Ich versuche mal folgende Annäherung:
Wir sind uns ja wohl alle darin einig, die Schölischer Straße hat zum Teil sehr kleine Nebenstraßen.
Ein Beispiel hatte ich ja oben schon genannt.
Auf der Google-Satellitenaufnahme, die ich hier verlinkt habe, ist es die Einmündung einer Seitenstraße, die ebenfalls den Namen Schölischer Straße hat und an der die Hausnummern 57, 57 A bis 57 K und 59 sowie 59 B liegen.
Die kleinen Nebenstraßen, die in die Schölischer Straße einmünden, deren Fahrbahn sollte doch möglichst so über den Gehweg geführt werden, dass klar ist, dass der Fußgängerverkehr entlang der Schölischer Straße Vorrangberechtigung hat.
Besonders das von mir verlinkte Beispiel zeigt doch, dass es sich dabei im Grunde genommen, um eine Grundstücksausfahrt handelt, in die die Ausfahrt für mehrere Grundstücke gebündelt ist. Es findet in diesem Seitenarm der Schölischer Straße kein Durchgangsverkehr statt.
Möglicherweise könnte man sogar so weit gehen zu sagen, dass es sich hierbei um einen Straßenteil der Schölischer Straße handelt, der nur über eine Überfahrt über einen Bürgersteig verlassen werden kann. Auf jeden Fall hat der Stumpf denselben Straßennamen.
Mal angenommen, das alles zusammengenommen reicht nicht aus, um einen Vorrang des Fußverkehrs rechtssicher zu machen, was gäbe es dann noch für Möglichkeiten?
Ich sehe da im wesentlichen zwei Möglichkeiten:
Die eine hat Mueck bereits angedeutet: Die Bordsteine entlang der Schölischer Straße dürften nicht ein kleines bisschen um die Ecke gezogen werden, wie es jetzt der Fall ist. Sondern sie müssten geradlinig weitergeführt werden und dabei auf Fahrbahn-Niveau abgesenkt werden. Gleichzeitig muss der Gehweg auf dem jetzigen hohen Niveau erhalten bleiben.
Eine andere Möglichkeit, die vermutlich noch eindeutiger alles regelt: Die beschriebene Stichstraße (siehe Link) müsste umgewidmet werden zum Verkehrsberuhigten Bereich. Leider kann ich nicht sagen, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und ob die gegeben sind.
Auf jeden Fall halte ich es für erstrebenswert, dass die Fußgänger, die den Fußweg entlang der Schölischer Straße benutzen, vorrangberechtigt sind gegenüber dem Fahrzeugverkehr, der aus einer der untergeordneten Nebenstraßen in die Schölischer Straße einfährt.
Und dann machte es auch im Nachhinein einen Sinn, dass die Fußwege entlang der Schölischer Straße so gestaltet wurden, wie sie jetzt sind. Ursprünglich hatte man das ja vielleicht deshalb gemacht, weil man dachte, dass dort Radverkehr langgeführt werden soll auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg. Und dem Radverkehr sollte deutlich signalisiert werden, dass er an dem Einmündungen Vorrang hat. So ist es nicht gekommen, aber trotzdem ist die Gestaltung meines Erachtens so gewählt, dass Fußgänger daraus einen Vorranganspruch ablesen. Und so lange es zu keinem Unfall kommt, bei dem man nie weiß ob es zu einem Gerichtsurteil kommt, bei dem der Fußgänger den Kürzeren zieht, ist doch erst mal alles gut. (Wenn auch möglicherweise im Detail gestaltungstechnisch verbesserungsfähig.)
In Hannover gibt es zahlreiche Bürgersteige entlang übergeordneten Straßen, bei denen der Fußweg an Einmündungen niveaugleich weitergeführt wird, so dass die Fahrbahn einer einmündenden Straßen eine Bürgersteigüberfahrt darstellt. Ich kann auch gerne noch ein paar Beispiele hier oder in einem neuen Thread beisteuern. Zur Zeit sogar bedeckt mit einer Schneedecke, da kann man dann sehen, ob auch dann noch die Absicht erkennbar ist, dem Fußverkehr Vorrang zu gewähren.