Beiträge von Ullie

    Dem populären Vorurteil zufolge hat man sich als Radfahrer vor der Willkür der Autofahrer zu fürchten: man ahnt nichts Böses und radelt unbescholten seiner Wege, und schwupps, eh man sich versieht, hat einen eine fahrlässige Schlafmütze oder sogar rücksichtsloser Vorsatztäter einfach auf den Kühler geladen und totgefahren.

    Das ist kein "populäres Vorurteil", sondern Teil einer Überlebensstrategie nicht nur von Fahrradfahrer*innen, sondern genau so auch von Fußgänger*innen. Trotzdem stimme ich dir teilweise zu, denn es geht leider leicht vergessen, dass viele Autofahrer*innen in vielen Situationen aufmerksam und achtsam fahren und so dazu beitragen Unfälle zu verhindern. Und ganz sicher hat so mancher Fahrradfahrer oder Fußgänger auch schon das Glück gehabt, einen aufmerksamen Autofahrer getroffen zu haben, dem er unvorsichtigerweise und regelwidrig in den Weg gelaufen oder gefahren war, ohne dass es zu Unfall und Verletzung oder Schlimmerem kam, weil der Autofahrer rechtzeitig richtig reagierte.

    Deshalb wäre es falsch, pauschal alle Autofahrer persönlich dafür verantwortlich machen zu wollen, dass Unfälle passieren. Aber trotzdem ist es richtig, eine Verkehrsinfrastruktur einzufordern, die den Fahrradverkehr in der Form stärkt, dass Fahrradverkehr nicht auf einer Fahrbahn stattfinden muss, auf der Tempo 70 Höchstgeschwindigkeit gilt, was regelmäßig überschritten wird. Vielleicht auch deshalb überschritten wird, weil der Fahrradverkehr auf dem Müggelheimer Damm ohnehin ausgegrenzt ist:

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    Bei dem zweiten Fall kreuzte der verstorbene Radfahrer von einem Grünstreifen aus an einer Stelle die Fahrbahn, die 20m hinter der Kreuzung liegt. Er war Mitglied einer größeren Radfahrergruppe, die sich wohl von der Nebenstraße kommend an der genannten Kreuzung breit über den daneben liegenden Parkplatz aufgefächert hatte. Es gab also reichlich Zeugen des Geschehens (weswegen man auch den geflohenen Autofahrer im Nachhinein dingfest machen konnte). Der Autofahrer beschleunigte nach Aussage dieser Zeugen erst nach dem Aufprall stark, so dass man eher nicht davon ausgehen muss, dass es sich bis zum Zusammenstoß um einen "Raser" gehandelt habe. Was an der Sichtweise der Polizei "infam" sein soll, bleibt dein Geheimnis.

    Zugegeben, die Nachrichtenlage ist durchwachsen. Zunächst bin ich bei dem, was ich schrieb, von dem in diesem Thread verlinkten Artikel ausgegangen. https://archive.is/XTV1z#selection-3135.0-3139.113

    Und das legt den Verdacht nahe, dass der Cabriofahrer zu schnell fuhr. Was auch in anderen Berichterstattungen über den Unfall zum Ausdruck kommt: "Ende Juni rammte ein Unbekannter mit hohem Tempo einen Radfahrer und flüchtete. Die Polizei hat jetzt einen 25-Jährigen ermittelt. Am Freitag findet am Unfallort eine Mahnwache für das Opfer statt. Der Unfall war schrecklich: Beim Überqueren des Müggelheimer Damms in Köpenick wird ein Radfahrer am 27. Juni von einem vermutlich zu schnell fahrenden Auto erfasst."

    Allerdings ist in diesem Bericht auch ein Widerspruch: Im ersten zitierten Satz heißt es "mit hohem Tempo" im letzten Satz des Zitats heißt es: "vermutlich zu schnell".

    Daraufhin habe ich mir die Müggelheimer Damm, auf dem das Cabrio fuhr, einmal auf google streetview angeguckt: https://www.google.de/maps/@52.43698…SoASAFQAw%3D%3D

    Auf dem Müggelheimer Damm ist Fahrradverkehr verboten mit [Zeichen 254]:

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    Hier ist die Stelle, wo von rechts der Waldnesselweg einmündet auf den Müggelheimer Damm:

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    Und nur wenige Meter hinter der Einmündung ist Tempo 70 ausgeschildert.

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    Ob das Tempo 70 bereits an der Unfallstelle galt? Das konnte ich leider nicht herausfinden, ein entsprechendes Tempolimit-Schild habe ich nicht gesehen und da es vermutlich eine Fahrbahn innerhalb einer geschlossenen Ortschaft ist, müsste dort eigentlich Tempo 50 km/h gelten. Meines Erachtens ist es lebensfremd anzunehmen, dass auf dem Müggelheimer Damm tatsächlich nur 50 km/h gefahren wird und auch die 70 km/h werden vermutlich häufig missachtet.

    Es gibt also zumindest gute Gründe anzunehmen, dass der Autofahrer zu schnell unterwegs war und deshalb dem getöteten Fahrradfahrer keine Alleinschuld anzulasten ist. Genau das macht die Polizei aber in dem zuerst zitierten Artikel und das ist absolut nicht in Ordnung.

    "Doch aus Sicht der Polizei hat der Radfahrer den Crash selbst verschuldet – und zwar alleine." https://archive.is/XTV1z#selection-3127.0-3127.93

    Th(oma)s Bei Lokführern, die einen Tod auf Bahngleisen miterlebt haben, kann es zu einer posttraumatischen Belastungsstörung kommen: "Die Betroffenen bekommen zum Beispiel Atemnot oder Zitteranfälle. Viele sind von den heftigen Gefühlen der Verzweiflung und Ohnmacht überfordert, fühlen sich wie betäubt oder wirken wie weggetreten. Das klingt meist nach ein paar Stunden ab und die Menschen glauben, das Ereignis überwunden zu haben. Das ist aber nicht immer so. Die Symptome einer posttraumatischen Belastungsstörung – oder kurz PTBS – tauchen meist nach vier bis sechs Wochen auf, manchmal auch erst nach einem halben Jahr."

    Traumatisierte Lokführer: "Auch wenn sie die Augen schließen, spüren sie den Aufprall"
    Mehr als 800 Menschen sterben in Deutschland pro Jahr auf Bahngleisen. Ein solcher Tod kann einen Lokführer leicht traumatisieren, sagt der Psychiater Volker…
    www.zeit.de

    Ob das häufiger oder seltener Fall ist als bei Autofahrer*innen, die an einem tödlichen Unfall beteiligt sind, wird in dem zitierten Zeit-Artikel von 2019 nicht berichtet.

    Fest steht jedoch, dass ab Mitte des 19. Jahrhunderts im Eisenbahnverkehr, Sicherungsmaßnahmen zum Einsatz kamen, die Unfälle vermeiden halfen, bzw. es ermöglichten gefahrlos mit höheren Geschwindigkeiten zu fahren.

    Im Eisenbahnverkehr gibt es deutlich strengere Sicherungsmaßnahmen, die verhindern sollen, dass schwächere Verkehrsteilnehmer verletzt werden, als im Autoverkehr. Trotzdem kommt es zu Unfällen, bei denen Menschen überfahren werden, die in der Regel durch die Unachtsamkeit der Verunfallten verursacht werden oder von den Getöteten bewusst herbeigeführt wurden (690 Schienensuizide in 2023 https://de.wikipedia.org/wiki/Schienensuizid )

    Du schreibst: "Die Mithaftung aus der Betriebsgefahr hat mit der Frage, welcher der Beteiligten einen Unfall verursacht hat, nichts zu tun." Das mag juristisch zutreffen, aber es klammert die Frage aus, warum jemand zum Beispiel eine Autofahrt unternimmt, um von A nach B zu kommen, was mit einer erhöhten Unfallgefahr insbesondere auch für andere Verkehrsteilnehmer verbunden ist, anstatt zum Beispiel den ÖPNV zu benutzen oder zu Fuß zu gehen, was bedeuten würde, dass man bei einem Unfallgeschehen in der Regel niemand anderes gravierend verletzt.

    Die moralische Schuld besteht bei einer/einem Autofahrer*in mit darin, dass ein extrem gefährliches Verkehrsmittel benutzt wird. Auch die Frage zu welchem Zweck spielt eine Rolle. Wenn jemand aus Übermut mit zu hoher Geschwindigkeit eine tempolimitierte Strecke befährt, ist das anders zu beurteilen, als zum Beispiel bei einer/einem Krankenwagenfahrer*in.

    Juristisch im engeren Sinne ist die Geschwindigkeit von Bedeutung. Und genau dafür liefert der Artikel ein Beispiel, wo ich sage: Totalversagen der Polizei-Pressestelle:

    "Die Schilderung war dramatisch: „Der Radfahrer wurde durch den Aufprall in die Luft geschleudert und kam hinter dem Fahrzeug auf der Straße zum Liegen. Gemäß Zeugenangaben flüchtete das Fahrzeug anschließend stark beschleunigend vom Unfallort und entkam.“ Der Radfahrer erlag vier Wochen später seinen schweren Verletzungen.
    Verharmlosung statt Verantwortung
    Die Fahrradverbände ADFC und Changing Cities riefen daraufhin Anfang August zu einer Demonstration zum Unfallort auf. Dort wurde bei einer Mahnwache ein „Geisterrad“ für den 45-Jährigen aufgestellt. „Der Müggelheimer Damm ist eine bekannte Raserstrecke“, teilte Changing Cities mit und forderte höhere Bußgelder für Raser.
    (...)
    Doch aus Sicht der Polizei hat der Radfahrer den Crash selbst verschuldet – und zwar alleine. Die Polizei ermittelte gegen ihn wegen Verstoßes gegen Paragraf 8 Straßenverkehrsordnung. Darin heißt es: „Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muss rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, dass gewartet wird. (...) Der Mercedes-Fahrer war nach einigen Wochen ermittelt worden. Wie schnell er zum Zeitpunkt des Unfalls war, sei noch nicht abschließend geklärt, sagte ein leitender Beamter."

    Leider ist es kein Einzelfall, dass einseitig Fußgänger*innen die Schuld an einem Unfall zugewiesen wird, bei dem sie selbst verletzt oder gar getötet wurden. Besonders infam ist das im zweiten Fall, denn Tote haben keine Chance, sich gegen einen solchen Vorwurf zu wehren.

    Wenn die Polizei aber den Unfallhergang so darstellt, als spiele die gefahrene Geschwindigkeit keine Rolle, dann ist das nicht nur moralisch fragwürdig. Es ist vermutlich auch im juristischen Sinn von Bedeutung.

    Mein Eindruck beim Lesen des Artikels: Es ist eine sehr einseitige Positionierung der Polizei zugunsten von Autofahrer*innen, die alleine deshalb schon verpflichtet sind, besondere Rücksicht auf schwächere Verkehrsteilnehmer*innen zu nehmen, weil von Autos eine deutlich höhere Verletzungs-Gefahr ausgeht als von Fußgänger*innen oder Fahrradfahrer*innen. Besdonders bedenklich finde ich diese Aussage der Polizei: "Doch aus Sicht der Polizei hat der Radfahrer den Crash selbst verschuldet – und zwar alleine. (...) Der Mercedes-Fahrer war nach einigen Wochen ermittelt worden. Wie schnell er zum Zeitpunkt des Unfalls war, sei noch nicht abschließend geklärt, sagte ein leitender Beamter."

    Die wissen also gar nicht wovon sie reden, machen aber trotzdem eine komplett einseitige Schuldzuweisung. Als ich einmal mein Fahrrad durch die Fußgängerzone schob, rannte ein kleines Kind gegen das Vorderrad. Zum Glück, sah ich die Gefahr kommen blieb rechtzeitig stehen und rief laut: "Stopp". Das hat zwar das Kind nicht registriewrt, aber andewre Passanten haben so mitbekommen, dass ich alles getan hatte, um den Unfall zu verhindern.

    "Kommunisten sind rot lackierte Faschisten", sagte der spätere SPD-Vorsitzende Kurt Schumacher 1930. Mir scheint das ist so eine Art Running Gag. Kurios, dass Weidel den Faschismus-Vorwurf auf "Linke" anwendet. Die Kommunisten dagegen nannten die SPD Sozialfaschisten. Ist Weidel kommunistisch?

    „ROT LACKIERTE FASCHISTEN“: „Dieser Vergleich ist moralisch nachvollziehbar“
    Darf ein SPD-Senator linke Gewalttäter „rot lackierte Faschisten“ nennen?Dürfen darf er, das fällt ganz klar unter das Recht der Meinungsfreiheit.
    www.tagesspiegel.de

    Da geht nicht kaputt, das hat hier™ ein Paar vor ein einigen Jahren schon ausprobiertprovoziert: https://www.merkur.de/bayern/toedlic…-zr-442235.html

    Wenn ein Fahrradfahrer auf einem Fahrradweg gegen ein Hindernis fährt, dann erfolgt wahrscheinlich eine andere Bewertung. Dann wird es vermutlich heißen, der Fahrradfahrer habe durch seine Unaufmerksamkeit und seine übertrieben hohe Geschwindigkeit den Unfall "provoziert".X(

    Rillensteine helfen in Hannover blinden Menschen im Verkehr. An vielen Straßen in Hannover gibt es Hochbordradwege. Jetzt helfen in Hannover Rillensteine diese zu erkennen.

    Für blinde Menschen war es in der Vergangenheit unmöglich, mit dem Langstock die Begrenzungslinie zwischen Fußweg und Fahrradweg zu ertasten. Um diese Situation zu verbessern, wird jetzt in Hannover ein taktiler Pflasterstreifen an sensiblen Stellen verlegt. Siehe Fotos oben von der Kreuzung Braunstraße/Spinnereistraße.

    Die HAZ berichtete darüber am 4.1.2025:

    Neue Steine mit Rillen an Hannovers Radwegen: Eine Gefahr für Radfahrer?
    Wo Radwege gebaut oder umgebaut werden, verlegt die Stadt Hannover neuerdings Steine mit Rillen, um die Abgrenzung zum Fußweg deutlich zu machen. Vor allem…
    www.haz.de

    Hier der Link zu dem Zeitungsfoto:

    https://www.haz.de/resizer/v2/QFYPFLRGJVCIRJQUWWJMCU25S4.jpg?auth=f902e27b4094c58d50aecceb608d8f8af1bd26290e1c1502a5108053835f769e&quality=70&width=1392&height=783&smart=true

    Das Zeitungsfoto wurde vermutlich hier aufgenommen:

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    Das Zeitungsfoto zeigt einen Doppelstreifen. Auf der Radwegseite sind Querrillen angebracht, direkt daneben Längsrillen. Die Längsrillen sind auf der Fußwegseite.

    Allerdings ist dort, am Bischofsholer Damm auch relativ viel Verkehrsfläche zur Verfügung.

    Anders sieht es an der Glocksee aus:

    Auf der Spinnereistraße ist ebenfalls viel Verkehrsfläche, dort gibt es aber nur die Längsrillen, allerdings nur kurze Abschnitte von wenigen Metern an den besonders sensiblen Stellen. Das sieht dann aus der Nähe betrachtet so aus:

    Am Eingang zur Königsworther Straße ist wenig Verkehrsfläche für den benutzungspflichtigen Hochbordfahrradweg und den Fußweg zur Verfügung. Auch dort sind nur die Längsrillen verbaut. Und leider ist es tatsächlich so, dass die beim Befahren ein schwammiges Fahrgefühl erzeugen. Das erhöht die Sturzgefahr.

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    Andererseits sollen Fahrradfahrer*innen gerade an solchen Stellen, wo es eng wird, langsam fahren und innerhalb der Begrenzungslinien bleiben:

    Eingang zur Königsworther Straße:

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    Gibt es andere Lösungen in anderen Städten? Wie kann die Situation verbessert werden? Oder ist das bereits ein guter Ansatz, der fortgesetzt werden soll, um blinden Menschen mehr Orientierung im Verkehr zu ermöglichen?

    Derzeit (Mittwoch, 8.1.2025, 19:22h) kommen pro Minute mehr als 100 neue Unterschriften unter die Petition für das Böllerverbot dazu.

    Die taz berichtete bereits am Montag, 6.1.2025:

    "Jedes Jahr nach Silvester gibt es eine Debatte über das Böllerverbot – und dann wird es doch nichts. Dieses Jahr könnte es allerdings anders werden. Viele Bürger scheinen nach den bundesweit fünf Toten, den allein in Berlin 363 Feuerwerk-Verletzten und den immensen Sachschäden aufgewacht zu sein.

    Zwei Petitionen zum Thema, die seit Jahren mit wenigen Tausend Unterstützern vor sich hin dümpelten, sind in den letzten Tagen sprichwörtlich explodiert: 1,9 Millionen Unterschriften haben die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) am Montag dem Bundesinnenministerium übergeben. Die Forderungen sind schlicht aber einleuchtend: ein Böllerverbot im Privatbereich (wie etwa in Frankreich) und ein Verkaufsverbot von Pyrotechnik an Privatpersonen. Die ja auch den Rest des Jahres laut Verordnung zum Sprengstoffgesetz nicht mit dem Zeug hantieren dürfen."

    Der taz-Bericht macht deutlich, das Böllerverbot gibt es bereits. Um nicht nur an 364 Tagen im Jahr zu gelten, sondern auch am 365. Tag muss lediglich der Silvestertag als Ausnahmefall zurückgenommen werden. Die Initiatoren für das Böllerverbot sagen aus, es handele sich nicht nur um die größte Petition auf innn.it, sondern die größte Online-Petition in Deutschland überhaupt.

    Vielleicht wird es dieses Jahr wirklich anders und der Jahreswechsel von 2025 zu 2026 deutlich ruhiger!8)


    Diese Ausnahme gilt aber nicht für ein ausdrückliches Verbot der Straßennutzung durch [Zeichen 254].

    Link: https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm

    Das war zu befürchten und bestätigt meinen Verdacht, dass das Fahrradfahr-Verbotsschild vor allem dazu dient, den Tunnel als Rennstrecke für den Autoverkehr vor langsam fahrenden Fahrrädern zu bewahren. Vor dem Tunnel steht ja ein Tempo-70-Schild.

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    Dann folgt ein Tempo-50-Schild:

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    Und dann kommt die elektronische Anzeigentafel. Die ist ein Hinweis darauf, dass die Verkehrsplaner vor allem eines im Sinn hatten: Ein generell niedriges Tempolimit zu verhindern. Und weil es natürlich in einem engen Tunnel bei hohem Andrang doch gefährlich werden kann, eine Option zu haben, um ggf. ein niedrigeres Tempolimit schnell anzuzeigen.

    Welches Tempolimit wird denn da normalerweise angezeigt an der elektronischen Anzeigetafel?

    L305 - Google Maps

    Die Initiator*innen der Petition für ein Böllerverbot haben die Petition mit fast 1,8 Millionen Unterschriften übergeben, bitten aber zugleich darum, weiter die Petition zu unterstützen. Das ZDF berichtete am 6.1.2025:

    "Fast 1,5 Millionen Unterstützer
    GdP übergibt Petition für Böllerverbot
    Nach der heftigen Silvesterknallerei setzt sich die Gewerkschaft der Polizei für ein Böllerverbot ein. Sie hat dazu eine Petition mit fast 1,5 Millionen Unterschriften übergeben."

    Gewerkschaft der Polizei übergibt Petition für Böllerverbot - ZDFheute

    Und auf der Internetseite mit der Petition steht geschrieben:

    "Wir haben unsere Petition übergeben!
    Hallo,

    Fast 1,8 Millionen Menschen haben unsere Petition „Bundesweites Böllerverbot, jetzt!“ unterschrieben. Und es kommen stündlich noch Tausende dazu. Damit sind wir nicht nur die größte Petition auf innn.it, sondern die größte Online-Petition in Deutschland überhaupt. Was für ein phänomenaler Start in das Jahr 2025!

    Hilfst du uns, die 2 Millionen Unterschriften zu knacken?"

    Bundesweites Böllerverbot, jetzt! | innn.it

    Haynspark-Brücke in Hamburg, es geht weiter.

    https://www.abendblatt.de/hamburg/hambur…ke-sperren.html

    Ich bin nicht ganz sicher, ob es diese Brücke im Haynspark ist, die auf dem Zeitungsfoto abgebildet ist, aber wenn ja, dann ist sie ziemlich genau 2,00 m breit. Auf dem Zeitungsfoto sieht sie allerdings so aus, als sei sie schmaler als 2,00 m. Habe bei diesem streetview-Foto die Pflastersteine (vermutlich 20x10 cm) gezählt:

    Google Maps
    Ort mithilfe eines 360°-Fotos kennenlernen.
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    2,00 m Breite ist für einen gemeinsamen Fuß- und Radverkehr in beide Richtungen eigentlich ein bisschen schmal. Gibt es aber immer wieder mal im sonstigen Straßenraum, oft auch auf längeren Streckenabschnitten als bei dieser Brücke. Und was stellen sich manche Leute an, wenn andernorts einmal eine Engstelle beseitigt werden soll durch den Rückbau von Parkplätzen? Parkwege sind immer ein wenig problematisch, weil oft unklar definiert. In jedem Fall sollten Fahrradfahrer aus Eigeninteresse besonders defensiv in Parks Fahrrad fahren, denn eine stärkere Regulierung ist oft mit Nachteilen für den Fahrradverkehr verbunden.

    Die Eppendorferin Parkwege-Fürsorgerin aus dem Zeitungsartikel kenne ich nicht persönlich oder näher, aber es würde mich sehr freuen, wenn sie auch in Fällen zu enger Fuß- und Radwege an stark befahrenen Straßen tätig wird, denn dort kann man oft durch einen Rückbau von Parkplätzen eine Verbesserung für den Fuß- und Radverkehr erzielen.

    Die Schweiz ist anarchistisch? Konkordanz hat m.E. nichts mit Anarchismus zu tun, ist vielmehr das gemeinsame Comittment, auf eine Spaltung in "Regierende" und "die anderen" zu verzichten.

    Da reden alle davon, eine Spaltung zu verhindern, aber genau das ist das Ziel. Wenns nicht funktioniert, so wie grade in Ö, wird wieder gewählt, so lange, bis die Spaltung steht? Kommt mir irgendwie seltsam vor.

    Und die Schweiz ist nicht gespalten in Arm und Reich?

    Und daher darf man Radfahrern nicht einfach verbieten, auf der Fahrbahn durch den Tunnel zu fahren.

    Das ist ein guter Ansatz, das Tunnelverbot für den Fahrradverkehr zu knacken! Eine längere Rampe zu bauen ist nicht möglich, also Tunnelverbot für den Fahrradverkehr auflösen. Es könnte zum Beispiel die Rampe mit [Zeichen 239] +[Zusatzzeichen 1022-10] ausgeschildert werden. Mir ist ohnehin nicht so recht klar geworden, warum da [Zeichen 240] mit der Zusatzangabe Radfahrer absteigen steht.

    Vermutlich steht das [Zeichen 240]an der Stelle, um deutlich zu machen, dass es oben auf dem Sperrwerk einen befahrbaren Weg gibt. Frei nach dem Motto, nach der Rampe geht es für Fahrräder normal weiter.

    Möglicherweise hat jemand das Zusatzschild "Radfahrer absteigen" an der falschen Seite der Rampe aufgestellt, denn die Rampe bergauf fahren, werden ohnehin die meisten nicht machen und stattdessen absteigen und schieben. Und in Gegenrichtung also am oberen Anfang der Rampe, macht es Sinn mit [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] Schrittgeschwindigkeit einzufordern, als Hinweis darauf, dass es nicht empfehlenswert ist, die Rampe schneller als mit Schrittgeschwindigkeit herunterzufahren. Du bist doch die Rampe sicher schon einmal heruntergefahren? Ist das denn noch einigermaßen möglich dort mit dem Fahrrad langsam herunterzufahren?

    Einer (fast) Treppe? Viel Spaß, da ein Trike mit Anhänger hoch zu wuchten.

    Ich schrieb: "Die zuständige Verkehrsbehörde wird sich vermutlich darauf berufen, dass der Fuß- und Fahrradverkehr ausreichend mit einer eigenen Wegführung berücksichtigt wurde." Und dabei hatte sie bedauerlicherweise vermutlich weder ein Trike im Sinn noch ein Fahrrad mit Kinderanhänger oder Ähnliches.

    Oder es gibt tatsächlich eine Möglichkeit, die Fahrbahn mit deinem sehr breiten Fahrrad zu nutzen, trotz des Verbotsschildes: [Zeichen 254]

    Zumindest hatte ich neulich an anderer Stelle über den von Fahrbahnradler verlinkten Film von Spiegel-TV über das Lastenrad Zemmi berichtet:

    Hier noch mal der Link: https://www.spiegel.de/auto/zemmi-fah…19-913dff99eade

    Bei Minute 6:15 wird gesagt und es wird ein entsprechender Balken eingeblendet:

    "Zemmi darf auf Radwegen (mindestens 1 m Breite) und auf der Fahrbahn gefahren werden."

    Leider wird in dem Film nicht näher erläutert aufgrund welcher Rechtsvorschriften es erlaubt ist, mit dem Zemmi auf der Fahrbahn zu fahren. Aber vielleicht liegt es an der Breite von ca. 1,00 m? Und wenn das Trike mit Anhänger, dass du im Sinn hast eben so breit ist, dann darf es möglicherweise auch auf der Fahrbahn fahren trotz [Zeichen 254]?

    Interessant finde ich auch, dass am Eider-Sperrwerk das Fahrrad die steile Rampe hinaufgeschoben werden muss, währen in der Gegenrichtung, wo es recht steil bergab geht, anscheinend keine Aufforderung zum Schieben erfolgt:

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    Die Rampe für den Fahrradverkehr müsste eigentlich flacher sein, aber sie befindet sich auf einem kurzen Damm-Abschnitt zwischen Klappbrücke und Sperrwerk. Und beim Bau des Sperrwerks wurde entweder nicht darauf geachtet, mehr Platz zu lassen, oder es war aus technischen Gründen nicht möglich.

    Es steht eine Bundestagswahl an und da will sich keine Partei groß mit "Verbotsforderungen" aus dem Fenster lehnen.

    Trotzdem hat die Gewerkschaft der Polizei eine Petition gestartet mit dem Ziel an der bislang gewährten Narrenfreiheit beim Umgang mit gefährlichen Explosiv-Stoffen an Sylvester nicht länger festzuhalten:

    Hier geht es zur Petition der Gewerkschaft der Polizei, bei der bereits über eineinhalb Millionen Menschen unterzeichnet haben:

    innn.it

    Eigentlich geht es nicht um ein "Verbot". Vielmehr soll der Umgang und Handel mit Feuerwerk in derselben Form wie im übrigen Jahr auch an Sylvester beschränkt werden. Das würde immer noch zahlreiche kleinere Feuerwerk-Attraktionen ermöglichen, die bereits jetzt schon ganzjährig erworben und gezündet werden können. Es tut wirklich nicht Not, dass an Sylvester ein Riesengeschäft mit Feuerwerkskörpern einer höheren Gefahrenklasse gemacht werden darf, wobei es beim Abbrennen immer wieder zu gefährlichen Unfällen und Attacken gegen friedliche Passanten aber auch gegen Sicherheits- und Rettungskräfte kommt.

    Infos zum Thema: https://www.t-online.de/nachrichten/de…e-petition.html

    Und dieser Wunsch nach schnellem Autoverkehr im Tunnel steht auf welcher Rechtsgrundlage? Schließlich gibt es keine stärkere Beschränkung des fließenden Verkehrs als ein komplettes Verbot.

    "In der Vergangenheit kam dem Ziel Leichtigkeit des Verkehrs eine wichtige Rolle im Straßenverkehrsrecht zu. In der Praxis wurde diese vor allem als Leichtigkeit des Autoverkehrs ausgelegt. Dafür gab es stets breite politische Mehrheiten. Erst in jüngeren Jahrzehnten wuchs das
    Bewusstsein für die Probleme eines weitgehend uneingeschränkten und kontinuierlich wachsenden Autoverkehrs. Dieser setzte den Mobilitätsbedürfnissen anderer Verkehrsteilnehmenden und des gemeinsamen Lebens vor allem in Städten Grenzen."

    aus: "Die Reform des Straßenverkehrsrechtes und neue Gestaltungsmöglichkeiten für die Kommunen" Übersicht der Änderungen von Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung und ihre Auswirkungen auf die kommunale Praxis vom 5.9.24

    https://www.agora-verkehrswende.de/fileadmin/Projekte/2024/UEbersicht_Strassenverkehrsrechtsreform/Agora-Verkehrswende_Reform_Strassenverkehrsrecht_Uebersicht.pdf

    Ich befürchte allerdings, dass die beschlossenen Veränderungen im Straßenverkehrsrecht nicht dazu ausreichen, ein entsprechend niedriges Tempolimit im Tunnel anzuordnen, so dass dort gefahrlos Mischverkehr Fußgänger-Fahrradfahrer-Autos möglich ist. Die zuständige Verkehrsbehörde wird sich vermutlich darauf berufen, dass der Fuß- und Fahrradverkehr ausreichend mit einer eigenen Wegführung berücksichtigt wurde.

    Dabei könnte doch die elektronische Anzeigetafel dazu genutzt werden, angepasste Tempolimits anzuzeigen. Sobald ein Fahrradfahrer oder Fußgänger einen der Tunneleingänge passiert hat, springt die Anzeige entsprechend auf Tempo 30 max. oder Tempo 20 max. um, solange bis die Personen, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad im Tunnel unterwegs sind, wieder draußen sind.