Der aktuell letzte "Coup":
- Behörde liefert, bei jedem Eintrag steht ein Kommentar wie z.B. "Schulweg", "LKW-Umfahrung", etc., also die "Begründung" für die RWBP.
„Schulweg“ ist kein Grund für eine Benutzungspflicht. Erstens, weil Kinder[TM] den Gehweg benutzen dürfen/müssen, und zweitens, weil besorgte Erziehungsberechtigte für ihre Schutzbefohlenen gerne eine private Benutzungspflicht anordnen können, wenn sie das für besser halten. Dafür braucht es keine Benutzungspflicht für alle.
„LKW-Umfahrung“ ist wegen der Rechtsabbiege-Problematik ebenfalls kein Grund für eine Benutzungspflicht. Es ist eher ein Grund zur Anordnung eines Radfahrverbots auf dem Nebenweg.