Schnee fegen auf der Fahrbahn

  • Ulkige Schlussfolgerung.
    In Nürnberg gilt die Räumpflicht nach Stadtsatzung bis Straßenmitte, also nicht nur auf dem Gehweg.
    Umgekehrt räumt die Stadt in den Straßen, wo sie selbst zuständig ist, auch Gehwege (eher sogar als Radwege) und nicht nur Fahrbahnen.

    Meines Erachtens hat die Frage, ob Winterdienst durchgeführt wird oder nicht, nicht unmittelbar mit der Benutzungspflicht eines Radwegs zu tun.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab


  • Dann müssen nur noch die Autlinge verstehen, dass die entbläuten Radwege nicht zu Parkstreifen mutiert sind.
    Was das größte Problem sein dürfte....

    Ich würde mal schätzen, das Problem dürfte viel mehr sein, dass die kapieren, dass es dort keine Benutzungspflicht gibt. Kann aber auch sein, dass es beide Sorten geben wird, die einen die da drauf parken und die anderen die Radfahrer auf der Fahrbahn anhupen.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Ulkige Schlussfolgerung.
    In Nürnberg gilt die Räumpflicht nach Stadtsatzung bis Straßenmitte, also nicht nur auf dem Gehweg.
    Umgekehrt räumt die Stadt in den Straßen, wo sie selbst zuständig ist, auch Gehwege (eher sogar als Radwege) und nicht nur Fahrbahnen.

    Meines Erachtens hat die Frage, ob Winterdienst durchgeführt wird oder nicht, nicht unmittelbar mit der Benutzungspflicht eines Radwegs zu tun.

    Hängt von der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde ab. Dort ist alles möglich.
    Kann sein, dass dort die benutzungspflichtigen Radwege von der Gemeinde geräumt werden und die anderen Radwege als Erweiterung der Gehwege gesehen werden und von den Anwohnern zu räumen sind.
    In meiner Gemeinde gibt es 6 Ordnungen von Straßen, je nach Bedeutung und Belastung, und in der 6. Ordnung muss der Bürger alleine alles säubern und Räumen bis Fahrbahnmitte. Dafür braucht man dann keine Straßenreinigungsgebühr zu zahlen.

    Aber das kann jede Gemeinde nach pflichtgemäßem Ermessen selbst regeln.

    bye
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  • Ulkige Schlussfolgerung.
    In Nürnberg gilt die Räumpflicht nach Stadtsatzung bis Straßenmitte, also nicht nur auf dem Gehweg.
    Umgekehrt räumt die Stadt in den Straßen, wo sie selbst zuständig ist, auch Gehwege (eher sogar als Radwege) und nicht nur Fahrbahnen.

    Meines Erachtens hat die Frage, ob Winterdienst durchgeführt wird oder nicht, nicht unmittelbar mit der Benutzungspflicht eines Radwegs zu tun.

    Straßenreinigungssatzung und -Verordnung von Cuxhaven. Beim ersten Überfliegen sehe ich keine Unterscheidung nach Benutzungspflicht.

  • Ich finde es eher bedenklich, dass Anwohner für das Reinigen und Räumen von Straßenteilen, die ausschließlich dem Fahrverkehr vorbehalten sind, zur Verantwortung gezogen werden.

    Wie läuft denn das mit der Verkehrssicherung? Ich kann ja auch außerhalb einer Tempo-30-Zone irgendwo wohnen und soll dann im fließenden Verkehr die Fahrbahn räumen?

  • []Aber mit einem Besen auf der Fahrbahn herumzuturnen würde mir dann doch widerstreben.

    Auf der Straße?! Das ist doch viel zu gefährlich!

    EinsElf :thumbup:

    EDIT: wär aber mal wirklich was in einer Straße mit Benutzungs- und Kehrpflicht: kehren verweigern mit dem Hinweis das ja selbst Radfahren dort auf der Fahrbahn zu gefährlich sei - wie solle man da mit einem Besen herumturnen?

  • Straßen, in denen die Anwohner die Fahrbahn hälftig mit reinigen sollen, sind Straßen untergeordneter Bedeutung mit wenig Verkehr und geringem Tempo. Normalerweise Anliegerstraßen in Wohnsiedlungen ohne Durchgangsverkehr und mit Zone 30 oder noch langsamer.

    Da in der Regel niemand der Pflicht, die Fahrbahn sauber zu halten, nachkommt, und in der Regel dies von den Gemeinden weder überwacht noch sanktioniert wird, wird auch niemand beim Fegen plattgefahren.
    Was die RSA für diesen Fall vorsehen, weiß ich allerdings auch nicht. Ich werde es wohl halten wie alle anderen und der reinigenden Kraft der Erosion vertrauen.

    bye
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