• @ jan pi sike tu:
    Timmy darf ja auch schon mit 9 Jahren auf Schutzstreifen, allerdings würde er dann voraussichtlich nie 10. Leider bekommt er erst am Sankt-Nimmerleinstag eine Spielkonsole ein Fahrrad geschenkt, wir müssen also noch ein Weilchen warten.

  • Sämtliche Entscheidungen zu Überholabständen, die mir bekannt sind, beruhen auf Unfällen, gefährdendes Nahüberholen von Radfahrern wird extrem selten geahndet, mir ist garkein Fall bekannt.

    Habe ich Dich richtig verstanden? Wenn ich jemanden anzeige, der mich mit einem "Sicherheitsabstand" von <20 cm überholt, wird das nicht verfolgt? ?(

  • Habe ich Dich richtig verstanden? Wenn ich jemanden anzeige, der mich mit einem "Sicherheitsabstand" von <20 cm überholt, wird das nicht verfolgt?

    Mir ist jedenfalls kein Fall bekannt. Ich mag nicht ausschließen, dass so etwas erfolgreich verfolgt wird, halte es indes wegen der häufigen Beschwerden über mangelnde Verfolgung für unwahrscheinlich und kenne keine veröffentlichten Entscheidungen darüber, was nicht heißen muss, dass niemals Sanktionen ergangen wären.

  • Mir ist jedenfalls kein Fall bekannt. Ich mag nicht ausschließen, dass so etwas erfolgreich verfolgt wird, halte es indes wegen der häufigen Beschwerden über mangelnde Verfolgung für unwahrscheinlich und kenne keine veröffentlichten Entscheidungen darüber, was nicht heißen muss, dass niemals Sanktionen ergangen wären.

    Überholen ohne ausreichenden Seitenabstand wird verfolgt und geahndet. Dies allerdings nur auf Bestreben des "Geschädigten".
    Mir persönlich ist ein Fall bekannt, bei dem ein Autofahrer einen Radfahrer sehr dicht überholt hat. Der Radfahrer hat eine OWi-Anzeige geschrieben. Ein paar Wochen später stand ein Gerichtstermin an, weil der Beschuldigte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt hat.
    Der Gerichtstermin wurde abgesagt, da der Beschuldigte seinen Einspruch zurückgenommen hat.

    Sprich: Wenn die zuständige Bußgeldstelle OWi-Anzeigen von Bürgern verfolgt (Stichwort: Opportunitätsprinzip), kommt es bei hinreichend guter Dokumentation auch zu Bußgeldbescheiden.

    Ich würde jedoch nicht so weit gehen, anzunehmen, dass die Bußgeldstelle auch "Überholen ohne ausreichenden Seitenabstand" ahndet, wenn ein Kfz an einem auf dem Radfahrstreifen fahrenden Radler vorbeifährt.

  • ich wusste es natürlich NICHT

    http://rp-online.de/nrw/staedte/moenc…d-fluechtet-aid-1.4047957

    als ich diese Diskussion eröffnet habe! ja, ich bin wirklich nicht Hellseher!

    Das scheint mir aber ja nun kein Problem im Kontext dieses Threads zu sein, oder? :/ Vor einem Bus, der potenziell gleich losfährt, noch die Straße zu überqueren, wenn der Busfahrer schon in seine linken Außenspiegel schaut, ist nun echt keine besonders gute Idee.