Beiträge von obelix

    Nicht ganz. Der Formulierung nach wechselte der Radfahrer an der Stelle vom Radweg auf die Fahrbahn, nachdem er die Einmündung bereits überquert hatte.

    Ich habe in Polizeiberichten "überquerte" schon des Öfteren an Stellen gelesen, wo überhaupt kein Radweg existiert und sich alles auf der Fahrbahn abgespielt hat. Sprachlich unsauber, könnte sowohl "er querte die Nebenstraße abseits der Fahrbahn und wechselte dann auf die Fahrbahn" als auch "er querte die Nebenstraße, wobei er auf die Fahrbahn wechselte" oder "er überquerte die Einmündung der Nebenstraße auf der Fahrbahn der übergeordneten Straße" heißen.

    Rein technisch macht es aber überhaupt keinen Unterschied, weil die Frau ja aus der Querstraße kam und sogar das Stop-Schild vor dem Radweg hatte. Selbst wenn er am Ende erst auf den Radweg aufgefahren und dann in der Brücke auf die Fahrbahn runtergefahren wäre, könnte sie ihn kaum erreichen, wenn sie ordnungsgemäß mindestens eine Sekunde am Stop-Schild und eine weitere an der Sichtlinie gehalten hätte.

    Da kommt mir "Faust I" in den Sinn: "Grau, teurer Freund, ist alle Theorie."

    Wenn ich auf einem zweispurigen Kreisel innen fahre und bei X raus will, soll ich also bis X-1 innen fahren und dann nach außen wechseln? Leider fahren aber bei X-1 Autos in den Kreisel, die entweder auch bei X rauswollen oder aber erst bei X+1.

    Das geht natürlich nur bei entsprechend großen Kreiseln und geringeren Geschwindigkeiten und im Fluss. Es muss so laufen wie an Autobahnkreuzen, alle fahren gleichmäßig schnell und deswegen kann man rüberwechseln, wenn der Hintermann im Spiegel für 2 Sekunden ungefähr da bleibt wo er vorher war (blöd formuliert). Wenn zu schnell oder gar unterschiedlich schnell gefahren wird (deswegen das Bild der Oma auf dem Rücksitz, die mäßigt), bricht das ganze natürlich zusammen. Vielleicht funktioniert es deswegen im Ausland besser, wenn da einer blinkt, bremst der (vorrangberechtigte) Hintermann bzw. geht vom Gas und alles klappt. In Deutschland trifft man öfters auf Leute, die dann sogar noch Gas geben und sich wundern, wenn der Blinkende dann tatsächlich wechselt...

    Der von dir verlinkte Kreisel ist weitaus zu klein für sowas, er müsste hier mindestens bis an die umliegenden Häuser reichen und die aktuelle Fahrbahn wäre dann die nicht befahrbare Innenfläche. Dann klappt auch das Wechseln, weil zwischen allen Ausfahrten 50m liegen statt 10, und das fährt man bei 30km/h in sechs statt einer Sekunde - genug Zeit zum Einfahren/Einschätzen und zum Wechseln bzw. Kreuzen auf den einfahrtsfreien Strecken. Vom Prinzip her ist z. B. der Kreisel in Ulm (Kreuzung dreier Bundesstraßen) so ein Beispiel.

    Steht und fällt natürlich immer mit der Kooperation aller Fahrer. Schon ein einziger, der z. B. einen zu späten Wechsler nicht nach außen reinlässt, woraufhin dieser dann abbremst und durch die jetzt andere Geschwindigkeit nicht mehr im Fluss ist und weiter abbremst bis zum Stillstand um seine Ausfahrt nicht zu verpassen, wodurch nachfolgende auf beiden Streifen abbremsen (die einen um nicht aufzufahren, die anderen um ihn rauszulassen), bringt das ganze zum Erliegen. Das ist aber wie gesagt die Schuld einzelner Fahrer, nicht des Kreisels.

    Wer zwischen Ost und Nord nach innen wechselt, schafft es normalerweise nicht, im Westen rauszukommen, weil auf der Außenbahn die Autoschlange nahezu lückenlos ist. Ich hatte mal so einen Schlaumeier schräg vor mir (hinter mir reingefahren, mit Vollgas auf die Innenbahn ...), der prompt eine Ehrenrunde drehen musste, weil er nicht am Lkw vorbeikam.

    Wieso hat er nicht einfach gebremst und gewartet? Im Kreisverkehr darf man zwar nicht halten, warten ist aber natürlich nicht verboten. Mir ist so was auch schon passiert - Navi sagt zweite Ausfahrt nehmen, also direkt nach innen, um rechts nicht zu verstopfen... oh, mittlerweile wurde hier gebaut, Navi kennt sich nicht mehr aus, also doch erste raus - da wäre ich gar nicht auf die Idee gekommen, nicht zu bremsen... normal lässt einen eh ein netter Mensch rein, und wenn nicht, dann wartet man halt ein paar Sekunden. Oder agiert man im Norden nach der Devise "Lieber krepieren als Schwung zu verlieren!"? ;)

    Kreisverkehre sind eine eigentlich geniale Lösung, die leider durch einzelne Fahrer und Planer kaputtgemacht wird. An sich muss man sich einfach nur sowas ähnliches wie im Film "Speed" vorstellen, nur in beide Richtungen - wenn man langsamer als 15 oder schneller als 30 fährt (mit dem Auto), dann explodiert eine Bombe unter dem Sitz. Problem gelöst, Verkehr bleibt flüssig. 8)

    Wenn alle Verkehrsteilnehmer den Kreisel als gleichberechtigten Zu- und Abfluss sehen würden, dann gäbe es wenig Probleme. Im Prinzip sorgt ja bereits die Kurvenform dafür, dass ein links oder gegenüber auftauchender PKW mich gar nicht erreichen kann, bzw. selbst wenn er mich erreichen würde, könnte ich noch reinschlüpfen. Ich sehe deswegen Vorfahrtsverstöße im Kreisel als eher locker an, in beide Richtungen. Blöd ist es nur, wenn einzelne Leute versuchen um die Kurven zu driften und wieder andere bereits in die Eisen gehen, wenn sie nur grade eine Kühlerhaube auf der Gegenseite erspähen können, und dadurch dann der Fluss zerstört wird. Dann verliert der Kreisel seine Leistungsfähigkeit. Wenn stattdessen alle zügig in den Kreisel ein- und ausfahren würden, aber dann im Kreisel nur so schnell fahren, dass es auch der Oma auf dem Rücksitz nicht übel wird, dann klappt das.

    Zweispurige Kreisel mit demselben System, plus zwei eisernen Regeln:

    1. Wer die erste Ausfahrt nach seiner Einfahrt nimmt, bleibt außen, alle anderen fahren nach innen und wechseln vor ihrer Ausfahrt nach außen (wie in Frankreich und anderswo üblich)
    2. Wer die Fahrstreifen zur Beachtung von Regel 1 wechselt, hat immer Vorrang; kommt es zur Kollision, hat automatisch der Schuld, der Regel 1 nicht beachtet hat; Fahrtrichtungsanzeiger bedeuten "ich biege jetzt ab!" und nicht "ich würde vielleicht gerne, wenn ich dürfte...!"

    Radwege haben in diesem System keinen Platz, bzw. haben sie in unserem aktuellen ja auch nicht, wie die Beispiele eindeutig zeigen: entweder werden Radfahrer mittels Zeichen 205 ausgesperrt, damit sie eigentlich gar nicht mehr existieren, oder es werden Verzögerungen im Kreisel durch abrupt haltende ausfahrende Autos in Kauf genommen, oder sogar beides gleichzeitig (die hohe Kunst!).

    Dazu noch eine Frage am Rande: wenn in einem Kreisel mit umlaufendem 205er-Weg ein Fußgänger geht, ist er dann gemäß § 9 Abs. 3 Satz 3 StVO bei Ausfahrt aus dem Kreisel durchzulassen, weil es noch als Abbiegevorgang zählt, oder muss er warten, weil es bereits eine Querung der Straße ist? Ich kann ja schlecht anhalten und messen, ob mehr als 5m vorhanden sind, und eigentlich müsste ich diese Regel ja gar nicht kennen oder beachten...

    Das ist so gut wie nichts!

    Wie gesagt, in Relation zu vergleichbaren Straßen der näheren Umgebung und den Verkehrsmengen. Dass hier nur absolute Werte gelten sollten, kann ich kaum glauben, bzw. würde es erklären, wieso bisher nichts unternommen wurde... ist auf jeden Fall nicht sinnvoll, weil dann ja per Definition nur Autobahnen, stark befahrene Bundesstraßen und dergleichen verbesserungswürdig wären und alle ländlichen Kreise das ganze gleich mal einstellen könnten. Zum Vergleich, das wären hier etwa 3% der gesamten Unfälle landkreisweit, und das für eine unbedeutende Straße mit unter 1000 Fahrzeugen pro Tag.

    Was genau die Kriterien sind, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und wird in internen Erlassen geregelt.

    Was es in Bundesländern ohne IFG wie Bayern dann im Prinzip zum Staatsgeheimnis erklärt...

    Richtig ist aber, dass auf Kreisebene Unfallkommissionen (bestehend aus Straßenverkehrsbehörde, Straßenbaulastträger und Polizei) einzurichten sind, deren ständige Aufgabe es ist, Unfallhäufungen zu erkennen, zu analysieren und nach Möglichkeit Lösungsvorschläge zu unterbreiten.

    Das muss der Verkehrsteilnehmer nichts neu entdecken und mitteilen. Das ist deren täglich Brot.

    Und wenn sie das nicht tun, dann kann man das weder korrigieren noch überhaupt erfahren (siehe oben). Dieses Vertrauen in die Verwaltungsbeamten habe ich nicht mehr, seit ich sehe, wie hier Schilder mehr oder weniger nach Gutsherrenart aufgestellt werden und dem Bürger gegenüber darüber auch keine Rechenschaft gegeben wird. Und da wird mein Kreis auch nicht der einzige sein, sonst wäre in diesem Forum ziemlich wenig los. ^^

    Richtig! Es ist nicht leicht.

    Es muss schlüssig dargelegt werden, dass die Lösung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer deutlichen Verbesserung führen wird. Und die finanziellen Aufwendungen müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Sache stehen.

    Wenn man eine Milliarde für die Beseitigung von drei Unfällen mit Leichtverletzten ausgeben kann, wäre es leicht. Das macht aber keinen Sinn.

    Mit "leicht" meine ich, wie ich als Bürger die Verwaltung drängen oder zwingen kann, notfalls per Klage, den Verhältnissen abzuhelfen, bevor mich auf dieser Strecke jemand vom Rad semmelt und dann die Polizei das als "bedauerlichen Einzelfall" abtut und an das "Tragen eines Fahrradhelms" appelliert. Und wenn mir regelmäßig an Kuppen Kraftfahrzeuge mit sicher mehr als den dort höchstens vertretbaren 30 km/h einen knappen Meter links vorbei schießen, dann tröstet mich auch nicht, dass sich vielleicht irgendwo in einem Amtszimmer ein Pro-Forma-Ausschuss trifft und sich diese Straße mal für 10 Minuten anschaut, alle 10 Jahre. Hier hängen noch Schilder aus den 70ern, die gar nicht mehr gültig sind, und das auf deutlich stärker befahrenen Straßen...

    Das passt jetzt überhaupt nicht hierhin, sorry dafür. Friedrich Merz mit langen Haaren hat mich so getriggert. Martin Sonneborn erklärt das hier mal mit FM und den langen Haaren.

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    :saint:

    Man sollte niemals seinen Namen vergessen. Und das mit dem Mofa, denn wahrscheinlich ist er damals nur Fahrrad gefahren. ^^

    Im Frühjahr 2000 wurden einige deutsche Politiker von dem Bedürfnis überwältigt, der Öffentlichkeit zu gestehen, dass sie trotz aller konservativen Behäbigkeit einst eine aufregende, revolutionäre Phase durchgemacht hätten. Friedrich Merz zog nach und beichtete, er sei einmal mit langen Haaren und ohne Helm mit dem Mofa verwegen durchs Sauerland gebrettert. Leider fand die »Zeit« ein paar Klassenkameraden, die sich ebenfalls an die gemeinsame Jugendzeit erinnerten. Aber etwas differenzierter.

    → Sachdienlicher Hinweis der »Zeit«

    »Schulterlange Haare? Merz? Nie im Leben!« meint Ernst Ferdinand, der gemeinsam mit Merz das Briloner Gymnasium besuchte. »Unser Kumpel hatte schon immer die Frisur, die er heutzutage trägt. Dafür hätte der alte Merz schon gesorgt, dass die Haare nicht zu lang wurden!« Die wilden Rasereien mit dem Motorrad, von der (sic!) Merz berichtete, habe es ebenfalls nicht gegeben. »Uli hatte zeitweise ein Zündapp-Mofa, ich irgendein französisches Fabrikat, Friedrich hatte gar keines. An die Pommesbude auf dem Marktplatz, an der Friedrich Merz angefangen haben will zu rauchen und Bier zu trinken, erinnert sich sein alter Freund folgendermaßen: »In Brilon hat es noch nie eine Pommesbude auf dem Marktplatz gegeben, es sei denn vielleicht zur Michaeliskirmes – für drei Tage im Jahr.«

    Ich nahm das damals zum Anlass, die legendären Reportagenfälscher Gärtner/Nagel um eine Investigativrecherche in Merz’ Heimat zu bitten; und ohne dass die beiden ihren Schreibtisch für einen bemerkenswerten Zeitraum verlassen hätten, wurde mir bald darauf eine solche präsentiert. Den verwegensten Satz nahm ich heraus und setzte ihn als Überschrift darüber: »Sie nannten ihn Fotzen-Fritz«.

    Ich kann aus Erfahrung sagen: Nein. Man fürchtet es nur. Besonders beim Modell XL. War gerade beim Ohrenarzt. Und bin 48.

    Ich hab mir vor längerer Zeit auch dieses Modell gekauft, einmal mit einer Armlänge Abstand im Freien für zwei Sekunden gezündet und danach dann doch lieber gelassen... aber gut zu wissen, danke. :thumbup:Wobei die Mofahupe mit 6V-Miniakku auch was für sich hat, da fühlt man sich wie Friedrich Merz im Sauerland mit langen Haaren 8)

    Der Bürgermeister sagt im BR-Beitrag doch, was das geniale ist: da Züge nur auf Gleis 1 einfahren, kann man auch mit 10 Halben im Schädel noch problemlos in den Zug torkeln und wird nicht nach einem Treppensturz am nächsten Tag von den Frühschichtpendlern in der Unterführung gefunden. ^^

    Ich kann deinen Ärger zwar verstehen, den ich beim Lesen der Sätze auch empfunden habe, aber am Ende gilt eben doch irgendwo § 1 StVO und auch wir als schwächere Verkehrsteilnehmer sind dementsprechend in der Verantwortung, einen Unfall nach Kräften zu vermeiden. Wie das nun im konkreten Beispiel ausgesehen hätte entzieht sich meiner Kenntnis, das gibt die Beschreibung des Unfallherganges nicht her. Und vielleicht wohnt dem Urteil eben doch noch der Geist der autogerechten Stadt inne.

    Die Beschreibung ist doch relativ klassisch für rechts von Rechtsabbiegestreifen liegende Radwege oder Radstreifen, die keine getrennte Signalisierung haben - LKW-Fahrer lässt neben ihm wartende bzw. fahrende Radfahrer durch, fährt dann in einem Zug los und schneidet weiter dahinter befindliche Radfahrerin, die weiterhin Vorfahrt hätte. bei den üblicherweise viel zu geringen Radwegbreiten in vielen Städten kannst du da kaum noch reagieren, du müsstest sofort innerhalb von ein oder zwei Sekunden mit dem LKW abbiegen, sprich dich bei 20 km/h selbst in parkende Autos, den Bordstein oder andere Hindernisse werfen. Und selbst dann kannst du mit etwas pech nicht vom Auflieger, sondern der Zugmaschine vorne erwischt werden, wo schon der erste Schlag/Kontakt reicht, um dich vom Rad zu holen.

    Es gibt aus meiner Sicht nur wenige Dinge, die man in solchen Situationen tun kann, um sicher zu überleben:

    • Grundsätzlich den Radstreifen/Radweg meiden und mittig auf dem rechten Fahrstreifen fahren. Relativ sicher, aber Ordnungswidrigkeit und man steht lange im giftigen Abgasstau.
    • An jeder Kreuzung nach dem rechts vorbeifahren mittig hinter das erste wartende KFZ stellen, bei LKW eins dahinter, falls nicht genug Platz davor ist. Ebenfalls Ordnungswidrigkeit, und erfordert schnelle Reaktion beim Anfahren der Kolonne, ansonsten ziemlich praktikabel. Der Hass aller Autofahrer ist dir gewiss. So praktiziere ich das bei Schutzstreifen, da ist es aber legal.
    • AirZound oder Mofahupe kaufen, montieren und bei jedem LKW und jedem blinkenden PKW hupen. Gleich doppelte Ordnungswidrigkeit, nun hast du den Hass aller Leute in der näheren Umgebung sicher. Auf Dauer auch einen Hörsturz.

    §1 StVO gilt im Übrigen entsprechend der eigenen Betriebsgefahr und besonders gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern. Rücksicht des Schwächeren gegenüber dem Stärkeren wäre dagegen nichts anderes als das Recht des Stärkeren und entspräche nur dem Geist der Reichsstraßenverordnung. Das "gegenseitig" in der StVO bezieht sich dagegen darauf, dass auch der Schwächere diese Rücksichtnahme nicht ausnutzen soll - ansonsten könnte ein Fußgänger als schwächster über die Autobahn marschieren und alle Autofahrer müssten ihm in Schrittgeschwindigkeit folgen. Es heißt explizit nicht, dass er auf dem Zebrastreifen zur Seite springen muss, um einem Autofahrer freie Bahn zu machen, der ihn andernfalls einfach totfahren würde - so wie es der LKW-Fahrer hier mit der Radfahrerin getan hat.

    Diese Aussage mit dem *extrem* viele hast du woher genau?

    An sich klingt das wie ein Musterbeispiel für eine Kombi aus Streckenlimit von 60, 70 oder 80 in Verbindung mit Überholverbot/durchgezogener Mittellinie). Gibts das denn schon?

    Unfallatlas 2016 bis 2019 und Polizeiberichte 2020. Extrem viel in dem Sinn, dass es in 5 Jahren auf der Strecke 10 Unfälle mit Personenschaden gab, auf zwei vergleichbaren Straßen ähnlicher Länge und mit sogar etwas mehr Verkehr in der Nähe aber 0 bis 1. Wildunfälle und Sachschaden kommen da noch dazu.

    Nein, es ist nichts ausgeschildert außer "Straßenschäden" und "scharfe Kurven". Seit einigen Jahren gibts auch noch Zeichen 625-10, aber das ist so oft gesetzt, dass es fast ein Schilderwald ist ^^

    Das sinnvollste wäre wahrscheinlich eine komplette Erneuerung des Fahrbahnbelags in Kombination mit T70. Ich muss die Tage mal die genauen Daten aus dem Atlas extrahieren, aber ich glaube mich zu erinnern, dass es großteils eher mit Gegenverkehr und Abkommen von der Fahrbahn zu tun hatte und weniger mit missglückten Überholversuchen.

    Danke für eure Antworten. Ich habe leider ganz vergessen zu erwähnen, dass es sich um eine außerörtliche Straße ohne Radweg handelt. Eine ältere Landstraße, schmal, geflickter Asphalt und Spurrillen, Kurven, Hügel, wenig Verkehr (unter 1000 Fzg./Tag), aber eben im Vergleich zu ähnlich schwach befahrenen Straßen extrem viele Unfälle, oftmals alleinbeteiligtes Abkommen oder Zusammenstöße in Kurven. Ich fahre da mit Rad und Auto und bisher ist mir nichts passiert, aber die Angst fährt immer etwas im Nacken mit...

    Darüberhinaus ist die Arbeit in Vereinen eine wichtige Aufgabe. [...] Außerdem gibt es verschiedene Bürgerbeteiligungsverfahren.

    Vereine will ich eigentlich meiden, mir geht es jetzt auch nicht um eine dauerhafte Einflussnahme, sondern einfach um die Auflösung von Konfliktstellen, die mich mit etwas Pech auch selbst irgendwann mal "erwischen" könnten. Bürgerbeteiligungen sind hier eher so "wir laden mal alle Einwohner (aber nur die!) der Stadt ein und dann darf jeder seinen Senf dazugeben", aber am Ende wird das eh ignoriert, weil es sonst aussehen würde wie das von Homer Simpson designte Auto...

    Anspruch mitsamt Klageberechtigung allenfalls bei persönlicher Betroffenheit.

    Anregungen gehen immer, aber ohne Anspruch auf Bearbeitung halt ...

    Bei Verkehrzeichen negativer Art, z. B. Tempolimits, bin ich ja automatisch immer betroffen. Gilt das dann bei so abstrakteren Fällen auch? Könnte ich also argumentieren, dass ich als die Straße nutzender Radfahrer oder Autofahrer durch den schlechten Zustand und die engen Kurven durch Unfälle von anderen gefährdet werde, selbst wenn ich nach § 3 Abs 1 StVO stets nur maximal 30 fahre, obwohl kein Tempolimit existiert? Oder muss ich erst selbst verunfallen, bevor ich was ändern kann?

    Natürlich gibt es das, beim Kraftverkehr ist das die normale Praxis. Mir ist aber kein Fall bekannt, wo dieser rationale faktenbasierte Ansatz im Zusammenhang mit Radverkehr geübt worden wäre. Beim Radverkehr herrscht zunächst das "edle" Vorsorgeprinzip (Handeln, bevor was passiert!!!), und zwar genau so lange, wie man damit dem Radverkehr das Fahrbahnradeln verbieten kann. Anschließend herrscht dagegen das Hinhalteprinzip (erstmal nix tun. Wenn es zu schlimm kommt, einen Umbau der Radverkehrsnalagen anpeilen, das aber nur, wenn $Fördermittel dafür kommen; auf keinen Fall gibt man aber die Fahrradseparation nach erwiesener Gefährlichkeit einfach wieder auf und kehrt zum Mischverkehr zurück, weil s.o. ...).

    Das ist hier aus oben genannten Gründen nicht die Gefahr. Es wird sicher auch kein Radweg gebaut werden, schon allein weil nichtmal Geld für die Straße da zu sein scheint und auch kein Platz. Wenn das bei KFZ aber die normale Praxis ist (die Unfälle sind fast nur mit KFZ), wie würdest du da dann vorgehen? Ein Problem sehe ich darin, dass man ja nicht eindeutig sagen kann, ob ein Fahrzeug in den Graben gefahren ist, weil die Straße an dieser Stelle leicht seitlich geneigt ist und eine enge Kurve war, oder weil der Fahrer gerast ist und sich nicht richtig eingeschätzt hat... sprich, man müsste warten, bis allein diese Kurve mehrere Unfälle hat, aber das kann aufgrund der geringen Fahrzeugzahlen Jahre dauern...

    Gibt es eigentlich für Straßen bestimmte Schwellwerte an Unfällen, ab denen man an Behörden herantreten kann und eine Anpassung negativer Art (Tempolimit, Verbesserung der Fahrbahnoberfläche, Radarkontrollen etc.) erfolgreich einfordern kann?

    Es gibt in der StVO und den VwV-StVO ja einige Bereiche, in denen Reaktionen der Behörden gefordert sind und die somit theoretisch auch einklagbar sind, z. B. Tempo 30 vor Schulen oder Krankenhäusern, aber wie ist das bei Unfällen? Wenn eine Straße im Vergleich zu anderen Straßen in der näheren Umgebung mit ähnlicher Verkehrsbelastung eine eindeutig negative Ausgangslage (Kurven, Steigungen, Sichthindernisse, Glätte, schlechter Fahrbahnzustand, etc.) aufweist und zudem im Verhältnis massiv viele Unfälle (z. B. Faktor 10) laut Unfallatlas passiert sind, hat man dann als Unbeteiligter (also nicht Unfallgegner oder -geschädigter) irgendeine Möglichkeit, da Verbesserung herbeizuführen? Den politischen Weg mit "Sprechen Sie das doch mal bei ihrem Abgeordneten oder Landrat an!" mal außen vor, da sehe ich wenig Erfolg.

    Bisher habe ich nur folgendes gefunden:

    Zitat von Zu Zeichen 274 Zulässige Höchstgeschwindigkeit, VwV-StVO

    Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Sicherheitsgründen sollen auf bestehenden Straßen angeordnet werden, wenn Unfalluntersuchungen ergeben haben, dass häufig geschwindigkeitsbedingte Unfälle aufgetreten sind. Dies gilt jedoch nur dann, wenn festgestellt worden ist, dass die geltende Höchstgeschwindigkeit von der Mehrheit der Kraftfahrer eingehalten wird. Im anderen Fall muss die geltende zulässige Höchstgeschwindigkeit durchgesetzt werden. Geschwindigkeitsbeschränkungen können sich im Einzelfall schon dann empfehlen, wenn aufgrund unangemessener Geschwindigkeiten häufig gefährliche Verkehrssituationen festgestellt werden

    in Verbindung mit:

    Zitat von Zu § 44 Sachliche Zuständigkeit, VwV-StVO

    Zur Bekämpfung der Verkehrsunfälle haben Straßenverkehrsbehörde, Straßenbaubehörde und Polizei eng zusammenzuarbeiten, um zu ermitteln, wo sich die Unfälle häufen, worauf diese zurückzuführen sind, und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um unfallbegünstigende Besonderheiten zu beseitigen. [...]

    Für Straßenstellen mit besonders vielen Unfällen oder mit Häufungen gleichartiger Unfälle sind Unfalldiagramme zu fertigen. Diese Unterlagen sind sorgfältig auszuwerten; vor allem Vorfahrtunfälle, Abbiegeunfälle, Unfälle mit kreuzenden Fußgängern und Unfälle infolge Verlustes der Fahrzeugkontrolle weisen häufig darauf hin, dass die bauliche Beschaffenheit der Straße mangelhaft oder die Verkehrsregelung unzulänglich ist. [...]

    Wenn örtliche Unfalluntersuchungen ergeben haben, dass sich an einer bestimmten Stelle regelmäßig Unfälle ereignen, ist zu prüfen, ob es sich dabei um Unfälle ähnlicher Art handelt. Ist das der Fall, so kann durch verkehrsregelnde oder bauliche Maßnahmen häufig für eine Entschärfung der Gefahrenstelle gesorgt werden. Derartige Maßnahmen sind in jedem Fall ins Auge zu fassen, auch wenn in absehbarer Zeit eine völlige Umgestaltung geplant ist.

    Klingt erstmal gut, oder? Als Laie würde ich jetzt sagen, ich kann also die Unfallarten im Unfallatlas auflisten, ein paar Fotos der Gefahrenstellen schießen, das ganze an die zuständige Behörde schicken und nach drei Monaten ist der Bautrupp da, der das Problem beseitigt. Auf der anderen Seite frage ich mich dann - wenn es so leicht ist, wieso ist dann die Gefahrstelle schon seit Jahren oder gar Jahrzehnten vorhanden? Ist es evtl. doch nicht so leicht? Gibt es überhaupt einen Anspruch darauf?

    Hat da von euch jemand schon mal Erfahrungen gesammelt?

    Da fehlt noch "ein Fahrstreifen je Richtung, minutenlang kommt nichts, aber sobald mal einer entgegenkommt bremst hinter dir einer, weil er zur gleichen Zeit aufgefahren ist und jetzt drei Sekunden lang nicht überholen kann"... entweder ziehe ich das magisch an oder es kommt doch ziemlich oft vor. ^^

    Innerorts bin ich eigentlich relativ schmerzfrei - wer da nicht überholen kann fährt entweder mit weniger als 50 PS pro Tonne Fahrzeuggewicht oder hats nicht eilig - und durch Ampeln ist es ja wirklich vollkommen egal, man überholt alle Überholer spätestens zwei Minuten später wieder. Außerorts ist es mir tatsächlich manchmal unangenehm, wenn jemand wegen mir auf kurvigen und hügeligen Landstraßen auf 20 runterbremsen muss und dann dahinterhängt, weil auch dauernd Gegenverkehr kommt - solche Straßen meide ich tatsächlich, falls es geht. Die gleiche Situation ist mir als Autofahrer umgekehrt aber ebenfalls unangenehm. Allgemein ist aber viel Verkehr problematischer als ein schlechter Straßenverlauf, auch aus Autofahrersicht. Lieber die kurvige Straße mit 200 KFZ/24h als die kerzengerade mit 2000.

    1. Sämtliche Pinseleien (also auch Fahrspuren und Mittellinien) sowie sämtliche Radverkehrsanlagen weglassen.

    2. schlagloch- und spurrillenfreier Asphalt

    3. Tempo 30

    4. Mehrere Blitzer, die ab 35 km/h auslösen und Polizeibeamte, die einmal die Woche in Zivil mit dem Rad die Straße befahren und alle Engüberholer rausziehen und büssen 8)

    Das Grundproblem sind hier nicht enge Fahrbahnen. Die Fahrbahn ist mit ca. 7,30 m eigentlich ziemlich breit, das sind selbst ohne Gosse noch locker 3,5 Meter pro Fahrstreifen - zum Vergleich, ältere Landstraßen haben 2,5 Meter pro Streifen bei 100 km/h und neuere haben 3,25 Meter. Autobahnfahrstreifen haben 3,75 Meter ohne Beschränkung, also ein halber Meter mehr... die Breite ist hier okay.

    Was nicht okay ist, ist die Aufteilung. Die eigentlich breite Fahrbahn wird in drei zu schmale Teile geteilt, mit denen niemand glücklich wird. Autofahrer mit 2,20 Meter Breite haben zu Recht Angst um ihre Spiegel im Begegnungsverkehr auf 4,30 Meter, Radfahrer werden rechts der Streifen von eng überholenden KFZ und öffnenden Türen in die Mangel genommen oder links des Streifens von Reichsstraßenverordnungsliebhabern per Schallzeichen gegrüßt... alles nicht so toll.

    Die aus meiner Sicht wirklich beste Lösung (aber nicht direkt erlaubt): links und rechts 100 cm mit Schraffur als Sperrzone markieren - verhindert Parken und Halten, lässt auch traditionsbewusste Radfahrer wenigstens grade so die 100 cm Mindestabstand nach rechts einhalten. Restfahrbahnbreite knapp 5,5 Meter, da nochmal einen Mittelstrich rein, damit optisch klar ist, dass es zwei Streifen sind. Dann muss jeder Überholvorgang auf dem Gegenstreifen stattfinden, fertig.

    1. Schild: Mönchsgüterweg, Köln

    Frage am Rande, weil es mich schon länger umtreibt: wann ist eigentlich Zeichen 125 überhaupt mal gerechtfertigt? Ist nicht eigentlich immer mit Gegenverkehr zu rechnen, außer in Einbahnstraßen? Oder ist das ein Überbleibsel aus den 50ern, als eine Straße mit mehr als drei Meter Breite schon großstädtische Dekadenz war?

    Was der ADFC macht, spricht ein deutliche Sprache, der das Wort SEPARATION komplett groß geschrieben wird.

    Wieso erinnert mich das immer an "separate but equal" und die entsprechenden Fotos dazu? Eine getrennte Infrastruktur, die auf dem Papier gleichwertig sein soll, in Wahrheit aber bestenfalls akzeptabel, schlimmstenfalls aktiv schädlich ist, auf die es kaum einen durchsetzbaren Rechtsanspruch gibt und wenn dann nur teuer und aufwendig, und die im Grunde nur dazu dient, eine gesellschaftlich unbeliebte Gruppe zu stigmatisieren und an den Rand zu drängen - Parallelen sind natürlich nur reiner Zufall.

    Wir sollten vielleicht einen Verein gründen, den Allgemeinen Deutschen Lastkraftwagen Club, kurz ADLC, und dann endlich für sauber getrennte Lastkraftwagenstraßen kämpfen... es kann ja nicht angehen, dass man mit LKW immer noch auf nicht-getrennten Fahrbahnen fahren muss, kein Wunder dass so viele schlimme Unfälle passieren! Auch würde ein deutschlandweites Lastkraftwagenbahn-Netz mit dem Stau auf deutschen Autobahnen Schluss machen - wer braucht schon die A7, wenn er die viel bessere L7 direkt daneben hat, Einfahrt nur ab 3,5 Tonnen Lebendgewicht! Vor allem soll der LKW-Verkehr in Zukunft ja noch steigen, da wird es höchste Zeit, dass auch die letzte Landstraße in Sachsen-Anhalt endlich ihren begleitenden LKW-Weg bekommt, ansonsten sehe ich schwarz. Ich denke, die lokalen Bauunternehmer und der Verkehrsminister sind bereits auf meiner Seite, jetzt muss nur noch die Öffentlichkeit von dieser absoluten Notwendigkeit überzeugt werden. ^^

    Mir geht es konkret um Zu § 9, Rn. 8 VwV-StVO:

    Zitat

    Der Radverkehr fährt nicht mehr neben der Fahrbahn, wenn ein Radweg erheblich (ca. 5 m) von der Straße abgesetzt ist. Können Zweifel aufkommen oder ist der abgesetzte Radweg nicht eindeutig erkennbar, so ist die Vorfahrt durch Verkehrszeichen zu regeln.

    Da stellt sich dann die Frage, ob in diesem Fall bis zum Radweg oder bis zum Gehweg des Geh-/Radwegs gemessen wird, sofern der Radweg rechts liegt und der Gehweg links (kommt selten vor, ist aber wohl nicht verboten). Das wären dann ja je nach Situation noch mal mindestens 1,5 Meter extra, also dementsprechend weniger Grünstreifen dazwischen.

    Der Titel sagt es schon, gibt es irgendwelche Unterschiede zwischen diesen drei Varianten, oder werden deren Radwegteile immer gleich behandelt und es geht nur ums Einsparen eines extra-Schilds? Vor allem bei Z 241-31 (Radweg rechts) und einem entsprechend breiten Gehweh sind die mehr als 5 m Abstand zur Fahrbahn nämlich schnell erreicht - oder zählt das dann als eine Einheit mit dem Gehwegteil? In der Vwv-StVO wird immer nur allgemein von Radweg gesprochen, also müsste es eigentlich getrennt gelten... weiß da jemand was konkretes?

    Todesfalle weil:
    es fahren dort jeden Morgen hunderte Kinder und Jugendliche.
    Und gerade Jugendliche haben ganz viele Dinge im Kopf. Aber bestimmt nicht die StVO.

    Dafür gibt es ja § 3 Abs. 2a StVO, den die erwachsenen Fahrzeugführer im Kopf haben müssten:

    Zitat

    Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

    Satire?

    Lustigerweise ist mir tatsächlich noch kein Fall untergekommen, wo man eindeutig sagen müsste "Ja gut, das haben sie wohl verpennt!", also z. B. reiner Radweg und plötzlich Fußgängerampel. Das liegt wahrscheinlich auch an der großen Vielseitigkeit von § 10 StVO und der Möglichkeit für Radfahrer, nahezu überall straffrei die Fahrbahn queren zu können, solange man niemanden behindert, und das wäre dann in den meisten Fällen eher Selbstmord.

    Also glaube ich weiterhin an das gute im Verwaltungsbeamten und denke mir, dass selbiger sich wohl schon was dabei gedacht haben könnte, und den Radverkehr nicht mit langen Rotphasen aufhalten wollte, aber gleichzeitig dem Fußgänger eine sichere Querung bei Grün ermöglichen wollte. ;)

    Es ist ein populärer Irrtum, dass die Grünzeit etwas über die Zeit aussagt, die Fußgänger zum Queren hätten.

    Es ist aber vielmehr die Summe aus Grün- und Räumzeit.

    Zumindest alle Führerscheininhaber müssten das ja wissen, denn auf der Fahrbahn gilt analog, dass nur bei Grün in die Kreuzung eingefahren werden darf, aber das Verlassen nicht mehr von Lichtzeichen abhängt (Grünpfeil-LZAs innerhalb der Kreuzung sind ja nur eindeutige Hinweise).

    Trotzdem sieht man immer wieder Fußgänger, die sich beeilen, die Fahrbahn zu verlassen, nur weil während der Überquerung ihre Ampel auf Rot schaltet. Wären die Ampeln korrekt auf Augenhöhe auf der eigenen Seite angebracht (wie auf der Fahrbahn in der Regel üblich), dann wäre das gar kein Problem mehr. Aber wieso einfach, wenn's auch verwirrend geht?