Neues aus Stade

  • Das hatte ich bislang nicht gewusst, vielleicht hatte Yeti das früher schon mal erwähnt?

    Ja, mehrfach. Die Benutzungspflicht wird auf dem gesamten Abschnitt zwischen Altländer Straße bis zur Wallstraße aufgehoben, wo sie jetzt noch besteht. Das ist ohnehin nicht durchgängig, sondern die blauen Schilder wurden mit der Gießkanne verteilt oder seit 1973 dort vergessen.

    Hier sieht man, warum dort jeder auf der Fahrbahn fahren kann. Ich bin dort vorhin dreimal hin und her gefahren und wurde dabei ein einziges Mal überholt (mit ausreichendem Abstand). Bevor sich jemand wundert, dass ich so schnell fahre: Das ist doppeltes Tempo :)

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  • Vielen Dank für den Film!

    In dem schon weiter oben zitierten Wikipedia-Artikel steht: "In Tempo-30-Zonen dürfen ... keine benutzungspflichtigen Radwege ausgewiesen werden. Sie dürfen nur Straßen ohne Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) und Leitlinien (Zeichen 340) umfassen, ..." https://de.wikipedia.org/wiki/Tempo-30-…wiesen%20werden.

    Wird denn die Straße Salztorscontrescarpe Teil einer Tempo-30-Zone? Dann müssten die Fahrstreifenbegrenzungen und Leitlinien, die ich in deinem Film gesehen habe, noch abgefräst oder geschwärzt werden.

  • Das mit dem Tempo 30 ist nicht ohne. "Die Anordnung von Tempo 30-Zonen soll auf der Grundlage einer flächenhaften Verkehrsplanung der Gemeinde vorgenommen werden, in deren Rahmen zugleich das innerörtliche Vorfahrtstraßennetz (Zeichen 306) festgelegt werden soll." https://de.wikipedia.org/wiki/Tempo-30-…wiesen%20werden

    Das heißt im Grunde genommen geht es bei der Festlegung von Tempo-30-Zonen zwar einerseits darum, Straßen (und ihre Nutzer) vor schnell fahrenden Autos zu schützen. Andererseits aber geht es darum, ein Straßennetz herzustellen, auf dem weiter schnell gefahren werden darf.

    Wenn man dieser Logik folgt, dann ist es zwangsläufig notwendig, aus Tempo 30-Zonen überall Zonen mit einer noch niedrigeren Höchstgeschwindigkeit zu machen. (Zum Beispiel Tempo 20 oder Tempo 15 oder Schrittgeschwindigkeit zumindest abschnittsweise in Form von verkehrsberuhigten Bereichen[Zeichen 325.1]) Das eröffnet strategisch die Möglichkeit, bisherige Hauptverkehrsstraßen von 50 auf 30 runterzustufen.

    In Tempo 30 Zonen dürfen keine benutzungspflichtigen Radwege ausgewiesen werden.

    Die Straße Salztorscontrescarpe ist aber nicht Teil einer Tempo-30-Zone. Trotzdem denke ich dass die Chance gestiegen ist, dass der abenteuerlich-gefährliche benutzungspflichtige mal so[Zeichen 240], mal so[Zeichen 241-30]Radweg dort zurückgeschildert wird. Und dass jetzt Tempo 30 dort gilt, wird auch die etwas zögerlichen Radfahrer ermuntern, die Fahrbahn zu benutzen.

    Dein Film beginnt ja mit einer Fußgängerampel-Anlage. Kommt die auch weg? In Tempo 30 Zonen sind Zebrastreifen oder ampelgesicherte Fußgängerüberwege jedenfalls nicht vorgesehen, genießen aber u. U. Bestandsschutz.

  • Hurra! Alles um den Bahnhof muss RWBPfl Frei werden :)

    https://sessionnet.krz.de/stade/bi/getfi…d=48413&type=do

    Auf dem Satellitenbild, das du verlinkt hast, münden die Straße "Am Bahnhof" und "Am Güterbahnhof" in einen Kreisel. Unmittelbar vor der Kreiseleinfahrt sollen Schilder aufgestellt werden, die das Ende der Tempo-30-Zone anzeigen. [Zeichen 274.2] Umgekehrt stehen für die Verkehrsteilnehmer, die aus dem Kreisel raus und in diese Straßen rein fahren, Schilder, die den Beginn einer Tempo-30-Zone anzeigen.[Zeichen 274.1] Das ist vermutlich Standard, das so zu machen, aber es wirkt auch ein bisschen merkwürdig, an einem Schild [Zeichen 274.2] vorbei in einen Kreisel hineinzufahren.

    Vor allem darf man gespannt sein, was die Stader Verkehrsbehörde daraus so ableiten wird. Festhalten an der Radwegebenutzungspflicht im Kreisel zum Beispiel? Gilt denn da zur Zeit nicht eine Radwegebenutzungspflicht? Yeti hatte doch dazu mal was geschrieben, am 28. August 2019. Hab's grade wiedergefunden, hier in diesem Thread.

    Das ist in jedem Fall extrem ungünstig, dass der Kreisel nicht in der Tempo-30-Zone enthalten ist, sondern ausgespart wird. Vielleicht ist der Grund dafür, dass der Kreisel mit Landesunterstützung gebaut wurde, die beinhaltet, dass das Kreiselbauwerk niemals nie Teil einer Tempo-30-Zone werden darf? Wäre im "Autoland Niedersachsen" ja nicht weiter verwunderlich.

    Nachtrag: Habe mir grade noch mal deinen Film angeguckt, Yeti, demnach ist der Kreisel frei von einer Beschilderung für benutzungspflichtige Radwege.

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (2. Juli 2020 um 08:46) aus folgendem Grund: Nachtrag eingefügt

  • Ich wundere mich auch, warum es [Zeichen 274.1] werden soll und nicht Tempo 30 als Streckenbegrenzung. In der Skizze ist auch die Salztorscontrescarpe nicht enthalten, sondern da soll anscheinend Tempo 50 bleiben.

    Was die Verwaltung anscheinend bisher noch gar nicht begriffen hat: Zwischen dem Bahnhof und dem Kreisverkehr Am Güterbahnhof müssen und mussten Radfahrer schon immer auf der Fahrbahn fahren. Es gibt auf der Südseite einen rot gepflasterten Weg, an dem aber noch nie ein [Zeichen 240] oder ein [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] stand.

    Auf der anderen Straßenseite gibt es vom Kreisverkehrs aus kommend einen rot gepflasterten Weg, der dann aber einfach endet.

    In der Straße Am Güterbahnhof gibt es auch nur einen Gehweg bis zum Übergang des Industriegleises, danach nicht einmal einen Gehweg, sondern einen Seitenstreifen. Auch dort darf man 50km/h fahren.

    Wenn man von dort in den Kreisverkehr fährt, ist der Radweg um den Kreisverkehr benutzungspflichtig, aus allen anderen Richtungen nicht.

    Die Straße Am Staatsarchiv ist bereits eine Tempo 30 Zone. Dort gibt es einen getrennten Geh- und Radweg auf der Nordseite, wobei der "Radweg" am Bahnübergang einfach unterbrochen ist, der aber trotzdem fleißig in beiden Richtungen befahren wird.

    Das meinte ich damit, dass die Verkehrsregeln dort völlig willkürlich mit der Gießkanne verteilt wurden.

    Ich war gestern als Zuhörer bei der Sitzung des Verkehrsausschusses. Der Erste Stadtrat hat gesagt, dass man dort nach einer Verkehrszählung zu dem Ergebnis gekommen sei, dass man das Radfahren auf der Fahrbahn erlauben könne. Richtig wäre, dass man das Radfahren auf der Fahrbahn dort nie verbieten durfte und dass es auf einigen Abschnitten auch nie verboten, sondern im Gegenteil schon immer vorgeschrieben war. DIe haben das Prinzip ganz offensichtlich immer noch nicht verstanden.

  • Ich war gestern als Zuhörer bei der Sitzung des Verkehrsausschusses. Der Erste Stadtrat hat gesagt, dass man dort nach einer Verkehrszählung zu dem Ergebnis gekommen sei, dass man das Radfahren auf der Fahrbahn erlauben könne. Richtig wäre, dass man das Radfahren auf der Fahrbahn dort nie verbieten durfte und dass es auf einigen Abschnitten auch nie verboten, sondern im Gegenteil schon immer vorgeschrieben war. DIe haben das Prinzip ganz offensichtlich immer noch nicht verstanden.

    Die arbeiten nach einem anderen Prinzip! Und das haben die nur zu gut verstanden. :( Leider.

    Wenn der Stadtrat sagt, wenn man aufgrund einer Verkehrszählung zu dem Ergebnis gekommen sei, dass das Fahrradfahren auf der Fahrbahn erlaubt werden könne, dann heißt das möglicherweise nichts anderes, als dass er darauf hofft, dass dort der Autoverkehr möglichst bald zunehmen möge, so dass man die Radfahrer wieder auf Hochbordradwege zwingen kann.

    Hauptsache sie sind kein Hindernis für den Autoverkehr.

    Das da eine autogerechte Straße gebaut wurde, dass zeigt jeder Meter deines Films. Da wurde beim Bau doch gar nicht daran gedacht, dass dort einmal Radverkehr langgehen soll. Das kam im Denken der Planer vermutlich an keiner Stelle vor. Das ist auch mit ein Grund, warum sich viele Radfahrer schwer damit tun in einer solchen Straße die Fahrbahn als ihr Terrain ausfzufassen. Radverkehr braucht keine solche breiten Straßen, die für schnellen Autoverkehr gebaut sind. Und ist schwierig, Autofahrer zum Einhalten der Geschwindigkeitsbegrenzungen zu bewegen auf solchen breiten Straßen wie die die Straße Salztorscontrescarpe. Deshalb plädiere ich entschieden dafür, dass Autos endlich automatisch ausgebremst werden. Die Technik dafür ist vorhanden. Es wäre geradezu lächerlich an einer Stelle über die Erfolge beim autonomen oder teilautonomen Fahren zu berichten und anderer Stelle so zu tun, als sei es nicht möglich, in Fahrzeuge einen automatischen Tempobegrenzer einzubauen.

    Es muss auch gar niemand dazu gezwungen werden, sein Altfahrzeug aufzugeben. Wer allerdings bei einem Tempoverstoß mit einem Altfahrzeug erwischt wird, dem wird der Fahrerlaubnisgeltungsbereich eingeschränkt. Der darf dann nur noch neue Autos fahren, die einen automatischen Tempobegrenzer haben.

  • Hurra! Alles um den Bahnhof muss RWBPfl Frei werden :)

    https://sessionnet.krz.de/stade/bi/getfi…d=48413&type=do

    Und für dich zur Info, weil du dich ja vor Jahren schon einmal darum bemüht hattest: Die Neubourgstraße soll nun tatsächlich bald zur Fahrradstraße werden. Mal sehen, was sie unter "bald" verstehen. Die Aufhebung der RWBP im Bereich des Bahnhofs war ja schließlich auch schon für März 2019 angekündigt.

    Wenn ich es richtig verstanden habe, sollen die Radwege in der Bahnhofstraße nicht zurückgebaut sondern als Angebotsradwege bestehen bleiben. Dabei gibt es an dieser Kreuzung regelmäßig Konflikte, wo der Radweg stumpf vor einem FGÜ endet. Da muss man sich nicht wundern, dass dort Radfahrer einfach rüberfahren, obwohl an der Kreuzung rechts vor links gilt.

    Wenigstens wurde vor kurzem auch die alte Mittellinie entfernt, die noch aus der Zeit stammt, als es dort eine abknickende Vorfahrt gab.

    *edit: Was bei der von 2und4zig verlinkten Skizze noch auffällt: Es geht zwar um eine verkehrsrechtliche Anordnung, aber erstellt wurde das vom Leiter des Tiefbauamtes und nicht von jemandem aus der Verkehrsbehörde. Ich habe schon länger den Verdacht, dass die Zuständigkeiten bei der Stadt unklar sind und sich alle möglichen Leute da einmischen. Als ich Anfang des Jahres über den Mängelmelder ein verdrehtes Verkehrszeichen gemeldet hatte, bekam ich auch eine Antwort aus der Abteilung Straßen & Brücken und nicht von der Verkehrsbehörde.

  • Ich wundere mich auch, warum es [Zeichen 274.1] werden soll und nicht Tempo 30 als Streckenbegrenzung. In der Skizze ist auch die Salztorscontrescarpe nicht enthalten, sondern da soll anscheinend Tempo 50 bleiben.

    Evtl. wegen § 45 Abs. 1c Satz 1 StVO in Kombination mit §45 Abs. 9 Satz 4 StVO: Tempo-30-Zonen können auch ohne konkrete überdurchschnittliche Gefahrensituation in nicht-überörtlichen Wohn- und Geschäftsstraßen angeordnet werden - für Tempo 30 normal ist aber eine konkrete Situation erforderlich, z. B. Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser oder Altenheime, und da ist die Länge auch ziemlich begrenzt.

  • Das kann sein. Vielleicht ist aufgefallen, dass im gesamten Bereich nicht ansatzweise eine außerordentliche Gefahrenlage besteht, die irgendeine Beschränkung des fließenden Verkehrs rechtfertigt. Sei es eine Beschränkung des Radverkehrs in Form eines Fahrbahnbenutzungsverbotes oder einer Beschränkung der allgemeinen zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts.

    Im Bereich direkt vor dem Bahnhof hätte man Tempo 30 sicherlich auch zum Schutz des Fußgängerverkehrs anordnen können.

  • Dieses sich berufen auf, es müsse doch eine besondere Gefahrenlage bestehen, um Tempo 30 anzuordnen ist ein ganz perfider mieser Trick, der nur dazu dient, die grenzenlose Raserei zu unterstützen.

    Denn innerorts muss man stets und überall damit rechnen, dass unerwartet Fußgänger oder Radfahrer auftauchen. Und wenn die dann von einem Auto umgefahren werden, dann haben sie bei Tempo 30 wenigstens noch ein reelle Chance, das zu überleben. Bei mehr als Tempo 30 sinkt diese Überlebens-Chance rasant ab.

    Ist es etwa keine außerordentliche Gefahrenlage, wenn ich nach draußen gehe und ein falscher Schritt dazu führen kann, dass mich ein Blechpanzer mit ziemlicher Sicherheit ins Jenseits befördert? Die Verkehrsbehörde fasst das bislang nicht als eine besondere Gefahrenlage auf.
    Dabei könnte eine Verkehrswende in großen Schritten voran gebracht werden, wenn hier endlich andere Maßstäbe gelten als das Recht auf möglichst unbeschränkte Raserei.

    Das ist übrigens ein Grund, warum ich ein "Mitschwimmen" der Fahrradfahrer*innen im Verkehr kritisch sehe, zumindest dann, wenn Fahrradfahrerinnen dazu alternativlos gezwungen werden sollen.

    Ist dagegen eine fahrradfreundlich ausgebaute Straße mit wenig Autoverkehr und der zuverlässig tempobegrenzt auf 30 km/h vorhanden, dann werden die allermeisten FahradfahrerInnen ganz freiwillig dort fahren. Und dabei ist es ganz egal, ob der Gehweg mit Radfahrer frei ausgezeichnet ist oder nicht.

  • ganz perfider mieser Trick, der nur dazu dient, die grenzenlose Raserei zu unterstützen.

    Nein, das ist die Umsetzung geltenden Rechts, dass man Beschränkungen nur dann vornehmen darf, wenn es zwingend erforderlich ist. Das Problem ist aus meiner Sicht auch gar nicht, ob auf einer wenig befahrenen Straße 30 oder 50km/h gefahren werden dürfen. Das Problem ist die Erwartungshaltung, überall mindestens so schnell fahren zu können wie maximal erlaubt ist.

    Zu dieser Erwartungshaltung tragen Tiefbauer bei, die Straßen so bauen, dass man darauf innerorts auch 100km/h fahren könnte, eine Polizei, die gerne mal ein Auge zudrückt, wenn in der 30er Zone 50km/h gefahren wird und es schon als Erfolg sieht, wenn die V85 in einer Tempo 30 Zone bei 45km/h liegt und endet bei einem Verkehrsminister, der es für unangemessen hält, dass jemand, der in der 30er Zone nach Abzug von Toleranzen mit 51km/h erwischt wird, mal für vier Wochen den Führerschein abgibt.

  • Zwei frustrierende Abende liegen hinter mir. Am Mittwoch wurden die Planungen des neuen Kreisverkehrs am Schiffertor im Ausschuss für Feuerwehr, Sicherheit und Verkehr und gestern im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz vorgestellt.

    Die Planungsunterlagen sind hier einsehbar: https://sessionnet.krz.de/stade/bi/getfi…d=49022&type=do

    Es wird der selbe Murks wie sonst auch, mit umlaufenden und abrupt vor den Kreiszufahrten verschwenkten Radwegen. Hier aber noch mit der Besonderheit, dass über die westliche Zufahrt (Schiffertorsstraße) ein Zweirichtungsradweg geplant wird. Dort treffen 3 Fahrrad-Hauptrouten auf die Kreuzung, die bislang Lichtsignal-geregelt ist und es besteht für Fußgänger eine Unterführung, die aber abgerissen werden soll.

    Künftig sollen also Fußgänger und Radfahrer oben ohne Ampel über den Kreisverkehr und Radfahrer auch entgegen der Kreisrichtung. Die winklige Führung der "Radwege" auf der östlichen Seite ist aus Sicht des Leiters des Tiefbauamtes alternativlos, weil dort der Platz für eine regelkonforme Ausführung fehlt. Eine Verringerung des Kreisdurchmessers (z.B. von 35m auf 33m), durch die man den benötigten Platz schaffen könnte, kommt nicht in Frage, weil dann die Leistungsfähigkeit des Kreisverkehrs abnehmen würde. Die Leistungsfähigkeit misst man in der Einheit Kfz/Std und dabei sind Radfahrer und Fußgänger nur störend (das hat er zwar so deutlich nicht gesagt, aber das ist mit "alternativlos" gemeint).

    Zitat

    Die Flüssigkeit des Verkehrs ist mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu erhalten. Dabei geht die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer der Flüssigkeit des Verkehrs vor.

    VwV-StVO zu den §§39 bis 43, Randnummer 5

    Aber nicht in Stade. :(

    Hat jemand von euch Erfahrungen, wie man ein solches Bauvorhaben ggf. gerichtlich stoppen kann?

  • Keine Ahnung von gerichtlich.

    Was mit aufgefallen ist, das zum Teil bei den Radwegen Pflaster steht. Die werden doch nicht wirklich auf einem Radweg Pflastersteine verlegen wollen bei einer Neuanlage?

    Immerhin scheinen die Radwege ordentliche Übergänge zu haben und die Fußgänger Zebrastreifen.

  • Immerhin scheinen die Radwege ordentliche Übergänge zu haben und die Fußgänger Zebrastreifen

    Die abrupten Verschwenkungen der "Radwege" direkt vor den Kreiszufahrten werden zu gefährlichen Missverständnissen führen, so wie an anderen Kreisverkehren, die nach dem selben Muster und entgegen aller technischen Regelwerke und Erkenntnisse der Unfallforschung so gebaut wurden, auch.

    Wenn der Radweg tangential aus dem Kreisverkehr heraus führt und Radfahrer, die dem Verlauf des Kreisverkehrs folgen, unmittelbar vor der Furt um 90° ihre Fahrtrichtung ändern, dann ist das gefährlicher Murks und kein "ordentlicher Übergang".

    2017 und 2018 gab es in Stade 107 Unfälle mit Radfahrern, davon 73 Unfälle vom Typ 2 und 3. Zehn dieser Unfälle ereigneten sich an Kreisverkehren. Wenn 14% aller Abbiege- und Einbiegen-/Kreuzen Unfälle an Kreisverkehren passieren, von denen es im gesamten Stadtgebiet nur 18 Stück gibt, dann stimmt hier was nicht.

    *edit: so sieht das an anderen Kreisverkehren bereits aus

  • Ich pflichte Dir da durchaus bei, dass die Führung so nicht besonders optimal ist.

    Ich fände ein einfädeln vor dem Kreisverkehr besser, wobei das ja auch so seine Tücken hat.

    Gut, sind anscheinend keine "richtigen" Pflastersteine, was da verlegt wird, aber warum keine Teer?

    Habt ihr in Stade, wie in Berlin, Sand als Untergrund?

  • Wenn ich es richtig sehe, hat der östliche Arm (Beim Schiffertor) keine Radwege. Wie läuft dort der Übergang zwischen Kreisverkehr und Straße für Radfahrer?

    Wie wird die Vorfahrt zwischen Radfahrern geregelt?

    Soll dort der Radverkehr im Kreisverkehr Vorrang haben oder der Verkehr aus Richtung der zulaufenden Wege? Die beiden Knoten im Südwesten sind so weit vom Kreisverkehr abgesetzt, dass es vielleicht nicht klar ist, ob hier RvL oder Kreisverkehr gilt.

    Für den Knoten im Südwesten gilt noch ein Spezialfall: Wir nehmen eine Radlerin, die aus Westen (Schiffertorsstraße) kommt und dem Kreisverkehr im normalen Rechtsverkehr folgen möchte. Und dann kommt ein Radfahrer aus dem Süden auf dem linksseitigen Radweg und will die Schiffertorsstraße überqueren und der Radverkehrsführung mittels erlaubtem Geisterradeln folgen. Wer von den beiden hat Vorrang? Der Radfahrer aus Süden denkt: Ich! (Aus seiner Sicht will die Radlerin aus dem Norden abbiegen und seinen Weg kreuzen, außerdem sind da Linien aufgemalt, die seine von ihrer Fahrspur trennen.) Die Radfahrerin aus dem Norden denkt: Ich! (Aus ihrer Sicht folgt sie dem Kreisverkehr, während der andere in den Kreisverkehr einfahren will.)

    Dann wird natürlich das erzwungene Geisterradeln auf der Westseite dazu provozieren, dass man auch auf anderen Abschnitten »linksrum« radelt - etwa bei Überqueren der Wassermühle (Norden) oder der Wallstraße (Süden). Sollen dort Verkehrsschilder aufgestellt werden?

    Die Kurvenradien sehen abenteuerlich aus. Wenn ich es richtig im Kopf habe, ist es doch bei [Zeichen 241-30]nicht erlaubt, mit dem Lenker in den Luftraum über dem Fußgängerbereich einzudringen. Könnten die Verantwortlichen sich mal auf Fahrräder setzen (normales Rad, Liegerad, Lastenrad, Fahrrad mit Kinderanhänger) und einen solchen Parcours abfahren? Mit welcher Geschwindigkeit geht das?

    Welchen Fußgänger auf der Ostseite vor/nach dem Überqueren der Fahrbahn den roten Radwegbereich meiden, also Haken schlagen, oder werden sie über den Radweg hinweg abkürzen?

    Wie soll das alles bei Dunkelheit, bei nassem Bodenbelag oder womöglich bei Schnee(matsch) ablaufen?

    Dann natürlich das schon angesprochene leidige Thema, dass das Befahren des Kreisverkehrs an den meisten Stellen aussieht wie Linksabbiegen - erwartet da irgendjemand, dass der Arm ausgestreckt wird?

    Ach, und ein'n hab' ich noch: Soll der rote Murks benutzungspflichtig sein?

  • Ich versuche mal, es so wiederzugeben, wie es gestern vom Abteilungsleiter Straßen & Brücken vorgestellt wurde.

    Wenn ich es richtig sehe, hat der östliche Arm (Beim Schiffertor) keine Radwege. Wie läuft dort der Übergang zwischen Kreisverkehr und Straße für Radfahrer?

    "Da müssen die Radfahrer dann vom Radweg auf die Fahrbahn wechseln und wenn sie aus Richtung Stockhausstraße kommen, sich irgendwie auf den Radweg einfädeln" -> Es gibt keine Planung, wie das vorgesehen ist und die Radfahrer sollen sich ihren Weg selbst suchen. Viele werden diesen Weg auf dem Gehweg finden, der dort mit roten Ziegeln gepflastert werden soll (rot = Radweg, kennt man ja).

    Zitat

    Soll dort der Radverkehr im Kreisverkehr Vorrang haben oder der Verkehr aus Richtung der zulaufenden Wege? Die beiden Knoten im Südwesten sind so weit vom Kreisverkehr abgesetzt, dass es vielleicht nicht klar ist, ob hier RvL oder Kreisverkehr gilt.

    Radfahrer auf dem umlaufenden Radweg haben Vorfahrt, aber die Gestaltung erweckt einen anderen Eindruck.

    Zitat

    Dann wird natürlich das erzwungene Geisterradeln auf der Westseite dazu provozieren, dass man auch auf anderen Abschnitten »linksrum« radelt - etwa bei Überqueren der Wassermühle (Norden) oder der Wallstraße (Süden). Sollen dort Verkehrsschilder aufgestellt werden?

    In den Plänen sehe ich Fahrradpiktogramm und Richtungspfeile, die die zulässige Fahrtrichtung verdeutlichen. Das wäre in Stade etwas Neues, das ich auch in unserem Radverkehrskonzept für die Radwege vorgeschlagen habe, um der Flut von Geisterradlern Herr zu werden.

    Zitat

    Die Kurvenradien sehen abenteuerlich aus. Wenn ich es richtig im Kopf habe, ist es doch bei [Zeichen 241-30]nicht erlaubt, mit dem Lenker in den Luftraum über dem Fußgängerbereich einzudringen. Könnten die Verantwortlichen sich mal auf Fahrräder setzen (normales Rad, Liegerad, Lastenrad, Fahrrad mit Kinderanhänger) und einen solchen Parcours abfahren? Mit welcher Geschwindigkeit geht das?

    Das Verrückte ist, dass der Leiter des Tiefbauamtes selbst viel Fahrrad fährt. Es ist mir ein Rätsel, warum er nicht realisiert, was für ein Murks hier gebaut wird.

    Zitat

    Dann natürlich das schon angesprochene leidige Thema, dass das Befahren des Kreisverkehrs an den meisten Stellen aussieht wie Linksabbiegen - erwartet da irgendjemand, dass der Arm ausgestreckt wird?

    Ja, offensichtlich wird das erwartet. Ich hatte schon mehrfach darauf hingewiesen, dass eigentlich nur beim Verlassen des Kreisverkehrs die Fahrtrichtung angezeigt werden muss. Da aber die Radwege tangential aus dem Kreisverkehr heraus führen, fühlt sich das Verlassen des Kreisverkehrs an wie Geradeausfahren. Ich habe jedenfalls noch nie einen Radfahrer gesehen, der an solchen Kreisverkehren Handzeichen rechts gegeben hat, wenn er geradeaus aus dem Kreisverkehr ausfährt.

    Handzeichen links ist aber auch nicht unproblematisch, denn dafür muss man einhändig fahren, während man den Kopf nach hinten dreht, um den rückwärtigen Verkehr einzusehen und gleichzeitig bremsen und scharf um die Ecke fahren. Bei neu gebauten Kreiseln steht in der Ecke meistens noch ein Laternenmast, gegen den man dabei nicht fahren sollte. Das grenzt selbst für mich an eine akrobatische Einlage, die einem da abverlangt wird. Ganz abgesehen davon, dass man bei regelkonformem Verhalten kein Handzeichen geben würde.

    Zitat

    Ach, und ein'n hab' ich noch: Soll der rote Murks benutzungspflichtig sein?

    Selbstverständlich ist hier alles benutzungspflichtig, außer aus Richtung Innenstadt über die Straße Beim Schiffertor. Fun fact: In der Wallstraße gibt es aus Richtung dieser Kreuzung gar keinen Radweg und wird es auch künftig keinen geben. Es gibt zwar einen separaten Weg durch eine Grünanlage zur Neubourgstraße (bei Google-Maps als "Erleninsel" bezeichnet), aber ich fahre dort lieber entlang der Wallstraße, weil die Neubourgstraße derzeit eine Katastrophe ist und ich mich weigere, dort zu fahren: entweder auf einem 1,30m breiten Zweirichtungs-Radweg in der Dooring-Zone oder auf der Fahrbahn entgegen der Einbahnstraßenrichtung ohne Freigabe. Beides tue ich nicht. Die einzige Stelle, dort auf die Fahrbahn der Wallstraße zu kommen, ist an der Furt, wo derzeit die Ampelquerung ist. https://goo.gl/maps/bU8owjS7azAu4d8GA