Ich habe mal versucht, darzustellen, was das konkret bedeutet.
Es ist sogar noch schlimmer : Zwischen Strom und E-Fuel liegt als Zwischenprodukt noch Wasserstoff, das ebenfalls speicherbar und gegebenenfalls direkt in Wärme umzusetzen ist
Ich habe mal versucht, darzustellen, was das konkret bedeutet.
Es ist sogar noch schlimmer : Zwischen Strom und E-Fuel liegt als Zwischenprodukt noch Wasserstoff, das ebenfalls speicherbar und gegebenenfalls direkt in Wärme umzusetzen ist
Gilt eine von einem Gasmotor angetriebene Wärmepumpe im Sinne des Gesetzes als Gasheizung ?
Wie oft wird eigentlich überprüft ob die Spiegel richtig eingestellt werden ? Ich befürchte da ist der Kontrolldruck auch sehr gering. Auch weil die Einstellung vom Fahrer abhängt und somit von einer anderen Person schwer zu überprüfen ist.
Und ob der Fahrer die Spiegel dann auch richtig benutzt ist dann die zweite Frage .
Du kennst die "Häufig gestellte Fragen zur Fahrradmitnahme" auf https://www.bahn.de/angebot/zusatzticket/fahrrad ?
Danach wird das Lastenrad das Problem sein. Du kannst ja mal bei der dort genannten Telefonnummer nach "Zügen mit größerer Stellplatzkapazität" , die für dieses Rad infrage kommen, fragen.
Gründe für den Unfall waren m.E. :
1. Die auffahrende Fahrerin hat für die die Kombination aus eigener Aufmerksamkeit und gefahrerner Geschwindigkeit zu wenig Abstand gehalten.
2. Die vorausfahrende Fahrerin ist für die Sichtverhältnisse zu schnell gewesen. So das sie beim Erkennen der Fußgängerin ohne Überholmöglichkeit zu stark abbremsen musste.
Und im Vergleich zu einem Fußgänger der entgegenkommt war die Differrenzgeschwindigkeit zwischen Fußgänger und KFZ-Verkehr kleiner. Was die Situation etwas entspannt. Oder wird erwartet das Fußgänger die Fahrbahn verlassen wenn der Platz nicht reicht ?
Diese Art von Radverkehrsführung hat sich in Berlin doch schon bewährt : https://www.mapillary.com/app/?lat=52.51…90004491&zoom=2
Dass sich die meisten Radwege nicht für hohe Geschwindigkeiten eignen ist bekannt.
Sieht man ja besonders schön bei unseren netten Nachbarn, den Niederländern mit den tollen Radwegen , die ja teilweise sogar Benutzungspflicht für 45 km/h Mopeds (bromfiets) haben. Obwohl diese Mopeds auf Radwegen nicht mit Höchstgeschwindigkeit gefahren werden dürfen. IIRC 30 igO und 40 agO.
an in Marseille kurz vor 22:00 ...
Der ist zu spät um am gleichen Tag noch nach Girona zu kommen, das geht laut Bahn.de nur mit Übernachtung in Montpellier
Wäre das eine Blitzerattrappe , wäre das sicher entfernt worden und der Aufsteller verklagt.
Wenig Hoffnung macht übrigens der letzte Absatz
Heißt also das Ordnungsamt überlegt sich, wie es seine Arbeitsverweigerung weiterführen kann.
Ja , das arme Ordnungsamt. Da hat man durch jahrzehntelange Rechtsbeugung Parkanarchie herangezüchtet. Und jetzt kommt da ein Gericht ...
Nehmen wir mal an das Unfallrisiko wäre exakt gleich für Führung auf Radweg und Fahrbahn. Und du hättest die Ressourcen das gesamte Straßen/Radwegnetz zu untersuchen. Wie machst du das ? Du nimmt einen Straßenabschnitt mit Radweg und suchst dir einen Vergleichsabschnitt ohne Radweg der in allen betrachteten sonstigen Parametern möglichst gleich ist . Und vergleichst du Unfallzahlen der jeweiligen Paare. Was wirst du bei gleichem Risiko als Ergebnis finden : Du wirst relativ viele Paare finden mit gleichen Unfallzahlen. Aber es wird auch Paare geben wo die Radwege besser abschneiden und als "Ausgleich" etwa die gleiche Anzahl von Paaren wo die Fahrbahn besser abschneidet.
Damit hast du 3 Fälle: gleiche Unfallzahl : keine Entscheidung möglich ,Und von den verbleibenden Abschnitten etwa 50% rechtswidrig da Unfallzahl auf dem Radweg größer.
Wenn nun das Unfallrisiko auf Radwegen im Mittel größer ist vergrößert sich der Anteil der Paare , bei dem auf dem Radweg mehr Unfälle auftreten auf größer 50% der entscheidbaren Fälle
Wenn die Eignung so kategorisch ausgeschlossen ist, wie du behauptest, ist das Verkehrszeichen an sich nicht nur rechts- sondern verfassungswidrig.
Die Radwegbeschilderung hat ja eine Doppelfunktion
1. Sie verbietet anderen Verkehrsteilnehmern diesen Weg zu benutzen
2. Wenn eine Fahrbahn neben dem Radweg verläuft, verbietet sie es Radfahrern , diese Fahrbahn zu benutzen.
Die erste Funktion ist rechtmäßig , die zweite Funktion aber sehr zweifelhaft.
Denn laut Unfallforschung ist ist mit einer Wahrscheinlichkeit > 50% damit zu rechnen , das das Unfallrisiko auf dem Radweg höher ist als auf der begleitenden Fahrbahn. Ein Benutzungspflicht für einen Radweg mit höherem Unfallrisiko aber ist nicht vereinbar mit Art. 2 GG und rechtswidrig.
Das Rechtstaatsprinzip aus Art 20 GG verbietet des dem Staat aber rechtswidrige Anordnungen zu treffen. Deswegen ist der Staat meines Erachtens verpflichtet, vor der Anordnung einer Benutzungspflicht mit einer wissenschaftlich fundierten Methode nachzuweisen, das dieser Radweg das Unfallrisiko für Radfahrer nicht erhöht. Das "Belastungsdiagramm" das heute als Begründung benutzt wird, ist nicht wissenschaftlich fundiert.
Geeignetheit besteht, wenn die Handlung irgendwie dem gewünschten Ziel zuträglich ist;
Um das Ziel "mehr Sicherheit für Radfahrer" zu erreichen sind Radwege allerdings nach dem Stand der Unfallforschung ungeeignet. Noch Kein Unfallforscher konnte in der Vergleichsuntersuchung zeigen, das ein Radfahrer auf einem fahrbahnbegleitenden Radweg ein geringeres Unfallrisiko hat als auf der Fahrbahn. Sondern die Ergebnisse haben ein deutlich höheres Unfallrisiko in Kreuzungsbereichen gezeigt.
Der Artikel ist leider hinter einer Bezahlschranke
Auch die TAZ thematisiert diese Statistik jetzt: Weit weg von der Vision.
Am Frankfurter Tor sind laut der Statistik besonders viele Radfahrer betroffen. Als Maßnahme soll da jetzt ein Pop-Up-Radweg "verstetigt" werden.
Hat da jemand Einblick in die Unfallursachen ? Wenn das Abbiegerunfälle sind ist diese Maßnahme eventuell nicht zielführend.
Morgen ist die Berufungsverhandlung wegen des Gehwegparkens vor dem OVG Bremen.
Wir dürfen gespannt sein, ob die Sache nicht auch noch nach Leipzig zum BVerwG gelangt.
Sehe ich dort Richtungspfeile in beiden Fahrtrichtungen?
Das ist doch egal. Der LKW-Fahrer hat §9(5) StVO zu beachten:
ZitatWer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.
Edit: Blick auf die Unfallstelle aus Windschutzscheibenperspektive
Es wär m.E. viel einfacher möglich, den MIV (und der ist ja das, was stört) in seine rechtlichen Schranken zu verweisen:
Das will man nicht. Weil man damit die heilige Kuh Autofahrer belangen müsste.
Das Problem ist meiner Ansicht nach die Funktionsweise der menschlichen Wahrnehmung. Die kann nur eine gewisse "Datenrate" verarbeiten .
Wenn mehr ankommt als verarbeitet werden kann, wird "Unwichtiges" weggefiltert. Und leider lernt das Gehirn sehr schnell, das Verkehr neben der Fahrbahn normalerweise unwichtig ist.