• So, noch einmal lustige Schilder "made in Bergedorf": In die Fußgängerzone geradeaus darf man mit dem Rad einfahren. Busse fahren oder fuhren dort auch mal. Für Radfahrende gibt es sogar extra eine Radverkehrsführung, damit man sich nicht zum Geradeausfahren rechts neben die Rechtsabbieger einordnet. Nur ist leider das Geradeausfahren dann doch nicht erlaubt.

    Zusatzschilder? Was sind Zusatzschilder? ;)

  • Schließlich ist die Hoheluftchaussee nicht im Winterdienst-Programm für Radverkehr der BSU enthalten, genauso wenig wie die Budapester straße, Stresemannstraße, Grindelallee, Grindelberg, usw. . .

    Die Radwege dort sind so schmal das da keine Kehrmschine der SRH durchkommt, wenn die Radwege breit genug sind fährt sich die Kehrmaschine in den Schlaglöchern fest. ^^

  • Keine Beschilderung ist auch 'ne Beschilderung.
    speyerer1.jpg

    Die Speyerer Straße ist zZt. wegen baustellenbedingter Umleitung Einbahnstraße und für Radfahrer in der Gegenrichtung freigegeben. An der Einmündung zur Mainzer Landstraße wurden Signalgeber der LSA und das Zeichen 207 abgedeckt sowie eine provisorische Haltelinie hinter der querenden Fußgängerfurt angelegt.

    Daraus ergibt sich für micht die Frage, welche Vorfahrtregelung nun gilt:
    - eigentlich gilt "keine Beschilderung = Rechts vor Links". Wäre hier sehr gefährlich, da von links kommende Fahrzeuge auf der Mainzer Landstraße grün haben und sich auf einer Vorfahrtstraße befinden.
    - Vorfahrt gewähren wäre die logischste Variante, aber warum ist dann das Zeichen 207 abgedeckt?
    - der Signalgeber der Fußgängerfurt (im Hintergrund erkennbar) gilt nicht für den Radverkehr, da dieser auf der Fahrbahn geführt wird.

    Die Speyerer Str. querende Fußgänger haben übrigens noch einen funktionierenden Signalgeber; man verlässt sich offenbar darauf dass Radfahrer vor bei grün querenden Fußgängern anhalten.

  • Keine Beschilderung ist auch 'ne Beschilderung.

    Brandgefährlich, sobald sich ein Radfahrer an die Verkehrsregeln halten möchte. Meiner Meinung nach ein dringender Fall für die Straßenverkehrsbehörde, wenn’s da nicht weiterhilft, kann man das auch ruhig mal nach oben eskalieren.

  • Hatte es erst über die Meldeplattform Radverkehr gemeldet und gestern noch mal beim Straßenverkehrsamt angerufen. Heute morgen kam ein Rückruf von der Stadtpolizei: Anfang nächster Woche soll an der provisorischen Haltelinie ein Z.207 aufgestellt und ein Fahrradsymbol aufgebracht werden. Bin mal gespannt.

  • Gar nicht so "lustige" Schilder:

    Der eine Radweg (Osterfeldstraße) ist "aus Sicherheitsgründen" (noch) benutzungspflichtig, der andere war es bis vor wenigen Jahren!
    Habe mich in beiden Fällen beim zuständigen PK beschwert. Bereits am nächsten Tag standen die Schilder an einer Stelle, an die man sie sofort hätte aufstellen können :cursing: Wer ist eigentlich "man"?

    Meinem Vorschlag, die Schilder etwas weiter nach links auf die Fahrbahn zu stellen, ist man aus unerklärlichen Gründen nicht gefolgt...

    Übrigens: Bei der Hamburger Polizei kommt der Freihaltung von Radwegen die gleiche Priorität zu, wie z.B. der Freihaltung von Feuerwehrzufahrten oder Behindertenparkplätzen!!! Ja..., klar..., und die Erde ist eine Scheibe...

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Habe mich in beiden Fällen beim zuständigen PK beschwert. Bereits am nächsten Tag standen die Schilder an einer Stelle, an die man sie sofort hätte aufstellen können :cursing: Wer ist eigentlich "man"?

    Witzig, das klappt inzwischen? Als ich mich mal wegen zwei Schildern beschwert hatte, die irgendwo im Verlauf der B 431 auf dem Radweg standen und noch nicht einmal mit den für solche Zwecke eigentlich nicht vorgesehen Leitbaken gesichert waren, hörte ich mir nur an, man könne die ja nicht woanders hinstellen, weil die Schilder zwei Meter von der Fahrbahn entfernt oder an einer geeigneten Position im näheren Umkreis des jetzigen Aufstellortes ja nicht mehr so gut zu sehen wären. Der momentane Aufstellort wäre sozusagen „alternativlos“. Auf meinen Vorschlag, dann doch wenigstens eine vernünftige Aufstelleinrichtung zu wählen, die bei stärkerem Wind nicht umfällt und das Schild wie ein recht unsichtbares Hindernis auf den Radweg wirft, ist man gar nicht erst eingegangen.

    Wo hast du denn da vorgesprochen? Unten auf der Wache oder bei der jeweiligen Straßenverkehrsbehörde im Haus?

  • Habe mich in beiden Fällen beim zuständigen PK beschwert. Bereits am nächsten Tag standen die Schilder an einer Stelle, an die man sie sofort hätte aufstellen können Wer ist eigentlich "man"?


    Ich habe mich mal beim zuständigen PK "bedankt" dass, die Radwegbenutzungspflicht auf einem Teil der Kieler Straße aufgehoben wurde

    und habe "angeregt" im weiteren Verlauf der Kieler Straße die RBP ebenfalls aufzuheben. Einen Tag später war Zeichen 240 mit Zusatzzeichen 1012-31 "Ende" entfernt.
    Und da sag noch mal einer, dass die Polizei nicht schnell reagiert... ;)
    Das PK hat sich auch bedankt und mitgeteilt, dass man dankbar ist für solche Hinweise.

  • So sieht ein Fußgängerbereich in Kiel von vorne aus:

    Und so ein paar hundert Meter später von der Rückseite:

    Ob man sich im Klaren war, dass Radfahrer von der Rückseite her nicht mal mit Schrittgeschwindigkeit fahren müssen? ?( Überhaupt stammen die sympathischen Schilder noch aus einer Zeit, zu der um 16 Uhr noch Ladenschluss war. Seit ein paar Jahren ist am Sonnabend bis 20 Uhr noch Hochbetrieb.

  • Zitat

    Wo hast du denn da vorgesprochen? Unten auf der Wache oder bei der jeweiligen Straßenverkehrsbehörde im Haus

    Vorgesprochen habe ich nicht. Nur 'ne Mail:

    Sehr geehrter Herr....,

    Die gute Nachricht:

    Die Hinweistafel in der Osterfeldstraße steht nunmehr an einem Ort, wo sie niemanden mehr behindert. Wäre das nicht auch ohne mein Einschreiten zu schaffen gewesen?

    Die schlechte Nachricht:

    Im Oddernskamp, Höhe Nr. 14, wurde ebenfalls eine solche Hinweistafel auf den Radweg gestellt (Foto 1). Fühlt sich denn niemand in der zuständigen Behörde für diesen Irrsinn verantwortlich? Ich erinnere daran, dass der Radweg im Oddernskamp bis vor wenigen Jahren von der Straßenverkehrsbehörde für so sicherheitsrelevant gehalten wurde, dass er benutzungspflichtig war! Jetzt dient er hingegen als Aufstellort für Hinweistafeln. Können Sie das erklären?

    Bitte leiten Sie diese Mail, sowie unsere Korrespondenz bezüglich der Osterfeldstraße, an den Leiter der Straßenverkehrsbehörde weiter. Vielleicht bedarf es einer Mitarbeiterschulung oder Ähnlichem, zumal ich trotz offizieller Gleichberechtigung von Rad- und Kraftfahrzeugverkehr bisher noch nie eine solche Hinweistafel auf der Fahrbahn gesehen habe.

    Ich fordere Sie auf, auch die Hinweistafel im Oddernskamp umgehend vom Radweg entfernen zu lassen. Mein Vorschlag wäre, sie etwa 1,50 Meter weiter nach links auf die Fahrbahn zu stellen - natürlich mit Warnbake "abgesichert". Weiterhin rege ich an (zwecks Gleichbehandlung, siehe oben), zukünftig solche Hinweistafeln immer dann auf die Fahrbahn zu stellen, wenn Radfahrende vor unbenutzbaren Radwegen gewarnt werden müssen. In der Hoheluftchaussee bietet sich das momentan an (Foto 2).

    Mit freundlichem Gruß,

    Auf diese Mail gab es übrigens keine Antwort. Das Schild wurde trotzdem am nächsten Tag umgestellt.

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Das ist noch lustiger als die so genannte „Hamburger Servicelösung“, bei der man wild an ausgewählte Pfosten ein [Zusatzzeichen 1022-10] schraubt, ganz egal, was dort drüber hängt. Da aber in der Regel eher Tempolimits oder Haltverbote dort am Mast hängen, aber kein [Zeichen 239], ergibt sich genaugenommen eh kein freigegebener Gehweg, was auch der Tatsache entgegen kommt, dass die Vorschriften bei den meisten dieser Wege ohnehin die Ausweisung als freigegebener Gehweg verbieten.

    Das hier ist aus Pinneberg und auch ein bisschen lustig: Ein Gehweg, nebenan ein eingeschränktes Haltverbot auf der Fahrbahn, das nicht für Radfahrer gilt. Da hätte man wohl erstmal das Haltverbot nach unten schieben müssen, aber… naja, wer hat schon Zeit?

  • Derzeit bin ich in Bad Ems (der Ort mit der Depesche) und Limburg (der Ort mit dem teuren Bischof) auf einem Fotoseminar (vielleicht klappt's dann auch mal mit dem Nachbearbeiten und dem Einmontieren von Text). Ohne Fahrrad, das wäre in der Limburger Altstadt auch recht schwierig - obwohl: ein älteres Paar ist in supergestylten Radklamotten zum Dom hochgekeucht, und was machen sie da oben als erstes? Stecken sich eine Fluppe an …

    Aber ich wollte ja lustige Schilder posten.
    Limburg empfängt einen an der barrierefreien Bahnhofsunterführung so:

    Heißt das, dass man auf [Zeichen 239] ohne [Zusatzzeichen 1012-32] etwa radfahren darf? Oder hat man speziell an die Altersgruppe U10 gedacht?

    Dann führt da eine Brücke über die Lahn, eng und mitten durch einen alten Zollturm. Daher gibt es beiderseitig Ampeln. Man beachte die wunderschöne Radverkehrsführung auf der Fahrbahn.


    Am Ausgang der Kurve kann man schon das Schild [Zeichen 253] erkennen. Kommt man näher, sieht es so aus:

    Uuups? Der Gehweg war zuvor für Radfahrer nicht freigegeben, und ein Zusatzschild bezieht sich, wie wir wissen, auf das Schild drüber. Also: LKW dürfen nicht über die Brücke, und Christiania-Bikes und Lohn Johns müssen geschoben werden?

    Aber da ist ja noch ein Schild dazwischen! Schauen wir doch mal:


    Danke - Radwanderwege, auf denen man nur wandern darf, oder wie?

    Von der Gegenseite ist es auch schön originell:

    Klar, mache ich. Wenn ich das Regenrohr hochklettern will, dann stelle ich mein Fahrrad vorher ab.

    Aber es geht auch unlustig. Aber dafür um so angenehmer: Die »Fußgängerzone« ist für Radfahrer freigegeben. Ich habe allerdings nicht gefragt, wie schnell man auf dem Kopfsteinpflaster fahren darf.

    Einmal editiert, zuletzt von Malte (15. März 2014 um 01:01) aus folgendem Grund: Bilder-Einbettungen repariert.

  • In Bad Ems gibt es einen Kreisverkehr südlich der Lahninsel Silberau. Keine Verbotsschilder, also können Radfahrer in jede Abzweigung einbiegen. Auch nach Süden auf die letzten paar Hundert Meter der B 261.
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    Nur kundige Augen erspähen schon am Kreisverkehr das, was 50 Meter weiter am Straßenrand steht, etwas links vom Discounter-Schild: [Zeichen 254] und [Zeichen 259] .

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    Dumm gelaufen, äh gefahren. Rechts abbiegen ist auch keine Lösung, denn da ist nur der Discounter. Also Augen auf und durch? Nur bedingt zu empfehlen, denn hinter der Bahnunterführung mündet die Straße in die B 260:
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    Links abbiegen wird schwierig, denn da ist so ein blödes Schild »Kraftfahrstraße« und vor allem ein noch viel blöderer 1,6 km langer Tunnel im Zuge der B 260 …
    Komischerweise ist für diejenigen, die aus Richtung Koblenz auf der B 260 daherkommen, auf der großen Schilderbrücke kurz vor dieser Stelle nicht der geringste Hinweis auf die nach der Ampel geradeaus beginnende Kraftfahrstraße. Wie soll man sich da bloß rechtzeitig einordnen, wenn man kein Kraftfahrzeug ist? ...
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    Und dann habe ich noch eine Frage an die Rechtsexperten: Gilt das Verbot der Benutzung mit Fahrrädern hier für die gesamte Straße oder nur für den Bürgersteig, der sich in eine Uferpromenade verwandelt? ;)
    Und warum moppeln die doppelt? Das Schild zeichen-239.png hätte doch eigentlich gereicht, oder?

    ?tiny=1

  • Das hier ist nicht ganz so lustig, aber umso verwirrender:

    WTF!?

    Ein 5m benutzungspflichtiger Radweg mit expliziter Freigabe für Rad fahrende. Danach müssen die Rad fahrenden auf die Fahrbahn und der Radweg ist nur noch für legale Geisterradler?

    Wo bitte ist das?

    --
    [Zeichen 244] sike tu li ilo tawa li pona! [Zeichen 244]