.
Wenn ich allerdings sehe, dass ein Foto, das ich bei Facebook gepostet habe, ohne meine Zustimmung z.B. in der Zeitung auftaucht oder auf einer anderen Webseite, dann kann ich dagegen vorgehen. Das gilt auch, wenn ich mitbekomme, dass ein Bild außerhalb der von mir festgelegten Nutzergruppe veröffentlicht wird, weil es z.B. nicht geteilt, sondern heruntergeladen und mit geänderten Zugriffsrechten erneut hochgeladen wurde.
Dass das in der Praxis kaum umzusetzen ist, steht auf einem anderen Blatt.
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Wenn ich ein Bild bei Facebook & Co hochlade, dann veröffentliche ich es. Damit erlaube ich auch niemandem automatisch, das Foto woanders zu veröffentlichen.
Doch. Du erlaubst dem Unternehmen facebook, dein Bild - wie es das Unternehmen grade beliebt - bis auf alle Ewigkeit zu verwenden oder auch die Rechte daran an Dritte weiterzugeben. Etwas bei Facebook posten ist (meiner Meinung nach) im eigentlichen Sinne noch nicht einmal eine "Veröffentlichung", sondern in erster Linie das Vergeben von Nutzungsrechten von Inhalten an einen ganz bestimmten Anbieter. Du schreibst es ja selbst, dass die Inhalte ja teilweise nur bestimmten Kreisen offenbart werden. Das schert aber fb nicht, denn die haben von dir quasi unbeschränkte Freiheiten erhalten.
Wenn ich nicht will, dass Facebook daran verdient, dass meine Inhalte veröffentlicht werden, darf ich dort nichts hochladen.
Aber du bist doch Urheber? Und die sollen doch durch Artikel 13 angeblich bessergestellt werden? Deine Aussage zeigt, dass du dieses "Machtverhältnis" voll und ganz verinnerlicht hast - und es für akzeptabel hältst, dass ein Unternehmen auch mit deinen Inhalten Geld verdient; du aber davon nix abbekommst (außer, diese fragwürdige Plattform "kostenlos" benutzen zu dürfen). Jetzt übertrage das aufs große Ganze und vergegenwärtige dir, wie auch du damit derartige Monopole stärkst. Für mich war der Beitritt zu fb immer ausgeschlossen. Jetzt werde aber heutzutage überhaupt noch wahrgenommen, wenn du keinen fb- oder twitteraccount hast. Ich merke es auch an den mickrigen Zugriffszahlen auf meinen Blog...
Wenn ich allerdings sehe, dass ein Foto, das ich bei Facebook gepostet habe, ohne meine Zustimmung z.B. in der Zeitung auftaucht oder auf einer anderen Webseite, dann kann ich dagegen vorgehen.
Nicht, wenn im Kleingedruckten von fb steht, dass du sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte an fb abtrittst und fb damit auch erlaubst, diese Rechte an Dritte weiterzuvergeben. Dann hast du Pech. Du gibst damit ja grade auch fb die Möglichkeit, gegen "Urheberrechtsverstöße" selber vorzugehen (obwohl das nur Verstöße gegen exklusive Nutzungsrechte sind)...
Daher: Das Urheberrecht ist prinzipiell eine schöne Sache. Es ist aber nun einmal fast völlig abdingbares Recht. Und aufgrund der Machtverhältnisse zwischen (nicht selten milliardenschweren) Verwertern und (verarmten) Künstlern leider im Grunde weitestgehend wertlos. Artikel 13 wird das nicht ändern, sondern noch verschlimmern.
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Kurze Antwort: Nein
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Während die Grünen auf ihrer Europawahlliste einige interessante Kandidaten führen, die von Homöopathie und geistige Energien schwärmen, hadere ich doch sehr damit, denen meine Stimme zu geben. Ich weiß, man soll seine Wahlentscheidung nicht auf ein einziges Thema reduzieren, aber allein diese Nummer, dass einige Grüne im September plötzlich mehr oder weniger überzeugt für die Urheberrechtsreform stimmten und dann argumentativ herumstolperten, dass ja das Wort „Uploadfilter“ nicht mehr im Text auftauche, fand ich schon aberwitzig genug.
Dann führte ich aufgrund meiner Verärgerung ein paar Diskussionen mit anderen Grünen-Mitgliedern und traf dort auf ähnlich fehlendes technisches Wissen. Ich habe den Eindruck, in diesem Urheberrechtsreform-Komplex diskutieren viele Leute mit, die das Internet eher selten nutzen. Drei Mal habe ich mir in den letzten Wochen angehört, es gäbe ja kein Recht auf ein Geschäftsmodell wie dieses Forum. Dass ich hier kein Geld verdiene, kam den Gesprächspartnern offenbar gar nicht in den Sinn; wir sollten halt zusammenlegen und Lizenzen kaufen. Auch ansonsten mangelt es an jeglichem Verständnis, warum eine Software nicht erkennen sollte, dass beispielsweise ein gerade hochgeladenes Foto gar nicht dem jeweiligen Benutzer gehört, sondern vielleicht jemand anderem.
Tja.
Die Piratenpartei als bislang eine der wenig vernünftigeren Stimmen in dieser Debatte schrammt allerdings bei Twitter ebenfalls haarscharf an der Unwählbarkeit vorbei, die Partei führt auf Platz 2 ihrer Europawahlliste einen Kandidaten, der eine Frau sexuell belästigt haben soll — und der auch gar nicht mehr auf der Liste stehen soll. Beim Einreichen und Zulassen der Liste gab es wohl ein paar Probleme:
- Ein Europakandidat der Piratenpartei soll eine Frau sexuell belästigt haben – trotzdem darf er weiter auf Platz zwei der Wahlliste stehen
- Wählerinformation betreffend unsere Liste zur Europwahl 2019
- Erklärung betreffend die Liste der Piratenpartei zur Europawahl 2019
Bislang wird das noch als „heilbarer Mangel“ betrachtet, weil nach momentanen Wahlprognosen die Piraten ohnehin nur einen einzigen Kandidaten ins Europaparlament entsenden. Es wäre ja hinreichend peinlich, wenn angetrieben durch die Urheberrechtsreform so viele junge Wähler die Piraten ankreuzen, dass Listenplatz 2 ebenfalls zum Zuge kommt.
Die CDU hat dann auch noch mal was versucht: Umsetzung der Urheberrechtsreform ohne Uploadfilter
Interessanter als die Frage, wie das dann in der Praxis alles funktionieren soll, ist aber die Erkenntnis, dass sogar die CDU die Problematik eines Uploadfilters sieht — während die Befürworter der CDU und Grünen im Europaparlament immer noch davon trüpeln, dass man doch gar keine Filter bräuchte, sondern lediglich die richtigen Lizenzen.
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Julia Reda beschreibt in ihrem Blog, was da nun mit diesem Gilles Borelais passiert ist: Stellungnahme zur Wahlzulassung von Gilles Bordelais für die Europawahl
Das ist eine gleich dreifach üble Nummer:
- Auf Platz 2 der Europawahlliste steht ein Kandidat, dem sexuelle Belästigung vorgeworfen wird. Die Vorwürfe scheinen hinreichend aufgeklärt und bestätigt worden zu sein.
- Den Bundesvorstand der Piratenpartei kümmert die ganze Nummer offenbar nicht.
- Der Kandidat hat offenbar erfolgreich versucht, den Bundesvorstand an der Nase herumzuführen und seine Unterlagen zur Zulassung zur Europawahl selbst eingereicht.
Nun hadere ich doch sehr damit, im Mai die Piraten zu wählen — die Debatte um die Urheberrechtsreform wird kaum ausreichen, um mehr als ein Mandat für die Piratenpartei herauszuschlagen. Ich habe keinen Zweifel, dass Patrick Breyer nach seiner Karriere im Schleswig-Holsteinischen Landtag auch in Europa einen guten Job machen und Julia Redas Arbeit fortführen wird, aber warum muss der Bundesvorstand der Piratenpartei schon wieder so seltsam agieren? Mir stank dieses Gebaren schon vor vielen Jahren, als ich noch Mitglied der Piratenpartei war.
Und ich möchte dieses Spielchen eigentlich nicht noch einmal unterstützen.
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Mal ein Beispiel für Auswirkungen von Uploadfiltern (Kobuk! Die Anstalt vs. Mario Barth):
https://twitter.com/leonidobusch/status/1106949145267523584
Wir sitzen im selben Boot
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