• Da der Radweg wenige Meter weiter "verschwindet", ich also nicht weiter fahren darf, wechsle (bleibe) ich rechtzeitig auf die Fahrbahn, also bereits beim Abbiegen.


    Da tust Du gut dran! :thumbup: Man hätte hier natürlich ein Z240 aufstellen können und 100 Meter weiter ein Z237, aber aus Kostengründen wird auf so etwas gern verzichtet (O-Ton PK).

    Wie sieht es mit der "Applaus-Rate" der Kfz Fahrenden auf der Julius-Vosseler-Straße aus? Wird Dir mit Schallzeichen gehuldigt? :D

  • Da tust Du gut dran! Man hätte hier natürlich ein Z240 aufstellen können und 100 Meter weiter ein Z237, aber aus Kostengründen wird auf so etwas gern verzichtet (O-Ton PK).


    SIE KENNEN DIE STELLE ALSO und lassen sie, wie sie ist?!?!?! =O
    Komisch..., die neuen, besonders großen VZ 237 rund um den Siemersplatz waren dann wohl nicht so teuer...

    Wie sieht es mit der "Applaus-Rate" der Kfz Fahrenden auf der Julius-Vosseler-Straße aus? Wird Dir mit Schallzeichen gehuldigt?


    Mal so, mal so..., meistens aber überdurchschnittlich oft.

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Die sind ja niedlich... :)

    Das Verwaltungsgericht Düsseldorf zu kaum erkennbaren Schildern (Urteil vom 23.04.2010 - 14 K 8083/09):
    "Verkehrszeichen müssen so aufgestellt sein, dass ein durchschnittlicher Kraftfahrer sie bei Einhaltung der nach § 1 StVO erforderlichen Sorgfalt schon mit einem raschen und beiläufigen Blick erfassen kann. Unklarheiten gehen nicht zu Lasten des Verkehrsteilnehmers."

    Dummerweise sind Radfahrer keine "Kraftfahrer", selbst Bodybuilder nicht... ;)

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • der Klassiker :love:

    in der Straße Eilbektal und weiter Eilenau hatte es noch bis vor ca. 3? 2? Monaten brav [Zeichen 240] hinter jeder Einmündung. Ganz egal, wie beschissen der Belag, wie schmal das Fitzelchen Pflasterstein zwischen Hecke und parkenden Autos war.

    jetzt klebt überall [Zusatzzeichen 1022-10] dran.
    überall? nein, ein kleines gall... ähm also zwischen Richard- und Wagnerstraße gibts keines.
    Vermutlich wollte man das neue VZ nicht an der selben dämlichen Stelle wie das alte Blauschild pappen - nämlich quasi in den Baum. Da hat sich der clevere Schildertrupp vor Ort wohl einen passenderen Ort gesucht. und ... "gefunden".

    Gleich mal PK31 nerven damit und freundlich anfragen, wie ich mich in der Rush-Hour zu verhalten habe. Ob ich bei Rotlicht einfach "Augen zu und durch" über die Kreuzung heizen darf, oder ob ich wie beim Grünpfeil halten und den querenden Verkehr achten muss. :)


    erstes Bild: Vergleich Streetview
    zweites Bild: der Ampelmast, der in dem Streetview-link hinter der Kreuzung rechts steht und brav mit [Zeichen 240][Zusatzzeichen 1000-31] dekoriert wurde


    edit: heute ist Freitag und Arschlochtag. 8)
    Ich konnte mich in der eMail nicht zusammenreißen, sondern hab mich dumm und ein halbes dutzend Fragen gestellt. :whistling:
    Für mich ist das ein Modellversuch der Polizei Hamburg. Da darf man schon fragen, wie man sich richtig verhält, wo weitere Kreuzungen nach diesem Muster geplant sind und ob man selbst Vorschläge machen kann.

  • Erstens:
    A) "Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen." (StVO §39 Absatz 3)
    B) "Lichtzeichen gehen Vorrangregeln und Vorrang regelnden Verkehrszeichen vor." (StVO §37 Absatz 1)
    Aus A und B folgt: selbst falls das Zusatzzeichen sich auf die Lichtzeichenanlage beziehen könnte wären vorrangig die Lichtzeichen zu beachten.

    Zweitens:
    1) Wären Lichtzeichenanlagen (vorrangregelnde) Verkehrszeichen hätten wir in B) eine Rekursion: "Lichtzeichen gehen [u. a. Lichtzeichen] vor." (StVO §37 Absatz 1)
    2) Wären Lichtzeichenanlagen Verkehrszeichen könnte man sie im Verkehrszeichenkatalog finden, kann man aber nicht.


    Auf was bezieht sich das Zusatzzeichen nun? Während das obige meine feste Laienüberzeugung ist, kommt jetzt Spekulation was gemeint sein könnte)
    Zusatzzeichen [...] sind in der Regel unmittelbar unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht.

    Da Zeichen 720 schon ein Zusatzzeichen "unmittelbar unterhalb" hat, fällt das wohl auch weg.
    Bleiben noch 2 Möglichkeiten:
    1) Das Zusatzzeichen bezieht sich auf kein Verkehrszeichen sondern auf eine Verkehrsregel. Dass sich Zusatzzeichen auf Verkehrszeichen beziehen müssen wird ja nirgends erwähnt, nur dass, falls sie sich auf Verkehrszeichen beziehen, sie in der Regel unmittelbar darunter anzubringen sind. Die Wahl, auf welche Verkehrsregel sie sich dann bezieht, steht dem Radfahrer dann wohl frei ;)
    2) Unmittelbar könnte sich auch nur darauf beziehen dass es am selben Mast und durch keine weiteren Verkehrszeichen getrennt ist. Dann bezieht sich "Radfahrer frei" auf das Vorfahrtsschild. Radfahrern steht es also frei ob sie die Vorfahrt bei ausgeschalteter Lichtzeichenanlage nutzen oder nicht.

  • alles andere als "Ampel beachten, Radfahrer frei" macht für mich aber keinen Sinn.
    wenn der Gehweg freigegeben werden soll - da ist effektiv kein Gehweg mehr. also vielleicht 1m bis zum Kantstein. Und der Gehweg davor (also bis zu diesem Ampelmast) ist auch schon durch "Radfahrer frei" beschildert.
    :saint:

  • Die Streuscheiben an Ampeln, die für Radfahrer und Fußgänger gelten kennen wir ja alle. Mir ist aufgefallen, dass sie stets in beiden Richtungen eines Überwegs zu finden sind, also auch für "Geisterradler" gelten. Hier wird für Radfahrer ein Lichtsignal angeordnet, die es gar nicht geben darf.

  • Die Streuscheiben an Ampeln, die für Radfahrer und Fußgänger gelten kennen wir ja alle. Mir ist aufgefallen, dass sie stets in beiden Richtungen eines Überwegs zu finden sind, also auch für "Geisterradler" gelten.


    dem "stets" möchte ich aber widersprechen. :|

    gibt genug Ampeln, an denen tatsächlich nur in eine Richtung die Kombi-Scheiben, in die andere Richtung NurFußgänger-Scheiben vorhanden sind.

  • Bin gestern mal die neu eröffnete Oberhafenconnection abgefahren.
    Bis auf die nicht einsehbaren 90°-Kehren mit minimalem Kurvenradius unter den Elbbrücken, der für meinen Geschmack arg geringen lichten Höhe dort so gesehen ein schönes Stück Radweg.

    Weiter hinten am Großmarkt fehlt bei einer Treppe auf die Kaimauer eines der rot-weißen-Warnbleche, damit man im Dunkeln deutlich die Radwegverengung erkennt. In Fahrtrichtung Rothenburgsort vorhanden, in Fahrtrichtung City fehlend. Auch das Ende des Radweges mitten unter der Oberhafenbrücke, die für Autos aus Banksstraße und Hafencity kommend beampelt ist, mutet komisch an. Denn Radfahrer sehen dort keine Ampel, müssen raten, wann sie fahren dürfen.

    am schönsten ist aber das Verkehrsschild über der Schleuse:
    zHG 5 km/h
    Einfahrt für Fahrzeuge mit mehr als 5,5t Gesamtgewicht verboten

    die 5km/h gelten doch auch für Radfahrer, oder? :huh:
    Und die werden an keiner Stelle aufgehoben... Ich hab eine gefühlte Ewigkeit gebraucht, bis ich endlich an den Deichtorhallen stand! hatte zwischenzeitlich sogar überlegt, abzusteigen und zu fuß zu gehen. Da wär ich schneller ... :P

    Erst dachte ich, die 5 km/h seien wegen der Holzbohlen der Brücke angeordnet. Damit sich bei feuchtem Wetter da keiner hinlegt, wenn die glitschig werden. Aber dem ist wohl nicht so...

  • Das mit den 5 km/h stimmt, die gelten auch für Radfahrer. Aufgehoben sind sie nicht, man müsste mal sehen, ob ein Schild, das erkennbar nur für eine Gefahrenstelle gelten soll (das ist hier die Brücke) separat aufgehoben werden muss - müsste man mal googeln.

    Insgesamt aber ein schöner Radweg. Was mir noch fehlt ist eine vernünftige Beschilderung und Weiterführung in Richtung Hafencity und Innenstadt - am besten wäre es, den grausamen Platz an den Deichtorhallen komplett umzubauen.

  • Auch an der Oberhafenconnection Richtung Billhorner Brückenstraße gesehen: Schild "Fahrradstraße Ende" mit Zusatzzeichen "Anlieger frei". Ergibt auch wenig Sinn, oder?

    Ergibt sich die niedrige Geschwindigkeit nicht schon aus dem (nur stadteinwärts) angeordneten VZ 240? Ich dachte, da müsse man die Geschwindigkeit auch dem Fußverkehr anpassen. Überhaupt finde ich die Ausschilderung für Touristen wenig gelungen. Wie geht es nach der Oberhafenbrücke weiter und wie ist denn der Einstieg in diesen Teil des Elberadwegs am Deichtorplatz gedacht? Schilder habe ich da noch keine gesehen. Als Ortskundiger komme ich da natürlich durch, aber als Tourist würde ich mir ärgern.

  • Ergibt sich die niedrige Geschwindigkeit nicht schon aus dem (nur stadteinwärts) angeordneten VZ 240?

    Nö. Solange kein Fußgänger gefährdet wird, darf bei VZ 240 bedingungslos gerast werden (um es mal ein bisschen übertrieben darzustellen… denn mangels allgemeiner Höchstgeschwindigkeit für Nicht-Motorisierte darf da gut und gerne auch 100 km/h gefahren werden). Auch ist es so, dass Fußgänger dort auf Radfahrer Rücksicht nehmen müssen (anders herum natürlich auch). Anders bei Gehweg + "Fahrrad frei" - da gilt Schrittgeschwindigkeit und Radfahrer haben sich unterzuordnen.

    Ansonsten wäre die Benutzungspflicht bei VZ 240 nicht zumutbar.

  • der Klassiker :love:

    in der Straße Eilbektal und weiter Eilenau hatte es noch bis vor ca. 3? 2? Monaten brav [Zeichen 240] hinter jeder Einmündung. Ganz egal, wie beschissen der Belag, wie schmal das Fitzelchen Pflasterstein zwischen Hecke und parkenden Autos war.
    [...]
    edit: heute ist Freitag und Arschlochtag. 8)
    Ich konnte mich in der eMail nicht zusammenreißen, sondern hab mich dumm und ein halbes dutzend Fragen gestellt. :whistling:
    Für mich ist das ein Modellversuch der Polizei Hamburg. Da darf man schon fragen, wie man sich richtig verhält, wo weitere Kreuzungen nach diesem Muster geplant sind und ob man selbst Vorschläge machen kann.

    24.07.2014, gerade die email vom PK31 aus dem Postfach gezerrt:

    Zitat

    Ihre Interpretation dieser verwirrenden Beschilderung ist gewagt, von uns aber so nicht gewollt. In der Anordnung sollte das Zusatzzeichen 1022-10 StVO an einem gesonderten Pfosten ca. 10m vor der Lichtzeichenanlage aufgestellt werden, weil der andere Radweg dort endet. Dies ist leider bei der Umsetzung der Anordnung der Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht falsch gemacht worden. Ich habe das Bezirksamt Wandsbek auch hier gebeten, dies so schnell wie möglich zu ändern.
    Demzufolge gibt es keinen Modellversuch in Hamburg, der eine solche Regelung erproben soll.


    schaaaaaaade, doch kein Modellversuch :)

    Ich komme aber doch ins Grübeln bei einem anderen Teil der Antwort.
    ich habe nämlich nachgefragt, warum dieser Abschnitt der Eilenau ohne ZZ.1022-10 aus auskommt.

    Zitat

    Ist das gewollt? Auf den vorangegangenen 1,3km darf ich auf Grandwegen, haarscharf an geparkten Autos und durch den Wartebereich einer Bushaltestelle fahren – hier muss ich auf die Fahrbahn wechseln?
    Oder ist die rudimentäre Markierung eines weißen Striches an dieser Stelle als „sonstiger Radweg“ zu interpretieren? Dies würde dann aber die jahrelang bestehende Anordnung von VZ.240 („gemeinsamer(!) Fuß- und Radweg“) konterkarieren…

    Und meine Befürchtung wird bestätigt:

    Zitat

    Wie Sie richtig bemerkt haben, handelt es sich in dem Abschnitt um einen sonstigen Radweg, der die Service-Lösung nicht benötigt. Leider haben Sie Recht, wenn Sie anmerken, dass dann in der Vergangenheit die Beschilderung mit VZ 240 StVO nicht korrekt war.


    Wenn ich mir mein Foto unten und auch den Ausschnitt bei Streetview ansehe, weiß ich nicht, wo ich als Radfahrer dort fahren soll/darf. :huh:

    Und:
    ich will bei dem Regen gerade ungern raus, nur um zu gucken, ob ich mich da irre, aber 500m weiter östlich, also hier gibts die gleiche Markierung und ZZ.1022-10 steht dort...
    hm.
    :|

  • Und:
    ich will bei dem Regen gerade ungern raus, nur um zu gucken, ob ich mich da irre, aber 500m weiter östlich, also hier gibts die gleiche Markierung und ZZ.1022-10 steht dort...
    hm.

    Sieht doch so aus wie ein Hamburger Radweg älterer Bauart: Asphaltoberfläche, mit abwechselnd rot/weißen Kantsteinen zum Gehweg getrennt, eine weiße Linie soll den Seitenabstand zur Fahrbahn verdeutlichen. Wenn dann noch zusätzlich ZZ1022-10 aufgestellt ist, darf wohl auch zusätzlich noch der Gehweg im Schritttempo beradelt werden.

    Es wäre nichts Ungewöhnliches neben vorhandenen Radwegen das ZZ1022-10 aufzustellen. Gab oder gibt es in Augustenburger Straße, Lappenbergsallee, Barmbeker Straße bei der Post gegenüber Dorotheenstraße, Beim Schlump zwischen Bundesstraße und Gustav-Falke-Straße .