Hat unser Chefunfallstatistiker rein zufällig eine Statistik darüber, in wie viel Fällen ein solches Ergebnis überhaupt das Licht der Öffentlichkeit erreicht? Vermute ich richtig, dass eine einsame Null vorm Komma steht?
Keine Ahnung wie da die Quote ist. Meinem Gefühl nach kommt es auch auf den Hergang an: Vorfahrtfehler kommen selten vor Gericht, Auffahrunfälle und LKW-Rechtsabbieger regelmäßig.
Bei tödlichen Fahrradunfällen kommen ja grundsätzlich fünf mögliche Schuldszenarien in Frage: Alleinunfall, Alleinschuld Autofahrer, Alleinschuld Radfahrer, Hauptschuld Auto/Mitschuld Rad und Hauptschuld Rad/Mitschuld Auto. Vor Gericht und damit in der Öffentlichkeit landet nur der (kleinere) Teil der Fälle, die in die letzten beiden Kategorien fallen könnten, und wo die Autofahrer sich zudem auch noch gegen die von der Polizei ermittelte Schuldquote wehren. Bei für die Unfallaufnahme eindeutigem Hergang wird idR nicht prozessiert und daher auch nicht öffentlich nachberichtet. Das gilt wohl insbesondere für den großen Anteil der Fälle, wo der Radfahrer selbst eindeutig den Unfall verursacht hat (inklusive unklare Fälle, die sich im Nachhinein als Alleinunfälle entpuppten…). Obwohl nur ein kleiner Anteil der Unfälle öffentlich verhandelt wird, entsteht durch die Auswahl der Prozesse in der öffentlichen Wahrnehmung dann der Eindruck, es gebe praktisch nur unfähige Autofahrer, die sich feige ihrer Verantwortung entziehen wollten.