Ging das in eine höhere Instanz?
Fragwürdige/gefährliche Radverkehrsanlagen und -führungen
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Die erste Instanz kam zu dem Schluß, dass man eine (korrekt angeordnete) Sperrfläche nicht aus dem Grund beachten darf, um andere aufzuhalten. Man muss sie überfahren.
Die zweite Instanz (OLG Karlsruhe) kam zu dem Schluß, dass die Anordnung der Sperrfläche nichtig war und dass sie deswegen nicht beachtet werden darf:
ZitatInsoweit ist lediglich anzumerken, dass auch das
Verkehrszeichen Z 298 (Ge- oder Verbot - Fahrzeugführer dürfen Sperrflächen
nicht benutzen), ebenso wie andere Vorschriftszeichen der Straßenverkehrsordnung,
dann seine Wirkung verliert, wenn sich aufgrund veränderter
äußerer Umstände - etwa durch bauliche Veränderungen und/oder veränderte
Verkehrsführung - seine Unbeachtlichkeit jedem vernünftigen und
sachkundigen Betrachter ohne weiteres aufdrängt. So lag der Fall hier,
nachdem durch Einrichtung der Baustelle und der angebrachten
Fahrbahnmarkierung das Zeichen Z 298 seinen eigentlichen Sinn,
Sicherheitszonen zwischen den Fahrspuren zu schaffen, für jeden
vernünftigen Verkehrsteilnehmer erkennbar zumindest zeitweise verloren
hatte (vgl. hierzu auch OLG Köln VRS 92, 282: Hentschel/König/Dauer,
Straßenverkehrsrecht,4l. Aufl. 2011, StVO $ 41 Rn. 248 o a.E.). -
Irgendwie haben manche Leute doch zu viel Zeit.
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Die Frage ist: Wo zieht man die Grenze? Gegen wieviele Vorschriften darf man verstossen, um kein schlechtes Gewissen zu haben, wenn durch die Missachtung von Vorschriften tagtäglich Menschen sterben?
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Letztendlich sind Vorschriften auch immer ein wenig abstrakt. So ist "über rot fahren" mit dem Fahrrad abstrakt verboten, weil es ein hohes Gefährdungspotential für einen selber und andere haben kann. Mitten in der Nacht ist es aber weniger gefährlich als im Berufsverkehr.
Das gilt auch für andere Regelverstöße. Das heißt nicht, dass man durch Mitdenken berechtigt ist, flächendeckend Vorschriften zu missachten, aber schon, dass man manchmal gesunden Menschenverstand vor strikte Regeltreue setzen sollte.
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Bis auf das allerletzte Wort in deinem Beitrag stimme ich überein.
Dass jeder seinen gesunden Menschenverstand über die Regeltreue setzen sollte sehe ich eben nicht so.
Das Gegenargument ist:
Man darf nicht massenweise gegen Regeln verstossen. Ansonsten stumpft man ab und missachtet auch mal eine Regel, die man besser hätte beachten sollen. Achtet man immer auf alle Regeln, kann das nicht passieren. -
Das ist schon richtig. Wer immer über rot fährt, missachtet auch mal eine rote Ampel zu viel. Ich glaube aber nicht, dass man IMMER regelkonform fahren kann.
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Fahren sicher nicht, schließlich müsste man dann recht oft laufen... zumindest als Radfahrer.
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Verkehrsregeln betrachte ich nur als Empfehlungen, denen ich in der Regel folge, sie aber bei Bedarf auch breche. Das Gerichtsurteil zeigt nochmal, dass ich dies in manchen Fällen auch darf (und muss).
Wenn man eine Regel bricht, sollte man sich dessen bewusst sein und sich entsprechend vorsichtig verhalten.
Außerdem sind Verfolgungsdruck und Strafmaß in Deutschland so lächerlich niedrig, dass ich mögliche Konsequenzen auch nicht fürchte -
Die erste Instanz kam zu dem Schluß, dass man eine (korrekt angeordnete) Sperrfläche nicht aus dem Grund beachten darf, um andere aufzuhalten. Man muss sie überfahren.
Die zweite Instanz (OLG Karlsruhe) kam zu dem Schluß, dass die Anordnung der Sperrfläche nichtig war und dass sie deswegen nicht beachtet werden darf:
Danke für dieses Urteil. Die Überlegung, dass ein Verkehrszeichen
»dann seine Wirkung verliert, wenn sich aufgrund veränderter äußerer Umstände - etwa durch bauliche Veränderungen und/oder veränderte Verkehrsführung - seine Unbeachtlichkeit jedem vernünftigen und sachkundigen Betrachter ohne weiteres aufdrängt«
dürfte wohl für viele blaue Lollis zutreffen.
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Das heißt nicht, dass man durch Mitdenken berechtigt ist, flächendeckend Vorschriften zu missachten, aber schon, dass man manchmal gesunden Menschenverstand vor strikte Regeltreue setzen sollte.
Das Problem dabei (und nach meinem Verständnis einer der Gründe für Wattestäbchens Aufstand) ist, dass sich gerade auch die Straßenverkehrsbehörden gerne so verhalten und ihren vermeintlich gesunden Verstand über die Vorschriften stellen. Und das geht nunmal nicht an!Verkehrsregeln betrachte ich nur als Empfehlungen, denen ich in der Regel folge, sie aber bei Bedarf auch breche. Das Gerichtsurteil zeigt nochmal, dass ich dies in manchen Fällen auch darf (und muss).
Diese "manchen Fälle" sind allerdings auch bei großzügiger Auslegung des Urteils sehr viel seltener als Du es wohl sehen magst. Und wenn ich hier so überfliege, über was sich "wir Radfahrer" in den letzten zwei Wochen so beklagt haben, dann ist es insbesondere auch die großzügige Auslegung von Verkehrsregeln durch Andere. Vielleicht sollte, wer im Glashaus sitzt, etwas weniger Steine werfen! -
Gerade in einem Blog diese Perle hier gefunden:
Siegburger Straße in Bonn. Zweirichtungradweg innerorts, Mofafreigabe, , fehlendes , viel zu geringe Breite, drölfzig Ausfahrten, Bäume auf dem Radweg (mal eher rechts, mal eher links zu umfahren. Kracher./Gott, das wird immer besser.
25m Straße und drei verschiedene Beschilderungen im Bild.
https://maps.google.de/maps?ll=50.744453,7.139461&spn=0.009505,0.025449&t=m&z=16&layer=c&cbll=50.744557,7.139642&panoid=1LFBycqgoXCGsiyzz74LqA&cbp=12,275.7,,0,5.91//Auch die Seitenstraßen lohnen. + +
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Gerade in einem Blog diese Perle hier gefunden:
http://maps.google.de/maps?ll=50.7434…BV2A&cbp=12,46.82,,1,4.21
Siegburger Straße in Bonn. Zweirichtungradweg innerorts, Mofafreigabe, , fehlendes , viel zu geringe Breite, drölfzig Ausfahrten, Bäume auf dem Radweg (mal eher rechts, mal eher links zu umfahren. Kracher./Gott, das wird immer besser.
25m Straße und drei verschiedene Beschilderungen im Bild.
http://maps.google.de/maps?ll=50.7444…4LqA&cbp=12,275.7,,0,5.91Dafür zählt Bonn aber zum erlesenen Clübchen der "fahrradfreundlichen" Städte, ganz offiziell
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Hallo,
hab mir gedacht, wenn das Thema auf Bonn kommt, kann ich mich auch mal anmelden
Gerade in einem Blog diese Perle hier gefunden:
Was für ein Blog denn?
Siegburger Straße in Bonn. Zweirichtungradweg innerorts, Mofafreigabe, , fehlendes , viel zu geringe Breite, drölfzig Ausfahrten, Bäume auf dem Radweg (mal eher rechts, mal eher links zu umfahren. Kracher.Soll "demnächst" umgebaut werden und die RWBP sogar einseitig aufgehoben werden. Mit welcher Begründung nur einseitig eine besondere Gefahrenlage existieren soll, erschließt sich mir nicht.
Siehe:
Gruß aus Bonn -
Fairerweise sollte man aber sagen, dass Bonn insgesamt "ganz in Ordnung" ist. Die haben zwar gruselige Schutzstreifen, aber immerhin ziemlich konsequent auf die Straße gesetzt. Am Rhein geht es auch sehr gut zu fahren.
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Der Blog hieß "my own prison" oder so ähnlich. Bin zufällig drüber gestolpert.
Ja, die Schutzstreifen kann man im weiteren Verlauf der Straße sehen. Teils aber "interessant". -
Die Mindestbreiten der Schutzstreifen sind zum Teil arg unterdimensioniert. Aaber, schon vor 10 Jahren wurde der Verkehr selbst auf so Straßen wie der B9 in weiten Teilen konsequent auf der Fahrbahn geführt. In Bonn kann man wirklich an vielen Stellen sehr gut Radfahren.
Kein Vergleich zu Köln oder Hamburg.
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Richtung westliches Ende der Straße habe ich einen (recht neuen) entdeckt, der direkt auf eine Verkehrsinsel und den darauf befindlichen Ampelmast führt. Immerhin ist der Bordstein rundum abgesenkt. In meiner Heimatstadt MG habe ich das auch schon ohne Absenkung gesehen.
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Hier ist ein Beispiel für so eine einseitige Benutzungspflicht, man sieht im Verlauf der Straße rechts wie der Schutzstreifen auf den Bürgersteig geleitet wird:
Kann sowas überhaupt rechtmäßig sein?
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Der Blog hieß "my own prison" oder so ähnlich. Bin zufällig drüber gestolpert.
Ja, die Schutzstreifen kann man im weiteren Verlauf der Straße sehen. Teils aber "interessant".Viel aus Bonn. Interessant, danke.
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