Beiträge von Th(oma)s

    Und wie konkret?

    Wie auch immer man das macht, ud wie erfolgreich auch immer das am Ende sein würde, es hat mit dem Muskelantrieb an einem kleinen Teil der Gefährdeten nichts zu tun. Das wäre, als ob da draußen ein Amokläufer mit der MP wahllos um sich schießt und man zum Schutz von Rothaarigen Platzverweise prüft.

    Das Sichtfahrgebot ist mit die am häufigsten missachtete Grundregel der StVO.

    Ja. Blindflug kann allerdings prinzipiell nicht nach dem Subjekt seiner Blindheit filtern. Das ist ein Punkt, der noch von jedem übersehen wird, der dafür plädiert, dass man ausgerechnet den Teil der gefährdeten Verkehrsteilnehmer, die ein muskelbetriebenes Zweirad führen, aus dem Weg komplimentieren sollte. Auf den Landstraßen sterben täglich 3-4 Menschen, die keine Fahrräder benutzten, sehr viele davon im Längsverkehr. Alle 3 Tage stirbt außerorts ein Radfahrer aus anderen Gründen, als dass er von einem KFZ-fahrenden Blindflieger im Längsverkehr von hinten erfasst wurde; sehr häufig darunter Fälle, wo es Infrastruktur entlang der schnell befahrenen Landstraße gab und die Radfahrer mit dem Queren dieser (zu) schnell befahrenen Fahrbahn überfordert waren. Nur knapp alle 14 Tage hingegen stirbt ein Radfahrer außerorts, weil ein KFZ-Führer ihn auf der Fahrbahn im Längsverkehr übersehen hatte.

    Ein normaler 3-Wege Kat (Benziner) funktioniert nur bei (eng) rund um Lambda 1 und wenn er (wirklich) warm ist. Auch wenn das Auto 10 x 500m gefahren wird und dazwischen 5 min steht, funktioniert ein Kat nicht. So, wie viele KFz im Alltag genutzt werden ist ein Kat für die Katz. 3km Fahrt, abstellen, 1km Fahrt, abstellen, .....

    Dafür, dass Kats für die Katz sind, und Diesel dank Elektricks und Thermofenster sowieso betrügen, hat sich aber allerhand getan. Die Immission war 2023 beim NO2 und auch für PM 10 bzw PM 2,5 noch niedriger als während der Lockdown-Jahre.

    Ein Hauptproblem am Kat, was Du gerne übersiehts an deiner Argumentation mit Kurzstreckenbetrieb beim Auto: Da sind Kats nicht oder nur unzulänglich im Einsatz, das gleiche gilt übrigens für Vollast-Autobahnfahrten.

    Die vielen Kurzstrecken beim Auto sind Artefakte der Zählung, weil Teile von Rund- und Etappenfahrten als unabhängige Wege gewertet werden. Bei mehreren Teilwegen ist der Kat aber nur beim ersten davon kalt.

    NO2 ist zu kurzlebig, als dass es außerhalb von Städten Schaden anrichten könnte. Im Gegenteil, im Vollastbetrieb auf der Autobahn ist es eher sinnvoll, dass im Zielkonflikt zwischen Staub und Stickoxid die Bekämpfung der Partikelemission zu Lasten des NO2 die Priorität erhält (und dabei auch der Partikelfilter freigebrannt wird).

    Wie kommst du auf dieses schmale Brett? Du musst abseits von Kraftfahrstraßen und Autobahnen ÜBERALL mit Radfahrern rechnen. Und deine Fahrweise entsprechend anpassen. In dieser Weise äußern sich übrigens auch regelmäßig passionierte Autofahrer.

    Es gibt kein selektives „mit-etwas-nicht-rechnen“. Wer dem Verkehr allgemein die notwendige Aufmerksamkeit zuwendet, hat Fahrbahn-Radfahrer automatisch mit auf dem Zettel. Wer dies nicht macht, gefährdet neben sich selbst und anderen Verkehrsteilnehmern insbesondere auch Radwegradler. Hatte ich eigentlich schonmal erwähnt, dass Radfahrer nicht im Längsverkehr niedergemacht werden?😈

    Es geht auch um Fahrbahnbreiten oder Standspuren. Je breiter eine Fahrbahn gebaut ist, umso schneller kann darauf gefahren werden. Kommt dann noch eine zweite Fahrspur je Richtung dazu und außerdem ein Mittelstreifen und ein Standstreifen, und dann noch kreuzungsfreie Zu- und Abfahrten, dann ist Tempo 120 angesagt

    Das ist doch alles Straßen*bau*recht (wo Gemeinden und Städte immer schon machen durften, was sie wollten), aber nicht Straßen*verkehrs*recht.

    Der Klimaschutz wird [in StVG und StVO] nicht ausdrücklich erwähnt.

    Das ist auch vollkommen richtig so. Dem Klima ist es schnurzpiepegal, wo genau (nicht) schnell gefahren wird. Sollte also Klimaschutz beabsichtigt sein, wäre es Aufgabe des Bundes-Gesetzgebers entsprechend einzugreifen (allgemeines Tempolimit, Zulassungsrecht etc.). Ist ja nicht so, dass es örtlich begrenzt auf der A1 wärmer wird, weil da so viel CO2-ausstoßender Verkehr ist.

    Ob nun "eigenständiges Kriterium" oder "Floskel", der Hinweis darauf, dass die Leichtigkeit des Verkehrs nicht unnötig eingeschränkt werden darf, diente bisher dazu, Einschränkungen insbesondere des Autoverkehrs abzuwehren. Ob der Autoverkehr zum Beispiel durch schnelles Fahren zur Umweltverschmutzung beiträgt oder nicht, war bisher weitgehend irrelevant. In Zukunft ist es leichter möglich, Einschränkungen des Verkehrs vorzunehmen, zum Beispiel, weil es dem Umweltschutz dient, als das in der Vergangenheit möglich war.

    Umweltschutz war auch schon in §45 (9) alter Fassung eins der "Rechtsgüter", dessen Gefährdung Voraussetzung für die Anordnung von Verkehrsbeschränkungen hinreichend war. Insoweit die Verkehrsbehörden den Bürgern/Politikern, die eine solche Beschränkung angeregt haben, weisgemacht haben, sie dürften sie nicht vornehmen, weil es ihre zentrale gesetzliche Aufgabe sei, die Leichtigkeit des Kraftverkehrs zu gewährleisten, so war das immer schon gelogen. Erstens, weil eben die Ermächtigung immer schon da war, und zweitens aber auch, weil die Interpretation, mit "Leichtigkeit des Verkehrs" sei "Leichtigkeit des motorisierten Individualverkehrs" gemeint, nur durch eigene Erfin^h^h Halluzina^h^h^h Auslegung zustande kam.

    In Bayern behauptet der für Verkehr zuständige Staatsminister bis heute, dass das ja nur eine „Kann“-Regel gewesen sei und „empfiehlt“ den unteren StVBen höchstens, sich da mal drum zu kümmern, wenn… ja, wenn sie denn Lust dazu haben. Und genau deswegen stehen wir halt heute kaum besser da als vor 25 Jahren.

    Es gibt wohl keinen politischen Sachverhalt, der in der breiten Bevölkerung ähnlich unumstritten ist wie die die Ansicht, dass es nicht dem einzelnen Radfahrer gestattet werden soll, über die Frage der Radwegebenutzung selber zu entscheiden.

    Wenn du vorhandene Radwege ignoriert, lässt das niemanden gleichgültig. Die schweigende Mehrheit lässt sich zwar nicht zu Maßregelungsnötigungen hinreißen, aber das bedeutet ja keineswegs Billigung des Verhaltens. Die Leute denken wahlweise „Was für ein Arsch!“ oder „Was für ein Narr!“. Was dagegen keiner denkt: „ .“ (also das, was er denkt, wenn da an gleicher Stelle ein langsames Moped fährt).

    StVG §6 (1) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, soweit es zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs auf öffentlichen Straßen erforderlich ist, Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates über Folgendes zu erlassen:

    Wo steht da was von *Kraft*verkehr?

    Abgesehen davon ist Leichtigkeit des Verkehrs auch kein eigenständiges Kriterium, sondern ebenso wie Sicherheit integraler Bestandteil einer einzigen Floskel, nämlich dem aus dem preußischen Polizeirecht übernommenen Begriff „öffentliche Sicherheit und Ordnung“. Grundgedanke dabei ist, dass die Wahrung der öffentlichen Sicherheit letztlich immer davon abhängig ist, dass sich die Bevölkerung von vorneherein „ordentlich“ verhält (so ungefähr Dietmar Kettler seinerzeit zur Frage, warum Radwegebenutzungspflichten ohne sicherheitstechnische Notwendigkeit trotz der StVG/StVO-Ermächtigung zum Zweck der „Sicherheit und Ordnung“ nie §45(9)-konform sein könnten).

    Ich habe mehrfach beim ADFC nachgefragt, aber nie eine Antwort erhalten. Und ich selbst muss zu doof gewesen sein, das zu finden. Stattdessen habe ich in der StVO und VwV-StVO das genaue Gegenteil gefunden. Es scheint also bereits erlaubt zu sein, sich um die Verkehrssicherheit zu kümmern. 8|

    Mehr noch: das, was angeblich bisher wegen des StVG nicht möglich war (nämlich der notwendige tiefbau-technische Um- und Rückbau von Straßen), liegt meilenweit jenseits der Kompetenzen des StVGs. Auch das haben ADFC und die anderen Verkehrswende-NGOs beim Kampaigning offenbar ganz bewusst ignoriert.

    Wenn ich das lese... [Kommunen brauchen mehr Handlungsspielraum]

    ...und an meine Lieblings-Kommune denke, dann bekomme ich wirklich Angst.

    Achwas. Da ja angeblich der Zweck des alten StVG gewesen ist, den KFZ-Verkehr zu beschleunigen, und diese Zielvorgabe nach Auskunft der Initiatoren der Novelle jetzt vermeintlich gestrichen worden ist, wird es künftig Entschilderungen regnen, dass es eine wahre Freude ist! :evil:

    der wunsch nach weniger Toten und Schwerverletzten ist kein Unsinn.

    Aber man sollte aufpassen, welche Maßnahmen einem als Umsetzung von "vision zero" präsentiert werden. Und ob "vision zero" nicht einfach nur ein vorgeschobenes Argument ist, gegen das man ja schließlich nicht sein könne, oder?

    Echte "VisionZero" gibt es erst, wenn die Welt bei Null Grad Kelvin zum ewigen Stillstand kommt.

    Alles andere ist unterambitioniert.:evil:

    [die allermeisten Autofahrer verhalten sich richtig.]

    Das gilt denke ich für alle Verkehrsteilnehmer.

    Das gilt für alle Verkehrsteilnehmer für die allermeiste Zeit auf der Straße. Wir alle sind zu gegebener Zeit meistens Dr. Jeckyll und manchmal leider auch Mr. Hyde. Der beliebte Trugschluss ist, dass ein Einzelereignis beweisen würde, dass jemand mehr Mr. Hyde-Qualitäten hätte als der Rest der Menschen da draußen.

    Tut mir leid, aber ich glaub da bin ich dann irgendwie falsch hier. Ich weiß nicht, inwieweit Ihr (auch) Autofahrer seid, meine Beobachtung und mein Menschenbild ist wesentlich anders.

    Mein Menschenbild ist, dass jeder von uns das Potential besitzt, von Fall zu Fall Sadist oder Heiliger zu sein. Da der Mensch als soziales Wesen außerdem die biologisch angelegte Bereitschaft zum Mitläufertum hat, hängt die Hemmschwelle, anderen wehzutun neben dem angeborenen Charakter stark davon ab, was (vermeintlich) "alle" machen. Und wenn quasi jeden Tag in der Zeitung geschrieben wird "Oh, sie sind ja sooo schwach und gefährdet, und niemand wird sie schützen, außer der Staat baut ihnen "sichere" Radwege!", dann hat das am Ende zur Folge, dass ein bestimmter Prozentsatz der sadistischer Veranlagten sich im Bewusstsein der Billigung durch die schweigende Mehrheit dazu legitimiert fühlt, seine psychopathische Ader am gesellschaftlich vogelfrei gestellten Subjekt auszuleben. Ob sich aus der initialen Attacke am Ende eine vollendete Körperverletzung entwickelt, hängt allerdings zusätzlich von der Reaktion des Angegriffenen ab: niemand wird ansatzlos einfach so von der Straße gerammt. Damit es dazu kommt, bedarf es immer erst der vorherigen Eskalation (wechselseitiges Hochschaukeln aus Gestikulieren, Verbalinjurien, Fahrmanövern bis hin zum Austausch von Handgreiflichkeiten). Dabei ist eines aber klar: wenn sich erstmal jemand dazu hat hinreißen lassen, eine Attacke gegen ein Opfer zu starten, dann ist die Chance gleich Null, den Angriff mit sachlich vorgetragenen Argumenten wieder zu deeskalieren. Stattdessen wird jeder wie immer geartete Versuch einer Kommunikation mit dem Angreifer als Motivation für weitere Attacken genommen. Wenn man sich dessen als potentielles Opfer einer solchen Attacke bewusst ist, kann man das in sein eigenes Verhalten einbeziehen: die einzige vernünftige Antwort auf einen Übergriff ist keine Antwort. Ich gebe zu, auch mir platzt gelegentlich noch der Kragen, aber mit der Zeit werde ich immer besser beim "Ommmmm".

    Dazu hat der ADFC übrigens behauptet, dass §45 (9) Satz 3 den Bau von Radwegen erschweren würde. Vermutlich stimmt das indirekt sogar, weil die Kommunen kein Geld für "Radwege" ausgeben, wenn sie nicht sicher sein können, damit wirklich alle Fahrrad-Assis von der Straße [sic.] zu holen.

    Ich wette, dass es gerade die „eingefleischten Radfahrer“ sind, die bei der Stadt auf die Barrikaden gehen, wenn ihre „meiin Schatttssss, gollum!“-Wegelchen nicht mit Blauschild gelabelt sind. Grund ist wahrscheinlich der Trugschluss, wonach Parkverstöße und Vorfahrtnahmen weniger würden/vermeintlich leichter zu ahnden wären, wenn man ausdrücklich den Radwegstatus deklariert.