Weil wir das hier bereits als Thema hatten, diesmal ein Fall, bei dem die ohne Einverständnis erfolgende Ablichtung des Beifahrers eines Falschparkers kostet.
https://www.lto.de/recht/nachrich…-verstoss?r=rss
Es war wohl nicht die Ablichtung, sondern die Weitergabe der Ablichtung, die den Fall ins Rollen brachte. Möglicherweise hätte das Urteil des Oberlandesgerichtes Dresden weniger ungünstig ausgesehen für den Fotografen, wenn er direkt an die Stadtverwaltung und nicht über den Umweg über die Internetseite weg.li das Beweisfoto gesendet hätte. Denn es wurde ihm zum Nachteil angerechnet, dass er sich damit einen persönlichen Vorteil verschaffte durch die Auflistung im Loaderboard. (Muss wohl so eine "Highscore-Liste" sein.)
In dem Artikel habe ich nichts darüber gelesen, wie der Kläger das Foto zu sehen bekam. Hatte die Stadtverwaltung das Foto als anstößig empfunden und den Kläger auf den Hinweisgeber aufmerksam gemacht?
Also quasi den Parkverstoß-Hinweisgeber "verraten" an den Kläger (ohne Not)?
Oder hat der Kläger das Beweisfoto von der Stadtverwaltung verlangt und hatte er einen Rechtsanspruch darauf, sodass die Stadtverwaltung gezwungen war, das Beweisfoto dem Kläger vorzulegen? War denn der Kläger selbst der Fahrzeughalter? Oder hatte der Fahrzeughalter auf die Herausgabe des Beweisfotos gedrungen, und dann den Stein "ins Rollen" gebracht, indem er seinen Beifahrer darauf aufmerksam gemacht hat?
Leider differenziert der Artikel wenig und der Artikel ist darauf angelegt, Bürger komplett zu entmutigen und in ein schlechtes Licht zu rücken, die auf Parkverstöße hinweisen. Dazu passt dieser Hinweis aus einem SZ-Artikel vom 9.7.25:
"Die Bußgeldbehörde der Stadt Dresden bittet die Bürgerinnen und Bürger, aktuell keine Verkehrsordnungswidrigkeiten mehr anzuzeigen. Wegen Personalnot könnten eingehende Privatanzeigen „derzeit leider grundsätzlich nicht bearbeitet werden“, teilte die Behörde auf dem offiziellen Internetauftritt der Stadt Dresden mit."
aus SZ: Falschparker in Dresden: Stadt bearbeitet Anzeigen von Bürgern aktuell nicht
In dem Fall muss ich der CDU-Fraktion im Dresdner Stadtrat zustimmen:
"Scharfe Kritik von der CDU-Fraktion
Die CDU-Fraktion im Dresdner Stadtrat kritisierte dieses Vorgehen als nicht hinnehmbar. Der Staat dürfe sich nicht aus der Pflicht ziehen, wenn es um die Durchsetzung von Recht und Ordnung gehe, erklärte Stadtrat Steffen Kaden." (ebenda)
Immerhin gab es in Dresden schon 2023 laut Zeit 14.508 "Hinweise auf Parkverstöße".
Die Zahl der Bürgeranzeigen gegen Falschparker hat in Sachsen enorm zugenommen. In der Landeshauptstadt Dresden wurden im Vorjahr 14.508 Anzeigen von Bürgern registriert, vier Jahre zuvor waren es lediglich 5146, wie die Stadt auf Anfrage mitteilte.
Parkverstöße: Bürgeranzeigen nehmen in Sachsen rasant zu Zeit vom 17. April 2024
Leider enthält der von Peter Vierig verlinkte Artikel auch keine Aussagen dazu, in wie vielen Fällen es vorkommt, dass sich Autofahrer*innen gegen Parkverstoßanzeigen zu Wehr setzen und versuchen den Spieß umzudrehen. (Und ob sie damit häufiger Erfolg haben.)