Der für die Haltestelle verantwortliche Verkehrtplaner sieht die Haltestelle vermutlich immer nur aus Windschutzscheibenperspektive und kann damit auch kein Problem erkennen
Beiträge von mkossmann
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Sehe ich richtig ? Der Umweg wäre auf Höhe des Hauses Nr. 24 rechts und dann nach links auf den Wilhelm-Hauffweg abzubiegen ?
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Jein. Es ist eine Frage der Durchsetzung. Wenn die Parkanarchisten feststellen, das 5 min nachdem sie ihre Karre dort abgestellt haben, ein Abschleppwagen auf ihre Kosten unterwegs ist, weden sie es unterlassen. Wenn sie weiterhin nur alle Jubeljahre ein billiges Knöllchen bekommen werden wird die Ecke als Parkplatz genutzt werden.
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Auch in Karlsruhe wurde vor der Elektrifizierung 1899 gegen Oberleitungen lobbyiert. Und es wurden Fahrzeuge mit Akkumulatoren beschafft, die es ermöglichten , auch oberleitungsfreie Abschnitte zu befahren. Der Akkubetrieb hat sich dann aber nur bis 1903 gehalten.
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Wie wird der "Radweg" nach der Benutzung als Ersatzfahrbahn wohl aussehen ? Vermutlich nicht besser wie die derzeit existierende Fahrbahn. Die Fahrbahn wird aber dann neuwertig sein.
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etwa an den neu gebauten Radwegen entlang der Bundesstraße 4 von Lüneburg Richtung Süden.
Ist das dieser Radweg ? Neu und schon kaputt ?
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Man weiss ja: Die Einzigen, die in Deutschland den Verkehr behindern dürfen, sind die Autofahrer
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Die Bildunterschrift
ZitatJetzt soll Gehwegparken an der Barystraße aber verboten werden.
sagt ja schon viel. Das Gehwegparken war nie erlaubt. Sondern es wurde mit Unterstützung von gewissen Politikern ("„Ich parke dort auch auf dem Bürgersteig, weil die Straße eben nicht breit genug ist.“) rechtsfreie Räume geschaffen.
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Definitiv verständlicher beschildert – allerdings sollte in einer 30-Zone der Radweg gänzlich verschwinden.
Eine Benutzungspflicht in der 30-Zone ist rechtlich nicht mit §45 (1c) StVO vereinbar :
ZitatDie Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken. Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen.
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hmmm ... etwa hier?
Jain. Im Verlauf der der Pforzheimerstr. gibt es mehrere Autohäuser. Früher (tm) war das ein benutzungspflichtiger Radweg für beide Richtungen, inzwischen nur noch optional . Das fiese ist aber , das weiter südlich per Zeichen 254 der Radverkehr verboten wird und durch das Industriegebiet Spinnerei geschickt wird. So das ein Großteil der Radfahrer die alten, minderwertigen Radwege benutzt.
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Autofahrer bedroht 26-jährigen Radler in Karlsruhe mit BierflascheAuf der Kriegsstraße gibt es eine Rangelei zwischen einem Autofahrer und einem Radfahrer. Nun geht es auch um die Frage, wer wo fahren darf.bnn.de
Hoffentlich wird da auch die Fsst die Eignung des Autofahrers zum Führen eines KFZ überprüfen.
Und der Vorwurf der Nötigung erscheint auch an den Haaren herbeigezogen denn der erste Autofahrer ist ja am Radfahrer vorbeigekommen und da der rechte Straßenrand beparkt wird ist es wegen Sicherheitsabständen auch i.O. wenn zwischen den Straßenbahngleisen gefahren weil
1. nur so es möglich ist nicht im Bereich des rechten Gleises Rad zu fahren und gleichzeitig genügend Anstand zum "ruhenden KFZ-Verkehr" zu halten.
2. es für KFZ nicht möglich ist mit ausreichendem Sicherheitsabstand zu überholen, wenn rechts noch ein Parker steht
Und eventuell man könnte auch noch argumentieren das der Radfahrer angehalten hat um §5(6) StVO zu genügen.
Aber autofahrende Polizisten sehen das wohl nur aus Windschutzscheibenperspektive
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Das bestreiten die Darmstädter ja ganz massiv. Sie behaupten, dass der LKW an dieser Stelle schon im 90°-Winkel zum Radweg steht und der LKW-Fahrer den Radfahrer bequem durch die Seitenscheibe sehen kann.
Bei einer tiefgezogenen Seitenscheibe stimmt das wahrscheinlich. Aber wie hoch ist deren Anteil ?
Und bei wahrgenommenen Radfahrern kann das Hirn immer noch den Kurzschluss machen: Der biegt ebenfalls ab und kommt mir nicht mehr in die Quere.
Ergänzung: Abbiegeassistenten lassen sich laut des UDV-Versuchs auch aufs Glatteis locken
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Zitat
Im Mischverkehr ist es üblich und erlaubt, dass Radfahrer neben haltenden Fahrzeugen bis zur Haltlinie vorfahren.
Thomas Schlüter hat da mal seine Statistik ausgewertet. Und kommt zu dem Ergebnis, das es keine tödlichen Unfälle gibt, bei denen Radfahrer auf einer Fahrbahn rechts im Mischverkehr an an der Ampel wartenden KFZ-Verkehr vorbeigefahren sind. In allen Fällen fand das Vorbeifahren auf einer Radverkehrsanlage statt.
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Dein Link funktioniert nicht (Typo ? ). Du meintest vermutlich https://www.dw.com/de/die-gr%C3%B…welt/a-57062272
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Oder meinst Du, der schützt?
Der schützt Autofahrer davor, physikalisch nicht überholen zu können . Im dem der Radverkehr weit genug rechts geführt wird.
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Es ist ein großer Irrtum, dass der Kraftverkehr es irgendwie mit mehr Geduld und Respekt honorieren würde, wenn er sieht, dass man sich abstrampelt. Aus der Lenkradperspektive gibt es eh keinen Unterschied zwischen 10 oder 30 km/h. Da bist du sowieso immer "stehendes Hindernis"/Slalomstange.
Das absurde dabei ist : Die gleichen Autofahrer haben wenig Skrupel nach Abschluss ihrer Fahrt den Verkehr mit einem geparkten Auto zu behindern
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Ich vermute, den Unfallhergang kann man mit der Schleppkurve des LKW erklären. Die Sattelzugmaschine fährt den größten Kurvenradius und ist somit gerade noch an der Frau vorbeigekommen. Wenn man dann aber nicht sofort zurückspringt, kann man vom Auflieger umgestossen werden und dann von den Achsen des Aufliegers , die den engsten Kurvenradius haben, überfahren werden.
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Mag sein, dass es einzelne Autofahrer*innen gibt, denen es missfällt, dass sie jetzt nicht mehr überall legal die Bürgersteige zuparken dürfen.
Nein , mit diesen Schildern wird nicht das Parken auf Gehwegen verboten. Das ist auch ohne Schild verboten. Sondern das Parken auf der Fahrbahn. Um sicherzustellen das der Fahrbahnverkehr nicht zu sehr durch den "ruhenden KFZ-Verkehr" behindert wird.
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Die Mahnwachenszene "feiert" mittlerweile den 13. "getöteten" (sic!, Passivum) Radfahrer im laufenden Jahr in Berlin, obwohl es sich bei sieben und damit über der Hälfte der Fälle nach den vorliegenden Informationen um Alleinstürze gehandelt hat. In 4 der 7 Fälle gab es vor Ort "Infrastruktur".
Gibt es die Datenlage her Aussagen zu machen, ob die Alleinunfallgefahr auf "Infrastruktur" höher oder niedriger ist als auf der Fahrbahn ?
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Und noch gegengerechnet:
An der Stelle wo jemand mit 20 km/h steht hat der 30 km/h Fahrende noch 28 km/h Geschwindigkeit und der 50km/h Fahrer hat noch nicht mit dem Bremsen begonnen.
Und an der Stelle wo der 30 km/h Fahrende steht hat man bei 50 km/h Ausgangsgeschwindigkeit noch 46,9 km/h.