Woche 19 - 09.05. - 15.05.2016

  • Apropos Groningen und Schwierigkeiten mit den deutschen Autofahrern, die einfach in die gesperrte Innenstadt fahren: die derzeitige Sperrung der Durchfahrt zwischen Tangstedter Landstraße und Langenhorner Chaussee wird auf den genannten Straßen an der Kreuzung mit riesigen Schildern mit [Zeichen 250] und erklärendem Text samt Blinklicht angezeigt. Biegt man von der Tangstedter aus trotzdem ein, hat man sofort ein weiteres [Zeichen 250] mit dem Zusatz "1,2 km" vor der Nase. An der folgenden Einmündung: [Zeichen 250] "600 m". Nächste Einmündung: [Zeichen 250] "300 m". Und dann kommt die letzte Einmündung. Da steht dann geradeaus das Schild "Sackgasse" mit dem Zusatz "Zufahrt bis Hausnummer 26 frei".
    Es ist immer wieder ein ergötzliches Schauspiel zu sehen, wie viele Autofahrer hier stehenbleiben, ratlos umherschauen und dann wenden. Da möchte man glatt fragen, wo die eigentlich in den letzten drei Minuten hingeguckt haben.

    (Die Experten biegen hier links ab und fahren 500 Meter durch eine enge T-30-Straße, in der Begegnung nur bei Ausweichen in eine Parklücke oder übers Hochbord möglich ist. Das ist von der Polizei wohlweislich nicht ausgeschildert worden, schließlich fahren da auch mal Sattelschlepper der Baustelle sowie Krankenwagen durch.)

    Ein Motorradfahrer ließ sich von dem Schild nicht abschrecken. Geradeaus bis zu Haus 26, rauf auf den Gehweg und an der Baustelle vorbei. Waren ja auch noch 10 cm Platz neben der jungen Frau mit dem Kinderwagen, die gerade entgegenkam.

  • Dresden gegen Radfahrer: Personenkontrollen bei der Critical Mass Dresden

    Zitat

    Wenn sich unsere Staatsdiener jemanden rauspicken und ihn einer Sache, die wenig später stattfinden soll, verdächtigen, sollten sie dann nicht die paar Minuten warten und bezeugen, ob er sich wirklich schuldig macht? Wer weiß, vielleicht werden Streifenwagen jetzt serienmäßig mit Kristallkugel ausgeliefert oder bei der sächsischen Polizei läuft ein Pilotprojekt namens Precrime.

    Was bin ich froh, aus diesem braunen Sumpf Sachsen entkommen zu sein. Ekelhaft. Kein weiterer Kommentar.

    ebayForumKopfverkl.jpg
    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • "Trotzdem soll keine Blitzampel kommen – sie ist der Behörde schlicht zu teuer."

    Ich würde sie bezahlen! Wetten, dass ich die 90000,- in kürzester Zeit wieder drin hätte? Und anschließend begänne das Geldverdienen... :D

    Warum hat die Behörde nicht den Schneid, den wirklichen Grund zu benennen?

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Eine "ständige Überwachung" besteht m.E. nur, wenn ein fixer Bereich ständig gefilmt wird, was bei einer Fahrt ja nicht der Fall ist.

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Ist es tatsächlich so, dass Videos nach BDSG verboten sind?

    Wenn mit dem Handy praktisch ununterbrochen und nicht anlaßbezogen gefilmt wird, es also im Endeffekt zu einer ständigen Überwachung wird, ja. Das ist aber fast nie der Fall.

    Ich sehe die Rechtslage so:
    Wenn mit dem Handy praktisch ununterbrochen und nicht anlaßbezogen gefilmt wird, es also im Endeffekt zu einer ständigen Überwachung wird des öffentlichen Raumes führt, ja

    Zulässig nach BDSG ist die Aufnahme erst in dem Moment, wo sich ein Anlass ergibt (sich also z.B. ein Unfall anbahnt wegen Fehlverhalten irgendeines "Kontrahenten"). Da man das natürlich nie vorher weiß, laufen Dashcams vorher immer erstmal illegal (meinetwegen "semilegal") mit und erst in der Rückschau ist die Aufnahme ab irgendeinem Zeitpunkt dann gerechtfertigt gewesen.

    In der Abwägung zwischen dem Schutzbedürfnis des Datenschutzes und den durchaus berechtigten Interessen von Unfallgeschädigten tendieren die Gerichte in letzter Zeit dazu, wenigstens im letzteren Sinne die Aufnahmen als Beweismittel zuzulassen. Über eine Zulässigkeit nach BDSG wurde nicht geurteilt, diese aber von einigen Gerichten - so auch hier - durchaus infrage gestellt.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Eine "ständige Überwachung" besteht m.E. nur, wenn ein fixer Bereich ständig gefilmt wird, was bei einer Fahrt ja nicht der Fall ist.

    Es ist für die Bewertung der Rechtslage unerheblich, ob einer fixer Bereich (z.B. vor der Hofeinfahrt) oder eine Strecke (z.B. vor der Kühlerhaube) gefilmt wird.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Wo fängt das an, wo hört es auf? Ich darf doch z.B. eine bestimmte Wegstrecke filmen, um sie später anderen zu zeigen?
    Ist das dann schon eine "ständige Überwachung"? ?(

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Dann filmt man halt mit einer Dashcam oder Helmkamera weil man seinen eigenen Fahrstil analysieren und verbessern möchte. So etwas sollte ja wohl ein zulässiger Grund sein. Das man nicht einfach andere Leute unverpixelt und ungefragt ins Netz stellt sollte aber eigentlich auch selbstverständlich sein.

    Wenn es zu einem Unfall kommt gibt es eigentlich keinen besseren Zeugen als so eine Kamera. Wichtig wäre da nur, das diese Bildern nicht nach gereicht werden sondern direkt das ganze Gerät von der Polizei beschlagnahmt wird. Noch besser wäre es wenn die Geräte zusätzlich noch die Videos/Bilder digital signieren würden.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Dann filmt man halt mit einer Dashcam oder Helmkamera weil man seinen eigenen Fahrstil analysieren und verbessern möchte.

    Vor Gericht funktioniert das so einfach aber nicht. Der Richter ist frei in seiner Entscheidungsfindung. Wenn er eine Aussage für Blödsinn hält, darf er sie auch genau so bewerten.
    Wenn man diese Story wirklich gut rüberbringt, kann das funktionieren. Es ist aber gar nicht so einfach, so ein Märchen gegenüber einem kritischen Nachfrager wirklich glaubwürdig aufrecht zu erhalten.