Beiträge von Th(oma)s

    Aber mit der Geschwindigkeitsdifferenz. Mit einem MoFa ist es nichts anderes. Andere langsame Fahrzeuge sind in der Regel deutlich größer als Radfahrer.

    Deutlich größere Fahrzeuge sind dafür auch deutlich leichter zu treffen, wenn sie erstmal im Weg sind. :evil: Das gilt auch und gerade außerorts für Konflikte mit dem Gegenverkehr, die ihre Wurzel ja beim gleichen Fehlverhalten haben wie Überholkonflikte in gleicher Richtung. Und innerorts ist die Sache mit dem Übersehen mangels Tempo dann ohnehin komplett irrelevant, und trotzdem gibt es da reichlich benutzungspflichtige Radwege.


    Die Silhouette von Mofa- und Kleinkraftradfahrern ist zudem nicht wirklich signifikant auffälliger als die eines Fahrrades.

    Es passiert mir aber nicht selten, dass ich außerorts an nicht einsehbaren Stellen, vor Kurven oder Kuppen mit Geschwindigkeiten überholt werde, bei denen ein Bremsen und Wiedereinscheren hinter mir kaum möglich wäre, wenn plötzlich Gegenverkehr auftaucht. Ich kann leider auch nicht beobachten, dass die Leute ihre Geschwindigkeit reduzieren, wenn sie genau gegen die tiefstehende Sonne fahren.

    Nichts davon steht in irgendeinem Kausalzusammenhang mit dem Merkmal "Muskelantrieb" beim Fahrzeug des Gefährdeten.

    Das sehe ich nicht so. Hier der Satz aus der VwV-StVO, gegen den wohl am allerhäufigsten verstoßen wird, wenn ein Fahrbahnbenutzungsverbot angeordnet wurde. [Zitat]

    In der Realität wird doch das genaue Gegenteil gemacht: Für die Flüssigkeit einer einzelnen Verkehrsart (Autoverkehr) wird die Gefährdung von Radfahrern und Fußgängern billigend in Kauf genommen und um den ÖPNV schert man sich ohnehin nicht.

    Ich meine mit fahrradfeindlich das hier:

    Zitat von http://bernd.sluka.de/Recht/StVO-VwV/VwV_zu_2.txt

    II. Radwegebenutzungspflicht

    14 Ist aus Verkehrssicherheitsgründen die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht mit den Zeichen 237, 240 oder 241 erforderlich, so ist sie, wenn nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sind, vorzunehmen.

    Hier wird stillschweigend davon ausgegangen, dass es "Verkehrssicherheitsgründe" geben könnte, die durch eine spezifische Gefährdung von Fahrbahnradlern bedingt seien. Welche Gründe könnten das denn wohl sein? Mir fällt außer der Unterstellung, dass die bewusste Erkennung eines muskelbetriebenen Fahrzeugs zu vorsätzlichen und straffreien Übergriffen gegen die radelnden Verkehrshindernisse führen könnte, nichts ein. Wie tief die dem zugrunde liegende Fahrradfeindlichkeit nicht nur in der VwV, sondern sogar in unser aller Hirnen schon verankert ist, erkennt man daran, dass mittlerweile niemandem mehr auffällt, wie zutiefst pervers diese Denke ist.

    (Radfahren) ist die schnellste und effizienteste Lösung und das schönste ist ja eigentlich: Wir müssten nur wollen.

    Wenn das so einfach wäre, könnte es ja jeder. :evil:

    Was wir wissen ist, dass noch noch nicht einmal die stets als Vorbild gepriesenen niederländische Verhältnisse auch nur annähernd den Namen "Verkehrswende" verdienen.

    Der Hauptgrund, warum das so ist: im Fahrradradius werden zwar sehr viele Wege zurückgelegt, aber das für Kurzstrecken benutzte Verkehrsmittel ist wegen der denn doch recht überschaubaren zurückgelegten Kilometer ökologisch irrelevant.

    Und an der Frage, wie man die Leute dazu bringt, dass sie ihren Aktionsradius freiwillig auf des Gebiet innerhalb des Fahrradhorizonts begrenzen, scheitert man eben auch in den Niederlanden bislang. Ebenso ist es in den Niederlanden nicht wirklich geglückt, den Fahrradhorizont nennenswert nach außen zu verschieben. Im Gegenteil, die mittlere geradelte Wegelänge in NL beträgt nur 2/3 der in Deutschland geradelten Strecken.

    Eigentlich ist sie das schon. Sie ist jedenfalls nicht fahrradfeindlich, wie ADFC & Co immer behaupten. Das Problem ist nur, dass sich niemand daran hält.

    Ich vermute allerdings, dass Pepschmier nicht die StVO meinte, sondernviel eher die dazu gehörige Verwaltungsvorschriften (VwV-StVO).

    Diese VwV-StVO und v.a. deren Anwendung durch die Straßenverkehrsbehörden ist allerdings zutiefst fahrrad*feindlich*.: in der StVO selber gibt es keinerle Raum für die Annahme einer Sondergefährdung von Fahrzeugen mit Muskelantrieb. Jedes Verhalten, dass zum Übersehen selbst von stehenden Objekten im Fahrweg führen könnte, ist verboten, und Objekte, die man gesehen hat, sind mit angemessenem Verhalten (ausweichen, verlangsamen bis notfalls zum Stillstand) zu behandeln. Wer gleichwohl benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen als Regellösung für die unterstellten Sondergefährdungen von muskelbetriebenrn Fahrzeugen vorsieht, muss logisch zwingend davon ausgehen, dass diese Gefährdungen im vollen Bewusstsein des Muskelantriebs und ergo absichtlich begangen werden. Eine Verwaltungsvorschrift, die solche massiven Entgleisungen einplant, indem sie die vermeintlichen Subjekte der Übergriffe durch Platzverweise in Form benutzungspflichtiger Radverkehrsanlagen schon im Vorfeld aus dem Fahrweg entfernt, denkt also aus sich heraus bereits grundsätzlich nicht fahrradfreundlich, sondern fahrradfeindlich. Und jetzt kommt erschwerend hinzu, dass selbst diese fahrradfeindliche Richtlinie idR durch die Behörden strikt auf der vermeintlich "vorsichtigen", ergo Fahrrad-feindlichen und Auto-freundlichen, Seite des Ermessensspielraum (und weit darüber hinaus...) ausgelegt werden.

    Das trifft auf Fußgänger gleichermaßen zu.

    Trifft gleichermaßen *nicht* zu.

    Dieses weinerliche Bangemachen mit maßlos übertrieben dargestellten Risiken geht mir genau so auf den Sack wie das hypokritische „wir“-Kampagning, das ja trotz Erster Person Plural jedesmal noch alle anderen meint, aber auf gar keinen Fall niemals nicht den bigotten Mahner.

    Es gibt viele gute Gründe gegen die ausufernde Massenmobilität. Lebensgefahr gehört nicht dazu.

    Naja, eigentlich hat Th(oma)s schon recht, nur im Kontext, in dem das Wort „übersehen“ gebraucht wird, steckt halt immer das entschuldigende Element mit drin: Das kann ja im unübersichtlichen Straßenverkehr schon mal passieren. Insofern hat das Wort nach meinem Dafürhalten im Kontext einer Unfallmeldung eher einen entschuldigenden Charakter.

    Wenn ich im Polizei-Presseportal nach "übersehen" oder "übersah" suche, bekomme ich auch unzählige Treffer, wo am Unfall gar keine Radfahrer beteiligt waren. Ebenso gibt es regelmäßig Treffer, wo es die Radfahrer selbst waren, die ein KFZ übersehen haben. IMO ist damit auch ohne systematische Auszählung der Häufigkeit die Mutmaßung grundsätzlich zurückzuweisen, die Vokabel werde einseitig und parteiisch seitens einer vermeintlich sich mit Ihresgleichen solidarisierenden "Autopolizei" dazu benutzt, um Autofahrer auf Kosten der nicht-KFZ-Nutzer zu entlasten.

    Vielleicht gäbe es auch ein anderes Wort statt "missachten", das keine böse Absicht impliziert. Warum das passierte, wäre dann noch zu klären, ggf. vor Gericht. Stattdessen liefert die Polizei in ihren Pressemeldungen oftmals die Entschuldigung des Unfallverursachers auf Basis von Vermutungen gleich mit.

    Jemanden zu "übersehen" ist verboten - ergo ist diese Diktion auch keine "Ent-Schuldigung", sondern im Gegenteil eine konkrete "Be-Schuldigung". Ent-Schuldigung wäre m.E. nur ein konkreter Vorwurf an den Radfahrer, zB, dass er bei Dunkelheit mangels Beleuchtung unsichtbar gewesen sei.

    wie bringt man diese neue Wortkreation dann der Presse bei, wenn bereits heute der Unterschied zwischen "Übersehen" und "nicht geguckt" unbekannt scheint.

    Was ist denn nun der genaue Unterschied zwischen beidem?😈

    In Wahrheit dreht sich die vehemente Kritik an der „Übersehen“-Diktion doch darum, dass deren Kritiker unterstellen wollen, dass der Radfahrer bewusst ignoriert worden sei. Das wäre aber das genaue Gegenteil von „nicht geguckt“.

    Das sehe ich nicht so pessimistisch und empfehle das Buch von Katja Diehl "Autokorrektur". Darin kommen Menschen zu Wort, die auf das Auto angewiesen sind, es aber gar nicht sein wollen.

    Dieses "Angewiesensein" besteht doch nur darin, dass sich diese Menschen aus Gründen einen größeren Aktionsradius antun zu müssen glauben als sie mit einem Fahrrad bewältigen können. YMMV.

    Wenn du die Notwendigkeit für Fahrten jenseits des 5-10km "Fahrradhorizonts" senken willst, musst du die Ziele näher rücken. Das geht wenn überhaupt nur raumplanerisch und braucht Jahrzehnte. Mal eben von jetzt auf gleich durch Radwegebau den Fahrradhorizont spürbar auszuweiten ist aber so vergeblich wie mit der schieren Kraft deines Willens gegen die Schwerkraft zu kämpfen.

    Die spannende Frage ist, wann tatsächlich ein attraktives Netz zum Radfahren besteht, das dazu führt, dass Leute bereit sind, vom Auto auf das Fahrrad umzusteigen.

    Dieses Netz kann es IMO grundsätzlich nicht geben; dafür sind die Ansprüche der Zielgruppen an Reichweite und Komfort viel zu verschieden. Radverkehrsförderung bewirkt maximal eine Umschichtung im Umweltverbund, also aus dem Fuß- und Öffentlichen Verkehr.

    (Anmerkung: wir reden hier nicht über den ökologisch, raumplanerisch und städtebaulich irrelevanten Ersatz von ein paar Hundert Auto-km durch Radfahren, sondern über einen echten "Umstieg", also Auto zugunsten des Fahrrades verkaufen/stilllegen/gar nicht erst kaufen).

    Naja, nicht ganz: LKWs sind ja auch KfZ, sodass es 64:59 steht, also etwa Gleichstand. Allerdings sind die 44 schweren Rad-Rad-Unfälle nicht gerade wenig. Sind Dir da Häufungen auf Zweirichtungsradwegen bekannt? Wahrscheinlich sind hier aber viele Unfälle beim gemeinsamen Fahren in die gleiche Richtung dabei: Wenn man irgendwie aneinander hängen bleibt o.ä.

    Ob die Unfälle auf Zweirichtungswegen stattfanden, weiß ich nicht. Dazu müsste man sie auf einer Karte einblenden (wäre für mich schnell machbar) und anschließend nach den zulässigen Fahrtrichtungen gucken (ginge für mich von hier aus nur mit Mapillary und würde unverhältnismäßig viel Zeit kosten).

    Was die OpenData-Liste aus dem Stand hergibt, ist die relaitve Fahrtrichtung der Beteiligten: neben den Unfalltypen 1-7 gibt es noch die Unfallarten 1-10, wobei beim Unfalltyp 6 "im Längsverkehr" besonders die drei Arten 2 (Rammen von hinten), 3 (seitliches Streifen von hinten) und 4 (Frontalzusammenstoß) in Frage kommen. Die Rad-Rad Typ-6-Unfälle sind zu rund der Hälfte (21 von 44) Frontalzusammenstöße. Rammen gab es 12x, Streifen 15x.

    Für den Fall, dass du das genauer aufgeschlüsselt haben willst, hier die detaillierte Aufstellung für 2016-2020 aus den OpenData des Unfallatlas-Portals:

    Spannend finde ich, dass bei schweren Unfällen vom Typ 6 ("im Längsverkehr") erheblich mehr Opfer durch Konflikte Rad-Rad bzw. Rad-Fußgänger anfallen (64) als zwischen Rad-KFZ (43).

    Was ich dagegen gar nicht vermisse: die Unfallatlas-Daten enthalten wohltuenderweise keine Schuldzuschreibungen. Sicherheitstechnik fragt zurecht nicht nach Verschulden.

    Was wollen die Leute eigentlich ständig beim Bäcker?

    Wollen sie ja gar nicht. Also ob tatsächlich irgendjemand täglich mit dem Auto Brötchen holt. In meiner Straße gibt es durchaus ein paar Familien, wo jemand fürs Samstagsfrühstück morgens extra zum Bäcker fährt. Unter der Woche sehe ich das aber nicht. Da fahren sie morgens allenfalls auf dem Weg zur Arbeit beim Bäcker vorbei. Die Läden liegen aber alle direkt an den Ausfallstraßen aus dem Dorf in die Stadt, so dass die werktäglichen Brötchen keine Zusatzwege verursachen.

    Aber nehmen wir wirklich den Worst Case für ein Rechenbeispiel: jeden Tag im Jahr 500m zum Bäcker und zurück ergäbe 365km. Zur Einordnung: der deutsche Durchschnitts-PKW fährt im Jahr 15.000km. Das sind doch Peanuts (oder Brötchenkrümel :evil: ), für die man sich weder ein Auto anschafft, noch ein Auto abschafft, wenn man diese Fahrten streicht.

    Es handelt sich aber nun einmal um einen Radweg.

    In der nicht-straßenbegleitenden "Veloroutenfahrradhighwayradschnellwegdrahteselautobahn"[TM]-Variante also um eine Verkehrsfläche, die erhebliche Umwege machen muss, weil die direkte Verbindung schon seit dem Mittelalter durch die normale Straße besetzt ist.

    Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist die Gerade (Euklid).

    Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Orten ist die alte Landstraße ( Th(oma)s)

    :/ Außerorts sind Radwege doch per Gesetz für Mofas frei ...

    Ironischerweise geht die Regel, wonach außerorts grundsätzlich "Mofa frei" gilt, auf eine einzige Straßenverkehrsbehörde zurück, die die Änderung beim Bundesrat mit dem Argument angeregt hatte, dass dies doch dem erklärten Ziel der Lichtung im Schilderwald dienen würde, weil ja die (bis dahin im Einzelfall anzuordnende) Mofafreigabe sowieso der Standard auf außerörtlichen Radwegen sei. Der Bundesrat hat diese (auf Deutschland insgesamt bezogen überaus falsche) Sichtweise ungeprüft übernommen und in die nächste Novelle aufnehmen lassen.


    Die Niederlande sind aber mal wieder viel weiter, was die Verbannung von Zweirädern von der Fahrbahn anbetrifft: dort gilt auch innerorts grundsätzlich 25er-Mofa (Snorfiets) fährt auf dem Radweg, es sei denn, es ist ein Mofaverbot ausdrücklich beschildert. Außerdem müssen auch 45er-Mopeds (Bromfiets) auf entsprechend beschilderten Radwegen fahren. Für sie gilt dann eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h innerorts und 40 km/h außerorts. Das gleiche gilt dann natürlich auch für S-Pedelecs, die genau wie in Deutschland den 45er-Mopeds zugerechnet werden.

    gibt's eigentlich Daten oder eine Faustformel zur Ermittlung der Expositionszeit im Radverkehr?

    Weil nach meinem Wissen doch "Fahrleistung in km" erhoben wird. Sowohl beim Auto, als auch beim Rad... (?)

    Primär interessiert die im redaktionellen Text als ganz besonders gefährdet adressierte Radfahrerschaft nur ihre eigene Expositionszeit. Also ist die eigentliche Bezugsgröße für die Gefährlichkeit eines Streckenabschnittes [Unfälle pro Jahr) x Unfallschwere x (Radfahrer auf dem Streckenabschnitt pro Jahr)].

    Der Vergleich (zeitbezogenes Unfallrisiko Auto) vs (zeitbezogenes Risiko Fahrrad) dürfte innerorts wegen der ähnlicheren Durchschnittsgeschwindigkeit nicht so stark zu Lasten des Fahrrades verzerrt sein wie das außerorts gegenüber der kilometer-bezogenen Abrechnung der Fall ist.