Baustellenkoordination in Hamburg oder: wie koordiniert man den Kraftverkehr so, dass er möglichst viele Radfahrende gefährden kann.

  • Schnelsen/Eidelstedt, Holsteiner Chaussee (HC).
    Dort finden umfangreiche Leitungsbauarbeiten statt, über mehrere Monate. Sie ist daher Einbahnstraße stadteinwärts.
    Und auch auf den Nebenfläche wird einseitig gebaut und gelagert.
    Die ist Schulweg für mehrere Schulen.
    Und da Schüler:innen oft Rad fahren, sind die Radwege immer sehr gut ausgelastet.
    Was macht man also wenn man dort baut?
    Richtig.
    Man setzt einen großen, braunen, dampfenden Haufen auf die Radfahrenden. Was bedeutet: nichts.
    Absolut nichts. Außer ihnen einen Möglichkeit zu bieten, sich tot zu fahren, bzw. sich totfahren zu lassen.
    Fangen wir mal an.
    Kleiner Vorgeschmack was dort so los ist
    :

    Beginn der Baustelle:

    Der "Radweg" ist gut gefüllt. Man beachte: der gilt jetzt zwangsläufig für beide Richtungen.



    Und hier beginnt das Desaster. Wie man erkennen kann, endet der "Radweg" wenige Meter weiter.
    Wie man sich hier als Radfahrender Mensch verhalten soll?
    Schilder helfen jedenfalls nicht weiter. Es gibt keine. Für den Radverkehr zumindest.
    Ein Teil wechselt an der LZA die Seite und betätigt sich geisterradelnd.
    Und zwar so lange wie es eben bequemt.


    Ein anderer Teil benutzt die Fahrbahn. Ist bei stockendem Verkehr möglich. Wenn hier allerdings frei ist und mit 60 gefahren wird, ist es eine Todesfalle.
    Der "Radweg" weist hier nämlich einen abgesenkten Bordstein auf und verlockt einfach auf die Fahrbahn zu radeln.

    Warum es keinerlei Führung für den Radverkehr gibt, auf einer derart stark frequentierten Strecke, würde mich echt schwerstens interessieren.

  • Also ich muss sagen, dass ich so eine Lösung besser finde, als die übliche Baustellenlösung (1m breiter Weg mit vz 240). Lediglich die Lösung für das Einfahren auf die Fahrbahn erscheint mir etwas problematisch. Wenn man erstmal auf der Fahrbahn ist, ist es ja recht sicher.

  • Wieso sollte das eine „Todesfalle“ sein?

    Das ist eine Fahrbahn ohne benutzbaren Radweg. Gibt es zu Hauf. Klar könnte man Tempo 30 anordnen, ist ja schließlich eine Baustelle. Aber doch besser als sich durch Fußgänger mogeln zu müssen oder in der falschen Richtung auf dem Radweg!?

    Problem sind hier die Radfahrer, die eben NICHT die Fahrbahn nutzen und die Radfahrer die das tun „alleine da stehen“ lassen

  • Wieso sollte das eine „Todesfalle“ sein?

    Das ist eine Fahrbahn ohne benutzbaren Radweg. Gibt es zu Hauf. Klar könnte man Tempo 30 anordnen, ist ja schließlich eine Baustelle. Aber doch besser als sich durch Fußgänger mogeln zu müssen oder in der falschen Richtung auf dem Radweg!?

    Problem sind hier die Radfahrer, die eben NICHT die Fahrbahn nutzen und die Radfahrer die das tun „alleine da stehen“ lassen

    Volle Zustimmung. Ansonsten wäre jeder Ortseingang mit Ende eines linken Radwegs auch eine Todesfalle, weil da kaum jemand bereits voll auf 50 runtergebremst hat und man die komplette Fahrbahn queren muss - hier nur kurz einscheren.

    So nach Autobreite scheint da ein Fahrstreifen 2,50 m breit zu sein - die aus meiner Sicht perfekte Breite als Radfahrer, denn dann fährt man bei Seitenabstand nach rechts von 0,80 bis 1,00 m und Eigenbreite von 0,40 bis 0,80 m ziemlich genau mittig des Streifens - leicht zu merken und für Autofahrer ist eindeutig klar, dass sie nur auf dem Gegenfahrstreifen oder zweitem Richtungsfahrstreifen überholen können. Breitere Straßen verleiten dagegen öfter zur Unterschreitung des Mindestabstands, weil die Angst ums "Heilig Blechle" dann fehlt.

    Ein anderer Teil benutzt die Fahrbahn. Ist bei stockendem Verkehr möglich. Wenn hier allerdings frei ist und mit 60 gefahren wird, ist es eine Todesfalle.
    Der "Radweg" weist hier nämlich einen abgesenkten Bordstein auf und verlockt einfach auf die Fahrbahn zu radeln.

    Wenn der Radweg mittels "Radweg Ende" beendet wird, ist das ja auch der gewünschte und bekannte Normalfall. Da man sich bei benutzungspflichtigen Radwegen die Straße (nicht die Fahrbahn) mit dem KFZ-Verkehr teilt, ist das Wiedereinfahren ja ein normaler Vorgang. Man muss nicht anhalten und erst mal alle vorbeilassen, es reicht, wenn man unmittelbar links (Schulterblick) gerade frei ist, bzw. sich der von hinten herannahende Autofahrer darauf einstellen und bremsen kann. Da der Radweg sich in diesem Fall ja den Vorrang mit der Fahrbahn teilt, sind beide Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt (ähnlich wie beim Reißverschlussverfahren). Bei einem nicht-straßenbegleitenden (Z205 und/oder deutlich abgesetzt) ist das natürlich nicht der Fall, da gilt dann § 10, aber den müsste man dann ja schon vorher nicht benutzen.

    Dass sich zu viele Radfahrer vor der Fahrbahn fürchten und sich kaum draufwagen bzw. sich dann nach rechts drücken und eng überholt werden, ist leider eine andere Geschichte. Da hilft wohl nur Aufklärung und Vorbildfunktion.

  • Dem Tenor "es handelt sich nicht um eine Todesfalle" stimme ich grundsätzlich zu.

    Allerdings gebe ich zu bedenken, dass dort draußen gefühlte 90% der Rad Fahrenden keine Ahnung haben, welche Ampel gilt, wann sie Vorrang haben und wann nicht.

    Wenn dann noch 20% der Aufleitungen auf die Fahrbahn so ausgeführt sind, dass der Rad Fahrende "einfach fahren kann" und 80% nicht - der Unterschied aber nur in weißen Strichen und auch noch Art des Striches besteht..

    Dann sehe ich eine grundsätzliche Gefahr, dass einige Rad Fahrende hier auf die Fahrbahn einfahren, ohne auf KFZ zu achten. Das Risiko ist allerdings meiner Meinung nach nicht größer als an anderen Stellen.

    Unterschied: das hier ist "heute" eingerichtet und kein Altbestand von vor 20 Jahren. X/

  • Todesfalle weil:
    es fahren dort jeden Morgen hunderte Kinder und Jugendliche.
    Und gerade Jugendliche haben ganz viele Dinge im Kopf. Aber bestimmt nicht die StVO.

    Dafür gibt es ja § 3 Abs. 2a StVO, den die erwachsenen Fahrzeugführer im Kopf haben müssten:

    Zitat

    Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

  • Zu viel konjunktiv: Da die Einhaltung des § 3 Abs. 2a StVO nie kontrolliert wird und das nur zum Tragen kommt, wenn ein Unfall passiert ist, vergessen das die erwachsenen Fahrzeugführer leider immer wieder.

    Um die Erinnerungen aufzufrischen, hilft es leider auch nichts, wenn Tiefbauämter, Verkehrsbehörden und Polizei die ungebremste Flüssigkeit des Kfz-Verkehrs über alles andere stellen.

  • Ich halte es auch für keine Todesfalle und im Gegensatz zu anderen Baustellen kann man noch über einen abgesenkten Kantstein fahren. Aber eine Geschwindigkeitsreduzierung hätte schon drin sein müssen mMn. Geschwindigkeitsreduzierungen im Zusammenhang mit Buslinien sind in Hamburg immer noch quasi unmöglich.

    Problem sind hier die Radfahrer, die eben NICHT die Fahrbahn nutzen und die Radfahrer die das tun „alleine da stehen“ lassen

    Man kann hier viele Schuldige benennen, aber klar, sind ja immer die Radfahrer schuld :rolleyes: