Neues aus Stade

  • Ich versuche gerade, mich aufzuschlauen, welche Möglichkeiten es in Niedersachsen gibt. Hier: https://www.adfc-nrw.de/kreisverbaende…faden-rwbp.html wird beschrieben, dass in Niedersachsen die Möglichkeit besteht, einen Antrag auf Überprüfung/Neubescheidung zu stellen (der Text ist allerdings von 2009). Entweder fällt den "Experten" hier dann selber auf, dass ihre Anordnungen keine Rechtsgrundlage haben oder sie geben mir damit schriftlich, dass sie fortgesetzt gegen die VwV verstoßen. Ich habe allerdings noch nicht herausgefunden, ob für einen solchen Antrag auch die Jahresfrist gilt.

  • Für die Neubescheidung gibt es keine Jahresfrist, die Behörden sind vielmehr gehalten, die die Bentuzungspflicht regelmäßig zu prüfen (VwV-StVO zu § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge, Rn. 29). Wenn die Behörde nicht abhelfen möchte, kann man stattdessen mittels Verpflichtungsklage eine (ermessensfehlerfreie) Neubescheidung erzwingen. Schau mal hier: http://pdeleuw.de/fahrrad/radwege.html

    Noch etwas vom Niedersächsischen OVG:



    Die weiter vom Verwaltungsgericht erwogene Regelung, dass ausnahmsweise und nach sorgfältiger Überprüfung dann von den Mindestmaßen an kurzen Abschnitten (z.B. kurze Engstelle) unter Wahrung der Verkehrssicherheit abgewichen kann, wenn es aufgrund der örtlichen und verkehrlichen Verhältnisse erforderlich und verhältnismäßig ist (zu § 2 StVO Rn. 22), ist nach ihrer Stellung unmittelbar ohnehin nur auf die Randnummern 18 bis 21 der VwV-StVO zu § 2 anwendbar, nicht hingegen auf die gesondert geregelte Freigabe linker Radwege (Rn. 35 – 38), die innerorts selbst nur in besonderen Ausnahmefällen erfolgen soll (vgl. Rn. 35). Davon abgesehen handelt es sich bei dem hier streitigen Straßenstück von 129 m Länge nicht mehr um einen kurzen Abschnitt im Sinne einer Engstelle, der nur bei einem wenige Meter breiten Hindernis wie etwa einer Bushaltestelle anzunehmen wäre (vgl. zu 100 m Länge VG Berlin, Urteil v. 28.9.2000, a.a.O.).

  • Das zitierte Urteil hatte ich auch schon gefunden, aber trotzdem danke dafür. Benutzungspflichten werden hier von der Behörde sicherlich nicht selbstständig hinterfragt. Ich kann mir beim besten Willen auch nicht vorstellen, dass die Verwaltung ernsthaft ihrer Pflicht nachkommt, den Zustand der Sonderwege und Verkehrseinrichtungen regelmäßig auf ihre Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen. Ansonsten sollte es die folgenden Bilder nicht geben.

    Das Bild mit dem schwarzen SUV (Sandersweg) zeigt übrigens einen in beiden Richtungen benutzungspflichtigen kombinierten Geh- und Radweg.

    An der Kreuzung vor dem Bosch-Dienst gilt rechts vor links, denn das ist eine Tempo 30 Zone. Abgesehen von dieser Kreuzung, wo keine Radwegfurt markiert sein darf, lässt man die sonst gerne mal weg.

    Umlaufsperren in Naturholzoptik stellt man gerne mal mitten auf Radwege, vermutlich um den Radverkehr zu entschleunigen. Außerdem kann man damit sicherstellen, dass niemand auf die Idee kommt, Kinder in einem Fahrradanhänger zu transportieren oder sich ein Lastenrad anzuschaffen.

  • Antrag auf Überprüfung/Neubescheidung

    davon hattest Du weiter oben ja geschrieben. Grundsätzlich kann man das machen, aber es dauert viel länger. Letztendlich wirst Du einen Bescheid bekommen (ggfs. erst nachdem Du das gerichtlich erzwungen hast) der die aktuelle Lage widerspiegelt. Gegen den legst Du Widerspruch ein, der wird abgelehnt und Du klagst gegen den Widerspruchsbescheid. Oder Du klagst weil sie den Widerspruch nicht bearbeiten nach 3 Monaten.

    Was ich sage ist, dass Du in Deinem Fall den Teil mit der Neubescheidung sparen und direkt Widerspruch einlegen kannst. Dafür schreibst Du folgendes (o.ä.) in den Widerspruch hinein:

    Zitat

    Ihre Behörde hat sich zuletzt mit der fraglichen Radwegebenutzungspflicht im Rahmen meiner diversen

    Anfragen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz auch inhaltlich beschäftigt (vgl. diverse E-Mails und

    Telefonprotokolle). Hieraus ergibt sich, dass mein Widerspruch fristgerecht erfolgt, da die letzte inhaltliche

    Würdigung des Sachverhalts hierfür entscheidend ist.

    Das hat zumindest in Hamburg dazu geführt, dass sie sich tatsächlich inhaltlich damit beschäftigt haben.

    Dass die inhaltliche Würdigung die Widerspruchsfrist erneut auslöst steht zum Beispiel in der Wikipedia (Vorverfahren) und es gibt dazu genügend Urteile.

  • Im Prinzip möchte ich primär erzwingen, dass sich die Behörde mit den immer wieder geäußerten Einwänden und Hinweisen auf bestehende unzulässige Anordnungen wirklich mal auseinandersetzt, anstatt das immer nur süffisant vom Tisch zu wischen. Das Verfahren darf ruhig mehrere Eskalationsstufen haben und wenn möglich auch gerne die übergeordneten Behörden bis hin zum nieders. Verkehrsministerium einbeziehen. Ich glaube, dass es wirkungsvoller ist, wenn die Brüder merken, dass sie unter verschärfter Beobachtung stehen, als wenn ich mit einer einzelnen Klage erfolgreich wäre und dann nur als Querulant gelte (was mir persönlich egal wäre).

  • davon hattest Du weiter oben ja geschrieben. Grundsätzlich kann man das machen, aber es dauert viel länger. Letztendlich wirst Du einen Bescheid bekommen (ggfs. erst nachdem Du das gerichtlich erzwungen hast) der die aktuelle Lage widerspiegelt. Gegen den legst Du Widerspruch ein, der wird abgelehnt und Du klagst gegen den Widerspruchsbescheid. Oder Du klagst weil sie den Widerspruch nicht bearbeiten nach 3 Monaten.

    Was ich sage ist, dass Du in Deinem Fall den Teil mit der Neubescheidung sparen und direkt Widerspruch einlegen kannst. Dafür schreibst Du folgendes (o.ä.) in den Widerspruch hinein:

    Meines Wissens gehört Niedersachsen zu den Bundesländern, die das Widerspruchsverfahren ersatzlos abgeschafft haben.

  • Nicht ganz, die Ausnahmen stehen in § 80 NJG. Für die Anfechtung straßenverkehrsrechtlicher Anordnungen ist es aber in der Tat wohl abgeschafft worden.

    Ob du jetzt die Aufsichtsbehörde einschaltest oder einen Zweitbescheid beantragst und dabei schon einmal rechtliche Schritte androhst wird wohl kein besonderer Zeitfaktor in der Bearbeitung sein. Ich würde mich lieber neu bescheiden lassen, dann hat man zumindest direkt etwas in der Hand und kann umgehend gegen die Benutzungspflicht vorgehen. Das Risiko, den Prozess zu verlieren, wenn man die Formalia beachtet schätze ich als verschwindend gering ein.

  • Ihr hattet mich ja gewarnt, dass es verlorene Zeit sei, mit der Verwaltung konstruktiv das Gespräch zu suchen. Leider muss ich euch nach dem gestrigen Gespräch recht geben, aber ich kann mir nun nicht mehr vorwerfen lassen, dass ich es nicht wenigstens versucht hätte.

    Hallo Yeti,

    ich habe vor ein paar Jahren ähnliche Versuche gemacht und als Versuchsballon eine Neuverbescheidung der RWBP an der Neubourgstraße verlangt. Nach mehrfacher Aufforderung durch mich bekam ich tatsächlich einen mehrseitigen Bescheid, der eigentlich in eine Satiresendung gehört hätte. Leider habe ich ihn verbaselt. Dem Sinn nach: Der Zweirichtungsradweg im Dooringbereich ohne Ausweichmöglichkeit wegen der zwischen Rad- und Fußweg stehenden Laternen sei nicht gefährlich, weil die Autofahrer aufpassen und und erst nach Schulterblick die Tür öffnen. Es seien auch keine schweren (sic!) Unfälle bekannt.

    Auf der Fahrbahn hingegen (30km/h, Einbahn) sei eine erhöhte Gefahrenlage vorhanden, denn es sei ein Wohn/Gewerbe Mischgebiet und die aus *Ausfahrten* kommenden Autofahrer würden nicht prüfen, ob die Fahrbahn frei sei und daher die Radfahrer niedermähen.

    Meine Formulierungen sind natürlich überspitzt, aber dem Sinne nach stand das da wirklich drin. Nachdem ich aus meinem Koma erwacht bin, habe ich kapituliert und ignoriere rechtswidrige Anordnungen in Stade. Damit gehts mir dann doch besser. Ganz offensichtlich verwendet man in Stade lieber erhebliche Energie darauf, den Bürger mit hanebüchenen Antworten abzubügeln, anstatt eine vernünftige Lösung zu suchen.

    Wenn Du die Kraft hast, Klagen einzureichen o.Ä. unterstütze ich Dich gern. Schick ne p.m.

    Jan

    Für die Ortsunkundigen als Topping: Das "Gewerbe" besteht aus Arztpraxen und Büros. Wegen einer Grundschule ist morgens und mittags der Radweg voll mit Schülern und MuttiSuvs komplett belegt.

  • So sieht das da in der Neubourgstr. aus (Einbahnstr. Tempo 30), Zweirichtungsradweg in der Dooring-Zone, Hauptroute zum Bahnhof. Herr Kellmer wurde inzwischen entfernt.

    Schade, dass du den Bescheid nicht mehr hast. Dagegen hätte man direkt vor das Verwaltungsgericht ziehen können. Was du schreibst, zeigt gut die "Denk"-weise der hiesigen Verwaltung: Auf der Fahrbahn ist es für Radfahrer total gefährlich, weil die Autofahrer nicht aufpassen und sich nicht an die Regeln halten, aber auf dem Radweg ist es total sicher. Man kann nicht so viel essen, wie man kotzen möchte... <X

  • wenn es kein Vorverfahren gibt, dann kannst Du jetzt schon klagen. Die inhaltliche Beschäftigung der Ausgangsbehörde ist das entscheidende was Dir eine neue Frist einräumt. Ich beteilige mich auch gern an etwaigen Kosten, wir hatten für Hamburg auch mal gesammelt. Ich würd sagen genereller Aufruf irgendwo und Details per PM.

  • Magst du mir mal das Urteil zukommen lassen? Sofern es sich um ein Wiederaufgreifen des Vf. nach § 51 VwVfG handelt, müsste erst mal bei der Behörde ein Antrag gestellt werden, wobei die Frist hierzu 3 Monate beträgt. Nach entsprechender Bescheidung kann dann Anfechtungsklage erhoben werden. Ich komme zwar nicht aus Stade, aber bei so einer offensichtlich rechtswidrigen Beschilderung würde ich mich auch beteiligen :)

  • hm, die niedersächsische Konstellation scheint kompliziert zu sein. Widerspruch sollte wohl nach den Einlassungen zur Sache gehen, da es aber kein Widerspruchsverfahren gibt, könnte es vor Gericht schiefgehen wenn sich die Behörde nur hilfsweise zur Sache einlässt und hauptsächlich auf Unzulässigkeit beharrt.

    Umgekehrt könnte man auch annehmen, dass Yeti schon hinreichend zum Ausdruck gebracht hat, dass er neuverbeschieden werden möchte und die Stadt habe das (durch die Blume) abgelehnt.

    Da die Frist für eine Neuverbescheidung auch bloß 3 Monate beträgt ist es möglicherweise doch sicherer, zunächst den entsprechenden Antrag zu sellen, mit Bitte um rechtsmittelfähigen Bescheid, und dann nach 93 Tagen Klage zu erheben.

  • Fun-fact am Rande: Wir hatten die Behörde bei dem Treffen mit der Kuriosität konfrontiert, dass der Radweg im Kuhweidenweg nur auf der falschen Straßenseite benutzungspflichtig ist, hingegen auf der in Fahrtrichtung rechten Straßenseite nicht. Als Antwort erhielt ich, dass man dann auf der rechten Seite diesen Weg nicht benutzen dürfe, da es sich dann ausschließlich um einen Gehweg handele.

    Nun rechne ich täglich damit, dass auch in Gegenrichtung ein Lolly angeschraubt wird, aber heute ist mir aufgefallen, dass an den Einmündungen längst das Zusatzzeichen [Zusazzeichen 1000-32] über dem [Zeichen 205]hängt. Und das, wo man doch diesen Radweg nur in einer Richtung benutzen darf? Liegt vielleicht daran, dass es kein Zusatzzeichen gibt, welches darauf hinweist, dass Radfahrer hier ausschließlich auf der falschen Straßenseite fahren.

    Man beachte die fehlende Furtmarkierung und den dichten Fahrbahnverkehr, der hier das Radfahren auf der Fahrbahn unmöglich macht.

  • Hier entsteht gerade eine überarbeitete Sammlung von Mängeln und Gefahrenstellen. Ich werde dazu demnächst noch einige benutzungspflichtige Wege abfahren und deren Breite messen. Harte Zahlen sind immer besser als die Aussage, dass ein Weg zu schmal ist.

    Die Punkte erscheinen jetzt teilweise in mehreren Kategorien:

    - Linksseitige Benutzungspflicht

    - Regelungen und Radwegbenutzungspflicht

    - Schlechte Sichtbeziehungen

    - Schlechter Zustand der Radwege

    - Einfahren und Queren

    - Beschilderung

    - Furtmarkierungen

    - Sonst. Gefahrenstellen und Hindernisse

    - Lücken im Wegenetz

    https://drive.google.com/open?id=1ngeJT…fom&usp=sharing

  • Noch zwei Bilder aus der Neubourgstraße: Zwischen Laternenpfahl und parkenden Autos sind es 1,30m für einen in beiden Fahrtrichtungen benutzungspflichtigen Weg.

    Und hier noch der Parkplatz im Halteverbot (aber Hauptsache mit Parkschein)

  • Ich dachte, dass das Halteverbot dann auch mit einem Pfeil gekennzeichnet sein muss, so wie am Anfang auch. Ja, es ist eine Einbahnstraße.

    Aber egal, das ist dort nicht das Hauptproblem für Radfahrer. Als ich dort gestern Abend gegen 18:00 gemessen habe, sind mir in der Zeit 9 Radfahrer begegnet und es ist nicht ein einziges Auto dort gefahren. Eine Begegnung mit anderen Radfahrern ist nicht möglich, ohne dass einer von beiden auf den Gehweg ausweicht. Eine Autotür wurde vor mir geöffnet, da war ich allerdings noch ca. 20m weg. So viel zum Thema "außergewöhnliche Gefahrenlage" auf der Fahrbahn.