Wir feiern dieses Jahr ja nicht nur #200JahreFahrrad (genaugenommen #200JahreLaufrad) sondern heute vor 20 Jahren (also am 1. September 1997) trat die "Radfahrnovelle" in Kraft.
Seit dem dürfen:
- Einbahnstraßen in Gegenrichtung für den Radverkehr freigegeben werden
- Busspuren für den Radverkehr freigegeben werden
- Fahrradstraßen angelegt werden
- Schutzstreifen angelegt werden
- Kinder auf dem Gehweg fahren: zumindest bis zum vollendeten 10. Lebensjahr (knapp 20 Jahre später dürfen sie dann sogar von Erwachsenen begleitet werden)
- Radfahrer unbeschilderte Radwege rechts liegen lassen (Wegfall der impliziten Benutzungspflicht).
Punkt 6 ist nach nun 20 Jahren leider bei vielen Verkehrsteilnehmern ("Sie müssen den Radweg [ohne Blauschild] benutzen, das habe ich so vor 40 Jahren gelernt. Mein Mann ist Anwalt und mein Nachbar Polizist, die sagen das auch.") immer noch nicht angekommen, daher plädiere ich für regelmäßige Überprüfung der StVO-Kenntnisse, z.b. alle 3-5 Jahre für Berufsverkehrsteilnehmer (LKW-Führer, Fahrradkuriere, Briefträger,...) und alle 5-10 Jahre für alle anderen Verkehrsteilnehmer.
Schade finde ich auch, dass auch der ADFC den 20. Jahrestag vergessen zu haben scheint.