hast du gleich mal fallengelassen, dass vermutlich keine 3 Monate nach Aufstellen der Schilder jemand im Widerspruchsverfahren gegen die Blauschilder vorgehen wird?
zu deiner Frage nach gerichtlichem Baustopp: keeeeine Ahnung.
Vermutlich müsste man mal im Strassengesetz des Landes nachgucken, wie die Genehmigungsreihenfolge aussieht, wer alles beteiligt ist.
Als Privatmensch sehe ich bei "abstrakten" Einschränkungen eher schwarz, was Klagemöglichkeit oder Anfechtung betrifft. Zielführender könnte hier sein, eine der zwingend zu beteiligenden Parteien zu einem Veto zu überreden.