Hamburg - Unfälle mit Radfahrern

  • Andere Medien präzisieren: der Unfall passierte nicht beim Radeln auf der Fahrbahn der Walddörferstraße, sondern:

    der Lkw steht auf dem Ring 2, Fahrtrichtung Süd. Nördlich der Walddörferstraße heißt er "Nordschleswiger Straße", südlich davon "Wandsbeker Allee", daher die unterschiedlichen Angaben in den diversen Medien.

    Laut B **D, die ich hier NICHT verlinke, wollte die Radlerin den Ring "bei Grün" überqueren.

    Die Zugmaschine steht auf der Fußgängerfurt; an sich ist in der Walddörfer Fahrbahnradeln angesagt (Gehweg mit "Rad frei").

    Wenn ich mir die Uhrzeit anschaue und sehe, dass es offenbar keinen Knick zwischen Zugmaschine und Auflieger gibt, dann vermute ich Stop-and-Go auf dem Ring und dass der Lkw-Fahrer beim Wiederanfahren nicht auf das Grün der Fußgängerampel mit Fahrradsymbol geachtet hat.

    Bikerin wird von Lkw erfasst und unter der Zugmaschine eingeklemmt!
    In Hamburg ist am Freitagnachmittag eine Fahrradfahrerin von einem Lkw erfasst und eingeklemmt worden. Sie musste von der Feuerwehr befreit werden. | TAG24
    www.tag24.de

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  • Die Polizei ist mit präziseren Angaben dabei:

    Zitat

    Gestern ist es am frühen Abend im Hamburger Stadtteil Tonndorf zu einem Zusammenstoß zwischen einem Pkw und einem neunjährigen Radfahrer gekommen, bei dem das Kind verletzt worden ist.

    Den bisherigen Erkenntnissen des Verkehrsunfalldienstes Ost (VD 3) zufolge hatte der Neunjährige zunächst den rechtsseitigen Gehweg des Rahlaukamp in Richtung Wilsonstraße befahren. An der Kreuzung angekommen, fuhr das Kind auf den Fußgängerüberweg.

    Der 32-jährige Fahrer des Ford Fiesta, der die Wilsonstraße in Richtung Tonndorfer Hauptstraße befahren hatte, nahm den Jungen offenbar zu spät wahr - ihm gelang es nicht mehr, den Zusammenstoß zu verhindern.

    Also: vor dem 10. Geburtstag auf dem Gehweg geradelt. Ist erlaubt. Aber man schaue sich die Straße an:

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    Warum quetscht man sich da zwischen Laternenmast und Hecke durch, anstatt auf der Fahrbahn zu radeln? Dazu noch Hofeinfahrten (Spedition) und Hauseingänge ...

    Und dann kommt das Kind an die Kreuzung.

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    Auf der Fahrbahn: alles roger, sehr übersichtlich.

    Auf dem Gehweg: ein 90-Grad-Schwenk nach rechts (hoffentlich komm da kein Fußgänger entgegen) und gleich noch ein 90-Grad-Schwenk nach links. Natürlich ohne abzusteigen.

  • Mit Gehwegradlern hatte ich gestern einen Beinahe-Unfall. Ich komme mit dem Auto aus dem Parkplatz von famila an der Steilshooper Allee.

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    Ich stehe und schaue, wie der Querverkehr aussieht. Von links kommen 3 Fahrräder. Eines auf dem Radstreifen, zwei mit voll Karacho auf dem Gehweg. Nein, sie haben nicht gebremst, sondern sind über die Bordsteinkante auf den Radstreifen gehüpft. Und die Dame auf dem Pedelec ist prompt wieder auf den Gehweg.

    Als ich sie das nächste Mal gesehen (= eingeholt) habe, war sie hier:

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    Die muss gefahren sein wie eine gesengte Sau, und immer auf dem Gehweg an der roten Ampel vorbei.

  • Autofahrerin erfasst Radfahrer – und verletzt ihn schwer
    Bei einem Unfall in Bergedorf ist ein Radfahrer am Freitagmorgen schwer verletzt worden. Eine Autofahrerin, die von einem Stichweg auf die Straße fahren
    www.mopo.de

    Der Radfahrer "Richtung Bergedorf" muss also auf dem Zwangs-Geisterradler-Weg unterwegs gewesen sein.

    Das erwähnt die Mopo nicht.

    Hier mal die Sicht aus der Stichstraße:

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    Natürlich könnte man auf die Idee kommen, vor der roten Furt zu halten und nicht bis zum Fahrbahnrand durchzuziehen. Dann wird das mit dem "Übersehen" schon schwieriger.

  • https://www.mopo.de/hamburg/polize…tzt-ihn-schwer/

    Der Radfahrer "Richtung Bergedorf" muss also auf dem Zwangs-Geisterradler-Weg unterwegs gewesen sein.

    Die Bezeichnung Zwangs-Geisterradler-Weg trifft hier nicht zu.

    Das hier muss die Unfallstelle sein, entsprechend dem Zeitungsfoto:

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    Und wie man auf Streetview sehen kann, ist auf beiden Seiten des Nettelndorfer Landweges ein Zweirichtungsradweg. Und das ist bei einer so breiten mehrspurigen Straße mit Mittelstreifen auch sehr berechtigt.

    Wenn aber auf beiden Seiten am Nettelndorfer Landweg ein Radweg ist, dann ist kein Fahrradfahrer dazu gezwungen, einen der beiden Radwege zu wählen. Wenn ihm das zu unsicher erscheint, dann kann er auch den Fahrradweg auf der anderen Seite benutzen, um nicht entgegengesetzt der Hauptfahrtrichtung fahren zu müssen. Es gibt also keinen direkten "Zwang", den Radweg entgegengesetzt der Fahrtrichtung zu befahren. Man kann auch den Radweg auf der anderen Seite benutzen.

    Mangels sicherer Querungsmöglichkeiten und weil die Straße so breit ist und schnell befahren wird, werden viele Fahrradfahrer jedoch von der Möglichkeit Gebrauch machen, dass sie auf beiden Seiten den Fahrradweg in beide Fahrt-Richtungen benutzen können.

    Das Problem ist also nicht der angebliche "Zwangs-Geisterradler-Weg", sondern eine viel zu breite Fahrbahn mit viel zu hohen Geschwindigkeiten und viel zu vielen Autos.

    Mit der Behauptung, es handele sich um einen Zwangs-Geisterradler-Weg, wird außerdem noch die Unfallverursacherin medial entlastet. Die hat aber tatsächlich genau hinzugucken, wenn sie auf eine Straße auffährt, auf der die querenden Radfahrenden vorfahrtsberechtigt sind. Und zwar auch dann, wenn sie nicht die übliche Fahrtrichtung fahren.

    Ich mag das nicht, wenn sich Radfahrende gegenseitig Vorwürfe machen, nicht ganz korrekt zu fahren oder Unfallgefahren heraufzubeschwören. Besonders dann nicht, wenn diese Unfallgefahren vom Autoverkehr verursacht werden.

  • Ich wüsste nicht, wo ich dem Unfallopfer Vorwürfe gemacht hätte. Der Radler war offensichtlich vorschriftsgemäß unterwegs. Und bei so einem Straßendesign würde ich auch links fahren, bis ich mal die Chance habe, auf die rechte Seite zu kommen. Das erspart ja womöglich mehrere Kilometer Umweg.

  • Ich wüsste nicht, wo ich dem Unfallopfer Vorwürfe gemacht hätte. Der Radler war offensichtlich vorschriftsgemäß unterwegs. Und bei so einem Straßendesign würde ich auch links fahren, bis ich mal die Chance habe, auf die rechte Seite zu kommen. Das erspart ja womöglich mehrere Kilometer Umweg.

    Möglicherweise haben wir aneinander vorbei geschrieben?

    Der Radweg an der Nettelndorfer Allee ist m. E. kein "Zwangs-Geisterradler-Weg".

    Der Radfahrer "Richtung Bergedorf" muss also auf dem Zwangs-Geisterradler-Weg unterwegs gewesen sein.

    Das erwähnt die Mopo nicht.

    Und du schreibst ja auch selbst, dass du vermutlich so gefahren wärest, wie es der von einem Auto angefahrene Fahrradfahrer offensichtlich getan hatte.

    Aber warum dann der Begriff "Zwangs-Geisterradler-Weg".

    Es ist doch ein ganz normaler Fahrradweg, der in beide Richtungen benutzt werden darf.

    Davon gibt es auch in Hannover einige, Und zwar oft wie beim Beispiel Nettelndorfer Landweg an beiden Seiten stark befahrener mehrspuriger Straßen mit Mittelstreifen. Und wie du auch, bin ich froh, dass es die gibt.

  • Und wie man auf Streetview sehen kann, ist auf beiden Seiten des Nettelndorfer Landweges ein Zweirichtungsradweg.

    Bitte einmal auf streetview den Nettelburger Landweg entlang "fahren", es gibt nur in einem kurzen Abschnitt auf beiden Seiten einen Radweg. Er beginnt auch erst an besagter Einmündung an der der Unfall passiert ist.

  • Mapillary hat aktuellere Bilder. In Höhe der Unfallstelle gibt es rechts keinen benutzbaren Radweg, nur einen Gehweg bis zur Bushaltestelle. Erst an der folgenden Ampel besteht für Radfahrer die Möglichkeit auf die andere Straßenseite zu wechseln ( bis zur nächsten Kreuzung, da muss man wieder nach links um entlang des Nettelndorfer Landweges weiterradeln zu können). Insofern muss man das als "Zwangs-Geisterradler-Weg" bezeichnen.

  • Was mich halt auch immer wieder ärgert: Bei fast jedem Unfallopfer ohne Helm wird drauf hingewiesen, dass man nur mit Helm ... und so weiter.

    Aber welche Zeitung schreibt "Der Unfall zeigt, wie gefährlich es ist, auf der linken Seite Rad zu fahren - es ist unverständlich, warum die Behörde so häufig hier auch noch eine Benutzungspflicht anordnet ..."?

  • Die Zeitung sollte einfach schreiben, wie es ist:

    "Als er vorfahrtsberechtigt eine Einmündung überquerte, wurde er von der Autofahrerin gerammt."

    Ob die Autofahrerin ihn übersehen hat, weiß die Zeitung gar nicht. Vielleicht dachte die Fahrerin ja: "Heute hab ich keinen Bock zu glotzen, ich lass es einfach drauf ankommen?" Das erscheint zumindest plausibler als die Annahme, jemand hält vorsichtshalber vor der Furt an, guckt nach links und nach rechts und erkennt - durch eine plötzliche Sehschwäche verursacht - den Radfahrer nicht.

    Nur das würde dem Wort "Übersehen" auch nur annähernd gerecht werden. Und zu einer gründlichen Untersuchung bei der Fahrerin führen, wie es medizinisch möglich ist, einen Radfahrer zu übersehen, obwohl man konzentriert die Gegend analysiert.

    Wir alle wissen, vermuten zumindest, wie es wirklich war: Sie hat einfach nicht angehalten, aus welchem Grund auch immer. Sind dann die Worte "Übersehen" und "Unfall" noch gerechtfertigt?

  • Meine Erklärung dafür : "Verkehr findet nur auf der Fahrbahn statt" und deswegen wurde nicht ausreichend nach vorrangigen Verkehr neben der Fahrbahn geschaut. Sondern sich darauf konzentriert die Lücke im Verkehr auf der Fahrbahn zu finden. Optische Sichtbarkeit und tatsächliche Wahrnehmung sind unterschiedliche Dinge.