Beiträge von Th(oma)s

    In der Studie steht aber auch: "Bei den getöteten Radfahrern liegt die Rate der Alleinunfälle allerdings deutlich geringer: bei 5 bis 30 Prozent, im Schnitt bei 17 Prozent. Hier ist erfahrungsgemäß auch die Dunkelziffer deutlich kleiner, weil tödliche Verkehrsunfälle in der Regel polizeilich erfasst werden."

    Leider erfährt man in dem Artikel nichts darüber, wie diese Zahlen beim Fußverkehr aussehen.

    Dass es keine Alleintoten bei Fußgängern gibt, liegt daran, dass die Beteiligung mindestens eines Fahrzeugs notwendige gesetzliche Voraussetzung für die Aufnahme in die Verkehrsunfallstatistik ist. Tödliche Stürze aller Art ohne Fahrzeugbeteiligung liegen bei über 10.000 pro Jahr, ein guter Teil davon wird auf der Straße passieren.

    Die Alleinquote bei toten Radfahrern in Deutschland ist in den letzten Jahren stetig von 20 auf über 30% gestiegen. In NL lag die Alleinquote traditionell noch höher, war aber in 2022 wegen des extremen Ausreißers bei PKW-Opfern erstmals niedriger als in D.

    DK kommt im langjährigen Mittel auf deutlich unter 20%.

    Wenn dann ein Gutachten mit Gefahrenprognose über ihn vorliegt.

    Hier wieder der ewige Irrtum, wonach das Verursachen eines Verkehrsunfalles ein Beweis für irgendetwas wäre. Der zentrale Punkt ist, dass der Unfall selbst und damit die Schädigung des Opfers ja nicht vorsätzlich begangen wird, sondern lediglich das Rasen (unter billigender Inkaufnahme der drohenden Folgen) mit Absicht stattfand. In der Hinsicht unterscheidet sich der Täter aber in keinster Weise von Hunderten anderen, die aufgrund der äußeren Umstände niemanden mit ihrer Taten verletzt oder getötet haben, und bei denen keiner Jahre später noch „Gutachten über die Gefahrenprognose“ für nötig erachtet.

    2. Rechtsfrieden herstellen

    Das staatliche Gewaltmonopol ist kein Selbstläufer, sondern begründet sich wesentlich darauf, für das Opfer Partei zu ergreifen und diesem rechtliche Genugtuung zu verschaffen. Ein Versagen an dieser Stelle schafft die Grundlage für Selbstjustiz, was keiner wollen kann. Bei versuchtem Mord ist deshalb auch dahingehend langjährige Haft zwingend. 2 Jahre auf Bewährung sind nichts anderes als Opferverhöhnung und wirken diesem Ziel aktiv entgegen.

    Die Option der Aussetzung zur Bewährung kann man grundsätzlich in Frage stellen, aber bitte nicht nur selektiv bei bestimmten Delikten. Ich finde, dass das Darstellen einer Bewährungsstrafe als „Freispruch Zweiter Klasse“ eine krasse und unnötige Abwertung des Strafmaßes darstellt, durch die erst das Opfer durch die Bürger, die sich das Maul über die vermeintliche Nicht-Strafe zerreißen, effektiv verhöhnt wird. Gefängnisstrafe ist für den Delinquenten immer entehrend. Im Verlust von Ehre und Ansehen liegt die eigentliche Bestrafung, und nicht in der Belästigung, dass der Täter ein paar Jahre seinen Alltagsgeschäften nicht mehr nachgehen kann - das könnte er als Freigänger auch bei tatsächlich Knast sowieso alsbald wieder.

    Also irgendwas sträubt sich in mir, diesen Mustang-Fahrer als "Pechvogel" zu bezeichnen.

    Der Regelfall ist auch bei Rasern, dass sie mit ihren Taten niemanden verletzen. „Pech“ ist keine moralische Entlatung, sondern quantitativer Ausdruck für die immer noch hohe Unwahrscheinlichkeit eines Unfalles.

    Hinsichtlich ihrer moralischen Schuld sind alle Raser (also auch die, die folgenlos davonkommen) gleich, weil die Frage, ob sie dabei jemanden töten oder ihm „nur“ ein Bein abfahren, längst nicht mehr in ihrer Macht und Geschicklichkeit steht.

    "Die Hauptursache von schweren Verletzungen bei Fahrradunfällen ist ein Zusammenstoß mit einem Auto, LKW oder Bus. Dabei werden Fahrradfahrer beim Abbiegen häufig nicht oder erst zu spät wahrgenommen." (S. 2)

    So steht es in einer Internetbroschüre der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU) von September 2018 mit dem Titel: FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Thema Fahrradunfälle

    Ich bin sicher, dass die DGU für ihre Datenbank nicht erfasst und auswertet, wer Unfallgegner der eingelieferten Traumapatienten war, und welchen Hergang das jeweilige Ereignis hatte. Diese Arbeit ist Aufgabe der polizeilichen Unfallaufnahme, die erst stattfindet, nachdem der Patient schon lange abtransportiert wurde und im OP liegt. Die DGU hat entsprechend der Angaben im Jahresbericht auch nur ca. 1/5 der offiziell „schwer“ verletzten Radfahrer in ihrem Hellfeld.

    Der Satz aus der Broschüre ist wie vieles anderes zum Thema Radsicherheit wohl aus Hörensagen geborenes Vorurteil. Dafür spricht auch stark der Verweis auf Abbiegen als Hauptkonflikt. Diese Ereignisse stellen zwar in den Großstadtzeitungen einen Großteil der Fahrradunfall-Nachrichten, besitzen aber nur einen recht kleinen Anteil am gesamten Radunfallgeschehen, wobei die Quote der Opfer, die erst gar nicht mehr ins Krankenhaus kommen, bei diesem Szenario auch noch besonders hoch ist.

    Edit: nach dem genauen Lesen der DGU-Broschüre kommen ich zu der Auffassung, dass die Angaben teils aus dem Destatis-Jahresbericht übernommen wurden, teils aus eigenen Daten des Traumaregisters stammen (in dessen teilnehmenden Kliniken das Fünftel der mit MAIS3+ "Schwerstverletzten" unter den stationär versorgen Patienten behandelt wird) und teils auf Hörensagen beruhen. Dabei geht es offensichtlich querbeet hin und her zwischen "alle Verletzungen", "schwerer Verletzung", "lebensgefährlicher Verletzung" und "Tod". Insgesamt geht es im gesamten Text nicht um wissenschaftliche Genauigkeit, sondern lediglich darum, die Leser mit hohen Zahlen zu beeindrucken und sie mit Nebelkerzen davon zu überzeugen, dass (nur) Radfahren ganz besonders gefährlich für den Kopf wäre. Die FAQs streben dementsprechend dem Höhepunkt unter Frage 5 zu: "Ist es sinnvoll einen Fahrradhelm zu tragen? Ja." Ein gutes Beispiel dafür, dass es sich bei allen Aussagen nur um wohlmeinendes Nudging handelt, ist das Anführen der angeblich knapp 2/3 betragenden Duuunkelziffer im Anschluss an die Diskussion des Verletzungsrisikos. Als ob tatsächlich bei 2/3 der in unseren Intensivstationen behandelten oder gar auf Friedhöfen begrabenen Radfahrern das Merkmal "Radfahrer" übersehen werden würde. Die Dunkelziffer besteht stattdessen aus leichtverletzten Opfern von Alleinstürzen.

    Edit2: die Angabe mit den 37 Abbiegetoten und den insgesamt 76 LKW-Opfern in 2017 stammt übrigens aus meiner eigenen Erfassung, und dürfte wahrscheinlich über einen der Vorträge von Roland Huth vom ADFC an die DGU gelangt sein. Die Gesamtzahl weicht auffällig von der Destatis-Tabelle 3.1.1 in FS 8 Reihe 7 ab, deckt sich aber ebenso wie die Zahl der (Rechts-)Abbiegeopfer exakt mit den Werten aus meiner Liste, wenn ich alle "LKW"-Einträge rausnehme, die als "Sprinter" gelabelt sind, und es gibt außer mir auch keine Instanz, die sonst für die gesonderte deutschlandweite Zählung des Rechtsabbieger-Unfalltyps in Frage käme.

    Wie immer bei der stets vorhersehbaren Urteilsschelte nach Verkehrstaten: Sicherheit wird nicht durch härteres Nachtreten verbessert, sondern durch mehr Prophylaxe. Wer Raserunfälle verhindern will, blitzt bis die Radarfalle qualmt; die Handvoll Pechvögel unter allen Rasern abzustrafen, die konkret jemanden umgenietet haben, bringt dagegen gar nichts. Im testosterongetränkten Hirn eines Jungmannes, der sich auf ein Raserduell einlässt, kommt die rationale Abwägung "was wären die Folgen, wenn mir ein Unfall passiert?" sowieso nicht vor. So jemand wähnt sich unsterblich, und ergo wird ihm in seiner Hybris auch nichts passieren, wo Dritte draufgehen könnten.

    Fahrradfahren ist eigentlich eine recht ungefährliche Angelegenheit.

    Die größten Gefahren, die drohen vom Autoverkehr.

    Der erste Satz stimmt, der zweite nicht. Der größte Feind des Radfahrers ist immer noch er selber. Das gilt nicht nur bei Todesfällen, sondern auch bei krankenhausreifen "schweren" Verletzungen. Im Jahr 2022 gab es zB 5.275 Schwerverletzte durch Alleinunfall, aber nur 4.893 SVL nach PKW-Kollision, davon nur 3.339 mit Hauptschuld PKW. Dass die Verteilung bei "leichten" Verletzungen deutlich Auto-lastiger ausfällt (18.000 solo zu 39.000 mit PKW), liegt nicht daran, dass wenigstens bei leichten Verletzungen Autos die größte Gefahr darstellen, sondern dass wegen leichter Alleinunfälle niemand die Polizei ruft, während bei Auto-Beteiligung wegen des Sachschadens und der Haftpflichtversicherung die Dunkelziffer sehr niedrig ist. Leider wird in der Regel die Gegnerquote nur für die Summe aller Verletzten ausgewertet, was wegen der Dominanz der "leichten" Unfälle in der Gesamtstatistik den irrigen Eindruck erweckt, Autos/PKW seien auch bei schweren/schwersten/tödlichen Folgen die Hauptgegner.

    Radfahren ist auch mit/bei Autoverkehr sehr sicher, und das gilt insbesondere auch für Deutschland.

    Ich tippe mal auf den Gulli hier: [Link]

    …sieht natürlich erstmal nach einer etwas breiteren Stelle zum Überholen aus – nur wenn der links fahrende dann nach rechts zieht, is eng.

    Rechts Überholen innerorts 30€, mit Sachbeschädigung 35€. Mit Körperverletzung taucht im Bußgeldkatalog nicht auf, wird also wahrscheinlich als Straftat nach 315c BGB geahndet werden. Die genau gleiche Staffelung (30/35/Straftat) gilt auch für die in Tateinheit begangene Unterschreitung des ausreichenden Mindestabstandes. Da der Überholer auch ohne Gulli nur über die Gehwegfläche physisch rechts am langsameren Fahrzeug vorbei kommen konnte, dürfte die ebenfalls in Tateinheit begangene Gehwegbenutzung "gewinnen" (55/100/Straftat).

    Dann stellt der Gullydeckel also einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr dar ...

    Nein, Schuld hat in dem Fall nun wirklich nicht die Stadtverwaltung, sondern der dreiste Gehweg-Rechtsüberholer.

    Der DB-Actros-LKW sieht recht neu aus, aber die Pressebilder zeigen ja leider wie immer entweder bloß nichtssagende Symbolbilder oder nur die Gruselbilder anstelle von brauchbaren Totalaufnahmen der Unfallsituation. Also kann man den oberen Teil des Führerhauses nicht sehen. Ob es wohl schon einer aus der neueren Generation mit den Kamera-basierten Totewinkel-Assistenten war?

    War es. Das Modell "L" der Actros-Serie ist erst seit 2021 auf dem Markt und verfügt von Beginn an über alle einschlägigen modernen Sicherheits-Assistenten.

    Ah, Weltbild wieder gerade gerückt ... ;) Hast Du da auch ein Ranking? Im anderen liegen alte und neue Heimat ja aktuell recht nahe beieinander (BHV und KA)

    Systematisches Ranking wäre zu viel Aufwand, aber einzelne Städte gehen schnell (gerne auch weitere Städte auf Anfrage).

    Karlsruhe beim KSI-Index leicht vor Bremerhaven.

               

    "Die Pforzheimer Bürgerinnen und Bürger sind allerdings nicht sehr häufig mit dem Rad in der Stadt unterwegs. Untersuchungen im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplans haben ergeben, dass der Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehr leider nur 1 % beträgt."

    Dieses sich-selber-Kleinreden gehört wohl auch zum Image einer fahrradfeindlichen Stadt. Ursache, Wirkung...

    Bei "Mobilität in Deutschland" kam PF 2017 auf 3% Radanteil. Auch nicht gerade Holland-like, aber immerhin 3x mehr als in diesem Klimaschutz-Konzept tiefgestapelt. Da der Radverkehr definitiv nicht Null beträgt, ist das gänzliche Fehlen von tödlichen Unfällen über 11,3 Jahre durchaus beeindruckend, zumal da ja auch noch "Safety in Numbers" (=Unsafety in Low Numbers) als potentieller Malus zu berücksichtigen wäre.

    Bei Schwerverletzten liegt PF tatsächlich ziemlich schlecht. Aus den OpenData des Destatis Unfallatlas kann ich die Anzahl tödlich/schwer/leicht Verunglückter in Abhängigkeit von Gegnern und vom Gemeindeschlüssel ausgeben lassen, das Ergebnis auf die bekannte Einwohnerzahl der Gemeinde normieren und die daraus erhaltenen Werte durch Division mit dem Modal Split (sofern bekannt) wiederum auf die "aktiven Radfahrer" normieren. Als Endergebnis erhalte ich daraus den "KSI(KFZ)"-Wert (killed or seriously injured mit KFZ) pro 100.000 Radfahrer. Für die meisten deutschen Städte beträgt er erstaunlich stabil zwischen 50 und 70. Die bekannten Fahrradstädte Münster oder Oldenburg liegen knapp über 30, Dresden und Leipzig als schlechteste Großstädte bei 80-90. PF kommt hier auf satte 136. Allerdings muss man dazusagen, dass diese Zahl letztlich auf nur 5 einschlägigen Unfällen pro Jahr beruht und dass die Opendata-Einträge keine Differenzierung nach inner-/außerorts ermöglichen.

    Dass ein gutes Abschneiden im Langzeit-Visionzero-Ranking jedenfalls nicht unbedingt mit einem äußerst geringen Fahrrad-Modalsplit einhergehen muss, zeigt Heidelberg: 29% Modal Split, KSI(KFZ)/Jahr x 100k Einwohner von 38 und 11,3 Jahre kein KFZ-Fahrradopfer.

    Vielleicht bekommen jetzt die StVO und Artikel 2 (2) GG in Berlin wieder Vorrang vor ideologischer Anti-Fahrradpolitik.

    Nana, gehen da nicht im Triumph ein bisschen die Pferde mit dir durch?

    Welchen Teil der StVO hatte Frau Schreiner außer Kraft gesetzt? Die Sache mit Art. 2 GG ist auch totaler Quatsch. Die zur Verursachung eines Unfalles notwendigen Fehler und Verstöße machen die Bürger immer noch selber.

    Fahrrad von Lastwagenfahrer "erfasst".

    Radfahrstreifen in Mittellage; "Mordstreifen"-Agitation in 3, 2, 1...

    Der DB-Actros-LKW sieht recht neu aus, aber die Pressebilder zeigen ja leider wie immer entweder bloß nichtssagende Symbolbilder oder nur die Gruselbilder anstelle von brauchbaren Totalaufnahmen der Unfallsituation. Also kann man den oberen Teil des Führerhauses nicht sehen. Ob es wohl schon einer aus der neueren Generation mit den Kamera-basierten Totewinkel-Assistenten war?

    Kaufen? :/

    • Das Ärgerlichste bei Regen ist, dass das Material am Rad so extrem leidet (Kette korrodiert/muss nachgeölt werden, Bremsbeläge verbrauchen sich viel stärker, Dreck verteilt sich überall). Kein Vorteil Schutzschirm.
    • Das zweitgrößte Ärgernis ist der Umstand, dass Schuhe, Strümpfe und Hosenaufschläge durch von unten hochgewirbeltem Spritzwasser durchnässt werden. Kein Vorteil Schutzschirm.
    • Dann kommt lange nichts: auf dem Kopf sitzt Mütze oder Kapuze, und heutige Softshelljacken haben bei Nässe Standzeiten, die für eine Husche im Alltagsverkehr allemal locker ausreichen. Kein Vorteil Schutzschirm.
    • Da stärkerer Regen regelmäßig mit viel Wind einher geht, und der Wind dabei auch meist aus allen möglichen Richtungen bläst, fürchte ich, dass der Schutz auch in der Hinsicht eher kontraproduktiv ist. Kein Vorteil Schutzschirm.

    Mein Urteil: bloß nicht kaufen, den Firlefanz.

    Hat unser Chefunfallstatistiker ;) rein zufällig eine Statistik darüber, in wie viel Fällen ein solches Ergebnis überhaupt das Licht der Öffentlichkeit erreicht? Vermute ich richtig, dass eine einsame Null vorm Komma steht? :rolleyes:

    Keine Ahnung wie da die Quote ist. Meinem Gefühl nach kommt es auch auf den Hergang an: Vorfahrtfehler kommen selten vor Gericht, Auffahrunfälle und LKW-Rechtsabbieger regelmäßig.

    Bei tödlichen Fahrradunfällen kommen ja grundsätzlich fünf mögliche Schuldszenarien in Frage: Alleinunfall, Alleinschuld Autofahrer, Alleinschuld Radfahrer, Hauptschuld Auto/Mitschuld Rad und Hauptschuld Rad/Mitschuld Auto. Vor Gericht und damit in der Öffentlichkeit landet nur der (kleinere) Teil der Fälle, die in die letzten beiden Kategorien fallen könnten, und wo die Autofahrer sich zudem auch noch gegen die von der Polizei ermittelte Schuldquote wehren. Bei für die Unfallaufnahme eindeutigem Hergang wird idR nicht prozessiert und daher auch nicht öffentlich nachberichtet. Das gilt wohl insbesondere für den großen Anteil der Fälle, wo der Radfahrer selbst eindeutig den Unfall verursacht hat (inklusive unklare Fälle, die sich im Nachhinein als Alleinunfälle entpuppten…). Obwohl nur ein kleiner Anteil der Unfälle öffentlich verhandelt wird, entsteht durch die Auswahl der Prozesse in der öffentlichen Wahrnehmung dann der Eindruck, es gebe praktisch nur unfähige Autofahrer, die sich feige ihrer Verantwortung entziehen wollten.