Neues aus Stade

  • Gestern waren wir zu zweit von der Fahrrad-Initiative auf einem Seminar der Fahrradakademie zum Thema "Sicherer Radverkehr". Der neue Verkehrsplaner der Stadt Stade war auch da. Ich hatte die Vorsitzende des ADFC Stade gebeten, ihm den Hinweis auf das Seminar weiterzuleiten. :saint:

    Nun wissen wir, dass er auf diesem Seminar war und was auf diesem Seminar behandelt wurde. Und er weiß, dass wir das wissen.

    Unter anderem hatten wir zwei Fallbeispiele aus Stade vorgestellt, die mit den Seminarteilnehmern diskutiert wurden und die allgemein für fassungsloses Kopfschütteln gesorgt haben. Wir hoffen, dass er bei dieser Diskussion gut aufgepasst hat. :)

  • Meine Kamera befand sich am linken Lenkerende. Direkt rechts neben mir liefen Fußgänger. Ich habe gebremst, der Ghostrider nicht.

    Hätten wir uns beim Vorbeifahren touchiert, hätte er auf der Fahrbahn gelegen. Ich kenne keine andere Stadt mit dermaßen vielen Geisterfahrern. Manchmal ist man in der Minderheit, wenn man rechts fährt.

    Wobei ich genau an dieser Stelle sogar nachvollziehen kann, warum die Leute auf der falschen Seite fahren. Jedenfalls, wenn sie aus der Gartenstraße (im Bild vor dem gelben Haus) kommen und zum Bahnhof wollen (20m hinter mir). In diesem Zustand ist der "Radweg" aber keinesfalls für Gegenverkehr geeignet und der Fußweg ist ebenfalls stark frequentiert. Es geht um diesen Abschnitt, der Teil einer wichtigen Fahrradroute aus den südwestlichen Stadtteilen zum Bahnhof ist: https://goo.gl/maps/dh7y45UY3w5PRTi96

    Hat jemand eine Idee, wie man das lösen könnte? Der Abschnitt ist auch eine der am stärksten vom Kfz-Verkehr belasteten Straßen. Ein zweimaliges Queren der Fahrbahn oder zweimaliges Linksabbiegen auf / von der Fahrbahn würde dort keine Akzeptanz finden. Ich bin auf dem Rückweg an der Stelle abgestiegen und gerollert, wenn Platz war, aber für eine Fahrrad-Hauptroute finde ich das uncool. Wenn man der Fahrbahn einen Meter abknapst, könnte man auf dem kurzen Stück gerade so die Mindestbreite für einen Zweirichtungsradweg rausholen. Dabei hat aber auch der Fußweg vermutlich allenfalls Mindestbreite.

    Die Fahrbahn ist dort 8m breit. Zu wenig für die Anlage eines Radfahrstreifens, weil dann weniger als 6,50m Restfahrbahn bleiben. Um dort mehr Platz zu schaffen, müsste man an das Grundstück ran (Landesbehörde).

  • Wo es gerade um Unfälle geht. Mir ist aufgefallen, dass einige Unfälle, die in Pressemeldungen der Polizei veröffentlicht wurden (meist Unfälle mit Unfallflucht, wo Zeugen gesucht werden), nicht in der Unfallstatistik auftauchen.

    Zum Beispiel dieser Unfall: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/59461/4034424

    Unfallort: https://www.openstreetmap.org/#map=19/53.60316/9.45794

    Unfallatlas: https://unfallatlas.statistikportal.de/?Beteiligung=F…om=12&Jahr=2018

    Laut Pressemeldung wurde der 12-jährige Radfahrer bei dem Unfall leicht verletzt. Warum taucht dieser Unfall dann nicht in der Statistik auf?

  • Weil evtl. nicht eindeutig nachgewiesen werden konnte, dass es überhaupt einen Unfallgegner gab?

    Dass die Daten im Unfallatlas ihre Tücken haben, ist mir auch schon aufgefallen. So werden z. B. scheinbar auch Unfälle auf touristischen Radwegen dort gar nicht erfasst. Warum? Weil die auf Wirtschaftswegen, also nicht im "öffentlichen Verkehrsraum" stattfinden? Ich hatte bei Destatis angefragt, erhielt aber nach einer nichtssagenden Untwort keine Begründung mehr, warum hier und da Unfälle fehlen. Die landen dann u. U. in der "Freizeit-Statistik"?

    Bei Anfragen an einzelne Polizeidienststellen stimmten dann auch mal die Summen nicht - oder man hatte nur Daten zu einem Unfall, obwohl im Unfallatlas auf einer Strecke zwei eingetragen waren. Auch "mein" Dooringunfall aus 2017 taucht z. B. exakt an der gleichen Stelle im Jahr 2018 wieder auf; allerdings mit leicht veränderten Daten im Datensatz.

    Ist halt leider auch recht schwierig, das alles auf Plausibilität zu überprüfen. Vielleicht weiß der Th(oma)s evtl. was genaueres?

  • Nach ca. einem halben Jahr bekam ich dann doch noch eine Reaktion der Gehrdener Stadtverwaltung auf meine Kritik an den Drängelgittern in Gehrden:

       

    Ich zitier mal aus der Antwort:

    Entschuldigen Sie bitte, dass wir Ihnen so lange eine Antwort schuldig waren. Vielen Dank für Ihre konstruktiven Hinweise. 

    Die Zuständigkeiten zu den Radwegen müssen immer vorher beachtet werden und daher wurde Ihre Mail leider nicht so schnell bearbeitet, wie erhofft.  

    Zudem haben wir in so einer kleinen Kommune leider keinen Radverkehrskoordinator und müssen diesen Bereich daher noch zusätzlich zu unserer eigenen Arbeit abdecken. 

    Ihre Fotos und Kommentare haben uns einen guten Einblick gegeben. 

    Als erstes muss ich Ihnen sagen, dass Ihre genannten Gittern die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und die dazwischenliegenden Abstände politisch bestimmt wurden, d.h. gängige Fahrräder, Kinderwagen und Rollatoren kommen durch die Öffnung.  

    Man könnte die Gitter noch etwas versetzen, jedoch würden sie dann auch ihre eigentliche Aufgabe verlieren. Die Gitter am Friedhof sollen ein schnelles Ausfahren auf die direkt dahinterliegende Hauptstraße (Levester Straße) verhindern. Wenn man sich dort nicht so gut auskennt oder nicht gut aufpasst, könnte es sonst passieren, dass man unkontrolliert auf die Straße hinausfährt und einen Unfall mit einem Auto verursacht. Der Fußgängerweg ist an der Stelle auch sehr schmal, sodass kaum Spielraum zum abrupten Bremsen gegeben ist. Das Gitter am Friedhof gehört, wie das andere Gitter, ebenfalls zu einem Schulweg, was die Angelegenheit noch komplizierter und das Gitter allerdings noch sinnvoller macht.  

    Die andere genannte Strecke an der Hangstraße ist so steil, dass ein Schieben dort aus Sicherheitsgründen und auf Grund der Anstrengung angebracht wäre (Auch mit Elektrorädern, mit denen man leichter den Berg rauf kommen würde). 

    Die Gitter dort sollen ebenfalls ein schnelles, u.a. durch die Gefällestrecke provoziertes direktes Ausfahren auf die Straße verhindern. Dieser Weg wird auch vielfach von Schülern des Matthias-Claudius-Gymnasium, welches ebenfalls direkt neben der genannten Strecke oben am Berg liegt, benutzt.  

    Natürlich könnte man das blaue Drängelgitter mit rot-weißen Streifen versehen, um es sichtbarer zu machen. An diesem Punkt muss ich Ihnen recht geben und wir werden uns darum kümmern. (...)Mit freundlichen Grüßen

    Stadt Gehrden 

    Der Bürgermeister 

    Im Auftrag ...

    Daraufhin habe ich erneut geschrieben und um den Abbau der Drängelgitter gebeten verbunden mit Temporeduktion auf der Straße, die zu queren ist. Mal sehen ob noch was kommt. 

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (7. Januar 2020 um 11:18) aus folgendem Grund: überflüssiger Anhang entfernt

  • Weil evtl. nicht eindeutig nachgewiesen werden konnte, dass es überhaupt einen Unfallgegner gab

    Dann wäre es halt ein Solo-Unfall gewesen. Immerhin war der Unfall offensichtlich der Polizei bekannt, sonst hätte er es wohl nicht in die Pressemeldung geschafft. Hier ein weiteres Beispiel, das nicht in der Statistik auftauchte:

    https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/59461/3974601

    https://unfallatlas.statistikportal.de/?Beteiligung=F…om=12&Jahr=2018

    Vielleicht ist die Polizei Stade der Meinung, dass im Straßenverkehr lediglich leicht verletzte Kinder nicht der Rede wert sind. Nicht, dass nachher noch jemand auf die Idee kommen könnte, dass es hier Mängel gäbe, auf die man reagieren müsste.

  • Dann wäre es halt ein Solo-Unfall gewesen.

    Ja, aber dann wäre er halt evtl. falsch in die Statistik eingegangen. Vielleicht ist das für die Polizei schon Grund genug, so einen Unfall dann nicht an Destatis zu melden?

    Ober aber, Destatis selbst "filtert" bei den Unfällen noch einmal selbst (meine Vermutung). Oder aber, sie sind zwar in der Statistik, aber nicht im Unfallatlas. Zu den Touri-Radweg-Unfällen gab es sogar Pressemeldungen - im Unfallatlas findet man sie aber nicht, obwohl es auch teils um Schwerverletzte ging.

    Du kannst ja mal dein Glück versuchen und bei Destatis anfragen? Mir wollte oder konnte man ja keine logische Erklärung anbieten.

  • Jedenfalls, wenn sie aus der Gartenstraße (im Bild vor dem gelben Haus) kommen und zum Bahnhof wollen (20m hinter mir). In diesem Zustand ist der "Radweg" aber keinesfalls für Gegenverkehr geeignet und der Fußweg ist ebenfalls stark frequentiert.

    Hat jemand eine Idee, wie man das lösen könnte? Um dort mehr Platz zu schaffen, müsste man an das Grundstück ran (Landesbehörde).

    Ich oute mich mal als penetranter Geisterradler: Das ist mein täglicher Arbeitsweg und ich fahre immer. Langsam und vorsichtig, bei Gegenverkehr auf dem Gehweg. Notfalls steige ich auch ab oder rollere.

    Die Lösung hast Du ja schon geschrieben.

    Aber die Hoffnungstemperatur, dass man an einem Regierungsgebäude Parkplätze gegen Radverkehrsinfrastruktur austauscht, ist bei 1°K.

    Jan

  • Ich möchte mal so viel verraten, dass ich den Eindruck habe, dass wir gerade am Beginn stehen, dass sich langsam ein Bewusstsein dafür entwickelt, dass wir hier in Stade ein Problem haben und sich etwas ändern muss. War das vorsichtig genug ausgedrückt, um keine allzu großen Hoffnungen auf schnelle, revolutionäre Veränderungen zu wecken? 8)

    Natürlich ist es nach wie vor ernüchternd, mit welchem Dilettantismus neue Maßnahmen umgesetzt werden (Salztorscontrescarpe, Fred-Watzlawik-Weg, ...). Ich weiß zum Beispiel, dass heute über die Thuner Straße gesprochen werden soll. Was dabei herauskommt, wird sich zeigen, aber vor zwei Jahren war es noch undenkbar, dass der dort bestehende Unfug überhaupt in Frage gestellt wird. Und es wird dich sicherlich freuen, dass Gerd A. schon einmal die Worte Neubourgstraße und Fahrradstraße aus eigenem Antrieb in einen Zusammenhang gebracht hat.

    Ich wundere mich ja oftmals selbst über meine Naivität, immer noch daran zu glauben, dass man durch konstruktive Gespräche etwas verändern kann. Aber hier liegt so viel im Argen, dass man das nicht alles einzeln wegklagen kann. Ich schreibe gerade an einem zugegebenermaßen sehr ausführlichen Bericht, was hier alles nicht passt, aber auch, wie man es konkret verbessern könnte. Wenn das fertig ist, gehe ich damit zum neuen Bürgermeister, der uns ja im Wahlkampf folgendes schriftlich gegeben hat:

    Zitat

    Wir brauchen Radwege, die hinsichtlich der Breite die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Schilder und Hindernisse an bzw. auf Radwegen, die nicht diesen Vorgaben entsprechen, müssen endlich abgebaut werden.

    https://www.adfcstade.de/aktuelles/bürgermeisterworte/

    Das bedeutet im Klartext, dass in der gesamten Stadt die Benutzungspflicht aufgehoben werden muss, weil mir kein einziger Radweg einfällt, der den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Entweder gibt es keine außerordentliche Gefahrenlage, die eine Benutzungspflicht rechtfertigen könnte, oder der "Radweg" erfüllt nicht einmal annähernd die baulichen Voraussetzungen (oftmals weder das Eine noch das Andere). Weil Stade nicht gerade im Geld schwimmt, wird er vielleicht auch zuhören, wenn man erklärt, dass der Radweg, der die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, in den meisten Fällen ohnehin schon da ist: die Fahrbahn.

    Sollte ihm erst nach unserer Zusammenkunft die Tragweite seiner Aussage bewusst werden, und dann keine Taten folgen, kann man immer noch überlegen, ob man über die Fachaufsichtsbehörde und/oder das Verwaltungsgericht Nachhilfe geben lässt. Immerhin müsste ich mir dann nicht vorwerfen lassen, nur gemeckert zu haben, ohne konkrete Lösungsvorschläge zu bringen. Als Bonbon wird es auch einen Vorschlag für ein Veloroutennetz abseits der Hauptstraßen geben.

  • [Bürgermeisterwort]: Wir brauchen Radwege, die hinsichtlich der Breite die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.

    Es tut mir leid, dass ich unke: Radwege, die den gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Breite entsprechen, gibt es sogar in Stade. Wenn dann noch die virtuellen Breitenwerweiterungen ins Spiel kommen, die von STVB gerne vorgebracht werden (Luftraum! Kurze Einschränkung! ...), sogar noch mehr.

  • Es mag neu gebaute gemeinsame Fuß- und Radwege geben, die auf Abschnitten die Mindestbreite von 2,50m aufweisen. Für mich erfüllt ein regelkonformer Radweg allerdings auch die Vorgaben der RASt06 (zwar keine Vorschrift aber ein R1-Regelwerk mit hoher Verbindlichkeit) und damit fällt der Murks, den man am Salztorswall, der Hansestraße, in Bützfleth und in der Schölischer Straße gebaut hat, gleich wieder raus, weil eine gemeinsame Führung von Radfahrern und Fußgängern dort eigentlich ausgeschlossen wäre oder aufgrund des Fußgänger- und Radverkehrsaufkommens deutlich höhere Breiten gefordert wären.

    Und wie die nach sorgfältiger Prüfung ausnahmsweise Unterschreitung von Mindestmaßen ausgerechnet im Bereich einer Bushaltestelle mit der Verkehrssicherheit vereinbar sein soll, wie es die VwV-StVO fordert, ist mir auch ein Rätsel.

    Warten wir es mal ab: Bislang ist die Straße noch nicht ganz fertig und man hat dort noch kein [Zeichen 240] aufgestellt. In den öffentlich einsehbaren Planungsunterlagen wurde das rote Pflaster allerdings als "Radweg" bezeichnet.

    Ich bin auch gerne bereit, dem Bürgermeister zu erklären, dass auch die "weichen" Faktoren erfüllt sein müssen, damit ein "Radweg" benutzungspflichtig sein darf und es nicht nur um die Einhaltung von Mindestbreiten geht.

    * eindeutige, stetige und sichere Linienführung

    * sichere Gestaltung an Kreuzungen

    So lange es keine außergewöhnliche Gefahrenlage gibt, dürfte auch ein 5m breiter Radweg nicht benutzungspflichtig sein.

    Ergänzung: Dass er das Problem noch nicht erkannt hat, zeigt sich leider in seiner Aussage, dass er den in Bützfleth neu gebauten Murks gut findet. Sagen wir mal so: besser als vorher, weil das vorher absolut inakzeptabel war (und am Ortseingang aus Richtung Stade immer noch ist), aber noch lange nicht gut. Über eine fahrbahnseitige Führung ist vermutlich überhaupt nicht nachgedacht worden, sondern man baut das alles nach dem selben Muster als gemeinsame Fuß- und Radwege, die allenfalls auf dem Papier eine Mindestbreite aufweisen.

    Was nutzt mir aber eine lichte Weite, wenn die Ladeneingänge direkt an den Rad-/Gehweg grenzen und wenn jede zweite Kreuzung quasi nicht einsehbar ist? Von der Blödzeitungswerbung, an der man sich sein Vorderrad verbiegen soll, fange ich gar nicht an.

  • Es gibt keine "gemeinsamen Geh- und Radwege". Es gibt Gehwege, die für Radfahrer per blauem Blech benutzungspflichtig gemacht werden. Der Rest ist Verarsche zu Lasten der Steuerzahler.

    Wie ist das in deinem Bundesland eigentlich mit der Baulast? Ich vermute mal, dass "gemeinsame Geh- und Radwege" der Baulastträger der Straße (Kreis, Land, Bund) bezahlen muss? Hier in RLP bezahlen die Gehwege die Gemeinden. Es sei denn, es ist ein "Radweg" (also auch ein "gem. Geh- und Radweg"), der an einen Radweg außerorts anschließt. Dabei muss der außerorts noch nicht einmal vorhanden sein; es reicht, wenn einer in absehbarer Zeit gebaut werden soll...

    Könnte jedenfalls ein Grund sein, warum die in deiner Ecke sich so große Mühe geben, die Radfahrer überall auf die Gehwege zu zwingen.

  • Wobei ich genau an dieser Stelle sogar nachvollziehen kann, warum die Leute auf der falschen Seite fahren. Jedenfalls, wenn sie aus der Gartenstraße (im Bild vor dem gelben Haus) kommen und zum Bahnhof wollen (20m hinter mir). In diesem Zustand ist der "Radweg" aber keinesfalls für Gegenverkehr geeignet und der Fußweg ist ebenfalls stark frequentiert. Es geht um diesen Abschnitt, der Teil einer wichtigen Fahrradroute aus den südwestlichen Stadtteilen zum Bahnhof ist: https://goo.gl/maps/dh7y45UY3w5PRTi96

    Hat jemand eine Idee, wie man das lösen könnte? Der Abschnitt ist auch eine der am stärksten vom Kfz-Verkehr belasteten Straßen. Ein zweimaliges Queren der Fahrbahn oder zweimaliges Linksabbiegen auf / von der Fahrbahn würde dort keine Akzeptanz finden. Ich bin auf dem Rückweg an der Stelle abgestiegen und gerollert, wenn Platz war, aber für eine Fahrrad-Hauptroute finde ich das uncool. Wenn man der Fahrbahn einen Meter abknapst, könnte man auf dem kurzen Stück gerade so die Mindestbreite für einen Zweirichtungsradweg rausholen. Dabei hat aber auch der Fußweg vermutlich allenfalls Mindestbreite.

    Die Fahrbahn ist dort 8m breit. Zu wenig für die Anlage eines Radfahrstreifens, weil dann weniger als 6,50m Restfahrbahn bleiben. Um dort mehr Platz zu schaffen, müsste man an das Grundstück ran (Landesbehörde).

    Wie wäre es denn, wenn man parallel zur Bahn hinter dem Regierungsgebäude 4 Meter breit einen Radweg baut? Hinter dem Landesbetrieb könnte ein Anschluß an die Gartenstraße gemacht werden.

  • Es gibt keine "gemeinsamen Geh- und Radwege". Es gibt Gehwege, die für Radfahrer per blauem Blech benutzungspflichtig gemacht werden. Der Rest ist Verarsche zu Lasten der Steuerzahler

    Ja, ich weiß. Die Dinger heißen nunmal so und ich benutze diese Formulierung, wenn Radfahrer per VZ240 gezwungen werden, auf dem Gehweg zu fahren. Wenn ich nur "Gehweg" schreibe, meine ich Gehwege, auf denen Radfahrer selbst in Stade nicht fahren dürfen und wenn ich "freigegebene Gehwege" schreibe, dann meine ich Gehwege, auf denen Torkelradler versuchen dürfen, mit Schrittgeschwindigkeit nicht umzukippen.

    Wie das mit der Baulast auf den innerstädtischen Straßen geregelt ist, wenn eine Land- oder Kreisstraße durch das Stadtgebiet führt, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Es gibt jedenfalls gerade Diskussionen um die Harsefelder Straße. Man hat vor 2-3 Jahren das Ortseingangsschild 2km nach Süden verlegt, aber der "OD-Stein" steht noch an der alten Stelle und der soll angeblich für die Baulast maßgeblich sein. Den neuen Abschnitt, der nun innerorts liegt, würde die Stadt gerne in ihre Baulast übernehmen, wenn das Land die Straße vorher saniert. Das Land würde den Abschnitt wohl auch gerne in die Baulast der Stadt abgeben, aber so wie sie ist.

    Für Außerorts-"Radwege" ist abgesehen von den Bundesstraßen wohl der Landkreis zuständig.

    Wie wäre es denn, wenn man parallel zur Bahn hinter dem Regierungsgebäude 4 Meter breit einen Radweg baut? Hinter dem Landesbetrieb könnte ein Anschluß an die Gartenstraße gemacht werden.

    Könnte man vorschlagen, gute Idee. Derzeit ist das eine Zufahrt für den Landesbetrieb. Ich kenne ein paar Leute, die in dem Gebäude arbeiten und die mir sicherlich Auskunft geben könnten, wofür die Fläche derzeit genutzt wird.

  • Zur Frage der Baulasten:

    Mein Bruder wohnt in Niedersachsen (Verden) an der Bundesstraße 215, die gerade innerorts neu gemacht wird. Dabei wird neben der Fahrbahn neu ein gemeinsamer Geh- und Radweg angelegt. Ich hab gefragt, ob mit Benutzungspflicht oder ohne. Natürlich mit (da ist Verden nicht besser als z.B. Stade), und da ist mein Bruder auch froh drum. Ein reiner Gehweg müsste nämlich von den Anliegern bezahlt werden, ein Geh- und Radweg nicht.

  • Ein reiner Gehweg müsste nämlich von den Anliegern bezahlt werden, ein Geh- und Radweg nicht.

    Danke für die Info. Ich war zu faul, in niedersächsischen Straßengesetz zu suchen. Gilt das für alle Straßen, also auch für klassifizierte?

    Womit dann auch das Rätsel gelöst sein dürfte, warum der Yeti sich mit so vielen "Geh- und Radwegen" herumschlagen muss. Die Perfidie wird natürlich noch dadurch getoppt, dass gerade eine neue Novelle ansteht, nach der es weiterhin keine derartigen Wege ohne Benutzungspflicht geben soll.

    Gerade am Übergang vom Straßen- zum Straßenverkehrsrecht müsste diese Idiotie, Verkehrsflächen als "Geh- und Radwege" auszuweisen, doch besonders auffallen. Vor allem dann, wenn sie entbläut werden müssen, denn dann hat das auch finanzielle Auswirkungen; man könnte sogar von vorsätzlichem Betrug sprechen. Es bestehen auf jeden Fall auch straßenrechtlich eklatante "Fehlanreize", Gehwege als "Geh- und Radwege" zu labeln.

    Meiner Ansicht nach gehörten die [Zeichen 240] endlich intensiv rechtlich bekämpft.

  • In Stade wurde vor kurzem die Straßenausbaubeitragssatzung (StrABS) geändert, nachdem die Anlieger der Schölischer Straße massiv protestiert haben und damit sogar die Aufmerksamkeit der überregionalen Presse auf sich gezogen haben.

    Für diesen Murks müssen die Anlieger der Schölischer Straße also nicht mehr (direkt) zahlen, egal ob dort ein [Zeichen 240] aufgestellt wird oder nicht (bislang stehen noch keine Schilder):

    Die Definition der "lichten Weite" müsste auch sehr nachsichtig interpretiert werden, um dort vom Einhalten der Mindestmaße zu sprechen.

  • Macht ein VZ240 einen Gehweg mit Radfahrzwang straßenrechtlich erst zu einem (förderfähigen) Weg? Ein nicht benutzungspflichtiger Weg darf ja genauso mit Fahrrädern benutzt werden.

  • In Stade wurde vor kurzem die Straßenausbaubeitragssatzung (StrABS) geändert, nachdem die Anlieger der Schölischer Straße massiv protestiert haben und damit sogar die Aufmerksamkeit der überregionalen Presse auf sich gezogen haben.

    In Bayern ist man einen Schritt weitergegangen und hat den Gemeinden vor einiger Zeit gestattet, solche Satzungen ersatzlos zu streichen, denn nach jeder umlagefähigen Baumaßnahme war so ziemlich überall im Freistaat monatelang Theater.