Angelesen oder gar vom Fach?
Dieses Bild aus dem Rasterelektronenmikroskop ist aus meiner Doktorarbeit, es zeigt eine der beschriebenen sauerstoffradikal-bildenden Fresszellen beim Aufsammeln der umliegenden Staubkörner.
Angelesen oder gar vom Fach?
Dieses Bild aus dem Rasterelektronenmikroskop ist aus meiner Doktorarbeit, es zeigt eine der beschriebenen sauerstoffradikal-bildenden Fresszellen beim Aufsammeln der umliegenden Staubkörner.
Gibt es dafür überhaupt eine Quelle oder vermuten wir das alle nur?
Bestimmt gibt es auch Partikel natürlichen Ursprungs, die sich in der Lunge festsetzen und schädlich sind.
Der entscheidende Punkt ist in der Tat dieses "in der Lunge festsetzen". Genauer die Frage, ob ein Staubkörnchen sich direkt oder ggf. unter Mitwirkung der Alveolarmakrophagen (=Fresszellen auf der Lungenschleimhaut) zügig auflösen lässt oder nicht. (Mineral-)Partikel, bei denen das misslingt, führen zu einem Teufelskreis aus Fressen, enzymatischer Sauerstoffradikal-Bildung durch die Fresszellen, Zelltod, Entzündungsreaktion und dadurch Anlocken weiterer Fresszellen. Die gebildeten Sauerstoffradikale sind gewebsschädigend (=erhöhte Zellteilungsrate für "Reparaturen") und mutagen (=erhöhte Wahrscheinlichkeit für cancerogene Modifikationen bei Zellteilungen). Dies gilt um so mehr, je höher der Anteil an Übergangsmetall-Kationen (z.B. Eisen) in den inhalierten Körnchen ist, weil diese Ionen chemisch die Ausbeute an den im Zoo der Sauerstoffradikale ganz besonders schädlichen Hydroxylradikalen steigern.
Ruß-Staub aus unvollständiger Verbrennung enthält viele aromatische Kohlenwasserstoffe. Diese Stoffe sind als solche meist noch relativ harmlos, können aber nach Auflösung der Partikel (v.a. in der körpereigenen "Müllverbrennungsanlage" Leber) zu erbgutschädigenden Produkten gegiftet werden, die sich auch außerhalb der Lunge bemerkbar machen. Die erste erkannte Berufskrankheit war Hodenkrebs bei britischen Schornsteinfegern vor über 200 Jahren.
Das Ammoniumnitrat aus den ominösen landwirtschaftlichen Sekundärstäuben aber zerfällt beim Kontakt mit Wasser sofort in Ionen, die auch im Stoffwechsel selbst in nennenswerter Menge entstehen. Ebenso ungefährlich sind (solange man keine Allergie dagegen hat) die aus grundsätzlich verdaulichen Eiweißen bestehenden Pflanzenpollen. Selbst der schwarze Kohlenstoff-Anteil in der Steinkohle ist noch ziemlich ungefährlich; die Staublunge der Bergleute entsteht durch die Verunreinigung der Kohle mit unlöslichen Quarzkörnchen.
Nur schade, dass man (ich) in der Presse keine anständigen Zahlen von aufwändigeren Analysen findet.
Das wundert nicht, wenn man bedenkt, dass es sogar "Experten" an Max-Planck-Instituten für Chemie gibt, die offenbar überhaupt keinen Plan davon haben, dass für die Gesundheit der Lunge Partikel nicht gleich Partikel ist.
Auch wenn ich derzeit Radfahrer und überhaupt kein Fan vom MIV bin, versuche ich trotzdem fair zu meinen Mitmenschen in ihren Blechtempeln zu sein. Ich könnte sehr viel dreister fahren und es würde trotzdem zu keinen Unfällen kommen.
Und schließlich gibt es auch StVO+Bußgeldkatalog die es verbieten, andere Verkehrsteilnehmer absichtlich zu behindern.
1) Du persönlich bist nicht repräsentativ für "die Verkehrsteilnehmer" insgesamt
2) die Grenze zwischen vermeidbarer und unvermeidbarer Behinderung ist auch für dich keine Naturkonstante
3) ich habe bei meinem Einwurf die Perspektive des motorisierten Mainstreams dargestellt. Da muss nicht mal ein finsterer Masterplan hinterstecken; wer denkt schon gerne darüber nach, dass selbst regelkonformer Kraftverkehr ohne die durch die stete unterschwellige Todesdrohung erzwungene Unterordnung der Aussassen unter die KFZ-freundlichen Spielregeln tatsächlich in einem gigantischen Blutbad enden würde.
Und ja, die Unfälle werden mit autonomen Fahrzeugen nicht auf null gehen, vor allem, da genügend Störgrößen in Form von nichtautonomen VT vorhanden sind, deren Regeltreue nicht besonders hoch ist. Wie im vorliegenden Fall.
Das Restrisiko, und v.a. das Gespräch darüber, wird dringend gebraucht, damit die Aussassen nicht anfangen den Insassen auf der Nase rumzutanzen. Ohne die stetig drohende Todesstrafe, also bei perfekt rücksichtsvoll fahrenden und reagierenden Robot-Autos, geriete die Reise-Geschwindigkeit ansonsten sehr schnell in eine unerwünschte Abwärtsspirale aus Rücksichtnahme der Robots und neuen Kühnheiten durch die Unmotorisierten.
sueddeutsche.de: Jeder sollte einen Fahrradhelm tragen - eigentlich
Die verlinkte Studie jedoch gibt es wohl nur gegen ein gehöriges Entgelt. Hat die jemand greifbar? Ggf. erforderliche E-Mail-Adresse gibt es per PN.
Du hast Post.
Die Studie enthält nur eine statistische Auswertung, welche Kopfverletzungen in welcher Verletzungsschwere bezogen auf die Altersverteilung der Betroffenen auftreten, sofern sie in eine Klinik eingeliefert/überwiesen wurden, die zum Kreis der Krankenhäuser gehören, die beim "Traumaregister" der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie mitmachen. Keinerlei Daten zu Helmeffekten, Helmquoten, sondern lediglich Verweise auf angeblich gesicherten Erkenntnisse in der Forschung.
Ebenso unstrittig ist die Tatsache, dass die Wirkung eines Helmes umso größer ist, je schwerer das Schädel-Hirn-Trauma ist.
"Unstrittig" ist das nur, weil m.W. die vom Land Baden-Württemberg in Auftrag gegebene Meta-Studie die einzige Quelle ist, die das so behauptet. Da es sich nicht um einen Artikel in einem anerkannten Journal mit Peer-Review handelt, sondern um ein Gefälligkeits-Gutachten
für einen politischen Auftraggeber, ist keinerlei Diskussion der Ergebnisse in der wissenschaftlichen Community erfolgt.
(edit: sorry, Zitatautor ist korrigiert)
Es gibt noch die Aussage von jemandem, der das Video des Autos gesehen hat. Demnach hat die Frau das Fahrrad geschoben und der Unfall sei "in jedem Modus" nur schwer zu verhindern gewesen.
"In jedem Modus": schließt das auch die Erwägung mit ein, dass das Zusammenstoß vielleicht nicht passiert wäre, wenn das autonome Fahrzeug sich brav ans Tempolimit gehalten hätte? (es ist von 64 km/h bei erlaubter Vmax von 56 km/h die Rede). Ich hätte nicht gedacht, dass autonome Fahrzeuge nach Menschenart darauf "Pokern" können, nicht geblitzt zu werden.
Fazit: Am Donnerstag waren mehr als doppelt so viele Radfahrer unterwegs. Geht doch, wenn da ein leichter Zwang ausgeübt wird. Warum sollte da nicht auch beim Zurückdrehen der Autoverkehrsbelastung mit etwas mehr Zwang gearbeitet werden?
Die Fahrbahn nebenan sieht verdächtig leer aus. Für mich ist das Ergebnis der Zählung zunächst nur ein weiterer Hinweis, dass MIV einerseits und ÖPV/Rad andererseits zwei Mengen sind, die keine große Überschneidung aufweisen.
Angriffe auf Radfahrer scheinen die letzte gesellschaftlich akzeptierte Form von Gewalt zu sein.
Nein, nicht akzeptiert. Lediglich die Reaktion ist nicht so, wie du sie gern hättest. Genau zur Abwehr von solchen Zänkereien baut man doch die ganzen Radwege. Wenn die Radfahrer sie dann nicht benutzen, tja, dann kann man halt nix mehr machen. /zynism
Das ist ein reiner Radweg. Der Fußweg befindet sich rechts außerhalb des Fotoausschnitts.
Riskieren wir einen Blick aus der Gegenrichtung: links am Rand ein Z.240, das die von rechts heranlaufende Gehbahn im weiteren Verlauf ohne bauliche Änderung als gemeinsamen Geh- und Radweg kennzeichnet. In Laufrichtung rechts absolut kein Verkehrszeichen, das die Benutzung der an die Fahrbahn angrenzenden Gehbahn für Fußgänger in dieser Richtung verbietet. Deine Auslegung ist ein mittelschwerer Fall von Auto-Suggestion.![]()
Na zumindest hat keiner den Radweg in Frage gestellt, der auf dem Foto ebenfalls zu sehen ist.
Doch, hier, ich. Der mit Z.237 gekennzeichnete Radfahrstreifen ist nicht wie vorgeschrieben mit einer durchgezogenen Linie von der Fahrbahn abgetrennt. ?
Die Gehbahn auf dem Hochbord wird jedenfalls nur durch Z. 240 zum Radweg. Alles andere wäre im Verhältnis zur (vermutlichen) Nichtbeschilderung der Gegenrichtung perplex und damit nichtig.
Ich sehe das anders. Schutzstreifen und Tempolimit wurden bislang immer nur gemeinsam getestet. M.E. sind die dabei beobachteten Sicherheitsvorteile allein auf das Limit zurückzuführen. Warum ich da so sicher bin? Längsverkehrsunfälle mit Radlern sind auch außerorts so selten, dass man die paar km Teststrecke schon einige Jahrhunderte lang beobachten müsste, um zuverlässig Aussagen über das Längsverkehrsrisiko treffen zu können.
Soweit -selten genug- außerörtliche Auffahrunfälle mit Radlern passieren, liegt das ganz überwiegend daran, dass die auffahrenden Autofahrer den langsameren Radfahrer vor dem Crash überhaupt nicht wahrgenommen haben. Dafür spricht, dass solche Unfälle typischerweise nachts oder bei frontal tiefstehender Sonne passieren, und dass sowohl Rad wie auch KFZ beim Einschlag in der Regel massiv kaltverformt werden. Da hat dann nicht etwa einer leichtfertig einen etwas zu knappen Abstand angepeilt, sondern da ist jemand quasi durch den Radfahrer einfach durchgefahren. Infolgedessen wirst du solche Unfälle auch nicht verhindern können, wenn du die, die den Radfahrer eh rechtzeitig sehen und ihn aktiv überholen, dazu anhältst, dabei größere Abstände zu halten.
Das begleitend mit den Streifen eingeführte Tempolimit steigert nicht nur die Sicherheitsreserve für die Wahrnehmung von Radlern im Längsverkehr, sondern auch die für praktisch jede andere denkbare Kollisionsform, und das auch sowohl für KFZ untereinander, wie auch z.B. für von Feldwegen in die Landstraße einfahrende Radfahrer (eine *der* außerörtlichen Todesfallen für Radler).
1) Nunja, da es außerhalb von HH wohl keine Radfahrstreifen gibt, die ohne Z237 auskommen müssen, wird es außerhalb von HH keine Gerichtsurteile geben, die dort parkende Führer von KFZ frei sprechen.
2) In HH ist aber die maßgebende Meinung der Behörden, dass Radfahrstreifen auch ohne Z237 angelegt werden können- im klaren Widerspruch zur VwV-StVO- und auf diese Linie sind eventuell auch die Gerichte dort eingeschwenkt. Man müsste so einen Fall mal bis zu einem höheren Gerich außerhalb HH treiben, was aufgrund der geringen Sanktionshöhe aber so gut wie unmöglich ist. Vielleicht, wenn mal abgeschleppt würde.3) Eigentlich müsste man die Behörde, die Radfarhstreifen ohne Z237 anlegt, vor dem Verwaltungsgericht wegen Missachtung der VwV-StVO verklagen. Denn diese VwV ist für die Behörde bindend.
Hast du überhaupt gelesen, was ich geschrieben hatte?![]()
Ich habe zwar vor der Jahrtausendwende ein paar Jahre in HH gelebt, schreibe jetzt aber aus Magdeburg. Von hier stammt auch meine Erfahrung mit unbeschilderten RFS. Es gibt damit -genau wie mit jeder anderen Radführungsformen auch- beim Verhalten von Rad- wie Autofahrern oder Staatsdienern absolut keinen Unterschied zwischen Beschilderung und Nichtbeschilderung. Es gibt also auch bei Radfahrstreifen keine Probleme, die man nicht auch bei Beschilderung noch hätte. Insofern kann ich (anders als in manchen anderen Fällen) bestens damit leben, wenn die StVB die VwV ignorieren, zumal die stringente Formulierung m.E. eher auf einer redaktionellen Nachlässigkeit als auf bewusstem gesetzgeberischem Wollen beruht.
Ergänzung: selbst wenn man die Begriffsbestimmung wortwörtlich auslegt, ist die Anlage von unbeschilderten Streifen noch kein Verstoß gegen die VwV. Nur handelt es sich bei dem Konstrukt dann eben nicht mehr um einen "Radfahrstreifen" [TM], sondern um irgend ein andere der nicht näher definierten Erscheinungsformen der "Radwege" i.S. von § 2 StVO.
D.h. Autofahrer sind sogar verpflichtet, ihre Stehzeuge auf Seitenstreifen abzustellen und damit sind solche Streifen schnell unbrauchbar als Radweg
Auch an dich die Fragen:
Kennst du überhaupt aus eigener Anschauung Seitenstreifen, die nach ihrer äußeren Gestaltung (durch Furten an Einmündungen oder Ausfahrten, Einfärbung, Fahrradpiktogrammen, Breitstrich-Z.295, besonderen Fahrradlichtzeichen an Ampeln) den Anschein eines Radfahrstreifens wecken, aber unbeschildert sind?
Wird tatsächlich offiziell geduldet darauf geparkt?
Ist dir auch nur ein einziger Fall bekannt, in dem ein Autofahrer ein Ticket auf solch einem Streifen erfolgreich vor dem Amtsgericht mit der Begründung angegriffen hat, der Radfahrstreifen sei mangels Schild keiner, sondern ein Seitenstreifen?
Und schließlich: hast du den Eindruck, dass auf beschilderten Radfahrstreifen das Falschparken wirlich konsequenter geahndet wird?
Wenn die Antwort auf alle vier Fragen "ja" lautet, wäre ich ehrlich gesagt leicht verblüfft. Wenn es aber mindestens ein "nein" gibt, entbehrt dein oben zitierter Pessimismus jeder Substanz.
Plan D, Modell "Erziehung": wir sanktionieren empathielose Zombies, die Landfahrzeuge wie auf Schienen fahren
Anmerkung: diese Aufgabe ist gänzlich unabhängig davon, wo und ob überhaupt Radverkehr auf den Straßen stattfindet, sowieso zu lösen.
via Twitter, Original wohl von https://sdbikecoalition.org:
Was sind die Alternativen?
Plan A, Modell "PBL": wir montieren einfach ein paar Plastikplömpel auf die weiße Linie.
Plan B, Modell "Hochbordradweg": wir sorgen dafür, dass auf dem gesamten Perron auch noch wartende Passagiere herumlungern.
Plan C, Modell "Mischverkehr": wir lösen uns von der absurden Vorstellung, dass Landfahrzeuge auf Schienen fahren und von empathielosen Zombies gesteuert werden.
VwV zur StVO.
Kurz: Es gibt keine unbeschilderten Radfahrstreifen.
Was es aber häufig gibt, sind Z.237, die offensichtlich den Bürgersteig "meinen". IOW: das Verkehrszeichen klärt nicht, ob man es auf den RadfahrSeitenstreifen oder auf die jenseits der Bordsteinkante liegende GehwegRadweg-Fläche beziehen soll.![]()
In der StVO kommen jedenfalls weder benutzungspflichtige noch unbenutzungspflichtige Radfahrstreifen vor.
Ich hatte auch eigentlich nach einer Rechtsnorm gefragt, die verbindliche Kriterien für die Erkennung einer *Fahrbahn* definiert, damit man zumindest schonmal eine harte Referenz hat, von der aus man dann wenigstens rechtssicher einen unmittelbar daneben liegenden ~streifenkandidaten bestimmen kann.
Dass die Straßenverkehrsbehörden die VwV ignorieren, ist jedenfalls nichts Neues; ebensowenig, dass die VwV StVO keine Rechtsnorm mit bindender Außenwirkung für den Verkehrsteilnehmer (z.B. einen Autofahrer mit Parkwunsch) ist.
Unbeschilderte Radfahrstreifen gibt es infolgedessen da draußen zunehmend; ich habe hier in Luftlinie 300m selbst so ein Gebilde vor der Türe. Da hält zwar (genau wie bei jedem beschilderten Radfahrstreifen sonst auch) gelegentlich ein Paketdienst drauf, aber geparkt wurde dort noch nie. Und glaub mir, die Autofahrer erkennen zu 100% zuverlässig dass das ein Rad- und kein Seitenstreifen ist - das merke ich an dem unweigerlich einsetzenden Spektakel jedesmal, wenn ich den Streifen mit dem Rad nicht benutze.
Jede Straße hat zunächst nur eine Fahrbahn. Alles weitere wird davon abgegrenzt. D.h. man baut Gehwege, Sonderwege und Seitenstreifen an, [...]
Das Problem ist weniger die Definition der Fläche an sich, sondern die Definition, was eine Dickstrichmarkierung von der Fahrbahn abgrenzt. Die StVO sagt dazu, dass jenseits der Fahrbahnmarkierung ein Seitenstreifen, oder ein Sonderweg liegen kann.[...]
Und wenn hundert Autofahrer und 1000 Radfahrer das als Radweg erkennen möchten. Es reicht doch, wenn ein Autofahrer dort parkt, und vor Gericht gewinnt und weiterhin dort parkt, um den Streifen völlig nutzlos zu machen. Warum nicht gleich so beschildern, wie das im Rest der Republik Standard ist bzw. hier sogar einfach das Schild hängen lassen?
Zum 1. Punkt: ich habe irgendwie schon geahnt, dass auf meine Frage nach der Rechtsnorm kneifen wirst.![]()
Zum 2.: Die StVO nennt weder für beschilderte noch für unbeschilderte Radfahrstreifen Kriterien. Wenn ein Radfahrstreifen neben einem Bürgersteig angelegt ist, gibt es keine Möglichkeit, allein anhand eines Z.237 zu unterscheiden, ob neben der Fahrbahn nun ein Seitenstreifen und ein benutzungspflichtiger Hochbordradweg liegen soll, oder ob die Fahrbahn vermeintlich von einem Radfahrstreifen und einem Hochbordgehweg begleitet wird.
Zum 3: gibt es im Ernst verloren gegangene Prozesse, wo ein Autofahrer freigesprochen wurde, weil er auf einem unbeschilderten Radfahrstreifen geparkt hat? Ich sehe nur, dass allgemein gegen Parken auf Radverkehrsanlagen nur sehr zögerlich vorgegangen wird. Da gibt es aber hinsichtlich der Beschilderung genau gar keinen Unterschied.
Auch ganz ohne Ironie. Ein durch eine Fahrbahnbegrenzungslinie abgeteilter Bereich auf dem Asphalt ist ein Seitenstreifen.
Daran ändern auch Piktogramme nichts. Ebenso machen Aufleitungen auf diesen noch keinen Radweg daraus.
Was, außer einer unbestimmten Auswahl von mehreren möglichen Anzeichen wie Piktogramme, Einfärbungen, Verwendung von Breitstrich als Fahrbahngrenze, Furtmarkierungen an Einmündungen, gesonderte Lichtzeichen für den Radverkehr etc.) macht denn sonst noch einen Radweg aus?
Und mehr noch: wenn es denn ein Problem ist, dass es keine *gesetzlich* fixierten Kriterien für die Radwege-Detektion gibt: welche *gesetzlichen* Kriterien (also Antwort bitte mit Verweis auf die einschlägige Rechtsnorm) muss eine Fläche erfüllen, um "Fahrbahn" zu sein? Das ist ja in Anbetracht der Tatsache, dass man vermeintlich nie sicher weiß, wo eigentlich der Radweg ist, insbesondere wichtig für die Klärung der Frage, welche Fläche denn im Falle eines angeordneten Blauschildes vom § 41 Abs. 1 Anlage 2 StVO-Fahrbahnverbot betroffen ist.
/Ironie on/
Das kann doch gar nicht passieren, dass drauf geparkt wird, denn
Ganz ohne Ironie: wo geparkt werden darf, ist in der StVO abschließend aufgezählt. Erkennbare Radverkehrsanlagen gehören nicht zu den dort genannten Flächen, und unsichtbare Radverkehrsanlagen werden durch Blauschilder auch nicht sichtbarer.