Neues aus Stade

  • Als Mitglied der AGFK muss man liefern? Ist das nicht eher so eine Art Jodeldiplom?

    Eine Grundvoraussetzung für die Aufnahme in die AGFK ist, dass es in der Verwaltung einen festen Ansprechpartner für Radverkehrsthemen gibt. Alleine daran wird es bereits scheitern. Bis zu einer späteren Zertifizierung als fahrradfreundliche Kommune ist es dann noch ein weiter Weg.

    Die Mitglieder des Verkehrsausschusses haben sich bei der Sitzung in der letzten Woche auch nur dafür interessiert, was die Mitgliedschaft jährlich kostet, aber nicht, was man ggf. als Mitglied tun müsste. Sollen sie mal den Antrag stellen... :saint:

  • Diesmal nicht Stade sondern aus der Nachbarstadt Buxtehude: Das Volk läuft Amok nach Einrichtung eines Schutzstreifens.

    https://www.tageblatt.de/lokales/buxteh…id,1407343.html

    Allgemeine Meinung: Radfahren auf der Fahrbahn ist lebensgefährlich und man möchte lieber weiter auf dem Gehweg fahren. Mal sehen, ob ich mir das am Wochenende mal anschauen kann.

    hier: https://goo.gl/maps/Xbec5bzZcLp

  • Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion im Stadtrat lobt in seinem aktuellen Newsletter das "sehr schnelle Handeln" der Verwaltung, die an der Ecke Bronzeschmiede/Harsefelder Straße "Querungsmarkierungen" anbringen lassen hat.

    https://www.spdstade.de/2018/12/02/akt…-november-2018/

    Zitat von SPD-Fraktion

    Sehr schnell hat Stadtverwaltung in Bezug auf die Situation der Radfahrer an der Ecke Bronzeschmiede/Harsefelder Straße reagiert und als Erstmaßnahme deutlich sichtbare Querungsmarkierungen dort wie auch an anderen Stellen angebracht.

    Und jetzt ein Auszug aus dem Radverkehrskonzept aus dem Jahr 1999:

    Zitat von Radverkehrskonzept Stade 1999

    Abschnitt: Harsefelder Straße (Höhe Bronzeschmiede)

    Heute: Es ist ein gemeinsamer Geh- und Radweg vorhanden, der für beide Richtungen freigegeben ist. Kraftfahrzeugfahrer aus der Einmündung zur Bronzeschmiede übersehen häufig die Radfahrer.

    Maßnahme: Die Furten sollten rot eingefärbt werden und durch Markierungspiktogramme ergänzt werden, die dem Kraftfahrer zeigen, dass er mit Radfahrern aus beiden Richtungen zu rechnen hat.

    Wobei die Situation nicht korrekt dargestellt ist, denn der gemeinsame Geh- und Radweg ist hier keinesfalls für beide Fahrtrichtungen freigegeben, sondern natürlich benutzungspflichtig. Wenn schon, denn schon...

    Haben wir jetzt die Ironie nicht verstanden oder hält die SPD das "sehr schnelle" Handeln tatsächlich für lobenswert? Seit über einem Jahr haben wir immer wieder auf diese gefährliche Kreuzung hingewiesen, aber offenbar hat erst das Einschalten der Fachaufsichtsbehörde Bewegung in die Sache gebracht.

  • Ich habe am Wochenende mal ein aktuelles Bild der Kreuzung gemacht.

    vorher

    nachher

    Die Gefahrenstelle ist nun immerhin besser markiert, aber das eigentliche Problem besteht natürlich weiterhin: Benutzungspflichtiger gemeinsamer Geh- und Radweg auf der linken ( = falschen) Straßenseite über eine quasi nicht einsehbare Kreuzung hinweg.

    Auch die Auffahrt von der Harsefelder Straße zur B73 200m weiter nördlich hat nun eine rote Markierung erhalten. https://goo.gl/maps/bmkZmH7Ga7N2 Auch hier [Zeichen 240] in beiden Fahrtrichtungen auf der östlichen Straßenseite.

    vorher

    nachher

    Hier ist aber weiterhin auch die Vorfahrtsituation unklar. Die Radwegfurt ist ca. 10-12m von der Fahrbahn verschwenkt und es fehlt von der Harsefelder Straße zur B73 (im Bild von links nach rechts) ein vorfahrtregelndes Verkehrszeichen. In Gegenrichtung steht ein [Zeichen 205]vor der Radwegfurt, allerdings mit einem Fantasie-Zusatzzeichen, welches offenbar auch Fußgängern Vorfahrt gibt :rolleyes:

    Erfreulich hingegen: Der Synold-Klein-Weg wurde asphaltiert, und damit eine bessere Verbindung zwischen dem Weg Am Bahndamm zur Innenstadt geschaffen. Hier: https://goo.gl/maps/oFKgDzSSbox

    vorher

    nachher

  • Vermutlich wirst du leider Recht haben...

    Ein anderes Dauerthema hier sind Hindernisse, oft in Gestalt unnützer und unzulänglich ausgeführter Umlaufsperren.

    Ich habe bereits gesucht und bin in der VwV-StVO zu den §§39 - 43 "Allgemeines zu Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen" fündig geworden. Leider findet man dort nichts Konkretes über die Ausführung von Umlaufsperren. Gerade am Wochenende habe ich zwei neue Prachtexemplare entdeckt:

    Die Umlaufsperre auf dem linken Bild ist ja zur Hälfte schon von alleine durchgefault, aber die im rechten Bild ist mit Dreirad, Fahrradanhänger oder Lastenrad nicht passierbar. Abgesehen davon sind sie nicht gekennzeichnet und im Dunkeln nicht zu sehen (hier folge ich mal der Argumentationslinie der Polizei, wonach alles, was nicht beleuchtet und mit reflektierendem Material bedeckt ist, im Dunkeln überhaupt nicht zu erkennen ist).

    Hat jemand von euch noch einen Tipp, woraus sich eindeutig ergibt, dass solche Hindernisse illegal sind?

    Was wäre angemessen? Anzeige wegen Verstoß gegen §32 StVO oder gleich §315 StGB? Unsere Hinweise auf ähnlich sinnlose und gefährliche Hindernisse werden seit 8 Monaten ignoriert.

  • Manche DInge fallen einem selbst erst nach einiger Zeit auf. Die Hansebrücke, ein Relikt der autofreundlichen 80er Jahre. überspannt den Bahnhof und verbindet die Innenstadt mit den südlichen Stadtteilen. Für Radfahrer ist das ganze Konstrukt eine Katastrophe und man sucht sich besser andere Wege, wobei es leider nicht viele weitere Querungsmöglichkeiten der Bahnlinie gibt.

    Hier das Nordende der Brücke: https://www.google.de/maps/@53.59732…m/data=!3m1!1e3

    Wenn man mit dem Fahrrad auf dem (wie immer benutzungspflichtigen) Radweg am Salztorswall kommt und nach links über die Hansebrücke fahren will, hat man sich eine besonders einfallsreiche Verkehrsführung ausgedacht. DIe Pfeile zeigen die Positionen bei der Aufnahme der folgenden Bilder.

    Insgesamt 4 Ampeln sind zu passieren, um auf die richtige Straßenseite der Brücke zu kommen. Um Radfahrern unnötig lange Wartezeiten zu ersparen, hat man freundlicherweise darauf verzichtet, die Signalgeber dem seit spätestens 2 Jahren geltenden Stand des §37 StVO anzupassen. Da alle 4 Signalgeber nicht für Radfahrer gelten, hat man also freie Fahrt und soll wohl darauf hoffen, dass die Linksabbieger, denen durch grünen Pfeil das konfliktfreie Abbiegen garantiert wird, dennoch einen geradeaus fahrenden Radfahrer gemäß §9 durchfahren lassen. Da Autofahrer hier auch an Geisterradler gewöhnt sind, sollte das sicherlich problemlos klappen, wenn man beim Sprung von einer Insel zur anderen das kurze Stück auf der falschen Straßenseite fährt.

    Oder aber, meine Freunde von der Verkehrsbehörde haben es an einer der meistbefahrenen Kreuzungen im Stadtgebiet seit 2 Jahren verpennt, die passenden Streuscheiben installieren zu lassen. Würden Radfahrer tun, was sie hier dürften, gäbe es wohl täglich Schwerverletzte.

    In der Gegenrichtung sind übrigens die kombinierten Streuscheiben mit Fußgänger- und Radfahrsymbol vorhanden. Ich überlege, dort mal auf einen Streifenwagen zu warten und der Rennleitung bei roter Fußgängerampel vor die Karre zu fahren. DIe anschließende Diskussion wird bestimmt lustig :saint:

  • Quiz: Welche Aussagen sind richtig?

    A: Das blaue Auto darf fahren, weil es auf der Vorfahrtstraße fährt.

    B: Der rote LKW darf fahren, weil die Ampel grün ist. Außerdem ist er stärker.

    C: Weil es für das blaue Auto keine Ampel gibt, muss der Fahrer die rote Fußgängerampel beachten und warten.

    D: Die Verkehrsbehörde hat Mist gebaut. Eine solche Situation darf es gar nicht geben.

    E: Das blaue Auto befindet sich im Toten Winkel des LKWs. Der Autofahrer sollte daher aussteigen und schieben.

    Warum würden alle dieses Beispiel völlig absurd und abwegig finden?

  • So geht's :whistling:

    Radfahrer dürfen im Prinzip dort gar nicht über die "Radverkehrsführung" links abbiegen, weil sie dafür ein Stück auf der falschen Straßenseite fahren müssten, was mangels [Zusatzzeichen 1022-10] nicht erlaubt ist. Dass das sonst in der gesamten Stadt niemanden interessiert und an vielen Straßen sogar vorgeschrieben ist, lassen wir mal beiseite.

    Für's legale Abbiegen auf die Hansebrücke bleiben also nur zwei Möglichkeiten: Man fährt weiter bis zur Bahnhofstraße, überquert dort die Wallstraße und die Bahnhofstraße und biegt dann aus der Gegenrichtung kommend nach rechts auf die Hansebrücke ab. Total intuitiv und kaum mehr als 500m Umweg, aber es scheint so gewollt zu sein. Daher gibt es folgerichtig an der Kreuzung zwischen den Inseln auf der gestrichelten Verbindung keine Signalgeber für den Radverkehr.

    Oder man entscheidet sich für das direkte Linksabbiegen auf der Fahrbahn. In Ermangelung eines nach der Kreuzung abgesenkten Bordsteins kann man dann dort auch gleich weiterfahren.

  • Das allerbeste ist aber wohl, dass es - wie immer in solchen Fällen - niemanden von der Polizei bzw. der Straßenverkehrsbehörde interessiert. Gerade diejenigen, die wissen sollten, wie es gehen soll oder muss, haben oft selber keine Ahnung. Wahrscheinlich sind solche Leute in der Freizeit dann auch noch Tourenleiter einer Radlgruppe, welche auf der linken Straßenseite auf dem Gehweg unterwegs ist. Selbst vor dem Richter muss man dann später hoffen und bangen, dass das geltende Recht auch entsprechend gesprochen wird.

  • Es hat sich schlichtweg niemand darüber Gedanken gemacht, wie Radfahrer dort nach links auf die Hansebrücke abbiegen sollen. Wenn man die ganzen Fußgängerampeln beachtet, dauert es 4 Minuten vom Radweg am Salztorswall bis zum Radweg an der Hansebrücke. Da ist man mit dem Umweg über die Bahnhofstraße tatsächlich schneller. Es ist bei dieser ausschließlich für den Fahrbahnverkehr (in Stade gleichbedeutend mit Autoverkehr) optimierten Ampelschaltung auch egal, ob man dort sein Fahrrad schiebt oder fährt. Man kommt ja ohnehin immer nur 10m weiter von einer Insel zur nächsten.

    Toller Zufallstreffer von Malte bei der letzten CM: Stades Bürgermeisterin nach Eröffnung des Weihnachtsmarktes auf dem Fahrrad auf der falschen Straßenseite auf der Hansebrücke unterwegs. Ich gehe jede Wette ein, dass ihr nicht klar war, dass sie etwas Verbotenes tut, sondern sie hielt das für den richtigen und sichersten Weg. https://criticalmass.in/stade/2018-11-26/photo/29285

    90% aller Radfahrer, die auf der anderen Seite der Hansebrücke in die Harburger Straße abbiegen, fahren konsequenterweise auch gleich auf der linken Seite weiter.

  • Radfahrer dürfen im Prinzip dort gar nicht über die "Radverkehrsführung" links abbiegen, weil sie dafür ein Stück auf der falschen Straßenseite fahren müssten, was mangels [Zusatzzeichen 1022-10] nicht erlaubt ist.

    Ist diese Interpretation korrekt? Oder darf man der gestrichelten Linie folgen, weil sie im gesamten Kreuzungsbereich die einzige "Radweg"-Verbindung vom Salztorswall zur Hansebrücke darstellt?

    Fall 1: Geht man davon aus, dass Radfahrer, die nicht wissen, dass sie dort nicht fahren dürfen, auch nicht wissen, dass die Fußgängerampeln für sie nicht gelten?

    Fall 2: Darf man dort fahren und bedeutet das Fehlen der kombinierten Streuscheiben, dass bei Fußgänger-Rot fahrende Radfahrer dort auf Linksabbieger treffen können? Was geht dann in diesem Fall vor? Der grüne Pfeil am Signalgeber für den Fahrverkehr, den ein Radfahrer an der Stelle gar nicht mehr sehen kann oder §9 StVO? Mal abgesehen davon, dass es keinen grünen Pfeil geben dürfte, wenn Radfahrer dort legal fahren dürfen.

    Falls man dort fahren darf: welche Ampel gilt für Radfahrer?

    A: keine

    B: Die Ampel für den Fahrverkehr mit dem Geradeauspfeil, weil man die gesamte Kreuzung geradeaus passiert, bevor man nach links auf den Radweg an der Hansebrücke abbiegt

    C: Die Ampel für den Fahrverkehr mit dem Linksabbiegepfeil, weil man die Kreuzung nur zum Linksabbiegen auf die Hansebrücke passiert

  • Das Ding sollte man drucken und bei allen möglichen (CriticalMass, Aktionstage der Verkehrswacht, Team Blau informiert über sicheres Radfahren) und unmöglichen (Gemeinderatssitzung, SPD-Fraktionsdingens, Fahrlehrerverband, Juristentag) Gelegenheiten den Leuten unter die Nase halten. Und natürlich ein paar Exemplare an die Presse.

  • allen möglichen

    Du hast diejenigen (Radfahrer) vergessen, die trotz allem weiterhin total vernarrt in "Radwege" sind... ;) Grundlage für diesen Blödsinn ist und bleibt die Separation. Ohne würden derartige "Rätsel" nämlich gar nicht erst entstehen...!

    Aber ja, "es braucht sichere und bequeme Radwege, damit mehr Leute auf das Fahrrad umsteigen!" ?(||

  • Falls man dort fahren darf: welche Ampel gilt für Radfahrer?

    A: keine

    B: Die Ampel für den Fahrverkehr mit dem Geradeauspfeil, weil man die gesamte Kreuzung geradeaus passiert, bevor man nach links auf den Radweg an der Hansebrücke abbiegt

    C: Die Ampel für den Fahrverkehr mit dem Linksabbiegepfeil, weil man die Kreuzung nur zum Linksabbiegen auf die Hansebrücke passiert

    Stade ist ein klassisches Beispiel für den jahrelangen Tiefschlaf und der rechtlichen Inkompetenz der verantwortlichen Stellen.

    Ein weiteres Beispiel in dieser Reihe bundesweiter Schlamperei ist meine nächste Kreisstadt Fürstenfeldbruck, von der ich 15 km entfernt lebe. Dort gibt es insgesamt drei Kreuzungen, bei denen sich ebensolche Konstellationen mit feindlichem Grün bei fehlender Fahrradampel bzw. Kombi-Streuscheibe bei gleichzeitigem Richtungspfeil für Fahrverkehr ergeben. Vor über einem Jahr hatte ich dies dem Landratsamt schon mitgeteilt. Reaktion: keine. Mitteilung auch an ADFC-Ortsgruppe. Reaktion: keine. Und bei einem kürzlich stattgefundenen persönlichen Gespräch mit der Radverkehrsbeauftragten der Stadt Fürstenfeldbruck wurde mir schnell klar, dass hier einfach nur ein eklatant hohes Maß an fachlichem Unverstand am Werke ist. Man hat halt einfach keine Ahnung und argumentiert in völlig andere Richtungen.

    In der Nachbarstadt Germering das gleiche Bild. Hier werden Ausreden bezüglich der seit Jahren nicht installierten Kombi-Streuscheiben gefunden wie beispielsweise: "Keine mehr da." Wobei ich auch hier eher annehme, dass die Problematik schlichtweg nicht verstanden wurde.

    Ein Glück, dass der allergrößte Teil der Radfahrer ebenfalls nicht weiß, was die StVO eigentlich vorsieht und sich auch nicht im geringsten dafür interessiert, sondern einfach nach Gefühl so fährt, wie gedacht wird bzw. nicht gedacht wird. Ansonsten wären die Opferzahlen bei der Verkehrsteilnehmergruppe Radfahrer wohl um ein vielfaches höher.

    Kann man die Straßenverkehrsbehörden eigentlich abmahnen? Dann werde ich noch dieses Jahr meinen Beruf wechseln.