Radverkehr in Hannover soll mit durchgehenden roten Streifen sicherer gemacht werden

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    Auch hier in der Egestorffstraße, in Hannover Linden, wurde im Okt 2021 der Radfahrstreifen rot markiert:

    Der Radfahrstreifen auf der gegenüberliegenden Fahrbahn-Seite ist bereits seit Jahren rot markiert.

  • Das ist clever; die Tramgleise stellen die perfekte Ausrede dar, warum der Radstreifen viel zu schmal ist.

    Schwierig zu schätzen, aber selbst inklusive der Gosse können das keine 1,5 Meter sein (vorausgesetzt, die Straßenbahn hat Normalspur).

  • Das ist clever; die Tramgleise stellen die perfekte Ausrede dar, warum der Radstreifen viel zu schmal ist.

    Schwierig zu schätzen, aber selbst inklusive der Gosse können das keine 1,5 Meter sein (vorausgesetzt, die Straßenbahn hat Normalspur).

    "Die Breite [des Radfahrstreifens] wird einschließlich des Zeichens 295 [das ist der 25 cm breite Breitstrich] gemessen. Laut VwV-StVO ist die Mindestbreite 150 cm, möglichst 185 cm. Die ERA gibt größere Breiten als erforderlich an, wenn Parkstände neben dem Radweg sind. An kurzen Engstellen ist jedoch unter Wahrung der Verkehrssicherheit auch eine geringere Breite zulässig. Radfahrstreifen sind in Kreisverkehren nicht zulässig."

    Darf eigentlich die Gosse auch in die Breite des Radfahrstreifens mit eingepreist werden?

  • Habe gerade noch ein Bild mit dem Vor-Zustand entdeckt.

    Hier der Vergleich Egestorffstraße ohne/mit Rotmarkierung auf dem Radfahrstreifen:

    Die Fahrzeuge auf dem Bürgersteig sind Wochenmarkt-Beschicker mit Sonderparkerlaubnis.

  • Entweder Fahrbahn oder Angebotsradweg. Diese Rotmarkierung (vergangene Woche angelegt) an der Einmündung der Posthornstraße in die Falkenstraße zeigt beide Optionen auf. Und das ist gut so:

    Das Bild zeigt, dass beide Optionen vom Radverkehr genutzt werden!

    Zum Vergleich ein ältere Google-streetview-Aufnahme (2008):

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    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (8. Oktober 2022 um 23:57) aus folgendem Grund: Link zu street-view ergänzt

  • Das kann rechtlich eigentlich nicht funktionieren:

    Ein Radfahrstreifen ist mit Vz 237 zu kennzeichnen (sonst ist es kein Radfahrstreifen). Vz 237 bedeutet, dass der Radverkehr diese Verkehrsfläche zu nutzen hat, womit die Nutzung anderer Verkehrsflächen (also auch der baulich angelegte Radweg) automatisch untersagt ist.

    Allerdings ist im konkreten Fall kein Vz 237 erkennbar. Es handelt sich hier daher wohl um einen rot eingefärbten Seitenstreifen, auf dem man seinen Pkw zum Parken abstellen kann.

    Das nenne ich mal kreativ.

    Im tatsächlichen Verkehrsablauf ist es aber ohnehin egal, denn man sieht ja links im Bild einen Radfahrer, der es vorzieht, auf den Straßenbahnschienen zu fahren.

  • oder "anderen rechten Radweg" gem. StVO auf Fahrbahnniveau, der durch einen Breitstrich von der Fahrbahn getrennt und durch Fahrradpiktogramme eindeutig gekennzeichnet ist.

    -> also zwei Angebotsradwege

  • oder "anderen rechten Radweg" gem. StVO auf Fahrbahnniveau, der durch einen Breitstrich von der Fahrbahn getrennt und durch Fahrradpiktogramme eindeutig gekennzeichnet ist.

    Ein Radweg ist baulich von der Fahrbahn getrennt. Für mich ist das daher auch ein Seitenstreifen mit Fahrradpiktogrammen: Parken ausdrücklich erlaubt, bzw. durch §12 (4) sogar vorgeschrieben. Ein Radfahrstreifen ohne Benutzungspflicht ist in der StVO und VwV-StVO nicht vorgesehen.

    Wenn es trotzdem funktioniert und der Streifen frei bleibt, ist es Zufall. Ich sehe jedenfalls keine rechtliche Handhabe, Autos darauf das Parken zu verbieten. So wie auch in Hamburg :)

    Die Strichbreite ist für Seitenstreifen soweit ich weiß nicht vorgeschrieben. Dabei könnte es recht einfach sein, wenn man ein solches Konstrukt legalisieren wollte, indem man vorschreibt, dass Seitenstreifen abgesehen von Autobahnen immer mit 12,5cm Strich markiert werden und den Radfahrstreifen ohne Benutzungspflicht in die VwV-StVO mit aufnimmt (Breitstrich + Fahrradpiktogramme in regelmäßigen Abständen, aber ohne [Zeichen 237]).

  • Nun ja ...

    Man kann ja auch aus Gehwegen durch Aufmalen von zusätzlichen (Fuß- und) Radpiktogrammen nicht bentzungspflichtige gemeinsame Geh- und Radwege nach § 2 (4) III machen.

    Warum nicht auch aus Seitenstreifen durch Piktogramme Radwege auf Fahrbahnniveau machen?

    Vor paar Jahren gab es im VP eine längere Diskussion zu der Frage, ob man auf sowas parken darf (in HH, wo die Polizei die sogar für benutzungspflichtig aus dem Rechtsfahrgebot heraus hält).

  • Nun ja ...

    Man kann ja auch aus Gehwegen durch Aufmalen von zusätzlichen (Fuß- und) Radpiktogrammen nicht bentzungspflichtige gemeinsame Geh- und Radwege nach § 2 (4) III machen.

    Warum nicht auch aus Seitenstreifen durch Piktogramme Radwege auf Fahrbahnniveau machen?

    ...

    Das wurde in den Postings über Deinem erklärt:

    Weil es keine Radwege wären und auch keine Radfahrstreifen.

      Ein Radfahrstreifen ist ein durch Zeichen 237 angeordneter Sonderweg, der mittels Zeichen 295 (Breitstrich: 0,25 m) von der Fahrbahn abgetrennt ist
  • Ihr zitiert beide aus der VwV-StVO, die ist aber für den "Endkunden" irrelevant, für den zählen diesbzgl. nur § 2 und die Anlagen 2 und 3.

    "§ 2 (4) ... Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist. ..."

    Satz 2 (und Anhang 2 Vz 237) unterscheidet nicht zwischen Radwegen vor und hinter dem Bordstein und macht Radverkehrsinfrastruktur beiderseits des Bordsteins benutzungspflichtig. Dann muss das so auch für Satz 3 gelten mit den nicht benutzungspflichtigen Radverkehrsinfrastrukturen vor und hinter Bordsteinen incl. Radfahrstreifen.

    Satz 2 erklärt nicht, wie man solche Radwege erkennt. Auch wenn die VwV-StVO inzwischen das Resultat einer Verkehrsministerkonferenz paar Jahre vorher empfiehlt, sind deswegen andere Lösungen nicht unmöglich geworden. Hier in der Umgebung von KA steht oft das allein stehende Zz "R. frei" auch rechts, nach stvo2go.de offenbar durch das Landesverkehrsministerium abgesegnet.

    Und deswegen muss es auch nicht benutzugnspflichtige Radfahrstreifen geben können. Denn § 2 und die Anhänge 2 und 3 schließen deren Existenz nicht aus.

    Radpiktogramme sollten genügen, das zu einem alleine für Radfahrer angelegten Straßenteil zu machen, zur Erkennbarkeit von Schmutztreifen incl. Parkverbot darauf reicht das ja auch ...

    Bei Vz 295:

    2. Als Fahrbahnbegrenzung kann die durchgehende Linie auch einen Seitenstreifen oder Sonderweg abgrenzen.
    3. Als Begrenzung eines Sonderwegs kennzeichnet sie den Verlauf des für den Radverkehr bestimmten Teils des Sonderwegs.

    Das Parkverbot muss man bissele durch die Hintertür aus 3. b) (und c)) ableiten, weil ohne P (bzw. Zufahrten) HINTER dem Sonderweg darf man 295 gar nicht erst überfahren, also auch nicht dort stehen bleiben ... § 12 erlaubt das Parken auf Seitenstreifen, aber wenn das Piktogramm einen Sonderweg draus macht, ist es keiner mehr

  • aber wenn das Piktogramm einen Sonderweg draus macht, ist es keiner mehr

    Aber das müsste doch dann in irgendeiner Regel verankert werden, dass ein Piktogramm aus einem Seitenstreifen bereits einen Radfahrstreifen macht (erst das [Zeichen 237] macht diesen benutzungspflichtig). Wenn auf einer Fahrbahn Fahrradpiktogramme markiert werden, darf man da ja auch noch am Fahrbahnrand parken. Die Piktogramme entfalten also alleine gar keine regelnde Wirkung und auf einem Seitenstreifen darf man sowieso ohne Pflicht Radfahren.

    Vielleicht wäre es mit einem Halteverbot auf dem Seitenstreifen möglich, dass dieser dann nur dem Radverkehr zur Verfügung steht und nicht zum Halten und Parken genutzt werden darf. Fußgänger dürfen auf dem Seitenstreifen ja auch nur dann gehen, wenn es keinen Gehweg gibt.

    Was ist denn das hier deiner Meinung nach (außer kompletter Murks)? Wenn das ein Radfahrstreifen ohne Benutzungspflicht ist: Wo sollen dann Fußgänger gehen?

    Gibt es dort auch in Gegenrichtung =O

    ...und seit zwei Jahren mit Pömpeln =O =O

    ...und mit Radwegfurt an einer rechts-vor-links-Kreuzung =O =O =O

    ...dafür aber mit aufgemaltem [Zeichen 205]  =O =O =O =O