Woche 10 vom 5. März bis 11. März 2018

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    Leider geht nicht hervor, wie es da nun für Radfahrer aus sieht. Aber schon echt dreist, das Fussgänger aus gesperrt werden, damit Autos flüssiger fahren können.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Zum "Raser-Urteil" des BGH erklärt Ulf Buermeyer, selbst Richter am Landgericht Berlin, im LdN-Podcast Folge 89 die vom BGH aufgezeigten Mängel des Urteils vom Landgericht, soweit plausibel. Eine Verurteilung wegen Mordes ist weiterhin möglich, der BGH hat den Weg gewiesen, was hierbei zu beachten ist. Das LG Berlin muß ihn noch beschreiten, was es hoffentlich auch macht.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Zum "Raser-Urteil" des BGH erklärt Ulf Buermeyer, selbst Richter am Landgericht Berlin, im LdN-Podcast Folge 89 die vom BGH aufgezeigten Mängel des Urteils vom Landgericht, soweit plausibel.

    Schöne Zusammenfassung. Sie wird etwas dadurch entwertet, dass anscheinend keiner von beiden das erste Urteil gelesen hat.

    Zwei der drei Mängel kann man ja recht problemlos beheben:

    Vorsatz bzgl. der Beifahrerin (einfach Fahrlässigkeit annehmen, fertig) und Mittäterschaft (entweder anständig begründen oder halt keine Mittäterschaft).

    Besonders interessant finde ich aber den Zeitpunkt, ab dem bedingter Vorsatz angenommen wird. Das LG Berlin sah ihn ab dem Zeitpunkt des Einfahrens in die Kreuzung als gegeben an. Das hat den Vorteil, dass die beiden ein konkretes Opfer hatten.

    Denn nimmt man den Vorsatz früher an (wie es der BGH verlangt), dann bestand der Vorsatz ja schon weit vor der Kreuzung. Also zu einem Zeitpunkt, als die beiden noch gar kein konkretes Opfer hatten. Man müsste den beiden also sowas wie "Tötungsvorsatz gegenüber der Allgemeinheit" unterstellen. Damit ähnelt der Sachverhalt schon sehr stark einem Terroranschlag, bei dem halt auch zufällig anwesende Menschen vorsätzlich getötet werden.

    Keine Ahnung, ob das juristisch so einfach möglich ist.

  • Sagen könnte man, sie haben den Tod zufällig anwesender VT billigend in Kauf genommen. Bedingter Vorsatz.

    Und der Vergleich mit einem Terroranschlag beschreibt recht gut die Außenwirkung solcher Unfälle.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • Brauchen autonom fahrende Autos eigentlich einen Führerschein? Den könnte man dann für 4 Wochen entziehen und es gibt 2 Punkte in Flensburg für das Auto. In besonders schweren Fällen gibt es ein halbes Jahr Parkplatz auf Bewährung 8|

  • In Neuss wird ein flüchtiger PKW gesucht. Der PKW hatte vorher einem 16-jährigen Radfahrer die Vorfahrt genommen und ihn dabei leicht verletzt. Der Fahrer wollte noch anhalten, aber sein PKW ist einfach abgehauen. Hoffentlich kriegen sie die Karre, bevor sie seinem Fahrer auch noch etwas antut.

    https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65851/3814029

    War vielleicht ein Transformer-Auto?

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)