Beiträge von Ullie

    Ganz ehrlich? Würde ich als Verkehrminister genau so machen, wie der Wissing. Alles das, was man vernünftigerweise als Verkehrsmnister machen könnte und sollte, ist derzeit nicht mehrheitsfähig. Es würde an dem entschiedenen Widerstand der Oppositionsparteien und mächtigen Interessensverbänden und darüberhinaus auch den Gewerkschaften scheitern. Gnadenlos scheitern.

    Ich fange mal ganz harmlos an mit Tempo 130 max. auf Autobahnen oder einer Reduktion von nur 10 km/h auf Landstraßen auf max. 90 km/h, oder auch an dem Grundsatz, dass innerorts generell bis zu 50 km/h schnell dahingerast können werden müssen und Tempo 30 nur die Ausnahme sein darf.

    Alles was vernünftig wäre, ist Null durchsetzungsfähig, also was tun, um überhaupt den Eindruck zu erwecken, du machst was als Minister? Lenke die Augen der Beobachtenden auf so was abgefahrenes wie "Flugtaxis". Und wenn dafür Steuergelder verschwendet werden, was soll es? Der Scheuer hatte Milliarden versenkt, mit seiner Idee bei ausländischen Autofahrern Maut zu kassieren und die deutschen dafür zu schonen. Das war im Vergleich zu den Flugtaxis von Wissing eine sehr vernünftige Idee von Scheuer. Und sie hätte ja auch geklappt, wenn der Scheuer seine Initiative so verbessert hätte, dass er nicht nur von den ausländischen, sondern auch von den deutschen Autofahrer*innen eine Maut verlangt.

    Die meisten Beobachter*innen waren sich darin einig, dass die Grünen damals das Verkehrsministerium der FDP überliesen, weil klar war, dass sie da Null bewegen würden können. Und ehrlich: Mir ist ein FDP-Minister, der Flugtaxis als Lösung für Verkehrsprobleme propagiert, lieber, als wenn ein*e grüne*r Verkehrsminister*in das machte.:S

    Wir leben in einem Rechtstaat und da gibt es eine Gewaltenteilung.

    Die Verkehrsbehörden sind Teil der Exekutive. Es ist egal, ob es denen gefällt oder nicht: Sie haben umzusetzen, was der Gesetzgeber entschieden hat.

    Das Selbe gilt für die Parlamente, die dafür nicht zuständig sind (Landtage, Stadträte, Gemeinderäte, etc.). Eine Änderung der StvO wird vom Bundesverkehrsministerium erarbeitet und anschließend vom Bundesrat beschlossen.

    Ich nenne das jetzt mal eine apodiktische Aussage. Du tust so, als gäbe es da einen Grundsatz, der unumstößlich ist. Eine Regel an der sich alle halten müssten. Dazu noch eine, von der du vermutest, dass es allen gut tut, diese Regel zu befolgen, obwohl es zahlreiche Menschen gibt, die das ganz anders sehen.

    Dazu kommen Interessengruppen, mächtige Interessensgruppen, die überhaupt gar nichts davon halten, wenn sie mit FahrradfahrerInnen auf der Fahrbahn rechnen müssen, nämlich sehr viele Autofahrer*innen. Dazu kommt eine politische Gemengelage, die derzeit keinerlei Hoffnunmg aufkeimen lässt, dass sich an der Autodiktatur irgendetwas ändert, oder gar grundlegend ändert.

    Im Grunde genommen könnte man ja bereits den Einbau eines Motors in ein Fahrrad als totale Niederlage des Fahrrades gegenüber dem Motorisierten Individualverkehr werten. Das Verkehrsmittel Fahrrad wird selbst zu einem Verkehrsmittel des Motorisierten Individualverkehrs. Ich sehe auch nicht, dass das irgendwer groß problematisiert, oder so bezeichnet. Bei den Elektrorollern, ist das vielleicht (noch) ein bisschen so, das diese Fahrzeug-Kategorie als KFZ bezeichnet und wahrgenommen und deshalb kritisiert wird. Beim Pedelec sehe ich das nicht.

    Es gibt schon einige Fahrradfahrer*innen, die sich genervt fühlen von den aus ihrer Sicht zu schnell fahrenden Pedelecs. Aber selbst wenn die das wollten, hätten sie keine Chance dazu, das Pedelecfahren auf Radwegen zu verbieten. Da sind zum einen die vielen Pedelecfahrer selbst, die gerne und freiwillig und mit Begeisterung den Fahrradweg stets der Fahrbahn vorziehen. Dazu kommmen zahlreiche Speed-Pedelec-Fahrer*innen, die den Fahrradweg stets vorziehen, selbst dann wenn er nicht benutzungspflichtig ist und obwohl der Fahrradweg für Speed-Pdelecs verboten ist. Und auf der anderen Seite sind die Autofahrenden, die alles, was ihnen die Fahrbahn streitig machen könnte in den Seitenraum verbannen wollen.

    In dieser Situation schlage ich vor, es Pedelec-Fahrenden frei zu stellen, die Fahrbahn zu benutzen. Das wäre, so vermute ich, durch eine STVO-Änderung machbar. Und ich halte es für einigermaßen realistisch, dass eine entsprechende StVO-Änderung gelingen könnte. Und wenn das gelingt, dann könnte dann wirklich keine untere Verkehrsbehörde, kein Kommunalparlament usw. etwas gegen tun. Vermutlich würden auch der ADFC und der VCD zustimmen. Allerdings habe ich aus der Ecke noch keine entsprechende Forderung gehört. Wäre aber auch egal. Denn selbst wenn der ADFC und der VCD das ablehnen würden, dass Pedelecs zukünftig die Fahrbahn auch dann erlaubt würde, wenn ein benutzungspflichtiger Fahrradweg vorhanden ist, die könnten vermutlich nichts dagegen ausrichten, dass es trotzdem so kommt.

    Und bei der "Feinkonzept-Besprechung" im Stadtrat, wo mit Entsetzen festgestellt wird, dass es an einer Stelle "eng wird", da fehlt sicherlich nicht der Total-Honk, der vorschlägt, die Scheiß-Radfahrer könnten ja auch woanders fahren, z.B. "hintenrum", "ganz woanders", oder "aufm Gehweg, da mach' ma' einfach an' Radweg draus", was dann mit Begeisterung diskutiert und beschlossen wird, natürlich nicht ohne "gewisse Bauchschmerzen", aber "es geht ja leider nicht anders", usw. usw.

    Nein, an der Strassenverkehrsordnung liegt es nach meiner Erkenntnis nicht, dass keiner auf die Idee kommt, eine innerörtliche Strasse könnte zukünftig ganz anders aussehen als heute.

    Dreh die Sache doch mal anders rum: Da wird einmal mehr als Begründung für die "unvermeidbaren Engstellen" am Radweg auf "höhere Werte" verwiesen. Oft genügt ja bereits der Hinweis darauf dass Parkplätze zurückgebaut werden müssten, um eine Mehrheit zusammenzuschweißen, die beschließt den Radverkehr gemeinsam mit dem Fußverkehr mit diesem Schild [Zeichen 240] zur "Engtanzparty" zu zwingen.

    Gar keine Radweg bauen will man aber auch nicht, denn ein paar unverdrossene sind ja schon "mit dem Radl da". Und die sollen sich gefälligst im Seitenraum tummeln.

    Und jetzt kommt die StVO ins Spiel: Es gibt Beobachter, die davon ausgehen, dass in absehbarer Zeit ein Fahrrad ohne elektrischen Hilfsmotor zur Tretunterstützung ungefähr so selten sein wird, wie heutzutage ein Fahrrad ohne Gangschaltung.

    Das wissen aber die von dir so reizend beschriebene "Vollhonke" im Gemeinderat nicht. Kommt jetzt eine Änderung der StVO um Pedelec-Fahrern die Fahrbahnnutzung auch dann zu erlauben, wenn der Fahrradweg benutzungspflichtig ist, dann trifft das möglicherweise auf wenig Widerstand, weil viele noch gar nicht mitbekommen haben, dass das Pedelec zunehmend zum Standard-Fahrrad wird.

    Ist dann aber der benutzungspflichtige viel zu schmale Fahrradweg fertig gestellt, dann ist der Fahrradverkehr von heute ein Pedelec-Verkehr und die dürfen (vorausgesetzt mein Vorschlag würde umgesetzt) eh auf der Fahrbahn fahren.8)

    Der Audi Pressetext sagt : "Innerhalb der Systemgrenzen [... die da sind???] in vielen Fällen ... vermeiden". Was so mit Systemgrenzen gemeint ist, kannst Du bei der Beschreibung von Daimler's Level-3 Autonomie erahnen (unter 60km/h, auf Autobahnen, mit HiRes-Karten, kein Regen, kein Nebel, Dunkelheit, usw. usw...).

    Die Forderung nach 40km/h ist natürlich sinnvoll. Der Schluß, dass der Assi im Q5 den Unfall dann zwingend verhindert hätte ist unzulässig. Hätte er vielleicht, vielleicht auch nicht.

    Auf jeden Fall ist der Einschlag bei 40km/h oder drunter weniger heftig als bei mehr als 40km/h.

    Danke nochmal für den Hinweis auf die einschränkenden Bemerkungen, bzw. "halbseidenen Versprechungen" in dem Werbetext.

    Ich habe allerdings hier nicht für fahrerloses Fahren plädiert. Und auch nicht behauptet, dass ein automatisch gesteuertes Fahrzeug keine Unfälle mehr verursacht.

    Es ist wichtig, diese Thematik, Fahrsicherheit durch Assistenzsysteme, nicht der Autolobby zu überlassen und den autoaffinen Medien. Die machen dann nämlich eine Berichterstattung daraus, die den Tenor hat, dass das alles wertloser Schnickschnack sei, der im Ernstfall angeblich auch nicht helfen würde.

    Der Grund dafür ist: Ein zentraler Faktor für Fahrsicherheit ist das Einhalten von möglichst niedrigen Tempolimits. Und dieser zentrale Faktor ist ein wichtiger Grund dafür, dass die Fahrsicherheitsassistenzsysteme schlecht geredet werden von Medien, die die Autofahrerei propagieren. Es geht um das Einhalten von Regeln. Und das Einhalten von Regeln zu propagieren, ist maximal unpopulär. Besonders bei Autofahrenden. Fahrassistenz-Systeme, die dazu beitragen Regeln einzuhalten, werden entsprechend schlecht geredet von den autoaffinen Medien und Berichterstattern.

    Um so wichtiger ist es, dass nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer*innen herausfinden, wie Assistenzsysteme arbeiten und was passieren muss, um sie durchzusetzen, sodass die Verkehrssicherheit für nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer*innen erhöht wird. Leider ist es unrealistisch anzunehmen, dass eines Tages alle Auto-Motoren von selbst stehen bleiben werden und wir befreit sind von dieser Last.

    Wie bitte? Man dürfte keine Fahrbahnen mehr bauen, auf denen schneller als erlaubt gefahren wird?

    *edit: Dann dürfte man sicherlich auch keine Gehwege mehr bauen, auf denen unerlaubt Fahrrad gefahren wird und keine Radwege, auf denen unerlaubt in der falschen Richtung gefahren wird?

    Die Straßenverkehrsordnung ist dazu da, das Töten zu legalisieren. Im Namen des automobilen Fortschritts. Wie schnell ist es passiert, dass du mit dem Auto bei Tempo 50 einen Fußgänger überfährst, der unvorsichtig und für dich als Fahrer unsichtbar unmittelbar vor dir zwischen zwei parkenden Autos hervortritt?

    Und jetzt kommt es darauf an, wie das rechtlich geregelt ist. Es gibt nicht viele Fortbewegungsmöglichkeiten, die so unfallträchtig sind. Und wenn es dann mal passiert, dann soll ja nicht die ganze Schuld am Autofahrer hängen bleiben. Schließlich leben wir in einem Autoland. Deshalb steht in der Straßenverkehrs(Unrechts-)ordnung, §25, der Fußgänger muss den Gehweg benutzen. Zum Queren der Fahrbahn gibt es auch noch zahlreiche Einschränkungen. Nur im rechten Winkel, bei Sichteinschränkungen, sowie starken und/oder schnellen Verkehr nur an Fußgängerüberwegen usw.

    Gäbe es diese Einschränkungen nicht, dann würde ja für den Fußgänger das Grundrecht auf Bewegungsfreiheit gelten und er würde völlig zu Recht zwischen zwei parkenden Autos auf die Fahrbahn treten und der da lang fährt, der begeht zweifelsfrei eine Körperverletzung oder schlimmeres mit Vorsatz, weil er ja damit rechnen muss, dass da plötzlich wer zwischen den parkenden Autos auf die Fahrbahn tritt. Der Straßenverkehrs(Unrechts-)ordnung sei Dank, muss der Autofahrer nicht damit rechnen, dass da ein Fußgänger auf die Fahrbahn stürmt. Tut er's doch, dann hat er gegen die StVO verstoßen.

    Mit dem Fahrradverkehr sähe das vermutlich ein bisschen anders aus, zumindest dann, wenn es sich um langsamen Fahrradverkehr handelt. Aber natürlich, sobald es ein bisschen schneller zugeht, würde dasselbe Problem auftreten.

    Man dürfte Gehwege bauen und darauf hoffen, dass Fahrradfahrenden und Fußgänger*innen es gelingt miteinander auszukommen. Ähnlich wie in einer Fußgängerzone mit Radverkehrsfreigabe oder in einem verkehrsberuhigten Bereich. Radwege zu bauen machte keinen Sinn, denn ohne Autos wird sich der Verkehr voraussichtlich so entwickeln, dass der Fahrradverkehr sich auf der bisherigen Fahrbahn abspielt, die für Autos vorbehalten war. Deshalb sehe ich auch gute Chancen, dass auf den Fußwegen keiner mit dem Fahrrad fährt. Das ist jetzt allerdings alles recht hypothetisch gedacht.

    Jetzt hätte ich fast die Pedelecs vergessen. Die müssten in so einer Welt ohne Autos und andere schnelle Individualverkehrsmittel schon bei einer niedrigeren Geschwindigkeit als 25 km/h mit der Tretunterstützung aufhören.

    Ullie - Du glaubst wirklich zu viel an diese Technik. Den mehr oder weniger aktuellen Stand der Technik die hier auf der Straße rumfährt kannst Du Dir beim Bloch ansehen -

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    . Gruselig, dass der VW-Assi versagt hat, als die Puppe einfach mal stehen bleibt - und nicht auf im NCAP (Prüfstand) weiter 'geht'. Und die anderen haben sich da auch nicht mit Ruhm bekleckert. Fazit - kann retten, muss aber nicht.

    Ich hatte weiter oben schon auf einige aus meiner Sicht interessante Details und den Tenor der Sendung hingewiesen.

    Der Tenor der Sendung ist nicht, ernsthaft Hinweise zu geben, wie zum Beispiel die Teststandards verbessert werden müssen. Der Tenor ist vielmehr so zu tun, als seien Assistenzsysteme grundsätzlich ungeeignet, Verkehrsunfälle zu verhindern.

    In Minute 4:30 wird das sehr deutlich: Da sagt der eine der beiden Tester: In der standardisierten Test-Situation bleibt das Kind nicht stehen, sondern läuft weiter. Und das ist seine Erklärung dafür, dass er mit dem Testwagen mehrfach das Dummy-Kind überfährt. Allerdings hatte ein Fahrzeug-Modell die Aufgabe gemeistert.

    Hier sollte doch eigentlich der Filmemacher seine Aufgabe darin sehen zu ergründen, warum das eine Assistenzsystem etwas kann, an dem ein anderes scheitert. Und zum Beispiel wäre es konsequent, die Forderung zu erheben, dass auch das gezeigte Szenario Teil des Standardtestverfahrens wird, sodass alle Automodelle diese Aufgabe meistern.

    Fazit aus dem Video ist für mich: Kann retten, es muss weiter dran gearbeitet werden, dass die anderen Fahrzeugmodelle das auch können. Und es muss mehr darüber berichtet werden. In unserem zugrunde liegenden Hamburger Unfall war es ein Audi Q5.

    (schreibt Bild: https://www.bild.de/regional/hambu…93196.bild.html )

    Der Audi Q5 war in dem von dir verlinkten Video nicht dabei. Audi selbst schreibt darüber:

    "Das serienmäßige Sicherheitssystem Audi pre sense city beobachtet im Geschwindigkeitsbereich bis 85 km/h die Straße vor dem neuen Audi Q5 auf Fahrzeuge und Fußgänger. Dafür nutzt es eine Kamera an der Windschutzscheibe, die das Geschehen etwa 100 Meter weit erfassen kann. Falls das System eine drohende Kollision erkennt, warnt es den Fahrer in einem abgestuften Konzept, bei Bedarf leitet es eine Vollverzögerung ein.

    Innerhalb der Systemgrenzen kann Audi pre sense city den Unfall in vielen Fällen bis zu einer Geschwindigkeit von 40 km/h vermeiden, bis 85 km/h verringert es die Aufprallgeschwindigkeit und somit die Unfallschwere erheblich."

    Das heißt doch bezogen auf den Unfall, dass der Fahrradfahrer nicht zu Schaden gekommen wäre, wenn der Audi-Fahrer das Assistenzsystem eingeschaltet hatte, und nicht schneller als mit 40 km/h unterwegs war. Da kann man doch drüber berichten. Und warum schimpfst du mich "Technik-gläubig", wenn ich danach verlange?

    Immerhin in Stuttgart zum Beispiel gilt Tempo 40 innerorts:

    In Hamburg meines Wissens nicht.

    Ist es denn verboten, wenn ein Journalist in einen Unfallbericht schreibt, dass das Unfallfahrzeug mit einem serienmäßigen Notbremsassistenten ausgestattet ist, der bei Tempo 40 nach Angaben des Herstellers in vielen Fällen Kollisionen mit Fahrradfahrern oder Fußgängern verhindert. Und dass es deshalb ratsam sei, an der Unfallstelle so wie auf den meisten anderen Straßen in Hamburg genauso wie in Stuttgart Tempo 40 als Höchstgeschwindigkeit anzuordnen?

    Am Unfallort in Hamburg gilt Tempo 50, so weit ich das den Streetview-Bildern entnehmen kann:

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.com

    Das ist völlig richtig und macht eigentlich jede Diskussion ums "irgendwo fahren dürfen" überflüssig. Könnte man meinen...

    Aber nach meiner persönlichen Erfahrung herrscht seltsamerweise immer betretenes Schweigen, nachdem man diese einfache Wahrheit ausgesprochen hat. Und spätestens nach 30 Sekunden macht irgendein Honk dann wieder einen "Vorschlag", was "man machen könnte"...

    Es ist zum Heulen.

    Den "Honk" beziehe ich jetzt mal nicht auf mich. Und da ich ja weiß, dass du Übertreibungen und Zuspitzungen liebst, erkläre ich dich auch nicht zu einem "Vollhonk".

    Es wäre allerdings, meine ich, wirklich ein "Honk", der zum Beispiel in so einem Fall wie auf dem Foto einfach nur erklärt, die Benutzungspflicht ist ja aufgehoben, der Radweg ist zwar immer noch zu schmal, aber das macht nichts, denn es ist ja niemand gezwungen drauf zu fahren.

    Für den aktuellen Zustand der Verkehrsanlage zusammen mit der aktuellen Autoverkehrsbelastung ist es m.E. erst mal das Beste, was man machen kann. Aber noch besser ist ein breiter geschützter Radverkehrsstreifen dort, wo jetzt die parkenden Autos stehen. Leider gibt es bei solchen Diskussionen aber immer wieder die "Vollhonke", die erklären, auf die Autoparkplätze könne man nicht verzichten.

    Hier ist der streetview-Link zu der Stelle der Aufnahme:

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.com

    Die Verwaltung hat also im Rahmen ihrer Möglichkeiten an der Stelle bereits dafür gesorgt, dass schnelle Fahrradfahrer*innen, die den Radweg nicht gerne benutzen, (zum Beispiel, weil sie dort vernünftigerweise das Tempo reduzieren müssten) nicht gezwungen werden, auf dem Hochbordradweg zu fahren.

    Würde grundsätzlich gelten, dass Pedelec-Fahrerinnen nicht den Radweg benutzen müssen, auch dann nicht, wenn er mit Blauschildern ausgeschildert ist, dann gäbe es keine Warten darauf, dass eine Verkehrsverwaltung eine gute Zwischenlösung anbietet, wie in dem gezeigten Fall in der Davenstedter Straße.

    Ich möchte an dieser Stelle kurz darauf hinweisen, dass es bereits im Jahr 1997 eine Änderung der StVO gab, bei der die allgemeine RWBP abgeschafft wurde und Radwege seitdem nur noch in seltenen Ausnahmefällen benutzungspflichtig sein dürfen.

    Man braucht also gar keine neuen Regelungen, weil es ausreichen würde, wenn sich Verkehrsbehörden an das bereits seit 26 Jahren geltende Recht halten würden.

    Das Problem ist halt, dass bei den Verkehrsbehörden und den Parlamenten nicht unbedingt immer Leute sitzen, die klatschen und Hurra schreien, wenn sie mit dem Problem konfrontiert werden, dass eine StVO-Änderung in der Form umzusetzen ist, dass Fahrradwege entweder zu nicht mehr benutzungspflichtigen Fahrradwegen erklärt werden sollen.

    Dazu kommt das Problem, dass die StVO-Änderung auch beinhaltet, dass Fahrradwege dort, wo sie gebraucht werden, ausgebaut werden müssen, weil die früher einmal geltenden Standards nicht mehr erfüllt werden. Das geschieht auch nur in Zeitlupe.

    Siehe zum Beispiel hier:

    Die Fahrradwege an der Königsworther Straße sind 1 m breit (mit den roten Begrenzungs-Klinkerstreifen zusammen 1,40 m). Die Königsworther Straße ist so stark befahren, dass die Kriterien erfüllt sind für eine Fahrradwegbenutzungspflicht. Sogar so weit erfüllt, dass die an aktuellen Standards gemessenen zu schmalen Radwege als benutzungspflichtig ausgeschildert sind.

    Es ist ein bisschen gruselig, dort von einem Pedelec überholt zu werden. Das kommt aber immer häufiger vor, weil es zunehmend mehr Pedelecs gibt, die weniger schnelle Fahrradfahrer*innen wie mich dann überholen, leider auch an dafür ungeeigneten Stellen. Besonders in die eine Richtung, nämlich von der Glocksee zum Königsworther Platz kommt das sehr häufig vor, weil es dort leicht bergauf geht. Du hast ja von dir berichtet, dass du ein sehr sportlicher Fahrer bist, der in der Ebene noch jedes Pedelec hinter sich lässt. Du schaffst vermutlich diese leichte Steigung immer noch locker mit 25 km/h. Ich höchstens mit 12-15 km/h und da bin ich bei weitem nicht alleine. Ich habe hier im Forum manchmal das Gefühl, es diskutierten vor allem Leute, für die es gar kein Problem ist ohne Mühe das Tempo zu fahren, dass weniger trainierte nur mit Mühe mit einem Pedelec halten können, wenn es auf maximaler Unterstützung geschaltet ist. Deshalb weise ich da noch mal extra drauf hin.

    Und auch darauf, dass ich längst keine Ausnahmeerscheinung in dieser Hinsicht bin. Nicht nur die Leute in meinem Altersjahrgang, sondern auch jüngere Fahrradfahrer*innen fahren auch nicht schneller als ich. Darüber hinaus ist es mir stets wichtig auch Leute für's Fahrrad zu begeistern, die es nur selten oder nie benutzen und von denen die meisten noch langsamer fahren als ich.

    Und jetzt kommen auch noch die Pedelecs ins Spiel. Es verletzt nicht meinen Stolz, von einem Pedelec überholt zu werden. Wenn ich aber wieder und wieder erlebe, dass auf dafür nicht geeigneten, weil zu schmalen Fahrradwegen, Pedelec-Nutzer (manchmal auch einfach nur sportliche Fahrradfahrer*innen) langsamere Fahrradfahrer*innen überholen, dann wünsche ich mir schon, dass denen die Möglichkeit gegeben wird, auf der Fahrbahn zu fahren.

    Mit der Fahrbahnfreigabe für alle Fahrradfahrer*innen in allen Straßen hat es bisher nicht geklappt. Leider gibt es sogar noch viele Straßen, in denen zu Recht (manchmal aber auch rechtswidrig) Fahrradwege als benutzungspflichtig ausgeschildert sind.

    Warum also nicht das Problem in der Form abmildern, Pedelecs mit Tretunterstützung bis 25 km/h von der Fahrradwegbenutzungspflicht zu entbinden?

    Warum sollten dann Fahrräder ohne Unterstützung, welche auch mehr als 25km/h schaffen, nicht auf der Fahrbahn fahren dürfen?

    Sollen sie ja dürfen, da bin ich ganz bei dir. Ich sehe nur aktuell keine Chance, das durchzusetzen. Dagegen könnte es gelingen, die Forderung durchzusetzen, dass Pedelecs die Fahrbahn benutzen dürfen.

    Folgende Begründung sollte dabei nicht an erster Stelle genannt werden oder im Vordergrund stehen: "Wenn es erst mal gelingt die pedelecs von der Radwegbenutzungspflicht zu entbinden, dann wird es das leichter machen, daran anschließend auch für andere Fahrräder die Radwegbenutzungspflicht aufzuheben." Aber niemand verbietet es, das im Hinterkopf zu behalten.

    Ein anderes Argument dagegen könnte stechen: Die Anforderung an Bereifung, Rahmenfestigkeit und Bremsen ist beim Pedelec höher als bei normalen Fahrrädern. Deshalb sollte es auch dann auf der Fahrbahn dürfen, wenn es einen benutzungspflichtigen Fahrradweg gibt.

    Auch dieses Argument finde ich gut: Mofas mit Höchstgeschwindigkeit fahren immer schon auf der Fahrbahn und dürfen nur in Ausnahmefällen den Fahrradweg benutzen. Ein Pedelec ähnelt einem Mofa, weil es ebenfalls mit Motorkraft bis zu 25 km/h schnell fahren kann. (Siehe Bild)

    Die Gehwegebenutzungspflicht aufzuheben, ist ja nicht das Selbe, wie überall Shared Spaces einzuführen.

    Das stimmt, aber das Aufheben der Gehwegbenutzungspflicht würde zum Beispiel bedeuten, dass so eine Fahrbahn gleichberechtigt von Fußgänger*innen benutzt werden dürfte:

    Und solche gewaltigen, mehrspurigen Fahrbahnbauwerke, auf denen i.d.R. schneller als die erlaubten max. 50 km/h mit den Autos dahingerast wird, würden gar nicht erst gebaut werden können, bzw. müssten verschwinden, wenn es keine Verpflichtung für den Fußverkehr gäbe, den Gehweg zu benutzen.

    Fände ich okay, aber eben nicht so schnell umsetzbar, wie zum Beispiel eine Regelung, die es den Fahrer*innen von Pedelecs mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h erlaubt, die Fahrbahn zu benutzen, auch dann, wenn ein benutzungspflichtiger Fahrradweg vorhanden ist.

    Ein Mofa, dass max. 25 km/h fahren kann, das darf ja auch auf der Fahrbahn fahren. Ja, das muss sogar auf der Fahrbahn fahren. Warum sollte dann ein Speed Pedelec mit einer Motorkraft-Tretunterstützung bis 25 km/h nicht auf der Fahrbahn fahren dürfen?

    Die, die Du mit Deinem Vorschlag meintest!

    Dann nochmal mein Vorschlag:

    Pedelecs mit Tretunterstützung bis 45 km/h (Speed-Pedelecs) sollen auch zukünftig nicht den Fahrradweg benutzen dürfen.

    Pedelecs mit Tretunterstützung bis 25 km/h sollen auch zukünftig den Fahrradweg benutzen dürfen. Aber für diese Pedelecs bis 25 km/h Tretunterstützung soll es keine Benutzungspflicht mehr geben. Auch dann nicht, wenn der Fahrradweg mit diesen "Blauschildern" gekennzeichnet ist: [Zeichen 237][Zeichen 240][Zeichen 241-30]

    Im Vergleich zum jetzigen Zustand bedeutet das mehr Optionen für die Straßennutzung für den Fahrradverkehr. (Zumindest wenn man ein Pedelec mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h auch als Fahrrad bezeichnet.) Leider würden von meinem Vorschlag die "Bio-Biker" nicht profitieren. Tut mir leid. Aber sollte der Vorschlag umgesetzt werden, dann verbessert es möglicherweise die Chancen dafür, dass zu einem späteren Zeitpunkt auch für "Bio-Biker" die Benutzungspflicht aufgehoben wird.

    Meinst du nicht? Bzw. was genau missfällt dir an meinem Vorschlag?

    Warum eigentlich nicht?

    Shared Space ist ein Beispiel dafür, dass es funktionieren kann, nämlich den Straßenraum allen Verkehrsbeteilgten gleichermaßen zur Verfügung zu stellen. Aber auch Shared space funktioniert nur unter bestimmten Voraussetzungen. Auf der Autobahn zum Beispiel funktioniert Shared Space weniger gut.:(

    Verkehrsberuhigte Zonen, funktionieren dagegen als so eine Art Shared Space. Leider kann man an solchen Verkehrsberuhigten Zonen aber auch sehen, dass die Akzeptanz bei den Autofahrenden nicht immer gegeben ist.

    Wollten wir also wirklich Shared Space dann könnten wir den sofort haben, wenn alle Autobahnen geschlossen würden. Und schnelle Bundesstraßen und Landstraßen müssten deutlich verlangsamt werden.

    Innerstädtischer Verkehr dürfte vermutlich nicht schneller als mit max. 15-20 km/h abgewickelt werden. Die verkehrsberuhigten Zonen und Fußgängerzonen wären denn nochmal ein Sahnetupferl für den Fußverkehr.

    Würde alles gehen, wenn der Schienenverkehr deutlich ausgebaut werden würde. Und Schienenstrecken wären dann weiterhin so wie heute weitgehend tabu für Fußgänger und andere Verkehre. Abgesehen von Bahnübergängen und bestimmten Straßenbahn-Abschnitten.

    MIV im heutigen Sinne würde nicht mehr stattfinden.

    Deshalb habe ich die Forderung nach gleichberechtigter Teilhabe der Fußgänger*innen am Verkehrsgeschehen nicht ganz so weit vorne auf der Prioritätenliste.

    Das glaube ich nicht. Diese Systeme verhindern derartige Unfälle nicht zuverlässig. Besonders bei deutschen Herstellern scheint die Unsitte nur auf vorgegebene Testfälle zu optimieren ungebrochen.

    Man gucke sich mal diesen Test an: https://www.youtube.com/watch?v=Inrp8ZbWw6Y ab 3:48 wird es interessant. Da finden die Tester heraus, das ein Notbremsassistent eines deutschen PKW Herstellers offenbar nur dann funktioniert, wenn die Testsituation ganz genau an den Testfall angepasst ist um die Sterne bei der Sicherheit zu bekommen. Diese Optimierung auf reine Testfälle geht also auch bei PKW ohne Abgase weiter.

    Wenn diese Berichte zutreffen, dann muss erst recht bei einem Unfall darüber berichtet werden, ob Assistenzsysteme vorhanden waren, ob sie eingeschaltet waren und ob sie funktioniert haben! Man kann doch nicht so tun, dass man sagt, Fahrassistenzsysteme sind nur Kosmetik, die ohnehin nichts bewirkt, deshalb lohnt es sich auch gar nicht darüber zu berichten.

    Besonders interessant an dem von dir verlinkten Video finde ich Minute 8:05. Die Tester sagen über das Assistenzsystem beim Rückwärtsfahren: "Wenn wir langsamer rückwärts fahren, erkennt das Assistenzsystem das Kind auf dem Bobby-Car und bremst perfekt. Also Fakt ist, das Assistenzsystem kann es ... aber nicht, wenn wir zu schnell fahren." Logisch wäre, das Assistenzsystem dadurch zu verbessern, dass beim Rückwärtsfahren das Fahrzeug nicht schneller gefahren werden kann, als das Assistenzsystem arbeiten kann. Wird allerdings so nicht ausgesagt in dem Film. Ist vielleicht auch nicht die Perspektive von autoaffinen Menschen. Die wollen unbedingt auch rückwärts mit mindestens 10 km/h fahren können. Warum eigentlich? Bei 7 km/h funktionierte der Rückfahrassistenz vorbildlich. Muss ich beim Rückwärtsfahren schneller fahren können als mit 7 km/h? Beim Vorwärtsfahren hätte mich noch interessiert, wie die Tests bei 30 km/h anstatt 50 km/h ausgefallen wären.

    Ansonsten stellt sich beim Resumee die Frage: Ist das Glas halb voll oder halb leer? Mein Eindruck: Im Tenor versucht der Film den Eindruck zu verbreiten: Assistenzsysteme taugen nicht viel. Verantwortlich gemacht werden dafür zu laxe Testanforderungen. Aber es wird nicht ausdrücklich gefordert, die Standards für die Tests anzuheben. Und Tempolimits werden auch nicht gefordert. Dabei liegt es auf der Hand, dass bei Fahrassistenzsystemen wie beim menschlichen Fahrer niedrige Geschwindigkeiten die Sicherheit verbessern.

    Weil ich nicht nicht ein Pedelec fahren will, nur um als gleichberechtigter Mensch am normalen Straßenverkehr teilnehmen zu können?

    Als Fußgänger darf ich auch nicht als "gleichberechtigter Mensch am normalen Straßenverkehr teilnehmen". Fordere ich deshalb die Aufhebung der Gehwegbenutzungspflicht?

    "Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
    § 25 Fußgänger
    (1) Wer zu Fuß geht, muss die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn darf nur gegangen werden, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat."

    Eigentlich bräuchte es keine Festlegungen dazu, wer sich wo im Straßenraum befindet. Die Shared Space Versuche haben gezeigt, dass das auch funktionieren kann.

    Andererseits ist die Radwegbenutzungspflicht nur schwer zu knacken. Warum es nicht auf dem indirekten Weg versuchen. Pedelecs (mit Tretunterstützung bis 25 km/h) von der Radwegbenutzungspflicht entbinden könnte ein solcher indirekter Weg sein.

    Pedelecs sind Fahrräder. Fahrräder fahren auf der Fahrbahn. Ist ein Radweg vorhanden, dürfen sie diesen nutzen.

    Pedelecs müssen aber den Fahrradweg benutzen, wenn der mit [Zeichen 237] , [Zeichen 240] oder [Zeichen 241-30] ausgeschildert ist.

    Was spricht gegen den Vorschlag, dass Pedelecs auch dann die Fahrbahn benutzen dürfen, wenn ein benutzungspflichtiger Fahrradweg ausgeschildert ist?

    Weil ich nicht nicht ein Pedelec fahren will, nur um als gleichberechtigter Mensch am normalen Straßenverkehr teilnehmen zu können?

    Überschneidung: Du schreibst an der Antwort, während ich noch an der Frage geschrieben habe. Gedankenübertragung?

    Dein S-Pedelc und E-Bike-Bashing kann ich ehrlich gesagt nicht verstehen. Ich bin nur mit MTB unterwegs, entweder harmloses Alltags-Hardtail mit Gepäck, Schutzblech und ausreichend Beleuchtung oder Spass-Fully. Mit beiden bin ich in der Regel schneller unterwegs als ein normales Pedelc oder E-Bike. Nicht immer und überall, aber überwiegend.

    Warum Pedelec-Bashing? Mein Vorschlag sieht so aus:

    Pedelecs sind von der Fahrradbenutzungspflicht ausgenommen. Das heißt: Pedelecs können wahlweise die Fahrbahn benutzen oder den Fahrradweg.

    Bei den S-Pedelecs soll sich nichts ändern, die sollen weiter verpflichtet sein, die Fahrbahn zu benutzen und dürfen nicht den Fahrradweg benutzen.

    Wo siehst du da jetzt ein Pedelec-Bashing oder E-Bike Bashing? Die hohen Pedelec-Verkaufszahlen sprechen doch für sich. Da werde ich nichts dran ändern können und will es auch gar nicht erst versuchen. Aber wenn mich dann wieder einmal ein Pedelec-Fahrer auf einem benutzungspflichtigen Fahrradweg im "Engtanz-Stil" überholt, dann möchte ich ihm gerne an der nächsten roten Ampel den Hinweis geben können, dass er doch ganz legal die Fahrbahn benutzen kann. Ob er's dann auch tut? Wer weiß? Aber zurzeit ist es ja so geregelt, dass er's gar nicht darf.

    Eigentlich sollte es einfach generell keine Radwegpflicht geben, ...

    Die gibt es aber, die Radwegbenutzungspflicht und ist scheinbar unausrottbar.

    Warum also nicht jetzt, in Anbetracht steigender Verkaufszahlen, die Forderung erheben, zumindest für Pedelecs keine Fahrradwegbenutzungspflicht auszusprechen, bzw. die bestehende Fahrradwegbenutzungspflicht zumindest für Pedelecs aufzuheben. Damit wird im Vergleich zum Ist-Zustand niemand gedisst oder gebasht. Und für Pedelec-Nutzer*innen gibt es neue Freiheiten.

    Nein, weil Pedelecs rechtlich gesehen Fahrräder sind.

    Klar, das ist der Ist-Stand.

    Aber wenn es zutrifft, dass eine Entwicklung in die Richtung stattfindet, dass immer mehr Menschen mit einem Fahrrad mit Hilfsmotor zur Tretunterstützung unterwegs sind, dann ist das möglicherweise der Zeitpunkt, an dem gesetzlich nachjustiert werden muss. Und zwar im Sinne von mehr Bewegungs-Freiheit für Pedelecs, sprich Aufheben der Radwegbenutzungspflicht.

    Juristisch begründen lässt sich das möglicherweise u. a. damit, dass Pedelecs höhere Qualitätsstandards erfüllen müssen, was z. B. Bereifung und Bremsen angeht, als herkömmliche Fahrräder. Jedenfalls war mir mal beim Stöbern in der Reifenabteilung aufgefallen, dass bestimmte Produkte das Label "Pedelec-geeignet" aufweisen.

    Da wird einem manches klarer:

    https://www.spiegel.de/politik/deutsc…67-65be36806f8a

    Ich wiederum habe in meinem Leben nur einmal Bier probiert - und war nicht begeistert. »Ich habe einmal während der Schulzeit mal einen Schluck davon genommen. Es war furchtbar.«

    Die Drogenindustrie zwischen Erding, Radeberg; Flensburg und Bitburg kann froh sein, dass ich nicht der Vorsitzende der größten deutschen Partei bin.

    :D

    "Friedrich Merz (CDU) hat laut eigener Aussage in seinem Leben nur einmal Cannabis probiert – und war nicht begeistert. »Ich habe einmal während der Schulzeit mal einen Zug dran getan. Es war furchtbar«, sagte der CDU-Chef in der n-tv-Sendung »Frühstart« auf eine entsprechende Frage."

    Link siehe oben im Zitatkasten

    Tja: Sind die Drogen zu stark, dann bist du zu schwach!:evil:

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    In der Praxis läuft es halt darauf hinaus, dass man das Verwaltungsgericht überzeugen muss. :)

    Hat in dem Zusammenhang schon mal ein Verweis auf die zunehmende Zahl der Pedelec-Fahrerinnen geholfen?

    Zum Beispiel Fahrradwege zu eng und löchrig für die Pedelecs.

    Oder: Zu viele Überholvorgänge auf zu schmalen Fahrradwegen, weil zunehmend mehr Pedelecs unterwegs.

    Oder: Speed-Pedelecs fahren doch auch auf der Fahrbahn.