§56 StZVO ist m.E. so zu interpretieren: Auf Spiegel ( oder Kamera) kann dann verzichtet werden, wenn der Bereich durch direkte Sicht einsehbar ist. Beim Stadtbus könnte ich mir gut vorstellen das ein Frontspiegel wegen großer, tiefgezogener Frontscheiben unnötig werden kann, der Rampenspiegel durch Fenster in den Fahrgasttüren. Reisebusse haben aber schlechtere Sichtverhältnisse
Bei diesem MAN-Bus habe ich den Eindruck, ist das so, dass er keinen Front- und keinen Rampenspiegel hat, so wie du es beschreibst:
Die Taube, die vor dem Bus stolziert, kann vom Fahrer nicht gesehen werden. Ein kleines, stehendes Kind dagegen schon, vermute ich.
So sieht der Bus von hinten aus. Ich vermute rechts neben einem großen Hauptspiegel ist ein kleinerer Weitwinkelspiegel angebracht:
Die halbrunden "Knollen" sind Kameras, die vermutlich auf die Türbereiche des Gelenkbusses ausgerichtet sind. Ob die wohl auch während der Fahrt zum Einsatz kommen?
Über der Liniennummer-Anzeige am Heck ist noch eine Kamera die nach hinten auf den nachfolgenden Verkehr ausgerichtet ist und/oder beim Rückwärtsfahren benutzt wird.