Aber wenn die Bedingungen für eine Benutzungspflicht nicht vorliegen, muss diese aufgehoben werden. Woraus leitet er denn einen "vorübergehenden Bestandsschutz" ab?
Diese Meinung ist nicht selten. Selbst bei einem Grünen-Politiker und sehr engagiert für den Verkehr, sagte über eine Radwegbenutzungspflicht:
" diese sei trotz der Mängel eben noch akzeptiert!"
Sag ich: "Von mir nicht"
Er: "Aber vom LRA und den Vertretern Polizei/ADFC"