Rote Ampel - muss ich als Radfahrer halten?

  • Hallo zusammen,

    abgesehen davon, dass ich natürlich umsichtig fahre frage ich mich wie man sich denn in folgender Situation rechtlich korrekt verhalten muss.

    Frage 1) MUSS ich in der folgenden Straßensituation als Radfahrer halten an dieser T-Kreuzung halten oder darf ich fahren? Und warum?

    Zu sehen ist die Straße (innerorts, Tempo 30), ein Radweg auf dem Bürgersteig, angrenzend der Fußgänger-Bereich. Ein Zeichen mit "Rad und Fußweg getrennt" zeichnet die Nutzungspflicht aus.
    Es gibt nur diese eine Ampel.


    Frage 2) Wie sieht es denn aus, wenn ich in die andere Richtung fahre? Dort ist ja keine Kreuzung, sondern nur die Ampel "im Weg". MUSS man hier als Radfahrer halten (Was ich ganz schön seltsam fände X-) )


    Danke & LG,
    Wheeler

  • Grundlegend musst du dich immer fragen, wer grün hat wenn du rot siehst und was passieren könnte, wenn du bei rot fährst. Oder anders ausgedrückt: Warum und für wen steht die Ampel dort?

    Das ist eine Fußgängerampel. Wenn du rot siehst, werden hier Fußgänger queren. Würdet du fahren, würdest du die Fußgänger umfahren.
    Also musst du hier bei rot warten. In beiden Fahrtrichtungen.

    Anders würde es aussehen, wenn die Fußgänger einen Sicherheitsraum zwischen Fahrbahn und Radweg hätten. Haben sie hier aber nicht.

    Dass hier eine T-Kreuzung ist, ist vollkommen belanglos, die Ampel hat nichts damit zu tun.

    Warum ist hier eine RWBP angeordnet? Der Radweg ist untermaßig.
    Und wo ist das überhaupt? Straßenschild hat Hamburger Farbe. Irgendwo in Niendorf?

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Danke, das verstehe ich. Aber das was du beschreibst ist es auch rechtlich so?
    Vor allem auf dem Rückweg.. wenn keine Fußgänger da sind. Auch rechtlich vorgeschrieben zu warten?


    Es ist in Ahrensburg.

    Dieser Teil des Radwegs ist noch der Beste. Davor und danach ists noch viel schlimmer. (Radweg von Baumwurzeln gesprengt, etc.) X-)

  • Danke, das verstehe ich. Aber das was du beschreibst ist es auch rechtlich so?
    Vor allem auf dem Rückweg.. wenn keine Fußgänger da sind. Auch rechtlich vorgeschrieben zu warten?

    Zitat

    Rot ordnet an: „Halt vor der Kreuzung“.

    Zitat

    Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten.


    Es kreuzen sich dein Weg und der Weg der Fußgänger, es ist also eine Kreuzung. Davor musst du bei rot halten.
    Die Lichtzeichen für die Fahrbahn gelten auch für dich als Radfahrer. Spezielle Radfahrer-Zeichen gibt es nicht, also fällt der zweite Satz weg.

    Und ja, das gilt auch auf dem Rückweg. Ist doch exakt dieselbe Situation. Die T-Kreuzung ist egal.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Es ist in Ahrensburg.

    Dieser Teil des Radwegs ist noch der Beste. Davor und danach ists noch viel schlimmer. (Radweg von Baumwurzeln gesprengt, etc.) X-)

    In Ahrensburg müsste wirklich mal jemand aufräumen. Ziemlich viele RWBP die einer rechtlichen Prüfung eher nicht standhalten würden.
    Also wenn du Zeit+Lust+Kleingeld hast ;)

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Wo stehen die Fußgänger wenn Du grün hast?

    Du solltest fragen, wo sie stehen sollten. Stehen werden sie mitten auf dem Radweg, aber da gehören die nicht hin :)

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • In Ahrensburg müsste wirklich mal jemand aufräumen. Ziemlich viele RWBP die einer rechtlichen Prüfung eher nicht standhalten würden.Also wenn du Zeit+Lust+Kleingeld hast ;)

    Ja in der Tat. Habe ich auch schon mehrfach überlegt. Aber ich weiß nicht, ob dies hilfreich wäre. Diese Straße (Wulfsdorfer Weg) beispielsweise, ist sehr stark befahren. Trotz maroder Radweg, macht es das Fahren etwas angenehmer, da man ansonsten auf der engen Straße nur Probleme bekommen würde. Die Autofahrer würden auch bei aufgehobener RWBP oder bei einem "Radfahrer frei"-Schild nach wie vor denken "Was fährt der sch*** Radfahrer nicht auf dem Radweg ;)". Zumindest geht das so zu auf anderen Straßen wo die RWBP bereits entfallen ist.


    Nicht umsonst tangiert Ahrensburg auf einen der letzten Plätze beim ADFC Fahrradklima-Test 306 von 364 :(

  • Diese Straße (Wulfsdorfer Weg) beispielsweise, ist sehr stark befahren.

    DTV von knapp 400 KFZ/h auf nem Abschnitt, Rest um 100:

    Bei den Verkehrsstärken ist Mischverkehr die Regel.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.


  • Du solltest fragen, wo sie stehen sollten. Stehen werden sie mitten auf dem Radweg, aber da gehören die nicht hin :)

    Die Frage ist halt, ob der Radweg durch den geschützten Bereich führt, wenn dort bei Fahrbahn-Grün regelmäßig Fußgänger stehen, dann ist der Bereich nicht geschützt!

  • Zumindest geht das so zu auf anderen Straßen wo die RWBP bereits entfallen ist.

    Es gibt tatsächlich Straßen ohne Rad- oder Gehwegzwang in Ahrensburg?
    Mir ist bislang als einzige Straße "Gartenholz" (Tempo-30-Zone) bekannt, abgesehen von Straßen, wo Schilder abschnittsweise ausgelassen wurden (vermutlich Behördenfehler).

  • Die Frage ist halt, ob der Radweg durch den geschützten Bereich führt, wenn dort bei Fahrbahn-Grün regelmäßig Fußgänger stehen, dann ist der Bereich nicht geschützt!

    Zum Thema geschützter Bereich dieses hier:


    Wenn der Radfahrer aus der Heidlohstraße kommt und auf der schnuckeligen Rotpflasteranlage nach rechts in die Holsteiner Chaussee abbiegen möchte: ist er dann im geschützten Kreuzungsbereich?
    Ich tendiere zu einem Ja - nicht wegen der Fußgänger, die haben Stauraum, sondern wegen der von links kommenden Radfahrer, die bei ihrem Grün darauf vertrauen können müssen, dass ihnen von rechts keiner reinfallt, sprich: dass auch für den Radweg die Ampel und nicht »rechts vor links« gilt.
    So, und jetzt kommt die spannende Frage: Hat ein Fußgänger bei Fahrbahngrün das Recht, die Fahrbahn an der Ampel zu betreten? Nein, denn seine Ampel zeigt rot.
    Hat der Fußgänger das Recht, bei Fußgängerampelrot und Fahrzeuggrün den Radweg der Holsteiner Chaussee zu überqueren?
    Eigentlich auch nein, denn sonst wäre es für den Radfahrer keine geschützte Kreuzung.

    Prima. Und wie kommt der Fußgänger an den Druckknopf der Bettelampel? Muss er warten, bis die Heidlohstraße grün bekommt, dann drücken, dann wieder rückwärts über den Radweg auf das Trottoir und dort warten, bis er Signal bekommt?

    Alles ziemlich verkorkst, aber da sich Fußgänger eh niemals an Regeln halten ...

  • Ach, für Radfahrer und Fußgänger gibt es zwar Ampeln, aber die sind doch nur da, damit Sie nicht auf die Fahrbahn vor die Autos laufen. Untereinander kriegen die das schon so geregelt. Zumindest habe ich diese Kreuzung schon vor knapp zwei Jahren gemeldet und seitdem ist nichts passiert...

    Leider habe ich das gerade nur mit Baustellenabseprrung, die Ampelschaltung war aber auch schon vorher die selbe. Zur Erklärung: Die rechte grüne Ampel ist eine Fußgänger/Radfahrer-Kombo, die linke eine reine Fußgängerampel. Das macht es seit dem 1. Januar wenigstens etwas besser, da die Fahrbahnampel natürlich rot zeigt, wenn Fußgänger und Radfahrer kreuzen dürfen.
    Das ganze ist hier: Google Maps

    Funfact: Die Baustellenabsprrungen waren zumindest für kurze Zeit verschwunden, nach meiner Meldung zur Ampelsache mit diesem Foto, da es für diese leine Genehmigung gab...