Ulkige Schlussfolgerung.
In Nürnberg gilt die Räumpflicht nach Stadtsatzung bis Straßenmitte, also nicht nur auf dem Gehweg.
Umgekehrt räumt die Stadt in den Straßen, wo sie selbst zuständig ist, auch Gehwege (eher sogar als Radwege) und nicht nur Fahrbahnen.
Meines Erachtens hat die Frage, ob Winterdienst durchgeführt wird oder nicht, nicht unmittelbar mit der Benutzungspflicht eines Radwegs zu tun.