• Dass Straßenbauämter eigenmächtig Verkehrsschilder aufstellen, scheint Gang und Gäbe zu sein. Für diesen Unfug wollte auch niemand verantwortlich sein und niemand konnte/wollte mir sagen, wie diese Schilder da hingekommen sind.

    Vorher gibt es keinen "Radweg" und das neu gebaute Konstrukt auf dem Bild endet 80m weiter an einer (seit ihrer Fertigstellung vor drei Jahren immer noch gesperrten) Autobahnauffahrt. Mit dem Fahrrad darf man da ohnehin nur nach rechts abbiegen, wo es ebenfalls keinen "Radweg" gibt. Das Befolgen dieses Unfugs würde zwei zusätzliche Fahrbahnquerungen erfordern, um für 80m auf einem "Radweg" zu fahren.

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    Alleine schon die Idee, auf dieser Straßenseite einen "Radweg" neu zu bauen, sollte einen hinreichenden Grund für eine Einweisung darstellen.

  • Dass Straßenbauämter eigenmächtig Verkehrsschilder aufstellen, scheint Gang und Gäbe zu sein.

    Und noch kein dafür Verantwortlicher im Straßenbauamt hat dafür ein Verfahren wegen Amtsanmaßung bekommen ?

    Wie es normale Bürger schon bekommen, wenn sie etwas aufstellen das wie ein Blitzer aussieht

  • Ich sehe da kein Problem. Linkes Blau entfaltet keine Wirkung, § 2.4 „jeweilige Fahrtrichtung“, die ist hier rechts. Es entfaltet außerdem keine Wirkung, weil 2 mal wechseln für 80 Meter einfach unzumutbar ist. Also braucht man die Behörde nur darauf hinzuweisen und erwähnen, das sie Radfahrer in gefährliche Situationen lockt, Haftungsrisiko. Und Yeti darf auf die Fahrbahn. Friede, Freude, Eierkuchen.

    Die Zeit der Unschuldsvermutung ist vorüber.

  • Leider äußert sich hier ja niemand dazu. Augenblick, neues Thema.

    Oh, fällt mir gerade ein. Zeige dich selbst an, linkes Blau links liegen gelassen zu haben, und probiere es aus. Aber erst palavern, nicht, das ich was wesentliches übersehe.

    Die Zeit der Unschuldsvermutung ist vorüber.