Eigentlich ist sie das schon. Sie ist jedenfalls nicht fahrradfeindlich, wie ADFC & Co immer behaupten. Das Problem ist nur, dass sich niemand daran hält.
Ich vermute allerdings, dass Pepschmier nicht die StVO meinte, sondernviel eher die dazu gehörige Verwaltungsvorschriften (VwV-StVO).
Diese VwV-StVO und v.a. deren Anwendung durch die Straßenverkehrsbehörden ist allerdings zutiefst fahrrad*feindlich*.: in der StVO selber gibt es keinerle Raum für die Annahme einer Sondergefährdung von Fahrzeugen mit Muskelantrieb. Jedes Verhalten, dass zum Übersehen selbst von stehenden Objekten im Fahrweg führen könnte, ist verboten, und Objekte, die man gesehen hat, sind mit angemessenem Verhalten (ausweichen, verlangsamen bis notfalls zum Stillstand) zu behandeln. Wer gleichwohl benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen als Regellösung für die unterstellten Sondergefährdungen von muskelbetriebenrn Fahrzeugen vorsieht, muss logisch zwingend davon ausgehen, dass diese Gefährdungen im vollen Bewusstsein des Muskelantriebs und ergo absichtlich begangen werden. Eine Verwaltungsvorschrift, die solche massiven Entgleisungen einplant, indem sie die vermeintlichen Subjekte der Übergriffe durch Platzverweise in Form benutzungspflichtiger Radverkehrsanlagen schon im Vorfeld aus dem Fahrweg entfernt, denkt also aus sich heraus bereits grundsätzlich nicht fahrradfreundlich, sondern fahrradfeindlich. Und jetzt kommt erschwerend hinzu, dass selbst diese fahrradfeindliche Richtlinie idR durch die Behörden strikt auf der vermeintlich "vorsichtigen", ergo Fahrrad-feindlichen und Auto-freundlichen, Seite des Ermessensspielraum (und weit darüber hinaus...) ausgelegt werden.