Woche 19 vom 7. bis 13. Mai 2018

  • Alle regen sich über die Tausende Leihfahrräder auf, die in Berlin herumstehen, schreibt der Tagesspiegel-Chefredakteur in einem Kommentar, und macht einen interessanten Vergleich auf:

    "Dabei stehen 16.000 zusätzliche Räder in den vergangenen drei Jahren 38.600 zusätzlichen Autos gegenüber: 1,2 Millionen gibt es davon jetzt, Blech an Blech stehen sie am Straßenrand (was kaum jemanden zu stören oder auch nur aufzufallen scheint), auf Radstreifen, vor Fußgängerüberwegen – im Durchschnitt 23 Stunden pro Tag ungenutzt. Wären es 1,2 Millionen Leihräder, bräuchten sie nur ein Fünftel der Fläche, aber in der Stadt würden alle ausflippen. Auch, weil sich kaum jemand traut, auch nicht der grünste Senat, den Berlin bisher hatte, den Pkw-Fahrern klar und wenn nötig immer wieder zu sagen: Euch gehört zwar ein Auto, aber nicht die Straße – jedenfalls nicht allein."

  • Ist in Österreich, nicht in Deutschland:

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    Das Problem sehr schön erkannt das Radverkehrsanlagen bei Kreuzungen gefährlich sind. Die zugehörige Lösung dazu: Die von denen die Gefahr ausgeht bleiben unbehelligt, die gefährdet werden sollen dies ausgleichen. <X

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Ich verstehe das richtig: Die Radfahrer müssen dort den Radweg benutzen, dürfen aber nur 10 km/h fahren?

    Wie gut dass ich in Deutschland wohne.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Die 10 km/h gelten dem Wortlaut nach für die Annäherung an „Radfahrerüberfahrten", nicht auf selbigen. Man lasse sich einfach mal den entsprechenden Paragraphen auf der Zunge zergehen:

    (3a) Radfahrer dürfen sich Radfahrerüberfahrten, wo der Verkehr nicht durch Arm- oder Lichtzeichen geregelt wird, nur mit einer Geschwindigkeit von höchstens 10 km/h nähern und diese nicht unmittelbar vor einem herannahenden Fahrzeug und für dessen Lenker überraschend befahren.

    Die autozentrierte Denke kommt wunderbar im letzten Halbsatz zur Geltung. :rolleyes: Da könnte man auf ziemlich perverse Auslegungen kommen, wenn ein Unfall passieren sollte. Für den „Lenker“ des Fahrzeugs befahren Radfahrende ja immer „überraschend“ die Überfahrt, wenn er selbst nicht hingucken sollte … Ist das schon präventives victim blaming?

    1960 war der Passus i. ü. noch nicht enthalten. Er wurde 1989 eingeführt (S. 5, linke Spalte).

    2 Mal editiert, zuletzt von foobar (12. Mai 2018 um 17:53)

  • Was ihr als Radfahrer dürft und was nicht. Wie ihr euren Sattel und die Pedalen am besten einstellt. Welches die gefährlichen Situationen im Verkehr sind und wie ihr sie vermeiden könnt. Im Radfunk räumen unsere Radreporter Paulus Müller und Klaas Reese mit Halbwissen rund ums Radfahren auf.

    Die erste Folge ist seit gestern online. Hauptthema Sicherheit mit Gästen von ADFC, Polizei und UDV. 5 weitere Folgen sind geplant. Nächste Woche wird wohl @Poliauwei zu Gast sein, wenn ich folgenden Tweet richtig interpretiere: https://twitter.com/Poliauwei/status/995309468413030406

  • Die 10 km/h gelten dem Wortlaut nach für die Annäherung an „Radfahrerüberfahrten", nicht auf selbigen. Man lasse sich einfach mal den entsprechenden Paragraphen auf der Zunge zergehen:

    Die autozentrierte Denke kommt wunderbar im letzten Halbsatz zur Geltung. :rolleyes: Da könnte man auf ziemlich perverse Auslegungen kommen, wenn ein Unfall passieren sollte. Für den „Lenker“ des Fahrzeugs befahren Radfahrende ja immer „überraschend“ die Überfahrt, wenn er selbst nicht hingucken sollte … Ist das schon präventives victim blaming?

    1960 war der Passus i. ü. noch nicht enthalten. Er wurde 1989 eingeführt (S. 5, linke Spalte).

    Ohauaha.

    Da hat die Behörde nichts dagegen, dass der benutzungspflichtige Radweg durch ein Gerüst hindurch führt.

    Aber weil der von rechts kommende, wartepflichtige Autofahrer nicht mit einem mehr als 10 km/h fahrenden Radler rechnen muss, werden für die Radler 50 Euro fällig, weil es ab 11 km/h für sie zu gefährlich ist?

  • Fahrradhelmpropaganda mal aus einer ungewöhnlichen Richtung:

    An einer Bielefelder Grundschule übernimmt ein Möbelhaus die Verkehrserziehung. "Am 22. September war die Firma Porta Möbel mit dem Projekt 'Helm auf!' zu Gast", heißt es auf der Seite der Schule. In einer "lehrreichen und anschaulichen Unterrichtsstunde" erfuhren alle Dritt- und Viertklässler, wie wichtig es ist, einen Fahrradhelm zu tragen.

    Das Möbelhaus hatte auch welche zu verschenken - natürlich mit deutlich sichtbarem Firmenlogo. Die Helme bekamen die Kinder allerdings nicht ausgehändigt, sondern nur einen Gutschein - einzulösen im nächstgelegenen Porta Möbelhaus.

    Die Werbeidee dahinter ist klar: Die Eltern holen den gratis Fahrradhelm für den Nachwuchs ab, und wenn sie schon mal da sind, schauen sie sich vielleicht noch nach einem neuen Sofa oder Esstisch um. In der Nähe der Filialen fahren Dutzende Schüler mit Porta-Helmen herum. Ihre Köpfe werden zu Werbetafeln.