Oh je, danke für den Hinweis. Das Bild des Artikels zeigt die Straße Am Bahnhof. Dort gibt es eine (selbstredend unzulässige und unnötige) linksseitige Benutzungspflicht. Am Anfang und Ende dieses "Radweges" gibt es einen Fußgängerüberweg. Dass die Polizei dann auch noch bemängelt, dass Radfahrer am Fußgängerüberweg die Straßenseite wechseln, um den benutzungspflichtigen Weg zu erreichen, schlägt dem Fass den Boden aus.
Schade, dass ich dort heute morgen nicht langgefahren und kontrolliert worden bin.
Hier noch ein Bild der Stelle aus dem Artikel aus der anderen Perspektive.
Dazu kommt noch, dass die Fahrbahnmarkierungen den Eindruck erwecken, als handele es sich um eine abknickende Vorfahrt. Diese Regelung wurde aber schon vor längerer Zeit aufgehoben.