…du definierst Vorsatz aber auch, wie es dir gerade passt?
Und ja, die überwältigende Mehrheit der Verkehrsunfälle geschieht aus Fahrlässigkeit – sämtliche (!) Verkehrsregeln und Straßengestaltungen dienen dazu, die Folgen dieser Fahrlässigkeit zu mindern.
Ich hätte im ersten Halbsatz den Konjunktiv verwenden müssen. Mea culpa.
"[…] deren Entstehung aber nur möglich wäre, wenn grundlegenste Verkehrsregeln selektiv (ergo: vorsätzlich…) gegenüber Radfahrern gebrochen würden […]"
Will sagen: die unterstellten Gefährdungen gibt es gar nicht. Wenn es sie aber so wie unterstellt gäbe, müssten sie auf Vorsatz zurückzuführen sein, weil die ansonsten anzunehmende fahrlässige Gefährdung von Fahrbahnradlern bei gleichzeitiger Wahrung der Sicherheit von Kraftverkehr sowie Radwegradlern und Fußgängern aus logischen Gründen schlichtweg unmöglich ist.