Interessante Idee (wird aber wahrscheinlich mit Verweis auf §45(9) abgelehnt; schon krass, dass de-facto dank (9) von (1) Satz 2 Nummer 3 ("zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen") nichts übrigbleibt, es sei denn es handelt sich um Maut-Schleichverkehr).
Die Frage ist, ob das dem Regionalverkehrspolitiker so klar ist und er den Antrag nur für ein paar Wählerstimmen formuliert, oder ob er einfach keine Ahnung hat. (Ich wüsste nicht, was schlimmer wäre.)
Normalerweise (wenn (1) angewandt wird um Radverkehr zu gängeln) finde ich (9) gut, weil er das verbietet.
Jetzt, wo es um eine Lenkung des Autoverkehrs geht, finde ich (9) eher scheiße.
Hmpf.