Hallo !
Bin neu hier und habe schon viel gesucht ! Aber meine besondere Situation scheint es so noch nicht gegeben zu haben.
Ich quere jeden morgen eine Kreuzung. Komme aus der Innenstadt und fahre über die Kreuzung auf das Bahnhofsgelände.
Situation:
- Ich komme aus der Innenstadt, Füßgängerzone löst sich ca. 100 m vor der Kreuzung auf, es bildet sich eine Fahrbahn heraus (Zone 20).
- Die Mündung dieser Fahrbahn in die Kreuzung besitzt keine Fahrbahn-Ampel (auch auf der Gegenüberliegenden Bahnhof-Seite keine Fahrbahn-Ampel vorhanden)!!
- Auf der querenden Strasse rechts und links Fahrbahnampeln für die Autos an denen auch Fußgängerampeln angebracht sind (in Richtung Bahnhof (also aus meiner Sicht) sind auf beiden Seiten in den gegenüberliegenden Ampeln nur Fußgänger abgebildet, kein Fahrrad).
- Einen ausgewiesenen Radweg gibt es aus Richtung Innenstadt weder rechts noch links.
Meine Frage lautet nun:
Wie ist die rechtliche Aussage dazu wie ich diese Kreuzung als Radfahrer zu queren habe ?
Ich wurde letze Woche von der Polizei angehalten, als ich angeblich die Kreuzung bei Rot überfahren habe !!
Sachlage :
Ich fuhr auf der Fahrbahn, da es ja keinen Radweg gibt ! Da die Fahrbahn keine Ampel hat, querte ich die Kreuzung als sowohl links als auch
rechts die Autofahrer gerade rot hatten. Leider war wohl die Fußgängerampel erst umgesprungen als ich schon mitten auf der Kreuzung war.
Das war mein Vergehen !! Ich war über rot gefahren, weil die Fußgängerampel auch für mich gelten würde !!!!????? Häääää??
Ich hielt das für einen Scherz, da ich ja auf einer Fahrbahn ohne Ampel unterwegs war wie ich dachte !! Wie kann man da über rot fahren ????
Wenn eine Fahrbahnampel da ist gilt die Fahrbahn, wenn ich das aus der Tabelle so richtig verstanden habe, aber wie ist das wenn keine da ist
??? Was gilt denn dann ??
Hat da irgendwer eine Antwort für mich ?
Danke im voraus !!!
Gruß
Ramona