War soeben mit der AG "Barrierefreies Bauen" vom Behindertenbeirat sowie unserem Ortsteilbürgermeister beim Vor-Ort-Termin. Dabei stellte sich heraus, dass die Vorsitzende des Blindenverbands mein obiges Foto Naumburger Str. / Flurweg nicht richtig erkannt hatte. Ihre zuvor geäußerte Kritik war damit hinfällig.
Sie haben mir erklärt, dass die Verlegung der Sperrfelder parallel zum Bord der DIN entspricht, einer hatte sogar ein Buch dabei und zeigte die Seite mit der Norm. Dort war aber der Fall "Sperrfeld in der Krümmung" nicht enthalten. Die Sperrfelder im Buch waren allesamt sowohl parallel zum Bord als auch senkrecht zur Laufrichtung.
Nun ja, die Blinden finden es dennoch i.O. wenn die Sperrfelder auch dann parallel zum Bord gehen wenn sie dadurch in flachem Winkel zur Laufrichtung sind. Schließlich wissen sie, dass die Nullabsenkung (Radverkehrsfurt) näher an der Fahrbahn liegt als ihre Querung mit dem >= 3 cm - Bord. Sie laufen also nicht aus Versehen in die falsche Richtung. Man sagte mir sogar, die Gestaltung in der Erfurter Str. sei falsch.
Da wir uns nun an dieser Haltestelle aufhielten,
kam das Gespräch unweigerlich auch auf die Radverkehrsführung im Haltestellenbereich. Die Leute vom Behindertenbeirat würden hier auch lieber eine Radverkehrsführung hinter dem Wartehäuschen sehen. Einzig die Vorsitzende des Blindenverbands sagt: "Wenn ich mit meinem Stock komme, dann haben sie schon Respekt." Aber andere sind schon über den Haufen gefahren worden.
Nebenbei fiel den Teilnehmern bereits nach wenigen Minuten auf, dass hier die meisten Radfahrer auf der falschen Seite fahren:
Der Regelhüter der AG "Barrierefreies Bauen" hat darum mal einen Radfahrer angehalten: "Sie wissen sicher, dass das nicht erlaubt ist, Warum tun sie das?" Der Radfahrer machte aus seiner nicht unberechtigten Kritik an der Gestaltung und dem "bitteren Ende" der RVA keinen Hehl, monierte die Verantwortungslosigkeit der Planer. Darauf der Herr mit dem DIN-Buch in der Hand: "Aber die müssen so planen, weil es die Norm so vorschreibt. Das ist Gesetz." ..
Als Repräsentant der Radfahrer habe ich noch dies und das zu hören bekommen. Aber eine Frau, die währenddessen mit ihrem ca. 7-jährigen Sohn über die Bettelampel auf die linke Seite wechselte um dort weiterzufahren, habe ich in Schutz genommen, wegen des Kindes. Unser OTB hielt auch zu ihr: "Zufällig kenne ich sie. Das ist eine hochqualifizierte Frau."