Hamburg - Unfälle mit Radfahrern
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Was ist mit Verkehrszeichen, Verkehrszeichenpfosten, Ampeln, Countdownampeln, Straßenmarkierungen, Stehzeugen? Ich möchte dann aus stadtgestalterischen Gründen zurück ins Stadtbild der Nachkriegszeit, als es noch breite Gehwege gab, so gut wie keine Straßenmarkierungen, kein Gehwegparken, Straßen anstelle von Rennpisten . . .
Frag' doch mal die Polizei... -
Ich fühle mich irgendwie gehört:
Zumindestens sind die Aussagen besser...
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Wäre schön, wenn die schreiben würden, bei wieviel% der tödlichen / schweren / leichten Unfälle der Radfahrer Schuld war.
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Die RenteRadwegeistsind sicher -
Fortsetzung:
Man kann über die Antwort sicherlich unterschiedlicher Meinung sein aber ich finde sie ganz in Ordnung. Ich war doch auch etwas patzig
Mich würde allerdings nochmal eine Statistik interessieren, welche die Unfallschwere mit berücksichtigt und ich frage mich warum die "Vielzahl" an Aktionen:
„Rücksicht auf Kinder … kommt an!“
„Aktion Fahrrad – schon gecheckt“,
„Erst gurten, dann starten“ (Verdammt meine Räder haben noch keine Gurte)
„HITTag der Polizei Hamburg“
„Polizeishow“
„Aktion Verkehrsfuchs“Irgenwie an den Leuten vorbeigeht...
Sehr geehrter Herr Sven,
ihre E-Mail vom 02.10.2014 ist zur Beantwortung an mich weitergeleitet worden.
Sie setzen sich in Ihrem Schreiben insbesondere mit dem Themenbereich „Fahrradunfälle“ intensiv
auseinander und geben Anregungen weiter, wie die Polizei aus Ihrer Sicht sich hierbei
besser positionieren und verhalten, sowie öffentlich kommunizieren sollte.
Die Polizei bekämpft konsequent und nachhaltig unter Bildung von Schwerpunkten insbesondere
verkehrsunfallgeneigte Verhaltensweisen. Vorrangiges Ziel der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit
ist die Reduzierung von Verkehrsunfällen und die Minimierung von Unfallfolgen.
Fehlverhalten und daraus resultierende Beschwerden durch die einzelnen Verkehrsteilnehmer,
namentlich Radfahrer, Fußgänger sowie Autofahrer sind der Polizei hinlänglich bekannt. Hierbei
ist auch ein nicht unerheblicher Anteil an Beschwerden über das Fehlverhalten von Radfahrern
enthalten.
Das Verhalten von Radfahrern im Straßenverkehr ist für die Polizei ein wichtiges Thema. Die
Polizei legt - auch zum Schutz der Radfahrer - großen Wert darauf, dass die Rechtsvorschriften
anerkannt und eingehalten werden.
Leider kann die Polizei nicht jedes ordnungswidrige Verhalten ahnden. Daher setzt die Polizei
auf eine Kombination von umfassenden repressiven und präventiven Elementen. Hierbei soll an
die Verantwortung der Verkehrsteilnehmer appelliert werden, wodurch eine Verhaltensänderung
- auch durch eine spürbare Geldsanktion - bewirkt werden soll.
Die Polizei setzt, zusätzlich zu den Einsatzkräften des täglichen Dienstes, die Fahrradstaffel ein,
bei der Polizeibeamte auf Rädern das Fehlverhalten von anderen Fahrradfahrern ahnden und
über die richtigen Verhaltensweisen im Straßenverkehr aufklären. Auch werden speziell Fahrradkontrollen
an unfallträchtigen Punkten durchgeführt und Verstöße –nicht nur von Fahrradfahrerngeahndet.
Auf diese Weise stärkt die Polizei unter Radfahrern das Bewusstsein zur Einhaltung
der Verkehrsregeln.
Bei allen Kontrollen der Polizei werden regelmäßig auch Buß- und Verwarngelder verhängt, die
im Rahmen der im Februar 2009 erfolgten Bußgelderhöhung deutlich erhöht worden sind.
Um die Wirkung polizeilicher Verkehrsüberwachung zu verstärken wird flankierend eine intensive
Öffentlichkeitsarbeit betrieben. Die Polizei Hamburg und ihre Kooperationspartner sind auf einer
Vielzahl von Veranstaltungen öffentlichkeitswirskam vertreten. Beispielhaft seien hier „Rücksicht
auf Kinder … kommt an!“, „Aktion Fahrrad – schon gecheckt“, „Erst gurten, dann starten“, „HITTag
der Polizei Hamburg“, „Polizeishow“ oder die „Aktion Verkehrsfuchs“ erwähnt. Ein
umfassender Internetauftritt rundet das vielfältige Informationsangebot ab.
In diesem Zusammenhang ist das Gespräch mit dem Bürger unmittelbar am Einsatzort und nach
Regelverletzungen von herausragender Bedeutung, denn nur bei angemessenem Gefahrenbewußtsein
kann eine positive Verhaltensänderung beim Verkehrsteilnehmer bewirkt werden. Die
notwendige Überwachungsdichte macht ein Anhalten im Einzelfall allerdings nicht immer möglich.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit stellt die Polizei eine Vielzahl an Informationen zur Verfügung.
Hierzu gehören auch die Ergebnisse von Verkehrskontrollen, die bestimmte Verkehrsteilnehmergruppen
im Fokus haben.
Für die mediale Aufbereitung in der täglichen Presse ist es häufig erforderlich, die wesentlichen
Kernpunkte zu einem bestimmten Thema in kompakter Form darzustellen. In der von Ihnen angführten
Pressemitteilung vom 01.10.2014 kommt es – der erforderlichen Kürze geschuldet - hierdurch
zu dem aus Ihrer Sicht „verquirlten“ Satzaufbau, der allerdings, wie sie auch selbst anmerken,
in ihrer Aussage korrekt ist.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich mich zur Art und Weise der Berichterstattungen anderer
Medien nicht äußern kann.
Inhaltlich beleuchteten die Artikel nicht den Anteil der Radfahrer als Hauptverursacher in Relation
zu den anderen am Unfall beteiligten Verkehrsteilnehmern. Dieser ist, entgegen Ihrer Annahme
von „etwa einem Viertel“, in Hamburg deutlich höher. Im ersten Halbjahr 2014 werden die Radfahrer
mit 39 Prozent als Hauptunfallverursacher (bei 591 von 1508 Verkehrsunfällen mit Fahrradbeteiligung)
geführt.
Eine der Hauptunfallursachen durch Radfahrer ist der Rotlichtverstoß. Diese Ursache liegt an
vierter Stelle nach den Ursachen „Straßenbenutzung“, „Einfahren“ sowie „Vorfahrt/Vorrang“.
Demgegenüber stehen als Hauptunfallursachen bei den „anderen Verkehrsteilnehmern“ das
„Abbiegen“, „Vorfahrt/Vorrang“, „Einfahren“ und Fehlverhalten im „ruhenden Verkehr“.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um Daten einer Auswertung der polizeilich registrierten
Verkehrsunfälle mit Radfahrern im ersten Halbjahr 2014 handelt.
Ich möchte Ihnen abschließend versichern, dass die Polizei Hamburg ihren Auftrag der Verkehrssicherheitsarbeit
ernst nimmt und er bei ihr in guten Händen ist. Sie wird weiterhin neben
ihrer zielorientierten Präventionsarbeit überall dort, wo es erforderlich ist, Verkehrsverstöße konsequent
verfolgen.
Mit freundlichen Grüßen -
Im ersten Halbjahr 2014 werden die Radfahrer
mit 39 Prozent als Hauptunfallverursacher (bei 591 von 1508 Verkehrsunfällen mit Fahrradbeteiligung)
geführt.
Eine der Hauptunfallursachen durch Radfahrer ist der Rotlichtverstoß. Diese Ursache liegt an
vierter Stelle nach den Ursachen „Straßenbenutzung“, „Einfahren“ sowie „Vorfahrt/Vorrang“.
Demgegenüber stehen als Hauptunfallursachen bei den „anderen Verkehrsteilnehmern“ das
„Abbiegen“, „Vorfahrt/Vorrang“, „Einfahren“ und Fehlverhalten im „ruhenden Verkehr“.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um Daten einer Auswertung der polizeilich registrierten
Verkehrsunfälle mit Radfahrern im ersten Halbjahr 2014 handelt.
Mal nachrechnen. Rotlichtverstöße liegen an vierter Stelle. Damit sind Rotlichtverstöße von Radfahrern bei nicht mehr als etwa 20% aller durch Radfahrer verursachten Unfälle als Ursache zu erwarten . Da aber Diese nur 39% der Unfälle mit Radfahrern ausmachen, sind Rotlichtverstöße nur bei 8% aller Unfälle mit Radfahrern die Ursache.
Wer die Anzahl der Unfälle mit Radfahrern deutlich vermindern will, sollte also nicht nur radfahrenden Rotlichtsündern nachjagen. Interessant wäre auch der Anteil der Rotlichtverstöße durch KFZ-Führer bei Unfällen mit KFZ-Beteiligung.Und wie sieht es eigentlich mit der Prävention von Unfällen mit Radfahrerbeteiligung aus, die von anderen Verkehrsteilnehmern verursacht werden ? Da ich davon in der Antwort nichts lese, findet so etwas wohl auch nicht statt. Beispielsweise Abbiegeverstöße durch KFZ-Führer ( die häufigste Unfallursache) treffen nicht nur Radfahrer sondern oft auch Fußgänger.
Und man könnte auch mal nach dem Anteil der KFZ-Führer als Hauptverursacher bei Unfällen mit KFZ-Beteiligung fragen. Da dürften KFZ-Führer deutlich schlechter als Radfahrer aussehen. Aber diese Zahl wird wohl seltens berechnet, obwohl die Daten vorhanden sind.
Die ersten zwei Hauptursachen für durch Radfahrer verursachte Unfälle ( „Straßenbenutzung“, „Einfahren“ ) dürften auch oft durch Radverkehrsanlagen gefördert werden ( Z.B. Geisterfahrer auf Radwegen bzw. Einfahren auf die Fahrbahn am Ende des Radweges)
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Hi
wenn ich hier so lese, in welchem Zustand sich der Großteil der Hamburger Radverkehrsführungen befindet, und dann diese Antwort sehe, in der das Vorhandensein von Fahrradstaffeln mit hoffentlich geschulten Polizeibeamten hervorgehoben wird, frage ich mich, warum bisher nicht darüber berichtet wird, dass diese Fahrradstaffeln benutzungspflichtige Radverkehrsführungen, die nicht der aktuellen Rechtslage und den damit verbundenen Empfehlungen entsprechen, zur Meldung bringen. Und damit dafür sorgen würden, dass entweder die Benutzungspflicht aufgehoben oder die Radverkehrsführung gesetzeskonform umgestaltet würde. Auch die Kampfparker auf den Radwegen müssten drastisch weniger werden.
Handelt sich wohl eher um Schafe im Wolfspelz, die als radfahrende Autofahrer vor allem fehlverhaltende Radfahrer im Blick haben, ohne wirklich die Position von Radfahrern einzunehmen und zu beurteilen.
Schade, vertane Chance. -
wenn ich hier so lese, in welchem Zustand sich der Großteil der Hamburger Radverkehrsführungen befindet, und dann diese Antwort sehe, in der das Vorhandensein von Fahrradstaffeln mit hoffentlich geschulten Polizeibeamten hervorgehoben wird, frage ich mich, warum bisher nicht darüber berichtet wird, dass diese Fahrradstaffeln benutzungspflichtige Radverkehrsführungen, die nicht der aktuellen Rechtslage und den damit verbundenen Empfehlungen entsprechen, zur Meldung bringen. Und damit dafür sorgen würden, dass entweder die Benutzungspflicht aufgehoben oder die Radverkehrsführung gesetzeskonform umgestaltet würde. Auch die Kampfparker auf den Radwegen müssten drastisch weniger werden.
Handelt sich wohl eher um Schafe im Wolfspelz, die als radfahrende Autofahrer vor allem fehlverhaltende Radfahrer im Blick haben, ohne wirklich die Position von Radfahrern einzunehmen und zu beurteilen.
Schade, vertane Chance.
Die Mitarbeiter der Fahrradstaffel können zwar Mängel an andere Dieststellen weiterleiten (was sie wohl auch machen), sicherlich werden sie sich nicht mit anderen Dienststellen anlegen wollen - wenn es z.B. um die Aufrechterhaltung einer B-Pflicht geht, die von höherem (politischem) Interesse ist. Wenn an der Sternbrücke die Radler nicht auf die Fahrbahn sollen, wird die Fahrradstaffel da wohl nichts ausrichten können. In der Fahrradstaffel sind ja keine Dienststellenleiter mit ressortübergreifenden Befugnissen . . .
Aber da sehe ich keine Chance vertan. -
Hi
ich schon. Meldungen der Fahrradstaffel wären aktenkundig. Manche Benutzungspflicht wird nur nicht aufgehoben, weil sich noch niemand aktenkundig beschwert hat. Besonders interessant wird es dann, wenn auf so einer mangelhaften Radverkehrsführung wieder ein schwerer Unfall mit Personenschaden auch auf eben diese Mangelhaftigkeit zurückgeführt werden kann und die Gemeinde dafür haftbar gemacht wird. Auf Unwissenheit kann man sich bei aktenkundiger Meldung des Mangels nicht herausreden. -
Besonders interessant wird es dann, wenn auf so einer mangelhaften Radverkehrsführung wieder ein schwerer Unfall mit Personenschaden auch auf eben diese Mangelhaftigkeit zurückgeführt werden kann und die Gemeinde dafür haftbar gemacht wird. Auf Unwissenheit kann man sich bei aktenkundiger Meldung des Mangels nicht herausreden.
Gibt es für so etwas eigentlich Beispiele (also für die haftbar gemachte Gemeinde, nicht für die Unfälle)?
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Was verbirgt sich hinter der ursache "srassenbenutzung"? Fahrbahnradeln bei rwbp? Kann ich mir kaum vorstellen wenn ich mir s angucke wo ein großteil der leute so radelt. Scheint ja aber nach polizeiangaben die häufigste urs. der selbstverschuldeten unfälle zu sein.
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Was verbirgt sich hinter der ursache "srassenbenutzung"? Fahrbahnradeln bei rwbp? Kann ich mir kaum vorstellen wenn ich mir s angucke wo ein großteil der leute so radelt. Scheint ja aber nach polizeiangaben die häufigste urs. der selbstverschuldeten unfälle zu sein.
z.B. Gehwegradeln -
Alle Verkehrsteilnehmer benutzen eine Straße - oder sie können sie gar nicht passieren.
Okay..., Gleitschirme, Heißluftballone und ähnliches vielleicht nicht... -
Sind wohl Fehler bei der Straßenbenutzung gemeint. Z.B. nicht rechts gefahren.
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Dann soll die polizei das bitte auch so klar formulieren und nicht so, als wäre der Unfallgrund der, dass Radler auf der "Straße" (Fahrbahn) gefahren ist. Aber das dürfte Kalkül sein.
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Dann soll die polizei das bitte auch so klar formulieren
Es kann gut sein das das eine Auswahlmöglichkeit in der Statistik ist. Ich meine das so eine Formulierung im statistischen Jahrbuch auftaucht. Hat natürlich den Vorteil das es erstmal nach Fahrbahnfahren klingt, auch wenn wohl meistens Gehwegfahren und linke Radwege befahren die Ursache waren.
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Gibt es für so etwas eigentlich Beispiele (also für die haftbar gemachte Gemeinde, nicht für die Unfälle)?
Hi rantanplan. Hier (Kostengünstige) Alternative zu Klagen habe ich etwas zu diesem Thema geschrieben. Kurze Zusammenfassung: Schwierig, aber nicht unmöglich. Am problematischten ist, dass Richter schon in Bezug auf Autofahrer den Behörden viel durchgehen lassen. Noch schlimmer ist es allerdings, wenn man mit dem Fahrraad verunglückt. Das bemängelt etwa auch Kettler in seinem Buch Recht für Radfahrer unter dem Stichwort Verkehrssicherungspflicht und Amtshaftung. Wo man mit dem Auto relativ problemlos Schadensarsatz von den Verantwortlichen zugesprochen bekommt, geht man als Radfahrer in der Regel leer aus.
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Die Brockesstraße hat einen Radweg?
Wieso ist von einer "Einmündung" die Rede, wo es doch eigentlich eine Kreuzung ist?
"Ersten Teil der Fahrbahn überquert", von Süd nach Nord. Ein Linienbs kommt von links. Auf welcher Spur soll der Bus gefahren sein, wenn der doch eigentlich rechts an ZOB muss?
Wie schafft man es, gegen einen Bus zu fahren? Die Dinger sind groß genug, um nicht übersehen zu werden. -
Toter Radfahrer in der Steilshooper Allee:
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