Fragwürdige/gefährliche Radverkehrsanlagen und -führungen

  • Vielleicht ist denen mal aufgegangen, dass die Verkehrsführung gemeingefährlich ist? Rechtsabbieger Richtung Dammtor müssen dort ja über die Radfahrerfuhrt rüber.

    Für mich ändert sich da eh nichts, ich schon vorher (und hinterher sowieso!) dort wo Fahrzeuge hingehören.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Heute waren die Absperrungen wieder weg ohne dass ich eine Veränderung wahrnehmen konnte. War allerdings schon dunkel. Werde morgen nochmal bei Tageslicht schauen...

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Gute Frage! Hab' noch nie darüber nachgedacht... ?(
    Nach der StVO sind Radwege nur bei vorhandenem VZ 237, 240 oder 241 benutzungspflichtig. Von daher ist das "blaue runde Ding" auf weißer Trägertafel KEINE Anordnung einer Benutzungspflicht.

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    Peter Ustinov

  • Wieso sollte hier StVO §39 nicht greifen?
    (4) Verkehrszeichen können auf einer weißen Trägertafel aufgebracht sein. [...]

    Das Zeichen 240 scheint auch die zu erwartende Form und Größe zu haben, reflektierend zu sein,...
    Also ja, das Zeichen 240 ist für mich ein Zeichen 240.

  • Ja, wird wohl so sein, dass ein VZ 240 auch dann eines bleibt, wenn ein Text darunter steht und das Schild nicht rund ist... ;(

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    Peter Ustinov

  • Baustellen-Radverkehrsführungen.... Kollaustraße / Ecke Niendorfer Straße... Manchmal sehr abenteuerlich.

    Ich hatte mal beim Busbeschleunigungsprogrammkoordinatorchef nachgefragt, wo die Radfahrer-Schutzstreifenmarkierung auf der Niendorfer Straße bleibt und wann das Z240 endlich abmontiert wird. Nicht, dass ich das ein oder andere brauche, aber versprochen ist versprochen! Und wird auch nicht gebrochen! ;) Man kann nämlich nicht die "alte" Radwegführung (Zwei-Richtungs-Radweg) über die Niendorfer Straße nutzen und kann niemals legal links in die Kollaustraße abbiegen. Ich war der Meinung, dass man den Stummel-Plicht-Rad(Geh)weg wohl ignorieren könnte, weil die neue LSA wahrscheinlich schon die Räumzeiten berücksichtigt.

    Als Antwort bekam ich, dass die RWBP noch gelte. Man müsse der Baustellen-Radwegführung folgen (da war keine!) und hundert Meter weiter rechts über die Baustellen-Bettelampel fahren...
    Außerdem sind bei der neuen Ampelschaltung aktuell noch keine Räumzeiten berücksichtigt, da man aus der Kollaustraße aktuell n.n. links in die Niendorfer abbiegen könnte.

    Das fand ich sehr interessant: Da wird eine neue Ampelanlage installiert (auf dem Foto ist noch das vorher aufgenommene Provisorium zu sehen) , und diese wird mal so, mal so umprogrammiert, je nach Baustellenstand... Und an anderen Stellen, an denen die RWBP vor Monaten aufgehoben wurde, wird man vertröstet: Die ach so komplizierte und aufwendige Ampelumstellung für die Räumzeiten konnte noch nicht durchgeführt werden... ?(

  • Alle Achtung, das iPhone 4 liefert bei gutem Licht eine beachtliche Bildqualität... ;)
    An die noch nicht angepassten Räumzeiten glaube ich nicht. Es ist allgemein bekannt, dass das Anpassen von Räumzeiten nicht ganz billig ist. So dämlich wird die Behörde nicht sein, diese nach kurzer Zeit nochmal zu ändern. Und den sog. "Gemeinsamen Fuß- und Radweg" in der Niendorfer Straße würde ich niemals benutzen. Wie soll ich denn nach links in die Kollaustraße abbiegen, wenn nicht auf der Fahrbahn? Bin mal gespannt, wie das Ganze aussieht, wenn es fertig ist...

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    Peter Ustinov

  • Mir hat ein Planer bei der Sternfahrt erzählt, das wäre tatsächlich so. Grund ist, dass nach Fertigstellung der Busbeschleunigung eine Ampelschaltung kommt, die die Busse insgesamt beschleunigt. Das hat man aber, da die Busbeschleunigung noch nicht fertig ist, und die Busse noch den alten Fahrplan fahren, noch nicht implementiert.

    Die Schaltung wird also wirklich nochmal geändert.

  • Bin mal gespannt, wie das Ganze aussieht, wenn es fertig ist...


    Sieht toll aus....... ;( Wie erwartet........ ;(
    Ein Fahrrad und eine gestrichelte Linie wurden aufgepinselt. Und die Autofahrer fahren da auch nicht `rauf: Niendorfer Radfahrstreifchen.JPG
    Wenn man dann die Kollaustraße überquert, wird man ausgebremst: Kollau Aufleitung.JPG
    Ab auf den gemeinsamen Geh- und Radweg! In beide Richtungen freigegeben....
    Das [Zeichen 240] werde ich auch in Zukunft genauso ignorieren wie das ehemalige [Zeichen 240] in der Niendorfer Straße. Das sieht dann so aus:

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  • Das KANN doch nur eine Übergangslösung sein. Sicher wird die Kreuzung auch noch umgebaut. Die Hoffnung stirbt zumindest zuletzt.

    Mit Schutzstreifen wirft die Stadt aber auch im sich wie nix gutes. Nach meiner Auffassung sollten die aber eher Notlösungen darstellen, falls zu wenig Platz für andere Lösungen vorhanden ist. Das kann ich an der Niendorfer aber irgendwie nicht so recht erkennen. Zeigt mal wieder - wie immer - die Prioritäten.

    Ich stelle mir manchmal vor, wie es auf diesen halbherzigen Radverkehrsanlagen aussehen würde, wenn Hamburg den Modal Split von Kopenhagen erreichen würde. Dann gruselts mich meist...

  • […] Schutzstreifen […] sollten die aber eher Notlösungen darstellen, falls zu wenig Platz für andere Lösungen vorhanden ist. […]

    IMHO die zweitbeste Lösung. Noch besser sind nur Radfahrstreifen und diese auch nur dann, wenn ausreichend breit zum Überholen langsamerer Radfahrer und wenn direktes Linksabbiegen ermöglicht wird.

    Ich stelle mir manchmal vor, wie es auf diesen halbherzigen Radverkehrsanlagen aussehen würde, wenn Hamburg den Modal Split von Kopenhagen erreichen würde. Dann gruselts mich meist...

    Wo soll denn da das Problem sein?

    Im Gegensatz zu Radfahrstreifen sind Schutzstreifen nicht benutzungspflichtig. Es gilt lediglich das Rechtsfahrgebot. Wenn der Schutzstreifen nicht ausreicht, um alle Radfahrer aufzunehmen, dann darf die Fahrbahn mitbenutzt werden.

  • Im Gegensatz zu Radfahrstreifen sind Schutzstreifen nicht benutzungspflichtig. Es gilt lediglich das Rechtsfahrgebot. Wenn der Schutzstreifen nicht ausreicht, um alle Radfahrer aufzunehmen, dann darf die Fahrbahn mitbenutzt werden.

    Bei Kolonnen von mehr als fünfzehn Radlern (in Kopenhagens Berufsverkehr auf vielen Radwegen längst mehrfach übertroffen) darf ja auch in Zweierreihen und im Konvoi über rote Ampeln geradelt werden . . . ;)

  • Aktuell in Hamburg-Eppendorf in der Lenhartzstraße: Baustelle. Der benutzungspflichtige "Radweg" komplett versperrt. Auf eine Radverkehrsführung verzichtet die verantwortliche Behörde, nicht einmal ein VZ 240 ("gemeinsamer Fuß- und Radweg") hält man für nötig! Kann man das Geschwafel der Behörden von "aus Sicherheitsgründen erforderlichen Radwegen" überhaupt noch ernst nehmen?

  • Bei so einer Baustelle wäre es sehr interessant, ob die gesehene Absicherung tatsächlich auch nur annäherungsweise so angeordnet wurde. Wenn nicht, hat der Bauunternehmer ein Problem. Wenn doch, wird es Zeit, die Fachaufsicht für die anordnende Behörde herbeizuziehen.
    Diese "Baustellenabsicherung" enthält sicher mindestens ein Dutzend grobe Fehler. Siehe hierzu

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Wenn doch, wird es Zeit, die Fachaufsicht für die anordnende Behörde herbeizuziehen.

    Soll die Initiative für Baustellenüberwachung auf die Radfahrer und Fußgänger abgewälzt werden? Nahezu alle Baustellen mit Radverkehr sind regelwidrig. Von den Behörden heißt es es sei nicht genügend Personal für eine Überwachung da. Dann müsste der Bürgermeister oder der Finanzsenator für mehr Personalstellen sorgen, damit es mit den Baustellen endlich klappt.