Neues aus Stade

  • Die Diskussion in diesem Thread entfernt sich dauerend vom eigentlichen Thema. Ich erinnere an dieser Stelle daran, worum es in diesem Thread geht:

    Ich möchte an dieser Stelle mal über die Aktivitäten zur Verbesserung der Situation für Radfahrer in meiner Heimatstadt berichten.

    [...]

    Wenn es recht ist, werde ich hier berichten, wie es weiter geht und gerne auch eure Meinung zu bestimmten Situationen und Maßnahmen hören.

    Yeti hat wiederholt darauf hingewiesen, dass Diskussionen über das Fahrradfahren auf Gehwegen in einem eigenen Thread stattfinden sollen. Wenn es um Anregungen zum Gehwegradeln in Stade geht, kann man auch einen neuen Thread eigens dafür eröffnen. Ich bitte alle Teilnehmer*innen beim Thema zu bleiben, ich werde in Zukunft sonst auch Beiträge verschieben, auch welche in denen es nur zum Teil ums Gehwegradeln geht. Also bleibt beim Thema, damit alle mehr von diesem Thread haben.

  • gibt es in Stade nicht, Thema verfehlt.

    Bitte nicht so viel zitieren, sonst muss ich das ganze Zeugs doch wieder lesen ... :whistling:

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Die Neubourgstraße wird zur Fahrradstraße https://goo.gl/maps/Z3GxguRApPZZsWGz6

    https://sessionnet.krz.de/stade/bi/vo0050.asp?__kvonr=2381

    Der Entwurf, der mir bekannt ist, sieht vor, das Parken auf der Südwestseite der Straße beizubehalten und zwar aufgeschultert auf dem bisherigen "Radweg" (auf dem Bild links, die Einbahnstraßenrichtung soll umgedreht werden).

    Das bedeutet, dass der Gehweg so schmal bleibt wie eh und je, weil man sich nicht getraut hat, die Zahl der Parkplätze deutlich zu reduzieren. Und das, obwohl in 200m Entfernung ein neues Parkhaus die meiste Zeit allenfalls zur Hälfte belegt ist und obwohl das ein Schulweg zu einer Grundschule ist.

    Aufhebung der "Radweg" Benutzungspflicht Thuner Straße: https://goo.gl/maps/m8mS5UACTdGFpFaB8

    https://sessionnet.krz.de/stade/bi/vo0050.asp?__kvonr=2382

    Leider ist [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] vorgesehen, wie zu befürchten war. Die Gehwege halte ich in beiden Fahrtrichtungen zum Radfahren für ungeeignet und eine Verträglichkeit mit dem Fußgängerverkehr für ausgeschlossen. Ich hatte die Teilnehmer an den "Arbeitsgesprächen" bereits vor 6 Monaten aufgefordert, dort nicht mehr als Vertreter der Fahrradinitiative aufzutreten. Meine Zustimmung findet das jedenfalls nicht.

    Bislang war auch immer davon die Rede, dass dort Tempo 30 angeordnet werden soll. Dies klingt in der Mitteilungsvorlage nur noch nach einer Option, die man später in Betracht zieht, wenn sich zeigt, dass es nicht funktioniert. Immerhin steht darin schwarz auf weiß, dass es keine außergewöhnliche Gefahrenlage gibt. Vermutlich hofft man, dass dort schon alle mit dem Fahrrad weiter auf den Gehwegen fahren werden und die Sache damit erledigt ist. Ich werde also künftig täglich mehrmals dort mit dem Fahrrad entlang fahren müssen, damit sich die Leute an Radfahrer auf der Fahrbahn gewöhnen und hoffen, dass es mit der Zeit immer mehr Radfahrer ebenso tun. Ich hoffe auch, dass sich Fußgänger dort gegen rücksichtslose Radfahrer wehren.

    Unter dem Strich werden damit zwar zwei absolut inakzeptable Benutzungspflichten aufgehoben, aber ein Signal einer grundlegenden Wende bleibt aus. Es wird weiterhin darauf geachtet, dass die Maßnahmen auf keinen Fall zu Lasten des Autoverkehrs gehen.

  • Bevor noch jemand schreibt, dass das doch bestimmt eine tolle Idee sei, den Gehweg für Radfahrer freizugeben, hier ein paar aktuelle Bilder vom Gehweg auf der rechten Seite stadtauswärts.

     

     

    Hier möchte man also allen Ernstes das Radfahren erlauben mit [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10]

  • Ist nicht mehr nötig. Eltern dürfen bereits mit ihren Kindern auf dem Gehweg fahren, wenn dies zur Gefahrenabwehr und dem gemeinsamen Radeln sinnvoll ist. Alle anderen fahren besser auf der Fahrbahn.

    Ich zitiere aus der oben verlinkten Mitteilungsvorlage: -> https://sessionnet.krz.de/stade/bi/vo0050.asp?__kvonr=2382

    Zitat

    Da die Thuner Straße zum Teil mit einer Fahrbahnbreite von 5,55 m sehr schmal ist, dort aber in der Spitzenstunde fast 700 Fahrzeuge die Straße befahren, soll es Radfahrern ermöglicht werden, weiterhin auf dem vorhandenen Gehweg zu fahren. Aus diesem Grund soll der jeweils in Fahrtrichtung rechts liegende Gehweg für Radfahrer freigegeben werden.

  • Unter dem Strich werden damit zwar zwei absolut inakzeptable Benutzungspflichten aufgehoben, aber ein Signal einer grundlegenden Wende bleibt aus. Es wird weiterhin darauf geachtet, dass die Maßnahmen auf keinen Fall zu Lasten des Autoverkehrs gehen.

    Wurde denn darüber gesprochen, die Mittelleitlinie aufzuheben? Es gibt Stellen in Hannover an denen das Aufheben der Mittelleitlinie zu einer Entschleunigung des Fahrzeugverkehrs beigetragen hat.

    Diese Maßnahme tut außerdem niemandem "weh". Weshalb sie in der Regel ohne großen Widerspruch hervorzurufen beschlossen und umgesetzt werden kann. Es muss halt nur jemand den Vorschlag einbringen.

  • Ich zitiere aus der oben verlinkten Mitteilungsvorlage: -> https://sessionnet.krz.de/stade/bi/vo0050.asp?__kvonr=2382

    In dem Protokoll heißt es:

    "Um hervorzuheben, dass Radfahrer jetzt auf der Fahrbahn fahren dürfen, sollen auf der Fahrbahn Fahrradpiktogramme aufgebracht werden. Der Verkehr wird nach Umsetzung der Maßnahmen beobachtet und es wird geprüft, ob ggf. eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in Betracht gezogen werden muss."

    Soll das jetzt heißen, es gibt dann ein Tempo-30-Limit, wenn alle Radfahrer auf dem Bürgersteig fahren, oder wenn alle auf der Fahrbahn fahren?

    Ich halte dass für die falsche Herangehensweise. Mit Tempo-30-Limit würden mehr Radfahrer auf die Fahrbahn wechseln! Jetzt sagen sich vielleicht einige: Bitte, wenn's kein Tempo 30 gibt, dann fahre ich weiter auf dem Bürgersteig.

    Deshalb ist die Antwort auf die oben gestellte Frage interessant.

  • Eigentlich war abgestimmt, dass mit Aufhebung der Benutzungspflicht dort Tempo 30 angeordnet wird. Aber auch das ist natürlich nicht ohne Weiteres möglich: In der Mitteilungsvorlage steht, dass bei 700 Fahrzeugen in der Spitzenstunde keine außergewöhnliche Gefahrenlage besteht. Das rechtfertigt dann auf der einen Seite keine Benutzungspflicht, aber auf der anderen Seite auch kein Tempolimit, denn beide Maßnahmen sind Beschränkungen des fließenden Verkehrs, die ohne das Vorliegen einer außerordentilchen Gefahrenlage unzulässig sind.

    Ich halte das dort aber auch bei Tempo 50 für unproblematisch. Gerade, weil die Fahrbahn so schmal ist, können Radfahrer definitiv nur überholt werden, wenn kein Gegenverkehr kommt. Knappes Vorbeidrängeln mit größeren Geschwindigkeitsdifferenzen ist also ausgeschlossen. Die Straße ist bis auf zwei Kurven auch schnurgerade und gut einsehbar.

    Geschrei wird es trotzdem geben... :)

  • Bevor noch jemand schreibt, dass das doch bestimmt eine tolle Idee sei, den Gehweg für Radfahrer freizugeben, hier ein paar aktuelle Bilder vom Gehweg auf der rechten Seite stadtauswärts.

     

    Hier möchte man also allen Ernstes das Radfahren erlauben mit [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10]

    Es ist mir schon klar, dass du das als Plädoyer dafür schreibst, keinen Radverkehr auf dem Fußweg zu erlauben. Aber man könnte es auch als Plädoyer dafür verstehen, die Bürgersteige so zu verbreitern und deren Führung so zu verbessern, dass ein einigermaßen gefahrloses Mitbenutzen des Bürgersteiges für langsam fahrenden Radverkehr möglich ist. Zumal die Bürgersteige vermutlich nur von wenigen FußgängerInnen benutzt werden. Vermutlich sind es deutlich weniger FußgängerInnen, die die Straße (damit meine ich Fahrbahn+Fußweg) benutzen als AutofahrerInnen?

    Besonders bei den Bildern, die ich von deinem Beitrag übernommen habe im Zitat, ist die extrem umständliche Fußwegführung augenfällig. Und ein Wegfall der abgebildeten Autoparkplätze würde an dieser Stelle einen sehr breiten Fußweg ermöglichen. Und der könnte dann auch für den Radverkehr freigegeben werden. Das ist natürlich sehr genau im Einzelfall zu überprüfen. Und es ist zu sehen was an anderen stellen geht. Trotzdem wage ich mich hier aus der Deckung: Einfach anzuordnen, dass der Radverkehr jetzt gefälligst auf der Fahrbahn stattzufinden habe, ist jedenfalls keine gute Lösung. Zumal unklar ist, wie sich das Verkehrsaufkommen weiter entwickelt. Nimmt der Autoverkehr weiter zu, wovon leider auszugehen ist, dann wird es auf der Fahrbahn immer enger, immer mehr parkende Autos verengen dann zunehmend die Fahrbahnen und Gehwege. Und dem Radverkehr wäre das "Schlupfloch", langsam Radfahren auf dem Gehweg außerdem noch versperrt.

    Ich halte das dort aber auch bei Tempo 50 für unproblematisch. Gerade, weil die Fahrbahn so schmal ist, können Radfahrer definitiv nur überholt werden, wenn kein Gegenverkehr kommt. Knappes Vorbeidrängeln mit größeren Geschwindigkeitsdifferenzen ist also ausgeschlossen. Die Straße ist bis auf zwei Kurven auch schnurgerade und gut einsehbar.

    Geschrei wird es trotzdem geben... :)

    Ich sage an der Stelle nicht Geschrei wird es "trotzdem" geben, sondern es wird Geschrei geben. Die spannende Frage ist, wer sich letztendlich durchsetzen wird. Viele AutofahrerInnen werden fluchen, weil sie den Radverkehr als Verkehrshindernis wahrnehmen, der sie daran hindert, die 50 km/h zu fahren, die sie als ihr zugesichertes Grundrecht missverstehen.

    Und viele RadfahrerInnen werden fluchen, weil sie sich von Autofahrern bedrängt fühlen und auch von vielen Autofahrern tatsächlich bedrängt werden.

    Und was wird sein, wenn sich die Autofahrer durchsetzen. Und nicht so wie du es erwartest, brav mit Abstand hinter den RadfahrerInnen herfahren und auf riskante Überholvorgänge verzichten? Und andere Autofahrer auf der Fahrbahn falsch parken oder die Paketdienste auf der Fahrbahn halten und so RadfahrerInnen zu Vorbeifahrmanövern zwingen. Wirst du dann hergehen und sagen, die Radfahrerinnen sind ja selbst schuld, wenn sie sich nicht trauen auf der Fahrbahn zu fahren?

    Adsches Vorschlag, die Schrittgeschwindigkeit der RadfahrerInnen auf dem Gehweg zu überwachen, halte ich für eine Vorstoß in die falsche Richtung, zumal vermutlich nur sehr wenig Fußverkehr auf den Bürgersteigen stattfindet. Und es gibt durchaus unterschiedliche Rechtsauffassungen dazu, ob Radfahrer auch dann Schrittgeschwindigkeit auf einem für den Radverkehr frei gegebenen Bürgersteig fahren müssen, wenn gar kein Fußgänger in der Nähe ist, der gefährdet werden könnte.

    Mit einer pauschalen Geschwindigkeitskontrolle wäre es also nicht getan.

    Vielmehr wäre es interessant, ob denn der Autoverkehr wenigstens die Tempo 50km/h maximal einhält, die auf der Fahrbahn erlaubt sind.

  • Von irgendwem immer... Ich stell mir gerade vor, was los wäre, wenn in einer solchen Verkehrssituation die Polizei tatsächlich mal die Schrittgeschwindigkeit auf dem Gehweg überwachen würde...

    "Die kleinen Diebe hängt man die großen lässt man laufen." (Volksweisheit)

  • In der Straße gibt es einen Kindergarten, eine Grundschule, eine Hauptschule, den Hintereingang zu einem Gymnasium und in einer Seitenstraße befindet sich ein Altenheim. Mehr besonders schützenswerter Fußgängerverkehr auf einem Fleck geht kaum noch. Da fehlt eigentlich zusätzlich nur noch eine Behinderteneinrichtung oder ein Krankenhaus. Morgens und Mittags zu Schulbeginn und -Ende ist auf den Gehwegen richtig viel los. Das sind die Zeiten, zu denen auch die meisten Radfahrer unterwegs sind.

    Die Gehwege sind nirgends breiter als 2,20m, meistens sind es zwischen 1,50m und 1,80m. Geschäftseingänge liegen direkt am Rand des Gehwegs, es gibt Bushaltestellen ohne getrennte Warteflächen. Die Fahrgäste steigen direkt aus dem Bus auf einen 1,70m breiten Gehweg aus.

    Bis auf starkes Gefälle treffen dort sämtliche Ausschlusskriterien für eine gemeinsame Führung von Radfahrern und Fußgängern zu.

  • Ich halte das dort aber auch bei Tempo 50 für unproblematisch.

    Ich persönlich halte Tempo 50 für Kfzs in geschlossenen Ortschaften für komplett irre und ein undurchdachtes Gewohnheits-Relikt aus dem 20ten Jahrhundert. Niemand würde auf die Idee kommen, über den Tag verteilt 10.000 Bisons im vollen Galopp durch Ortschaften rennen zu lassen und dabei von "unproblematisch" zu reden. DAS würde vermutlich riesiges Geschrei geben und sofort verboten werden.

    M.M.n.ist es längst überfällig, Kfzs soweit möglich aus geschlossenen Ortschaften zu verbannen und diejenigen, die unbedingt reinmüssen, auf ein energetisch verträgliches Maß zurückzustutzen. Alles andere ist für mich "physikalisch nicht erklärbares Festklammern an historischem Irrsinn".

  • Mir ging es bei der Aussage vor allem darum, dass man die Entscheidung, ob Radverkehr auf der Fahrbahn stattfindet, nicht an die Bedingung einer zul. Höchstgeschwindigkeit von 30km/h knüpft.

    Ich bin komplett bei dir, dass innerorts ein generelles Tempolimit auf 30km/h eingeführt werden sollte, evtl. mit Ausnahme einiger weniger Hauptstraßen, die dann bestimmte Kriterien erfüllen müssten. Also Tempo 50 als Ausnahme, die begründet werden müsste und nicht als Regelfall.

    Ich stimme auch überein, dass die Zahl der Autos in den Städten drastisch sinken muss. Damit hätten sich die meisten Diskussionen darüber erledigt, dass Radfahrer auf der Fahrbahn fahren. Ich habe neulich Freunden ein Video aus Delft gezeigt und da sagte jemand, dass das wirklich tolle Radwege seien. Dann sah man einen LKW auf dem "Radweg" fahren, denn es handelte sich nicht um einen separierten Radweg, sondern um eine Fahrbahn, auf der >95% der dort fahrenden Fahrzeuge Fahrräder waren. Niemand würde dort auf die Idee kommen, einen separaten Radweg zu fordern oder mit dem Fahrrad auf dem Gehweg zu fahren.