Ganz ehrlich?
Objektiv würde ich das so deuten, dass das Schild besagt, dass Radfahrer auch den rechten Teil des Weges nutzen dürfen?
Warum sollte es sonst dort stehen? Für die Benutzung des Radwegs ist es überflüssig.
Objektiv ist auch der Radweg deutlich erkennbar an der Pflasterung. Ich befürchte, was die Diskussion hier erschwert, ist die noch nicht sehr weit verbreitete Beschilderung mit großen alleinstehenden
.
In StVO2go wirrd dazu erläutert:
"Allein stehende Zusatzzeichen “Radfahrer frei” in Fahrtrichtung rechts
Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden (§ 2 Absatz 4 Satz 3 StVO).
Auf Radwegen ohne Zeichen 237, 240 oder 241 besteht keine Benutzungspflicht (VwV-StVO zu § 2 Absatz 4 Satz 3 und Satz 4).
Sie werden auch “andere Radwege” genannt.
Die Aufstellung des Zusatzzeichens 1022-10 (Radfahrer frei) ohne Hauptzeichen ist explizit für die Einräumung eines Benutzungsrechts auf linken Radwegen vorgesehen (§ 2 Absatz 4 StVO; VwV-StVO zu § 2 Absatz 4 Satz 3 und Satz 4).
Die oberste Landesbehörde kann gemäß § 46 Absatz 2 StVO auch die Kennzeichnung von rechten Radwegen ohne Benutzungspflicht mit Zusatzzeichen “Radfahrer frei” ohne Hauptzeichen zulassen.
Radfahrer dürfen Wege mit allein stehenden Zusatzzeichen “Radverkehr frei” befahren. Statt dem freigegebenen Weg, können Radfahrer aber auch weiterhin auf der Fahrbahn fahren."
Der gelb markierte Text ist der hier zutreffende. Warum aber überhaupt die Ausschilderung mit "Radfahrer frei groß und alleinstehend" bei einem rechtsseitigen Radweg, der auch ohne diese Schilder als solcher erkennbar ist?
Was passiert wenn, ein Fahrradweg von statthafter Breite und Qualität als nicht benutzungspflichtig eingestuft wird und die entsprechenden Blau-Schilder abgebaut werden? Der Fahrradweg wird zum Angebotsradweg!
Sollte es zu einer Grundsanierung der Straße kommen, dann stellt sich die Frage, wie mit dem Fahrradweg umgegangen werden soll.
Da melden sich dann die Autofahrer-Interessensverbände zu Wort und fordern eine Parkstreifen anzulegen, wo bisher ein Radweg war, oder das Querparken anzuordnen, weil dafür ja genug Platz sei, wenn der Radweg endlich wegkomme. Ein Radweg, für dessen Ausschilderung eine Angebotsradweg-Ausschilderung entsprechend angewiesen ist, hat dann vermutlich bessere Überlebenschancen. Umgekehrt wird es leichter Radwege "wegzupflastern, die es bisher gab und die tatsächlich obsolet sind.
Die Ausschilderung, bzw. die entsprechende Einstufung eines Radweges beeinflusst diesen Entscheidungsprozess. Und diese Ausschilderung ist in Niedersachsen möglich, weil die Oberste Landesbehörde gemäß § 46 Absatz 2 StVO auch die Kennzeichnung von rechten Radwegen ohne Benutzungspflicht mit Zusatzzeichen “Radfahrer frei” ohne Hauptzeichen zugelassen hat.
Es wundert mich ein bisschen, dass das Interesse daran hier im Forum so verhalten ist, denn das Vorgehen in Hannover bedeutet, es gibt die Möglichkeit, Radwege so auszuschildern, dass darauf hingewiesen wird, dass sie als Angebotsradwege mit hohen Qualitätsstandards tauglich sind. Im Umkehrschluss aber auch, dass es auf längere Sicht gesehen Radwege, die aktuelle Quaitätsstandards nicht erfüllen, wegkommen. Problematisch wäre es, wenn viel zu schmale Alt-Radwege mit alleinstehendem, großen Radverkehr frei Verkehrszeichen ausgeschildert würden. Das geschieht nach meiner Beobachtung nicht.
Leider habe ich aber auch schon die Verwendung von Radfahrer frei alleinstehend auf ehemaligen Gemeinsamen Fuß- und Radwegen gesehen. Dafür sollte besser
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(als Zusatzzeichen) benutzt werden. Auch dann, wenn wenig Fußverkehr herrscht.