Bei Reichs- Und Bundesbahn war der Wittfeld-Akkutriebwagen ein halbes Jahrhundert lang in Betrieb. Und als Nachfolger wurde von der ETA150 entwickelt
Beiträge von mkossmann
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Und was soll das Rote da? In ganz Deutschland heißt das: "das ist für die Fahrräder, während das Graue daneben für die Fußgänger ist". Nur hier nicht?
Nicht nur da:
Jubiläum: Seit 40 Jahren sind die Radwege in Offenburg grünDie grünen Radwegemarkierungen in Offenburg gibt es seit 40 Jahren. Auch wenn sie inzwischen einen hellgrünen Farbton bekommen, sind sie aus dem Straßenbild…www.bo.deBlaue Radwege in TübingenTausend Quadratmeter Radweg erhalten künftig neuen Anstrich, um Sicherheit der Radfahrer zu erhöhen.www.aktivmobil-bw.de -
Dann bleibt wenig Restbreite auf der Fahrbahn und für den Begegnungsverkehr wird es schwierig“, hielt Christoph Schykowski, CDU, dagegen.", heißt es in dem Text.
Ja, die von der CDU gehegten und gepflegten rechtsfreien Räume sollten erhalten bleiben.
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Einfahrt für Lkw verboten. Jedenfalls im April 2022.
Das "Einfahrt für LKW verboten" ist auch auf dem Unfallbild des NDR zu erkennen
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Das Gelände auf das der LKW-Fahrer wollte ist ein privater Parkplatz des Aldi. Somit ist §9 StVO zu beachten
Zitat(5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen
Da steht nichts von Furten,Wartelinien etc,.pp.
Für den Parkplatz Verlassende gilt §10 StVO :
ZitatWer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.
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Vermutlich stellt nicht der Traktor das Problem dar, sondern die daran angebauten Geräte.
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Jeder Fahrer muss vor Fahrtbeginn sein Fahrzeug überprüfen ob es verkehrssicher ist. Die Erfüllung von §56 StVZO ist eine der Voraussetzungen für die Verkehrssicherheit. Genau so wenig darf jemand mit defekten Bremsen losfahren.
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Anlieger hatten eine Chipkarte oder einen Code, um den Poller zu öffnen.
In Karlsruhe hat man es mit einem "intelligenten Poller" versucht
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Solche Meldungen lassen dann aber Zweifel aufkommen ob die Fußgänger- und Radfahrerkennung bei schlechten Lichtverhältnissen schon gut genug ist
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Und was lernen wir nebenbei: die gehen von 500 Betriebsstunden pro Jahr aus. Also im Schnitt 1 Stunde und 22 Minuten pro Tag.
Stehzeuge eben
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Bedeutet das, dass Parteien, die es schaffen, eine Liste mit 48 Kandidaten aufzustellen, eine bessere Chance haben, Abgeordnete ins Parlament zu entsenden?
Nein. Man kann auch "kumulieren". D.h einem Kandidaten mehrere (bis zu drei) Stimmen geben.Solange man die Gesamtzahl der Stimmen nicht überschreitet . Genauere Erklärung
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Kopfsteinpflaster war wohl mit ein Grund für die "Innovation" Radweg.
Schwachzocker: Federung kostet Energie
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Der Unfall düfte an dieser Stelle passiert sein : https://www.mapillary.com/app/?lat=53.55…172&focus=photo
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§ 49 StVO 2013 - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
§49 (4) 3.
Das trifft wohl auf die Baufirma zu, wenn sie Verkehrszeichen ohne eine gültige verkehrsrechtliche Anordnung der Verkehrsbehörde aufstellt. Kennt jemand das dafür fällige Bußgeld? Im Tatbestandskatalog habe ich dazu nichts gefunden.
§ 132 StGB sollte passen :
Zitat
Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.Das wird selbst für Blitzeratrappen angewendet
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oder ob sie "unbeachtliches Blech" sind, weil es am hoheitlichen Verwaltungsakt fehlt.
Für diesen Fall könnte man ja mal eine Anzeige wegen Verdachts auf Amtsanmaßung stellen. Wenn dann eine passende VRAO auftaucht, weis man das die StVB verantwortlich ist. Wenn nicht werden die Verantwortlichen für die Aufstellung des Schildes hoffentlich lernen, Schilder nicht ohne VRAO aufzustellen
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Frag doch mal an wie sich mit verträgt .Siehe § 45 StvO
Zitat(1c) Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken. Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen. An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel nach § 8 Absatz 1 Satz 1 („rechts vor links“) gelten. Abweichend von Satz 3 bleiben vor dem 1. November 2000 angeordnete Tempo 30-Zonen mit Lichtzeichenanlagen zum Schutz der Fußgänger zulässig.
(1d) In zentralen städtischen Bereichen mit hohem Fußgängeraufkommen und überwiegender Aufenthaltsfunktion (verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche) können auch Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen von weniger als 30 km/h angeordnet werden.
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"Die Städte wurden für Menschen in Autos erschaffen"
Nein, In den meisten Fällen sind Städte älter als Autos. Der Versuch sie autogerecht umzubauen ist gescheitert .
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Es dürfte kein großer Entfernungsunterschied sein die E-Fuels um Cap Horn zu schippern statt durch den Panamakanal.
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Finde den Fehler.
Der Fehler ist das was du von einem Schutzstreifen erwartest. Schutzstreifen wurden erfunden um Autofahrer vor Nichtüberholenkönnen zu schützen indem Radfahrer animiert werden so weit rechts zu fahren, das sich Autofahrer noch links vorbeidrücken können.
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Zum Beispiel in Form "sicherer Radwege", die bei genauer Betrachtung manchmal gar nicht so sicher sind.
Aber noch weniger sicher ist es, unkontollierten Autoverkehr und Fahrradverkehr im Mischverkehr zu betreiben.
Falsch. Noch kein Unfallforscher konnte bei Risikovergleich zwischen fahrbahnbegleitenden Radweg und Fahrbahn feststellen, das der Radweg objektiv sicherer ist , also Radfahrer ein geringeres Unfallrisko haben. Nur das subjektive Sicherheitsgefühl ist auf Radwegen höher.